Ablehnung Stundung

Sie haben Schulden gemacht und konnten zum Beispiel die Rechnung der Krankenkasse nicht bezahlen? Dann häufen sich die Schulen oftmals stark an und Sie rutschen immer weiter in diesen unangenehmen Strudel. Doch es gibt eine Lösung, wie Sie in dieser Situation vorgehen können. So können Sie in vielen Fällen eine Stundung in Anspruch nehmen – hier muss der Gläubiger allerdings zustimmen. Doch was ist, wenn Sie für die Stundung eine Ablehnung erhalten? Dann können Sie immer noch einen neuen Versuch starten. Im Folgenden finden Sie die dazu notwendigen Informationen.

Eine Stundung wäre für Sie hilfreich, doch Sie haben eine Ablehnung für die Stundung erhalten? Dann sollten Sie nun möglichst schnell abklären, welche Möglichkeiten Sie noch haben und ob vielleicht doch noch eine Stundung in Frage kommen kann. Dazu sollten Sie Kontakt zum Gläubiger aufnehmen und sich entsprechend informieren. Denn eine Ablehnung muss nicht immer endgültig sein.

Nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit und informieren Sie sich umfangreich darüber, welche Optionen es nach einer Ablehnung der Stundung für Sie gibt und wie Sie dagegen eventuell auch vorgehen können. Dabei ist eine Stundung oft nicht nur bei der Krankenkasse erforderlich, sondern auch beim Finanzamt. Die folgenden Absätze liefern Ihnen rund um die Stundung zahlreiche Infos und helfen Ihnen somit, bei einer Ablehnung korrekt vorzugehen.

Weshalb wird eine Stundung mit einer Ablehnung beantwortet?

Es gibt mehrere Gründe, weshalb eine Stundung abgelehnt wird und Ihnen somit keine Ratenzahlung angeboten wird. Die Möglichkeiten dazu sind vielfältig und unter anderem spielen diese Faktoren oftmals eine entscheidende Rolle:

  • Eine bisherige Stundung wurde erfolglos abgebrochen
  • Ihre Zahlungsmoral war früher schlecht
  • Sie nehmen zu spät Kontakt zum Gläubiger auf
  • Ihre angebotene Rate ist deutlich zu niedrig

Vor allem bei früheren Zahlungsausfällen bei einer vereinbarten Stundung erhalten Sie auf eine erneute Anfrage oftmals eine Ablehnung, sodass eine Stundung nicht möglich wird. Doch auch eine zu geringe Rate führt vielfach dazu, dass keine Stundung möglich wird.

Tipp für Sie:

Prüfen Sie im Vorfeld die Bedingungen, die für eine Stundung beim jeweiligen Partner gültig sind oder fragen Sie unverbindlich nach, ob diese Möglichkeit überhaupt besteht. Somit sparen Sie sich möglicherweise einen hohen Aufwand und brauchen auch keine Ablehnung der Stundung befürchten.

Was ist eine Stundung überhaupt?

Bei eine Stundung handelt es sich um eine Art Ratenzahlung, bei der Sie von einer monatlichen Rückzahlung von zum Beispiel aufgelaufenen Beiträgen Gebrauch machen können. Eine Stundung bieten Krankenkassen zum Beispiel an, in einigen Fällen aber auch das Finanzamt. Zudem kann eine Stundung oftmals auch in anderen Fällen vereinbart werden.

Eine Grundvoraussetzung dafür ist es meist, dass Sie aktiv auf den Vertragspartner zugehen und hier bei aufgelaufenen Beiträgen oder auch Steuerschulden eine Stundung erbitten oder beantragen. Von sich aus wird die Gegenseite eine Stundung wohl nicht anbieten, sodass hier Ihre Aktivität gefragt ist.

Was kann man bei Ablehnung der Stundung noch tun?

Sollte eine Stundung abgelehnt werden, sind die Gründe dafür meist naheliegend und vielfach hängen diese direkt mit Ihnen zusammen. Sollten Sie eine Ablehnung für die Stundung erhalten haben, können Sie natürlich doch noch nach einer Lösung suchen. Im besten Fall nehmen Sie dazu Kontakt mit dem zuständigen Mitarbeiter auf und fragen diesen nach einer entsprechenden Lösung. Vielfach ist es auch ratsam, Ihre aktuelle Situation darzustellen und somit nach eine Lösung zu suchen. Mögliche Vorteile für Sie können in diesem Zusammenhang sein. Sie:

  • haben mehrere Kinder und beschränkte finanzielle Mittel
  • waren lange krank und sind nun wieder einsatzfähig
  • haben Ihren Job verloren

Vor allem bei Kindern wird auch bei ansonsten negativen Voraussetzungen oftmals noch ein „Auge zugedrückt“ und somit eine Stundung ermöglicht. Dennoch sollten die Raten dann auch pünktlich und zuverlässig gezahlt werden. Denn geht dieser Versuch schief, ist eine weitere Stundung in den kommenden Monaten in den allermeisten Fällen gar nicht mehr möglich.

Wie kann man die Ablehnung einer Stundung noch abwenden?

Um die Ablehnung der Stundung noch abzuwenden, sollten Sie direkten Kontakt aufnehmen. Dazu kann es ratsam sein, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen und darin Ihre aktuelle Situation darzustellen. Erklären Sie, warum Sie auf die Stundung angewiesen sind und weshalb dies der Fall ist. Zögern Sie mit Ihrem Einwand nicht allzu lange, sondern zeigen Sie selber Aktivität und Willen, an der derzeitigen Situation etwas zu verändern.