Crosslinking Widerspruch

Crosslinking bezeichnet nicht nur eine medizinische Methode zur Behandlung der Augen, sondern auch das gegenseitige Verlinken von zwei Webseiten. Doch vor allem im medizinischen Bereich kommt es diesbezüglich immer wieder zu Streitigkeiten, weil viele Krankenkassen die Kostenübernahme für das Crosslinking Verfahren ablehnen. Doch was bietet sich für Sie für eine Möglichkeit, wenn die Krankenkasse die anfallenden Kosten für die Behandlung nicht übernehmen will? In diesem Fall kann ein Widerspruch gegen die Crosslinking Entscheidung der Krankenkasse sinnvoll sein. Auf diese Weise ist die Krankenkasse in der Pflicht, die getroffene Entscheidung noch einmal zu überdenken.

Wäre es für Sie eine große Erleichterung, wenn die Krankenkasse Ihre Entscheidung ändert und Ihr Crosslinking Widerspruch Erfolg hat? Dann müssen Sie wissen, dass Sie einen solchen Widerspruch ganz leicht selber erstellen und dann einlegen können. Dazu müssen Sie allerdings Fristen und weitere Anforderungen einhalten und sollten sich darüber entsprechend informieren.

Investieren Sie einige Minuten Ihrer Zeit und informieren Sie sich, worauf es bei einem Crosslinking Widerspruch ankommt und welche Erfolgsaussichten es dabei gibt. So haben Sie im Anschluss die Möglichkeit, dem Bescheid der Krankenkasse zu widersprechen und eine neue Entscheidung zu erreichen. Oftmals bietet dies eine Chance, doch noch von einer Kostenübernahme profitieren zu können.

►Mustervorlage für einen Widerspruch gegen Crosslinking Bescheid

Die nachfolgende Mustervorlage für den Widerspruch eines Crosslinking Bescheids sollten Sie einzig nach vorheriger Anpassung nutzen. Ändern Sie alle Daten so ab, dass Sie Ihren Anforderungen entsprechen und streichen Sie falls nötig einzelne Passagen. Befragen Sie in dringenden Fällen einen Juristen.

Widerspruch gegen den Bescheid zur Crosslinking Behandlung

Widerspruchsführer: (Anschrift und Namen, Geburtsdatum angeben)

Aktenzeichen: (ein mögliches Aktenzeichen angeben)

Ich lege gegen Ihre Entscheidung und den Bescheid vom (Datum nennen) Widerspruch ein. Die damit abgelehnte Kostenübernahme für die Crosslinking Behandlung ist für mich nicht hinzunehmen. Meinen Widerspruch begründe ich Ihnen wie folgt. Dabei sind auch ein ärztliches Anschreiben sowie weitere medizinische Nachweise beigefügt.

Begründung:

(Widerspruch möglichst genau begründen, Belege beifügen)

 

Ich fordere Sie auf, Ihre Entscheidung unter Berücksichtigung meines Widerspruchs noch einmal zu überdenken und dabei auch die weiteren medizinischen Nachweise zu berücksichtigen.

(Ort und Datum der Ausstellung) (Unterschrift vom Widerspruchsführer)

Mit dem Widerspruch gegen die Crosslinking Entscheidung der Krankenkasse haben Sie eine Möglichkeit, aktiv noch etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Dabei sollten Sie die Mustervorlage aber nicht einfach so übernehmen. Stattdessen muss diese an Ihre Anforderungen angeglichen werden, sodass diese verwendet werden kann. Wichtig ist es zudem, dass Sie sich an die genannte Frist nach Erhalt des Bescheids halten.

Warum lehnt die Krankenkasse die Crosslinking Methode ab?

Die Crosslinking Methode verursacht hohe Kosten und nicht in jedem Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese auch letztlich zum Erfolg führt. Daher lehnen einige Krankenkassen die Kostenübernahmen für das kostenintensive Behandlungsverfahren zunächst ab. Ist dies der Fall, lohnt es sich in vielen Fällen, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dazu zählen zum Beispiel diese Gründe:

  • Drohender Verlust des Augenlichts
  • Schwere Depression aufgrund der ausbleibenden Behandlung
  • Suizidale Gefährdung infolgedessen
  • Behandlung von Kindern und Jugendlichen

Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen dürfte ein Widerspruch Erfolg bringen können, wenn der Widerspruch fristgerecht und mit entsprechenden ärztlichen Attesten ausgestattet eingelegt wird.

Tipp für Sie:

Sofern Sie Widerspruch gegen den Crosslinking Bescheid einlegen wollen, sollten Sie zuvor im besten Fall mit einem Arzt sprechen. Dieser kann Ihnen dann notwendige Belege und Atteste aushändigen, die dem Widerspruch beigefügt werden. Sinnvoll ist es zudem auch, ein ärztliches Anschreiben beizufügen, in dem Ihr Arzt die Notwendigkeit der Behandlung darstellt.

In welcher Form wird der Crosslinking Widerspruch eingelegt?

Einen Widerspruch sollten Sie stets in schriftlicher Form vorbringen. Sie haben dazu die Möglichkeit, diesen selber zu verfassen und Ihn dann per Post – am besten per Einschreiben – zur Krankenkasse zu senden. Oder aber Sie legen Widerspruch zur Niederschrift bei der Krankenkasse ein. Dazu besuchen Sie Ihre Krankenkasse und diktieren einem Mitarbeiter vor Ort Ihren Widerspruch, der diesen aufnimmt und verfasst.

In jedem Fall muss Ihr Crosslinking Widerspruch per Hand unterschrieben werden. Andernfalls kann dieser kaum berücksichtigt werden. Es ist auch nicht ausreichend, den Widerspruch per E-Mail oder via Telefon einzulegen.

Gibt es für den Crosslinking Widerspruch Fristen?

Es gibt immer eine Frist für einen Widerspruch gegen den Crosslinking Bescheid. Diese Frist können Sie dem Bescheid selber entnehmen. Es ist dabei anzuraten, den Widerspruch stets so zeitnah wie möglich einzulegen. So wahren Sie die Frist in jedem Fall. Im Regelfall liegt die zu wahrende Frist bei vier Wochen. Es ist allerdings ratsam, immer direkt einen Blick auf den Bescheid zu werfen, sodass Sie diesbezüglich keine Fehler machen.

Wichtig für Sie:

Die Begründung für den Widerspruch können Sie auch nachträglich noch einreichen. Wichtig ist es zunächst einmal, dass Sie den Widerspruch zum Crosslinking Bescheid an sich pünktlich und im Rahmen der Frist einlegen. So haben Sie dann noch mehr Zeit, um die Begründung zu liefern.

Was ist, wenn die Widerspruchsfrist verpasst wurde?

Sie haben die Frist für den Crosslinking Widerspruch verpasst? Das ist natürlich alles andere als gut und in aller Regel haben Sie dann auch keine großartige Möglichkeit mehr. Sie können natürlich auf die Kulanz der Krankenkasse hoffen. Allerdings hat diese ihre vorherige Entscheidung sicherlich nicht ohne Grund getroffen, sodass ein verspäteter Widerspruch wohl nur selten akzeptiert werden dürfte.