Widerruf Handyvertrag

Widerruf HandyvertragFast 90 Prozent aller Bundesbürger nutzen privat oder beruflich ein Mobiltelefon. Erhebungen zufolge laufen in Deutschland rund 100 Millionen Handyverträge. Statistisch gesehen hat somit jeder Bundesbürger mindestens ein Mobiltelefon, viele nutzen aber auch zwei oder mehr Geräte gleichzeitig. Klar, dass die Konkurrenz entsprechend groß ist und die Anbieter regelmäßig mit attraktiven Angeboten locken. Aber was ist, wenn ein Verbraucher einen Handyvertrag unterschreibt und dann feststellt, dass er den Vertrag doch nicht will? In vielen Fällen kann der Verbraucher diesen Handyvertrag widerrufen!

►Vorlage für einen Widerruf des Handyvertrags

Verbraucher
Anschrift

Mobilfunkanbieter
Anschrift

 

Ort, Datum

 

Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit widerrufe ich den Mobilfunkvertrag

Vertragsnummer: ____________________________
Bezeichnung: _______________________________
Kundennummer: _____________________________
Mobilfunknummer: ___________________________
geschlossen am: _____________________________

innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist.

Bitte bestätigen Sie mir meinen Widerruf schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

Wann kann ein Handyvertrag widerrufen werden?

Um Verbraucher zu schützen, wurde bei bestimmten Vertragsarten ein Widerrufsrecht gesetzlich verankert. Durch dieses Widerrufsrecht haben Verbraucher die Möglichkeit, von einem Vertrag zurückzutreten, der zwar geschlossen wurde, aber noch schwebend unwirksam ist. Schwebend unwirksam bedeutet, dass der Vertrag erst dann seine Wirksamkeit entfaltet, wenn eine bestimmte Frist abgelaufen ist oder der Vertrag durch einen Dritten genehmigt wurde. Innerhalb dieser Frist kann der Verbrauch durch einen Widerruf vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dabei findet dieses Widerrufsrecht insbesondere bei folgenden Verträgen Anwendung:

Für die Praxis heißt das: Hat der Verbraucher seinen Handyvertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen, kann er das Widerrufsrecht nutzen. Gleiches gilt für Handyverträge, die als Haustürgeschäft zustande kamen. Wurde der Handyvertrag also beispielsweise online, am Telefon, per Fax oder Brief oder auch bei einem Werbestand in der Fußgängerzone geschlossen, kann der Verbraucher den Handyvertrag widerrufen.

Generator: Widerruf des Handyvertrags

Widerspruch Generator für die Kündigung

 

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
Hauptteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

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Was gilt für Handyverträge, die im Mobilfunkshop geschlossen wurden?

Etwas schwieriger sieht es aus, wenn der Verbraucher seinen Handyvertrag im Mobilfunkshop des Anbieters geschlossen hat. Hier geht der Gesetzgeber nämlich davon aus, dass der Verbraucher die Möglichkeit hatte, sich umfassend über das Produkt und die Bedingungen zu informieren. Deshalb ist bei Handyverträgen, die im Laden geschlossen wurden, grundsätzlich kein Widerrufsrecht vorgesehen.

Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn es sich bei dem Handyvertrag um ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 358 BGB handelt. Dies ist dann der Fall, wenn der Mobilfunkvertrag mit einem subventionierten Handy kombiniert ist. Schließt der Verbraucher also einen Handyvertrag und bekommt er zu diesem Vertrag ein Mobiltelefon dazu, das nur den symbolischen Betrag von 1 Euro kostet oder jedenfalls unterhalb des regulären Preises abgegeben wird, liegt ein verbundenes Geschäft vor. Denn der Handyvertrag und der Kaufvertrag für das Handy bilden eine wirtschaftliche Einheit. Und wenn der Handyvertrag widerrufen wird, wird gleichzeitig auch der Kaufvertrag aufgelöst. Der Kaufpreis für das Handy wiederum wird über die monatlichen Tarifgebühren finanziert. Im weitesten Sinne könnte deshalb sogar von einem Verbraucherdarlehensvertrag gesprochen werden. So jedenfalls haben einige Gerichte entschieden, darunter beispielsweise das Amtsgericht Dortmund (Az. 417 C 3787/10, Urteil vom 13.10.10) oder das Landgericht Lüneburg (Az. 2 S 86/10, Urteil vom 13.01.11).

Schließt der Verbraucher einen Handyvertrag im Mobilfunkshop des Anbieters und ist dieser Vertrag an ein Handy gekoppelt, das der Verbraucher günstiger bekommt, sollte ein Widerruf möglich sein. Da das Widerrufsrecht im Laden prinzipiell aber nicht greift, ist der Verbraucher insgesamt auf der sichereren Seite, wenn er seinen Handyvertrag online schließt.

 

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Die Frist für einen Widerruf beträgt 14 Tage. Sie beginnt, sobald der Verbraucher die Widerrufsbelehrung erhalten hat. Und auch hierfür gibt es klare Regelungen. Damit eine Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist und wirksam werden kann, muss sie

  • dem Verbraucher in Textform übermittelt werden (also beispielsweise per Brief, Fax oder E-Mail, nur ein Hinweis auf der Homepage reicht nicht),
  • den Verbraucher über sein Widerrufsrecht informieren und ihm erläutern, wie er es ausüben kann,
  • den Namen und die Anschrift desjenigen nennen, an den der Widerruf gerichtet werden muss,
  • auf den Beginn der Widerrufsfrist hinweisen und
  • bei Haustürgeschäften außerdem die Rechtsfolgen des Widerrufs erläutern.

Erst wenn der Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist. Kommt der Anbieter seiner Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht nicht nach oder ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate. Der Verbraucher hat dann also zwölf Monate und 14 Tage lang Zeit, seinen Widerruf zu erklären.

Wichtig: Die gesetzliche Regelung besagt in § 312d Abs. 2 BGB, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist auf Wunsch des Verbrauchers erfüllt ist. Einige Mobilfunkanbieter legten diese Vorgabe so aus, dass die Widerrufsfrist vorzeitig endet, wenn der Verbraucher die SIM-Karte in sein Handy einlegt und das Handy mit seinen Zugangsdaten aktiviert. Dies käme einem Einverständnis zum Vertrag gleich und ein Widerruf sei deshalb nicht mehr möglich. Hier hat sich die Rechtslage inzwischen aber geändert: Legt der Verbraucher die SIM-Karte ein und aktiviert sie, verzichtet er nicht auf sein Widerrufsrecht. Stattdessen kann er den Vertrag bis zum Ablauf der Widerrufsfrist widerrufen. Für die Dienste, die der Verbraucher bis zum Widerruf in Anspruch genommen hat, und für die Nutzung des Handys in dieser Zeit muss der Verbraucher aber die anteiligen Kosten übernehmen.

 

Wie muss der Widerruf erfolgen?

Für einen wirksamen Widerruf reicht es aus, wenn der Verbraucher erklärt, dass er den geschlossenen Vertrag widerruft. Warum er vom Vertrag zurücktreten möchte, muss er nicht angeben.

In welcher Form der Widerruf beim Anbieter erklärt werden muss, steht in der Widerrufsbelehrung. Neben einem klassischen Schreiben akzeptieren viele Anbieter auch einen Widerruf per Fax, E-Mail und Online-Formular. Zudem händigen die meisten Anbieter dem Verbraucher zusammen mit der Widerrufsbelehrung auch gleich ein Widerrufsformular aus, das der Verbraucher dann nur noch ausfüllen muss. Auch ein Widerruf per Telefon ist oft möglich. Grundsätzlich sollte der Verbraucher aber bedenken, dass er im Zweifel nachweisen muss, dass er den Vertrag fristgerecht widerrufen hat. Besser ist deshalb, eine Versandart zu nutzen, die der Verbraucher später belegen kann. Gehört ein Handy mit zum Vertrag, muss er das Mobiltelefon natürlich ebenfalls an den Anbieter zurückschicken. Deshalb kann der Verbraucher seinen Widerruf vorab per E-Mail oder Online-Formular erklären und die Widerrufserklärung noch einmal mit dem Mobiltelefon ins Paket legen. Schickt er das Handy dann als versichertes Paket an den Anbieter zurück, kann sich der Verbraucher sicher sein, dass sowohl das Handy als auch die Widerrufserklärung beim Anbieter angekommen sind. Denn bei einem versicherten Paket lässt sich der Versandweg nachvollziehen.

Wichtig ist aber in jedem Fall, dass der Verbraucher die Widerrufsfrist einhält. Verpasst er die Frist, kann er mittels Widerruf nicht mehr vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist die Frist dann gewahrt, wenn der Verbraucher seinen Widerruf innerhalb der 14-tägigen Frist abschickt. Anders als bei beispielsweise einem Widerspruch oder einer Kündigung zählt beim Widerruf somit nicht das Eingangsdatum beim Empfänger. Stattdessen ist maßgeblich, wann der Verbraucher den Widerruf losgeschickt hat.

 

Welche Folgen hat der Widerruf?

Ein wirksamer Widerruf hebt den geschlossenen Handyvertrag auf. Der Vertrag wird also storniert und der Verbraucher wird im Ergebnis so gestellt, als habe er den Vertrag nie geschlossen.

Übrigens: Das gesetzliche Widerrufsrecht ist grundsätzlich nur für bestimmte Verträge vorgesehen. Hierzu gehören in erster Linie Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte, aber auch verbundene Geschäfte. Doch selbst wenn der Verbraucher vom gesetzlichen Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen kann, ist ein Widerruf nicht gänzlich ausgeschlossen. Viele Anbieter gewähren nämlich auf freiwilliger Basis eine Widerrufsmöglichkeit. Eine entsprechende Klausel steht dann in den Vertragsbedingungen oder in den AGB. Außerdem räumen einige Anbieter die Möglichkeit ein, das Produkt eine bestimmte Zeit lang – meist einen Monat – zu testen. Ist der Verbraucher danach nicht überzeugt oder nicht zufrieden, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ein Blick ins Kleingedruckte kann sich also lohnen!