Widerspruch Arge / Arbeitsamt Arbeitslosengeld 2

Widerspruch Arge Arbeitsamt Arbeitslosengeld 2Wahrscheinlich hast Du heute Post von der Arge oder Arbeitsamt bekommen. Keine Sorge die Arge und das Arbeitsamt arbeiteten auch nicht perfekt. Fast jeder 7. Bescheid ist fehlerhaft. Nimm Dir jetzt die Zeit und lese diesen Beitrag genau durch und lege einen Widerspruch ein. Kannst Du Deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, hilft Dir der Staat mit Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II. Im Volksmund werden diese Leistungen oft auch Hartz IV genannt. Dein Ansprechpartner ist das Jobcenter oder die Arge, die für Deinen Wohnort zuständig sind. Bist Du mit einer Entscheidung nicht einverstanden, kannst Du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

►Allgemeine Mustervorlage: Widerspruch an die Arge

Vor- und Nachname
Anschrift

An das/die
Jobcenter/Arge __________________
Anschrift

Ort, den Datum

Ihr Bescheid vom _____________________________________

Aktenzeichen/Ihr Zeichen: _______________________________
Nummer der Bedarfsgemeinschaft: ________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,

am _________________ habe ich den o. g. Bescheid erhalten. Darin erklären Sie, dass ______________ (wörtlich oder sinngemäß nennen, welche Entscheidung in dem Bescheid steht; z.B. Sie meinen Antrag auf _______________ ablehnen, weil ich nach § ____ keinen Anspruch auf diese Leistungen hätte/meine Leistungen ab dem _______ wegen eines Pflichtverstoßes nach § 31 Abs. ___ SGB II um ___% gekürzt werden usw.) ________________________________________________________________

Gegen diesen Bescheid lege ich form- und fristgerecht Widerspruch ein.

Zur Begründung:
_________ (sachlich und ausführlich schildern, warum die Entscheidung aus Deiner Sicht falsch ist; Gründe können sein, dass Angaben nicht berücksichtigt wurden, Tatsachen falsch dargestellt sind oder Du einen plausiblen Grund für Dein Verhalten hast.) ________________________________________________________________

Ich bitte daher um eine Prüfung Ihrer Entscheidung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Widerspruch Generator Hartz4

Widerspruch Generator Hartz4Hartz IV – oder genauer Arbeitslosengeld II – soll Deinen Lebensunterhalt sicherstellen, wenn Du das aus eigenen Mitteln nicht kannst. Vielleicht wird die Arge oder das Jobcenter aber mitunter Entscheidungen treffen, mit denen Du nicht einverstanden bist. In diesem Fall kannst Du dem jeweiligen Bescheid widersprechen. Eine Hilfestellung für Deinen Widerspruch bietet Dir der folgende Generator.

Hartz4 Widerspruch Generator

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
1. Hauptteil
2. Hauptteil
Fazit
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

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Wann habe ich Anspruch auf ALG 2?

ALG II versteht sich als Grundsicherung. Der Staat unterstützt Dich also mit Geldleistungen, die Deinen Lebensunterhalt sicherstellen sollen. Dabei ist ALG II für sogenannte erwerbsfähige Leistungsberechtigte vorgesehen. Du gehörst zu diesem Personenkreis, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 1.) Du bist zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahre (je nach Geburtsjahr) alt.
  • 2.) Du bist erwerbsfähig. Erwerbsfähigkeit bedeutet, dass Du täglich drei Stunden oder mehr arbeiten kannst.
  • 3.) Du bist hilfebedürftig. Hilfebedürftigkeit meint, dass Du Deinen Lebensunterhalt nicht oder nur anteilig alleine aufbringen kannst. Dabei wiederum wird zum einen Dein eigenes Einkommen und Vermögen samt anderer Sozialleistungen und zum anderen das Einkommen und Vermögen von Angehörigen berücksichtigt. ALG II setzt aber keine Arbeitslosigkeit voraus. Hast Du einen Job, in dem Du nur sehr wenig verdienst, kann Dein Einkommen durch ALG II aufgestockt werden. Auch wenn Du nur wenig Arbeitslosengeld I bekommst, kannst Du zusätzlich ALG II erhalten.
  • 4.) Du hast Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

 

Welche Leistungen kann ich bekommen?

Widerspruch Arge Arbeitslosengeld 2ALG II umfasst zum einen den sogenannten Regelbedarf. Hierbei handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der sich je nach Alter zwischen 224 und 382 Euro pro Monat bewegt. Zum anderen beinhalt ALG II die Kosten der Unterkunft, kurz KdU. Zu den KdU gehören die monatlichen Wohnkosten aus Miete, Nebenkosten und Heizkosten. Die KdU werden jedoch nur in einer angemessenen Höhe übernommen. Die Höchstgrenze ergibt sich aus der ortsüblichen Miete und der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben.

Zusätzlich zum Regelbedarf und den KdU kannst Du weitere Leistungen erhalten. Hierzu gehören beispielsweise Mehrbedarfe, wenn Du schwanger, alleinerziehend oder wegen einer bestimmten Erkrankung auf besondere Ernährung oder Hygieneartikel angewiesen bist. Daneben gibt es Beihilfen zur Kleider-, Wohnungs- und Haushaltsausstattung. Eine genaue Staffelung des Arbeitslosengeldes findest Du hier. Auch Darlehen können Dir gewährt werden.

  • ALG II erhältst Du, wenn Du leistungsberechtigt bist. Außerdem erhalten die Personen, die mit Dir eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden, Leistungen. Diese Personen können beispielsweise Dein Ehe- oder Lebenspartner und Deine Kinder sein.

 

Wann und wie kann ich Widerspruch bei der Arge einlegen?

Praktisch jede Entscheidung der Arge (oder des Jobcenters) wird Dir in einem Bescheid mitgeteilt. Dies gilt unabhängig davon, ob Du einen Antrag gestellt hast oder ob die Arge von sich aus Maßnahmen beschlossen hat. Bist Du mit einem Bescheid nicht einverstanden, kannst Du ihm widersprechen. Dein Widerspruch muss schriftlich und innerhalb von einem Monat erfolgen. Wichtig bei Deinem Widerspruch ist, dass er folgende Angaben enthält:

  • Deine Kontaktdaten und die Nummer Deiner Bedarfsgemeinschaft
  • das Aktenzeichen, unter dem der Bescheid bearbeitet wurde
  • die wichtigsten Angaben aus dem Bescheid, damit Dein Widerspruch sicher zugeordnet werden kann
  • die Begründung für Deinen Widerspruch; grundsätzlich musst Du Deinen Widerspruch nicht begründen. Im Prinzip reicht es also aus, wenn Du nur Widerspruch einlegst oder darauf hinweist, dass Du eine Begründung später nachreichst. Allerdings macht ein Widerspruch ohne Begründung wenig Sinn. Die Arge wird ihre Entscheidung wohl nicht zurücknehmen oder ändern, wenn Du keinen Grund nennst, warum sie dies tun soll. Deshalb solltest Du schildern, warum der Bescheid aus Deiner Sicht falsch ist. Achte aber darauf, sachlich und mit Tatsachen zu argumentieren. Gibt es Unterlagen, die Deine Aussagen stützen, lege diese als Kopien bei.
  • das aktuelle Datum und Deine eigenhändige Unterschrift
  • Dein Schreiben kannst Du per Post oder persönlich bei der Arge einreichen. Verschickst Du den Widerspruch per Post, solltest Du dies per Einschreiben tun. Gibst Du den Widerspruch persönlich ab, lass Dir den Eingang quittieren. Im Ernstfall musst Du nämlich nachweisen, dass die Arge Deinen Widerspruch fristgerecht erhalten hat.

 

Wie geht es nach dem Widerspruch gegen die Arge / Arbeitsamt weiter?

Bescheide von der Arge sind oft nicht ganz einfach zu verstehen. So werden häufig irgendwelche Paragraphen aufgezählt, die Formulierungen sind in einem schwierigen Amtsdeutsch gehalten und die Berechnungen sind für den Laien schwer nachvollziehbar. Aber auch wenn Du die Ausführungen nicht 100%ig verstehst, kannst Du Widerspruch einlegen.  Ein Widerspruch ist für Dich kostenlos.  Er wirkt sich für Dich nicht nachteilig aus und Du kannst ihn jederzeit zurücknehmen.

Durch Deinen Widerspruch beginnt das sogenannte Widerspruchsverfahren.  Geht Dein Widerspruch ein, muss ihn die Arge innerhalb von drei Monaten bearbeiten.  Im ersten Schritt muss die Arge ihre Entscheidung noch einmal genau prüfen. Zeigt sich, dass Dein Widerspruch berechtigt und begründet ist, wird ihm stattgegeben. Die Arge wird ihren ursprünglichen Bescheid dann zurücknehmen und ihn ändern oder einen neuen erstellen. Wird Dein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen, ergeht ein Widerspruchsbescheid. In diesem Bescheid steht die Entscheidung der Arge und ihre Begründung dafür. Außerdem enthält auch der Widerspruchsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dort ist angegeben, bei welchem Gericht Du gegen diesen Bescheid klagen kannst.