Ablehnung Bauantrag

Sie planen, ein Haus zu bauen? In den allermeisten Fällen müssen Sie dazu im ersten Schritt einen Bauantrag stellen, damit Ihr Bauvorhaben überhaupt beginnen kann. Dazu müssen Sie einige Hürden meistern, doch in aller Regel gibt es beim Bauantrag keine allzu großen Schwierigkeiten. Doch es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie eine Ablehnung für den Bauantrag erhalten. Und was dann? Müssen Sie Ihr Bauvorhaben dann auf Eis legen? Oder kann man dagegen widersprechen? Wichtig ist zunächst, dass Sie sich über Ihre gebotenen Optionen informieren und auf diese Weise herausfinden, wie Sie vorgehen können.

Wäre es für Sie wichtig zu wissen, wie Sie gegen die Ablehnung des Bauantrags vorgehen können? Dann sollten Sie an dieser Stelle weiterlesen und sich umfassend informieren. Denn in vielen Fällen ist es möglich, sich gegen eine Ablehnung vom Bauantrag zur Wehr zu setzen und dann doch noch das Bauvorhaben starten zu können. Dafür sollten Sie allerdings einige Dinge wissen.

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und informieren Sie sich, wie Sie sich nach der Ablehnung vom Bauantrag verhalten sollten. So wissen Sie, in welcher Form Sie gegen eine solche Ablehnung vorgehen können und welche Möglichkeiten Sie ganz allgemein haben. Auch bezüglich einer erneuten Überprüfung des Bauantrags können Sie sich entsprechend informieren.

►Mustervorlage Widerspruch bei Ablehnung vom Bauantrag

Verwenden Sie diese Mustervorlage für den Widerspruch bei Ablehnung eines Bauantrags nur dann, wenn diese zuvor von Ihnen an Ihre Anforderungen angepasst wurde. Dabei können auch Ergänzungen notwendig sein. Kontaktieren Sie bei Bedarf einen Juristen.

Widerspruch

Widerspruchsführer: (Namen und Adresse eintragen)

Aktenzeichen / Bauvorhaben: (Daten soweit vorliegend eintragen)

Ich widerspreche der Ablehnung meines Bauantrags. Ich bin mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden und lege daher entsprechend der Frist Widerspruch ein. Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt:

(Begründung genau darstellen, ggf. mit Belegen, Nachweisen)

Ich fordere Sie auf, meinen Bauantrag noch einmal zu prüfen und die neuen Erkenntnisse dabei einfließen zu lassen.

(Ort und Datum) (Unterschrift von Ihnen)

Sollte Ihr Bauantrag abgelehnt werden, können Sie sich mit der Mustervorlage dagegen wehren. Dazu sollten aber stets entsprechende Anpassungen durch Sie vorgenommen werden.

Wozu dient ein Bauantrag und warum wird dieser abgelehnt?

Mit einem Bauantrag beginnt in aller Regel die Planung und Durchführung eines Bauvorhabens. Sie beantragen somit bei der zuständigen Stelle, ein Haus oder ein anderes Gebäude wie eine Gartenlaube bauen zu dürfen. In den meisten Fällen wird Ihrem Bauantrag auch stattgegeben. Dennoch kann es Gründe geben, weshalb Sie für den Bauantrag eine Ablehnung erhalten.

Gründe, weshalb Ihr Bauantrag mit einer Ablehnung beantwortet wird, gibt es einige. Dazu zählen unter anderem diese Punkte:

  • Das Grundstück ist nicht zur Bebauung geeignet
  • Eine geplante Gartenlaube könnte die Öffentlichkeit stören
  • Das Grundstück steht unter Naturschutz / Denkmalschutz

Tipp für Sie:

Prüfen Sie die örtlichen Begebenheiten vor dem Antrag für ein Bauvorhaben. Das kann einer Ablehnung vorbeugen und Sie müssen sich den ganzen Stress nicht machen, der damit zusammenhängt. Lassen Sie sich bei Bedarf durch einen Gutachter beraten.

Ablehnung vom Bauantrag: Welche Möglichkeiten Sie nun haben

Wurde ein Bauantrag mit einer Ablehnung beantwortet, haben Sie natürlich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. So können Sie Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen, der bei der zuständigen Stelle fristgerecht eingehen muss. Die Frist beträgt ab Zustellung vier Wochen. Innerhalb dieser Zeit können Sie also gegen die Ablehnung des Bauantrags vorgehen. Den Widerspruch legen Sie schriftlich ein und setzen dazu ein entsprechendes Schreiben auf. Im besten Fall haben Sie eine Begründung für den Widerspruch oder auch Belege, weshalb einem Baubeginn nichts im Weg stehen dürfte.

Aber auch ohne eine Begründung können Sie Widerspruch einlegen. In diesem Fall ist aber nicht sicher, dass dieser auch umfassend berücksichtigt wird. Daher sollten Sie besser Nachweise oder auch entsprechende Unterlagen mitliefern, die für den Bau vorteilhaft sein können.

Gut zu wissen:

Sie können den Widerspruch auch zunächst ohne Begründung einsenden und liefern die Begründung später nach. Zunächst ist es lediglich wichtig, dass Ihr Widerspruch fristgerecht eingeht, sodass dieser auch Berücksichtigung finden kann.

Was für Möglichkeiten bleiben, wenn der Widerspruch abgewiesen wird?

Sollte auch der Widerspruch gegen die Ablehnung des Bauantrags abgelehnt werden, bleibt Ihnen immer noch der Weg der Klage. Beim zuständigen Gericht können Sie dann Klage einreichen und es wird vor Gericht abschließend entschieden. Auch hierbei sollten Sie sich allerdings gut überlegen, wie groß Ihre Aussichten auf Erfolg sind und ob der Bauantrag am Ende doch noch genehmigt wird.

Eine Klage kann für Sie Erfolg bringen, wenn Sie neue Erkenntnisse haben oder aber Experten einen Bau für unbedenklich halten. Ansonsten kann es für Sie ratsam sein, sich mit einem spezialisierten Juristen oder Anwalt zu besprechen. Immerhin ist eine Klage oft mit Kosten verbunden und auch den Aufwand sollten Sie dabei nicht außer Acht lassen.

Was muss der Widerspruch bei Ablehnung des Bauantrags beinhalten?

Sollten Sie Widerspruch gegen die Ablehnung eines Bauantrags einlegen wollen, sollte dieser einige wichtige Angaben enthalten. Dazu zählen unter anderem diese Details:

  • Ihr Name und die Anschrift
  • Aktenzeichen oder Bezeichnung des Bauvorhabens
  • Widerspruch mit Begründung
  • Unterschrift per Hand

Wichtig:

Eine Unterschrift ist am Ende unerlässlich und muss dabei von Hand gesetzt sein. Unterschreiben Sie Ihren Widerspruch daher stets nach der Erstellung, sodass die Unterschrift nicht vergessen wird.