Rundfunkbeitrag Widerspruch einlegen und umgehen

GEZ WiderspruchSeit 2013 gibt es die alte Rundfunkgebühr nicht mehr. An ihre Stelle ist der neue Rundfunkbeitrag getreten, der ein paar Änderung mit sich gebracht hat. Tatsächlich gehen die Änderungen aber deutlich weiter. Gleichgeblieben ist indes der Ärger, dass überhaupt Zahlungen gefordert werden, egal ob sie nun Gebühr oder Beitrag heißen.

Hast Du eine Beitragsrechnung erhalten, die fehlerhaft oder unberechtigt ist, solltest Du schriftlich Widerspruch einlegen.

►Mustervorlage: Widerspruch Rundfunkbeitrag

Name
Anschrift

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Ort, den Datum

Ihr Beitragsbescheid vom (Datum)
Beitragsnummer: ____________
Geburtsdatum: (Datum)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den oben genannten Gebührenbescheid/Ihre Zahlungsaufforderung vom (Datum) ein.

Zur Begründung:
______ (Erkläre hier, warum Du dem Bescheid widersprichst. Gründe können z.B. sein, dass Du zu Deinem Partner oder in eine WG gezogen bist und der Beitrag für diese Wohnung bereits bezahlt wird, dass Du nur einen ermäßigten Beitrag bezahlen musst und nicht den vollen Beitrag oder dass Du Dich bereits abgemeldet oder eine Beitragsbefreiung beantragt hast.) ______________________________________

Ich fordere Sie daher auf, die Angelegenheit zu prüfen (und die sofortige Erstattung der zu Unrecht eingezogenen Beiträge zu veranlassen).

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Widerspruch Generator Rundfunkbeitrag

GEZ umgehenWas früher die GEZ war, ist jetzt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Und was früher Rundfunkgebühr hieß, nennt sich seit 2013 Rundfunkbeitrag. Auf den ersten Blick scheinen sich nur die Namen geändert zu haben. Stillschweigend hinnehmen musst Du den Rundfunkbeitrag aber nicht. Denn Du kannst Widerspruch einlegen. Formulierungshilfen dafür bietet Dir unser Generator.

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
Hauptteil
Schlussteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Wer muss den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Rundfunkgebühr umgehenDer öffentlich-rechtliche Rundfunk argumentiert mit einem Solidarmodell: Da jeder die Möglichkeit hat, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Informations-, Bildungs- und Unterhaltungszwecken zu nutzen, soll sich auch jeder an der Finanzierung beteiligen. Im Klartext heißt das, dass der Rundfunkbeitrag pauschal für jede Wohnung erhoben wird. Wie viele und welche Rundfunkgeräte in dieser Wohnung vorhanden sind, spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie die Anzahl der Bewohner. Selbst wenn sich in einer Wohnung gar keine Rundfunkgeräte befinden, also weder Fernseher noch Radio oder Computer vorhanden sind, muss der Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Die frühere Rundfunkgebühr bezog sich auf die Geräte. Im Unterschied dazu wird der Rundfunkbeitrag somit allein für die Möglichkeit fällig, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen können – und das Ganze unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsverhalten. Der reguläre Rundfunkbeitrag beträgt dabei 17,98 Euro pro Monat und Wohnung. Informationen zum Rundfunkbeitrag in leichter Sprache.

 

Wann kann ich mich abmelden und die Rundfunkpflicht umgehen?

Der Rundfunkbeitrag wird für jede Wohnung einmal fällig. Deshalb gibt es letztlich nur vier Gründe, die die Beitragspflicht beenden. So ist eine Abmeldung möglich, wenn

  • Du mit Deinem Partner zusammenziehst, in eine WG einziehst oder in die Wohnung Deiner Eltern zurückkehrst und für diese Wohnung bereits Gebühren bezahlt werden. In diesem Fall musst Du dem Beitragsservice die Beitragsnummer und den Namen des Beitragszahlers angeben. Außerdem brauchst Du die Bescheinigung des Meldeamts, dass Du Deine bisherige Wohnung aufgegeben hast, als Nachweis.
  • Du Deinen Wohnsitz in Deutschland aufgibst. Du musst dem Beitragsservice dann zusammen mit dem Abmeldeformular eine Bescheinigung des Meldeamts vorlegen.
  • Du Deine Zweit- oder Ferienwohnung aufgibst. Damit die Abmeldung anerkannt wird, musst Du eine Bescheinigung des Meldeamts beim Beitragsservice einreichen.
  • der Beitragszahler stirbt. Als Nachweis ist die Sterbeurkunde erforderlich. Wohnt beispielsweise der Partner weiterhin in der Wohnung, musst er sich aber als künftiger Beitragszahler anmelden.

Die Abmeldung muss immer schriftlich erfolgen und wird durch ein Schreiben vom Beitragsservice bestätigt. Übrigens solltest Du die Abmeldung zeitnah erledigen, denn rückwirkend ist sie nicht möglich. Stattdessen erfolgt die Abmeldung erst mit dem Eingang der Mitteilung beim Beitragsservice.

Beziehst Du Sozialleistungen, kannst Du Dich zwar nicht abmelden, aber von der Gebührenpflicht befreien lassen. Zu den Sozialleistungen, die eine Befreiung ermöglichen, gehören unter anderem Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Pflegegeld, BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe. Beziehst Du Sozialleistungen, musst Du einen Befreiungsantrag stellen. Dabei musst Du aber auch den Bewilligungsbescheid oder eine entsprechende Bescheinigung des Leistungsträgers vorlegen. Außerdem gibt es noch die sogenannte Härtefallregelung.  Diese greift, wenn Du ein Einkommen erzielst, das zwar gering ist, aber die Bedarfsgrenze für die jeweilige Sozialleistung um maximal 17,98 Euro überschreitet.  Auf dem Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers muss also stehen, dass Du keine Leistungen erhältst, weil Dein Einkommen um 17,98 Euro oder weniger zu hoch ist. Diesen Ablehnungsbescheid kannst Du beim Beitragsservice vorlegen, dann musst Du keinen Rundfunkbeitrag bezahlen.

Schwerbehinderte, die das Merkzeichen RF in ihrem Schwerbehindertenausweis haben, können eine Ermäßigung beantragen. Sie müssen dann nicht mehr die vollen 17,98 Euro pro Monat bezahlen. Stattdessen wird bei Ihnen der  ermäßigte Rundfunkbeitrag von 5,99 Euro pro Monat  erhoben. Ergänzende Angaben zum Rundfunkbeitrag für Schwerbehinderte, findest Du hier.

 

Wie kann ich gegen einen fehlerhaften Bescheid Widerspruch einlegen?

Rundfunkbeitrag statt GEZHast Du einen Beitragsbescheid erhalten, mit dem Du nicht einverstanden bist, kannst Du Widerspruch einlegen. Allerdings macht ein Widerspruch nur dann Sinn, wenn tatsächlich ein Fehler vorliegt. Hast Du keine Rundfunkgeräte oder hältst Du den Rundfunkbeitrag als solches für falsch, kannst Du Dir den Widerspruch sparen. Er wird Dir nichts bringen, denn die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig – auch wenn Du sie vielleicht ärgerlich findest. Wird für die Wohnung aber bereits ein Beitrag bezahlt, wurde Dein Befreiungsantrag trotz Nachweis nicht berücksichtigt, erhältst Du zu Unrecht keine Ermäßigung oder liegt ein anderer Fehler vor, sieht es anders aus. Dann solltest Du dem Gebührenbescheid oder der Zahlungsaufforderung natürlich widersprechen. Gleiches gilt, wenn zu Unrecht Beiträge von Deinem Konto abgebucht wurden.  Ratsam in diesem Fall ist, Deinen Widerspruch schriftlich einzulegen und mit Nachweis zu verschicken.  Die Adresse ist gleichgeblieben, nur heißt die GEZ jetzt Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. In Deinem Widerspruch solltest Du Deinen Namen samt Anschrift und die Nummer des Beitragskontos angeben. Dadurch kann Dein Widerspruch sicher zugeordnet werden. Außerdem solltest Du Deinen Widerspruch begründen und entsprechende Nachweise beilegen. Zu der Angabe von Gründen bist Du zwar nicht verpflichtet. Allerdings wird Dein Widerspruch wahrscheinlich nicht viel bringen, wenn Du nicht erläuterst, was Du warum kritisierst.