Gegen die Erwerbsminderungsrente Widerspruch hiermit einlegen

Erwerbsminderungsrente WiderspruchEs kann jedem passieren, dass er infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten gehen kann. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass tagtäglich Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung eingehen. Doch ein Großteil dieser Anträge wird abgelehnt. Bist auch Du betroffen, solltest Du trotzdem  nicht gleich aufgeben. Denn nicht selten ändert die Rentenversicherung ihre Meinung , wenn Du gegen die Entscheidung vorgehst.

►Musterbrief: Erwerbsminderungsrente Widerspruch

Name
Anschrift

Deutsche Rentenversicherung
zuständige Niederlassung
Anschrift

Ort, den Datum

Ihr Bescheid vom (Datum) wegen Ablehnung meines Antrags auf Erwerbsminderungsrente
Versicherungsnummer: ___________________________
Aktenzeichen: __________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bescheid vom (Datum) lehnen Sie meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden und lege deshalb hiermit Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein.

Die ausführliche Begründung meines Widerspruchs werde ich zeitnah in einem zweiten Schreiben nachreichen.

(Oder: Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt: _____________ [Formuliere hier möglichst präzise, warum Du die Entscheidung für falsch hältst. Beziehe Dich dabei auf die Gründe, die in dem Ablehnungsbescheid genannt sind. Wichtig dabei ist, dass deutlich wird, warum Du nicht mehr arbeiten gehen kannst. Es reicht nicht, wenn Du nur Befunde aufzählst. Stattdessen musst Du aufzeigen, welche konkreten Auswirkungen Deine Erkrankungen haben.] ______________________________ )

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Widerspruch Generator Erwerbsminderungsrente

Widerspruch Generator ErwerbsminderungsrenteEs könnte durchaus der Eindruck entstehen, die Rentenversicherung würde Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente erst einmal grundsätzlich ablehnen. Egal, wie krank der Betroffene ist oder welche Behinderungen vorliegen. Das stimmt so natürlich nicht. Die Erwerbsminderungsrente ist an bestimmte versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen geknüpft und diese müssen eben erfüllt sein. Trotzdem wird ein Großteil aller Anträge abgelehnt – und das nicht selten aus zweifelhaften Gründen. Deshalb solltest Du den Kopf nicht in den Sand stecken, wenn Dein Antrag abgelehnt wurde. Lege stattdessen Widerspruch ein! Formulierungshilfen für Deinen Widerspruch bietet Dir unser Generator.

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
Hauptteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Welche Voraussetzungen Du für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen musst

Damit Du eine Erwerbsminderungsrente erhalten kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Neben medizinischen Gründen gehören hierzu auch versicherungsrechtliche Bedingungen. Konkret kann Dir eine Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, wenn

  • Du wegen Deines Alters noch keinen Anspruch auf die reguläre Altersrente hast.
  • Du mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert warst.
  • Du in den fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang sozialversicherungspflichtig tätig warst.
  • Deine Erwerbsfähigkeit durch medizinische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen nicht wieder hergestellt werden kann, die medizinischen Möglichkeiten also ausgeschöpft sind.
  • Du wegen Deiner Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kannst. Reicht Dein Leistungsvermögen aus, um mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich zu arbeiten, kannst Du eine Teilerwerbsminderungsrente bekommen. Diese entspricht der halben Erwerbsminderungsrente.
  • Wichtig zu wissen ist aber, dass die Rentenversicherung nicht nur Deinen Beruf berücksichtigt. Für die Beurteilung des Leistungsvermögens ist stattdessen maßgeblich, ob es irgendeine Tätigkeit gibt, die Du noch verrichten könntest.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Möchtest Du eine Erwerbsminderungsrente beantragen, musst Du einen entsprechenden Antrag stellen. Die Antragsformulare erhältst Du bei den Beratungsstellen der Rentenversicherung. Du kannst sie Dir aber auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen oder bestellen. Die ausgefüllten Antragsformulare reichst Du zusammen mit ärztlichen Gutachten, Attesten und Befundberichten beim Rentenversicherungsträger ein. Dort wird zunächst geprüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend werden die medizinisch relevanten Angaben ausgewertet. Sofern notwendig, fordert die Rentenversicherung dabei auch weitere Stellungnahmen von Deinen Ärzten an oder lädt Dich zu einer Untersuchung ein.

Mithilfe dieser Informationen wird ermittelt, wie es um Dein Leistungsvermögen bestellt ist. Kommt die Rentenversicherung zu dem Ergebnis, dass Deine Arbeitskraft nicht wieder hergestellt werden kann und es auf dem Arbeitsmarkt keine Tätigkeit gibt, die Du noch ausüben kannst, bekommst Du die volle Erwerbsminderungsrente. Ist Dein Leistungsvermögen so eingeschränkt, dass Du weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kannst, wird die teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt. Ist die Rentenversicherung aber der Meinung, dass Du noch irgendeiner Arbeit nachgehen kannst, wird sie Dich auf diese Tätigkeit verweisen und Deinen Antrag ablehnen.

Was kann ich tun, wenn meine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde?

Erwerbsminderungsrente WiderspruchEinige Anträge werden abgelehnt, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dagegen kannst Du leider nicht viel unternehmen. Du solltest aber prüfen, ob Du vielleicht andere Sozialleistung in Anspruch nehmen kannst.  Sehr viele Anträge werden jedoch abgelehnt, weil die vorliegenden Erkrankungen und Gesundheitsstörungen das Leistungsvermögen angeblich nicht so sehr einschränken, dass keinerlei Arbeit mehr möglich ist.  In diesem Zusammenhang nennt die Rentenversicherung dann Tätigkeiten, die Du ihrer Meinung nach trotz Deiner Krankheit ausüben kannst. In welchem Beruf Du vorher gearbeitet hast, spielt keine Rolle. Die Rentenversicherung darf Dich nämlich auf jede zumutbare Tätigkeit verweisen. Wurde Dein Antrag abgelehnt, weil die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kannst Du Widerspruch einlegen.  Diese Möglichkeit solltest Du auch nutzen, wenn Du die Entscheidung für falsch hältst. Das Widerspruchsverfahren ist für Dich kostenlos und Du hast ja auch nichts zu verlieren! 

Dein Widerspruch muss schriftlich erfolgen und innerhalb von vier Wochen bei der Rentenversicherung eingehen. Die Anschrift findest Du in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid. Um wirksam Widerspruch einzulegen, reicht es aus, wenn Du ein kurzes Schreiben aufsetzt und darin Deinen Widerspruch erklärst. Begründen musst Du Deinen Widerspruch grundsätzlich nicht. Allerdings wird ein Widerspruch ohne Begründung keinen Erfolg haben. Die Rentenversicherung wird die Akten zwar noch einmal prüfen, bei einer Entscheidung nach dieser Aktenlage aber zu keinem anderen Ergebnis kommen. Deshalb solltest Du sachlich und möglichst präzise erklären, warum die Rentenversicherung Deinen Gesundheitszustand aus Deiner Sicht falsch eingeschätzt hat. Es reicht aber nicht aus, wenn Du nur Diagnosen aufzählst. Stattdessen muss deutlich werden, welche Folgen Deine Erkrankungen für Deine Leistungsfähigkeit haben. Es bringt auch nichts, wenn Du Dich auf einen festgestellten GdB berufst. Denn ein GdB sagt nichts über Deine Arbeitsfähigkeit aus!
  • Tipp: Damit Dein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, muss er gut begründet sein. Deshalb solltest Du Dir ausreichend Zeit nehmen, um ihn zu formulieren. Bespreche Dich dazu auch mit Deinen Ärzten. Sie können Dir möglicherweise Hinweise geben, wie Du argumentieren kannst. Auch Sozialverbände, Patientenberatungen, Deine Krankenkasse oder ein Anwalt haben vielleicht gute Tipps für Dich. Reicht Dir die Widerspruchsfrist nicht aus, um Deine Begründung zusammenzustellen, solltest Du zunächst nur Widerspruch einlegen. Damit ist die Frist gewahrt und Deine Begründung kannst Du später nachreichen.

Wie geht es nach meinem Widerspruch weiter?

Einwand ErwerbsminderungsrenteIst Dein Widerspruch eingegangen, beginnt das Widerspruchsverfahren, auch Vorverfahren genannt. Die Rentenversicherung überprüft nun noch einmal ihre Entscheidung. Üblicherweise holt sie dabei erneut Stellungnahmen bei Deinen Ärzten ein und veranlasst ein weiteres Gutachten. Kommt die Rentenversicherung nach ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass Dein Widerspruch berechtigt ist, wird ihm abgeholfen. Du erhältst daraufhin einen Abhilfebescheid. Damit wird Deinem Widerspruch entsprochen und Deine Erwerbsminderungsrente nun doch bewilligt. Führt die Prüfung zu keinem anderen Ergebnis, wird Dein Widerspruch an die Widerspruchsstelle übergeben. Hier wird der Sachverhalt noch mal geprüft. Bleibt es bei der Entscheidung, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Damit wird Dein Widerspruch zurückgewiesen. Die Gründe dafür sind im Widerspruchsbescheid genannt.  Auch den Widerspruchsbescheid musst Du aber nicht akzeptieren. Du kannst dagegen nämlich Klage vor dem Sozialgericht erheben.