Was ist der Säumniszuschlag und wie kann ich Widerspruch einlegen?

Welchen Zweck haben Säumniszuschläge?

Säumniszuschlag Bezahlst Du fällige Steuern nicht pünktlich, werden die sogenannten Säumniszuschläge fällig. Dabei haben Säumniszuschläge mehrere Funktionen:

  • Säumniszuschläge sind als Druckmittel gedacht. Sie sollen dazu beitragen, dass fällige Zahlungen pünktlich geleistet werden.
  • Säumniszuschläge sind im Sinne einer angemessenen Verzinsung eine Art Gegenleistung dafür, dass die Zahlung hinausgeschoben wurde.
  • Durch die Säumniszuschläge soll der Verwaltungsaufwand, der durch die Mahn- und Überwachungsarbeiten anfällt, gedeckt werden.

Widerspruch Generator gegen den Säumniszuschlag

Widerspruch Generator SäumniszuschlagDas Finanzamt (und auch andere Behörden) erheben Säumniszuschläge aber nicht nach eigenem Ermessen. Säumniszuschläge entstehen vielmehr kraft Gesetzes. Die rechtliche Grundlage hierfür schafft § 240 Abgabenordnung (AO).

 

Widerspruch Generator gegen den Säumniszuschlag

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Einleitung
1. Hauptteil
2. Hauptteil
Gruß

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Wie hoch sind die Säumniszuschläge?

Für jeden angefangenen Monat ab der Fälligkeit wird als Säumniszuschlag 1% des offenen Steuerbetrags erhoben. Der Steuerbetrag muss dabei jeweils auf den nächsten Betrag, der durch 50 teilbar ist, abgerundet werden. Die Monatsfrist wiederum beginnt einen Tag nach der Fälligkeit. War die Steuerzahlung also beispielsweise am 15. Juli fällig, beginnt der erste Säumnismonat am 16. Juli. Nun gibt es aber noch eine sogenannte Schonfrist. Sie beträgt drei Tage. Geht die Zahlung innerhalb der Schonfrist ein, werden keine Säumniszuschläge erhoben.

  • Säumniszuschlag: 1% des offenen Steuerbetrags pro angefangenem Monat
  • Steuerbetrag wird auf nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet
  • Monatsfrist beginnt einen Tag nach Fälligkeit
  • Schonfrist beträgt drei Tage
  • Keine Säumniszuschläge bei Zahlung innerhalb der Schonfrist

Dazu ein Beispiel:

  • Eine Steuerzahlung über 2.523 Euro ist am 15. Juli fällig. Da der Betrag auf eine durch 50 teilbare Zahl abgerundet werden muss, werden Säumniszuschläge für 2.500 Euro fällig. Die Schonfrist beginnt am 16. Juli und endet am 18. Juli.
  • Geht die Zahlung am 17. Juli ein, werden keine Säumniszuschläge fällig. Die Zahlung ist nämlich innerhalb der Schonfrist eingegangen.
  • Geht die Zahlung am 25. Juli ein, werden Säumniszuschläge für einen Säumnismonat fällig. Hier wären dies 25 Euro.
  • Geht die Zahlung am 16. August ein, werden 50 Euro als Säumniszuschläge fällig. Mit dem 16. August hat nämlich schon der zweite Säumnismonat begonnen.
  • Achtung: Die Schonfrist gilt nur bei Zahlungen, die per Überweisung erfolgen. Wird die Zahlung bar oder per Scheck geleistet, gibt es keine Schonfrist. Zudem gilt der Betrag bei einem Scheck erst drei Tage später als bezahlt. Selbst wenn das Finanzamt Deinen Scheck also innerhalb der Schonfrist erhält, musst Du Säumniszuschläge bezahlen, weil die Zahlung erst drei Tage später verbucht wird.
  • Schonfrist gilt nur bei Überweisungen
  • Keine Schonfrist bei Barzahlungen oder Scheckzahlungen
  • Scheckzahlung wird erst drei Tage später als bezahlt verbucht
  • Auch bei Scheck innerhalb Schonfrist Säumniszuschläge möglich

 

Was kann ich gegen Säumniszuschläge unternehmen?

SäumniszuschlagAm besten ist natürlich, wenn Du Säumniszuschläge erst gar nicht entstehen lässt. Kannst Du eine Zahlung nicht pünktlich leisten, solltest Du Dich frühzeitig ans Finanzamt wenden. Dort kannst Du dann eine Steuerstundung beantragen. Dabei kannst Du entweder um eine längere Zahlungsfrist bitten oder eine Ratenzahlung vereinbaren. In beiden Fällen entstehen keine Säumniszuschläge. Du musst dann zwar Stundungszinsen bezahlen. Diese sind mit 0,5% aber nur halb so hoch wie die Säumniszuschläge. Zudem vermeidest Du auf diese Weise weitere Schritte wie beispielsweise eine Kontopfändung. Bist Du der Meinung, dass die Säumniszuschläge zu Unrecht erhoben wurden, kannst Du Widerspruch einlegen. Aber Achtung: Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Säumniszuschläge musst also trotzdem bezahlen.

  • Vermeide Säumniszuschläge
  • Wende dich frühzeitig ans Finanzamt bei Zahlungsschwierigkeiten
  • Beantrage Steuerstundung für längere Zahlungsfrist oder Ratenzahlung
  • Keine Säumniszuschläge, nur 0,5% Stundungszinsen
  • Vermeide weitere Schritte wie Kontopfändung
  • Widerspruch gegen zu Unrecht erhobene Säumniszuschläge möglich
  • Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, Säumniszuschläge trotzdem bezahlen

Im Gegensatz zur Erhebung sind die Stundung und der Erlass von Säumniszuschlägen eine Ermessenssache. Das heißt, das Finanzamt kann entscheiden, dass Du die Säumniszuschläge erst später, nur anteilig oder gar nicht bezahlen musst. Ein Erlass ist möglich, wenn eine sogenannte Unbilligkeit vorliegt. Unbillig ist ein juristischer Fachbegriff und bedeutet soviel wie unangemessen oder ungerecht. Ein sachlicher Billigkeitsgrund, der einen Erlass rechtfertigt, ist beispielsweise eine Überschuldung. Wenn Du kein Geld hast, um die Zahlung zu leisten, bringt es schließlich nichts, wenn Dich das Finanzamt mit Säumniszuschlägen noch zusätzlich unter Druck setzt.

  • Stundung und Erlass von Säumniszuschlägen sind Ermessenssache
  • Finanzamt kann Säumniszuschläge später, anteilig oder gar nicht einfordern
  • Erlass bei Vorliegen einer Unbilligkeit möglich
  • Unbillig bedeutet unangemessen oder ungerecht
  • Sachlicher Billigkeitsgrund ist beispielsweise Überschuldung
  • Säumniszuschläge bei Zahlungsunfähigkeit unangebracht

Aber auch wenn die Grundschuld, also die fälligen Steuern, zinslos gestundet oder erlassen werden können, ist ein sachlicher Billigkeitsgrund für den Erlass von Säumniszuschlägen gegeben. Für Dich heißt das letztlich nichts anderes, als dass Du den Erlass beantragen kannst. Das Finanzamt wird dann entscheiden, ob es Deinem Antrag stattgibt oder ob nicht.

  • Grundschuld kann zinslos gestundet oder erlassen werden
  • Sachlicher Billigkeitsgrund für Erlass von Säumniszuschlägen gegeben
  • Erlass beantragen möglich
  • Finanzamt entscheidet über Antrag

FAQ

Was ist ein Säumniszuschlag?

  • Zusätzliche Gebühr
  • Verspätete Zahlung von Steuern/Abgaben
  • Festgelegt von Finanzämtern/Behörden

Wann wird ein Säumniszuschlag erhoben?

  • Nichtzahlung bis Fälligkeitstermin
  • Unterschiedliche Fristen je nach Steuerart
  • Auch bei verspäteten Raten/Stundungen möglich

Wie kann man einen Säumniszuschlag vermeiden?

  • Fristgerechte Zahlung
  • Rechtzeitige Anträge auf Ratenzahlung/Stundung
  • Offene Kommunikation mit Finanzamt/Behörde

Wie berechnet sich der Säumniszuschlag?

  • Prozentualer Zuschlag auf offenen Betrag
  • Je nach Steuerart/Behörde unterschiedlich
  • Anhäufung bei weiterer Nichtzahlung möglich

Wie kann man gegen einen Säumniszuschlag Widerspruch einlegen?

  • Schriftlicher Widerspruch
  • Fristen beachten
  • Begründung und Nachweise beifügen

Welche Gründe können für einen Widerspruch gegen einen Säumniszuschlag angeführt werden?

  • Berechtigte Gründe (z.B. finanzielle Notlage, Unverschulden)
  • Falsche Berechnung des Säumniszuschlags
  • Falsche Fristsetzung

Was passiert nach dem Einlegen eines Widerspruchs?

  • Prüfung durch Finanzamt/Behörde
  • Entscheidung über Widerspruch
  • Eventuelle Anpassung des Säumniszuschlags

Welche Fristen sind beim Widerspruch gegen einen Säumniszuschlag zu beachten?

  • In der Regel 1 Monat nach Bekanntgabe
  • Fristen können je nach Behörde variieren
  • Widerspruchsfrist im Bescheid beachten

Was passiert, wenn der Widerspruch gegen den Säumniszuschlag abgelehnt wird?

  • Möglichkeit der Klage vor dem zuständigen Finanzgericht
  • Klagefrist beachten
  • Anwaltliche Beratung erwägen

Kann man den Säumniszuschlag in Raten zahlen?

  • Antrag auf Ratenzahlung bei Finanzamt/Behörde stellen
  • Begründung und Nachweise beifügen
  • Ratenhöhe und -dauer mit Behörde vereinbaren

Kann man eine Stundung des Säumniszuschlags beantragen?

  • Antrag auf Stundung bei Finanzamt/Behörde stellen
  • Begründung und Nachweise beifügen
  • Gewährung abhängig von individueller Situation

Gibt es einen Säumniszuschlag bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung?

  • Nein, dafür Verspätungszuschlag möglich
  • Berechnung unabhängig von Säumniszuschlag
  • Säumniszuschlag nur bei verspäteter Zahlung

Sind Säumniszuschläge steuerlich absetzbar?

  • Nein, nicht absetzbar
  • Gelten als steuerlich nicht abzugsfähige Kosten
  • Zinsen auf Säumniszuschläge ebenfalls nicht absetzbar

Welche Folgen hat die Nichtzahlung eines Säumniszuschlags?

  • Anhäufung weiterer Säumniszuschläge
  • Zwangsvollstreckung möglich
  • Schufa-Eintrag und Bonitätsverlust

Kann man einen Säumniszuschlag zurückfordern?

  • Rückforderung nur bei fehlerhafter Berechnung oder Fristsetzung
  • Widerspruch und eventuelle Klage einlegen
  • Keine Rückforderung bei rechtmäßigem Säumniszuschlag

Kann man einen Erlass des Säumniszuschlags beantragen?

  • Antrag auf Erlass bei Finanzamt/Behörde stellen
  • Begründung und Nachweise beifügen
  • Erlass in besonderen Härtefällen möglich

Gibt es bei der Erhebung von Säumniszuschlägen Unterschiede zwischen Bundesländern?

  • Grundsätzlich bundeseinheitliche Regelung
  • Kleinere Unterschiede bei Fristen und Berechnung möglich
  • Zuständige Behörden und Finanzämter beachten

Wer ist für die Festsetzung und Erhebung von Säumniszuschlägen zuständig?

  • Finanzämter bei Steuerschulden
  • Andere Behörden bei sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen
  • Zuständigkeit abhängig von Art der Abgabe und Wohnort

Können Säumniszuschläge bei Insolvenzverfahren erlassen werden?

  • Im Insolvenzverfahren grundsätzlich keine Erlassmöglichkeit
  • Säumniszuschläge gelten als Insolvenzforderungen
  • Restschuldbefreiung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens möglich

Sind Säumniszuschläge bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung möglich?

  • Ja, bei verspäteter Zahlung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung
  • Fristen und Berechnung analog zu anderen Steuerarten
  • Säumniszuschlag vermeiden durch fristgerechte Zahlung und Anmeldung