Widerspruch Änderungskündigung

Haben Sie eine Änderungskündigung erhalten und sind damit nicht einverstanden? Eine Änderungskündigung wird zwar meist in beiderseitigem Einvernehmen zugestellt und beinhaltet den Abschluss eines neuen Vertrages, aber ein Widerspruch dagegen ist trotzdem möglich. Zum Beispiel dann, wenn Sie mit der neuen Tätigkeit nicht einverstanden sind oder diese nicht Ihrer Qualifikation entspricht. Mit einem Widerspruch gegen die Änderungskündigung kann sich auch der Betriebsrat gegen eine solche zur Wehr setzen. So hat der Betriebsrat die Option, gegen die Entscheidung der Firmenführung vorzugehen und sich für die Interessen der Mitarbeiter einzusetzen.

Wäre es für Sie sinnvoll zu wissen, wie Sie gegen eine Änderungskündigung Widerspruch einlegen können? Möchten Sie gegen eine betriebliche Entscheidung dieser Art vorgehen und Ihren bisherigen Arbeitsplatz oder Arbeitsvertrag behalten? Dann ist ein solcher Widerspruch sinnvoll – zudem können Sie diesen ganz leicht selber einlegen. Dazu müssen Sie lediglich einige Dinge berücksichtigen.

Investieren Sie einige Minuten Ihrer Zeit und holen Sie sich alle erforderlichen Informationen, die Sie für einen Widerspruch gegen die Änderungskündigung benötigen. So erfahren Sie, welche Fristen gelten, wann ein Widerspruch sinnvoll ist und in welcher Form dieser eingelegt werden kann. Ein Widerspruch gegen die Änderungskündigung ist für Sie auf diese Weise ganz leicht möglich und Sie können gegen betriebliche Entscheidungen vorgehen.

►Mustervorlage Widerspruch gegen Änderungskündigung

Die nachfolgende Mustervorlage für einen Widerspruch gegen eine Änderungskündigung sollten Sie nur nutzen, wenn Sie diese zuvor angepasst und an Ihre Anforderungen angeglichen haben. Dazu können Ergänzungen und auch Streichungen erforderlich sein. Befragen Sie im Zweifelsfall einen Juristen.

Widerspruch gegen Änderungskündigung

Widerspruchsführer: (Name und Adresse nennen)

Personalnummer/Personalkennung: (angeben, falls vorhanden)

Ich beziehe mich auf Ihre Änderungskündigung und lege gegen diesen Widerspruch ein. Ich bin mit der Änderungskündigung – in dieser Form – nicht einverstanden und begründe dies wie folgt:

(Begründung genau nennen, mögliche Belege, Zeugnisse beifügen)

Ich fordere Sie daher auf, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken und die Änderungskündigung anzupassen oder zurückzunehmen.

(Datum und Ausstellungsort) (Unterschrift von Ihnen)

Eine Änderungskündigung, die mit Ihnen zuvor nicht abgesprochen wurde, ist in erster Linie ärgerlich. Sie können mit einem Widerspruch dagegen vorgehen und können sich auf diese Weise gegen eine Entscheidung zur Wehr setzen. Dabei sollten Sie eine Mustervorlage aber nur nutzen, wenn Sie diese zuvor angepasst haben. Bedenken Sie zudem, dass Sie den Widerspruch im besten Fall begründen können.

 

Warum kann ein Widerspruch gegen die Änderungskündigung sinnvoll sein?

Eine Änderungskündigung wird mit Ihnen in aller Regel abgesprochen und dürfte Sie somit nicht großartig überraschen. Dennoch kann es natürlich vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber auch ohne eine Absprache eine Änderungskündigung ausstellt und Ihnen diese zukommen lässt. Dann kann ein Widerspruch gegen die Änderungskündigung sinnvoll sein. Diese bietet für Sie die Möglichkeit, sich gegen die Entscheidung zu wehren. In Frage kommt das zum Beispiel in diesen Situationen:

  • Sie möchten an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz bleiben
  • Die Arbeitszeiten sollen geändert werden
  • Sie sollen andere Aufgaben übernehmen
  • Ihr Gehalt soll sich negativ ändern

Tipp für Sie:

Prüfen Sie vor einem Widerspruch ganz genau die Begebenheiten und informieren Sie sich darüber, welche Lösungen es geben kann. Statt eines Widerspruchs kann in einigen Fällen auch ein direktes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzen hilfreich sein.

Wie wird ein Widerspruch gegen die Änderungskündigung eingelegt?

Den Widerspruch gegen die Änderungskündigung sollten Sie in jedem Fall schriftlich vorbringen und somit ein entsprechendes Schreiben aufsetzen. Darin sollten einige wichtige Details zu finden sein und Sie sollten Ihren Widerspruch auch genau begründen. Als Begründung ist zum Beispiel anzuführen, dass Sie an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz zufrieden sind und die dort zu erledigenden Aufgaben Ihrer Qualifikation entsprechen.

Ein mündlicher Widerspruch gegen die Änderungskündigung ist nicht ausreichend, gleiches gilt auch für einen telefonischen Widerspruch oder per Fax. Es ist besonders wichtig, dass Ihr Widerspruch auch unterschrieben wird, da dieser ansonsten gar nicht wirksam ist. Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Widerspruch auch tatsächlich ankommt, sollten Sie diesen persönlich übergeben oder aber diesen per Einschreiben an Ihren Vorgesetzen senden.

Was sollte der Widerspruch auf jeden Fall beinhalten?

In Ihrem Widerspruch gegen die Änderungskündigung sollten einige Angaben nicht fehlen. Das betrifft nicht nur die Begründung für den Widerspruch. Mit einer Begründung sorgen Sie dafür, dass Ihr Widerspruch seltener als unbegründet abgewiesen wird.

Ansonsten sollte Ihr Widerspruch gegen die Änderungskündigung auch folgende Details beinhalten:

  • Ihren Namen, die Adresse
  • Falls vorhanden, die Personalnummer
  • Widerspruch an sich mit Begründung
  • Datum und Unterschrift

Gut zu wissen:

Für den Widerspruch haben Sie in aller Regel ausreichend Zeit. Meist sind dies vier Wochen und innerhalb dieser Frist können Sie gegen die Änderungskündigung Widerspruch einlegen. Ratsam ist es aber in jedem Fall, zeitnah Widerspruch einzulegen und die Frist nach Möglichkeit nicht ablaufen zu lassen. Immerhin möchten Sie Ihre Interessen durchsetzen und sollten daher zeitnah Initiative zeigen.

Kann der Widerspruch gegen die Änderungskündigung abgelehnt werden?

Es ist möglich, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Widerspruch ablehnt und somit die Änderungskündigung weiterhin durchsetzen will. Ist dies der Fall, können Sie aber dennoch noch weiterhin gegen die Änderungskündigung vorgehen – möglich ist dies zum Beispiel mit einer Klage. Diese müssen Sie vor dem zuständigen Gericht einreichen. Beachten Sie allerdings auch, dass hierfür Kosten anfallen können. Diese müssen Sie gegebenenfalls tragen, falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Es ist daher stets ratsam, sich vor einem möglichen Rechtsstreit mit den Folgen und den Erfolgsaussichten näher zu befassen.