Widerspruch BAföG – Wie kann ich Einspruch erheben?

Widerspruch BAföGEndlich liegt der langersehnte BAföG-Bescheid im Briefkasten – aber nicht selten folgt auf die Vorfreude auch gleich die Ernüchterung. Nämlich dann, wenn das BAföG geringer ausfällt als gedacht oder wenn der Antrag gar komplett abgelehnt wurde.

Noch ist aber nichts verloren, denn Du hast mehrere Möglichkeiten, wie Du nun reagieren kannst. Alles Wichtige dazu erfährst Du hier.

►Widerspruch BAföG – eine Mustervorlage

Name
Anschrift

Zuständiges BAföG-Amt
Anschrift

Ort, den Datum

BAföG-Bescheid vom (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,

am (Datum) habe ich den oben genannten BAföG-Bescheid erhalten. Allerdings bin ich mit dem Bescheid nicht einverstanden.

Zur Begründung:
__________________________________(Nenne hier alle Gründe, die aus Deiner Sicht gegen die Entscheidung des BAföG-Amtes sprechen, z.B. das eigene Einkommen oder das Einkommen der Eltern/des Ehepartners wurde zu hoch angerechnet, es wurde ein falscher Bedarfssatz zugrunde gelegt, Freibeträge wurden nicht berücksichtigt, Auslands-BAföG wurde zu Unrecht abgelehnt usw. Wurde Dein Antrag abgelehnt, weil Unterlagen fehlten, kannst Du diese jetzt zusammen mit dem Widerspruch nachreichen.) __________

Daher lege ich hiermit Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid ein und bitte um eine erneute Prüfung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Widerspruch Generator BAföG

Widerspruch Generator BAföGDie Grundidee hinter BAföG ist, jedem die schulische oder universitäre Ausbildung zu ermöglichen, die seinen Interessen und Fähigkeiten entspricht. Fehlende finanzielle Mittel sollen nicht der Grund dafür sein, dass die gewünschte Ausbildung unmöglich wird. Nun kann es aber durchaus passieren, dass Du deutlich weniger BAföG erhältst als Du gedacht hast. Oder dass Dein Antrag sogar komplett abgelehnt wird. Ist diese Entscheidung aus Deiner Sicht falsch, solltest Du Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid einlegen.

Anrede
Einleitung
Hauptteil
Schlussteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Wenn Du mit dem BAföG-Bescheid nicht einverstanden bist

Hast Du Deinen BAföG-Bescheid erhalten, solltest Du ihn zunächst einmal in aller Ruhe prüfen. Möglicherweise hattest Du zwar erwartet, dass Du mehr BAföG bekommst. Die Berechnungen können aber trotzdem durchaus richtig sein. Wann, wofür und wie lange Studierende in welcher Höhe BAföG erhalten, ist klar geregelt. Nachlesen kannst Du die Regelungen hier: das-neue-bafoeg.de

Widerspruch BAföG-BescheidManchmal stimmt ein Bescheid allerdings tatsächlich nicht. In diesem Fall hast Du mehrere Möglichkeiten. Oft genügt schon eine sogenannte Änderungsmitteilung. Eine Änderungsmitteilung nach § 60 Abs.1 SGB I macht dann Sinn, wenn Tatsachen oder Verhältnisse, die für die Bewilligung und Höhe der Leistung maßgeblich sind, nicht oder nicht richtig berücksichtigt wurden. Bist Du beispielsweise umgezogen, haben sich die Verhältnisse bei Deinen BAföG-berechtigten Geschwistern verändert, hast Du geheiratet oder gab es andere Änderungen, kannst Du die BAföG-Behörde durch eine Änderungsmitteilung darüber informieren. Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist dann nicht notwendig.

Eine weitere Möglichkeit ist ein sogenannter Aktualisierungsantrag nach § 24 Abs. 3 BAföG. Bei der Berechnung vom BAföG wird das Einkommen Deiner Eltern oder Deines Partners im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums angerechnet. Wird dieses Einkommen im aktuellen Bewilligungszeitraum aber wahrscheinlich deutlich geringer sein, kannst Du einen Aktualisierungsantrag stellen. Daraufhin ändert das zuständige Amt die Berechnung und erlässt einen vorläufigen Bescheid. Eine endgültige Entscheidung fällt, wenn die Einkommenshöhe verbindlich festgestellt werden kann. Zuviel bezahltes BAföG musst Du dann aber ggf. zurückzahlen.

Die BAföG-Ämter haben prinzipiell einen recht großen Handlungsspielraum, wenn es um die nachträgliche Änderung von Bescheiden geht. Oft reicht es deshalb, wenn Du Dich an das zuständige Amt wendest und Deine Änderungswünsche mitteilst. Manchmal lassen sich ein Widerspruch oder gar eine Klage vor dem Verwaltungsgericht aber nicht vermeiden.

 

Widerspruch oder Klage?

Möchtest Du gegen den BAföG-Bescheid vorgehen, hängt die richtige Vorgehensweise vom Bundesland ab. Je nach Bundesland gibt es nämlich unterschiedliche Regelungen.  In einigen Bundesländern kannst Du Dir aussuchen, ob Du erst Widerspruch einlegen oder direkt Klage erheben möchtest. In anderen Bundesländern musst Du Widerspruch einlegen. Eine Klage ist erst möglich, wenn Dein Widerspruch zurückgewiesen wurde. Außerdem gibt es Bundesländer, in denen das Widerspruchsverfahren, auch Vorverfahren genannt, komplett abgeschafft wurde. Hier kannst Du Dich nur durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den BAföG-Bescheid wehren.  Welche Regelung für Dich gilt, steht auf Deinem Bescheid: Am Ende des Bescheid findest Du eine Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelbelehrung. Dort ist angegeben, wie Du gegen den BAföG-Bescheid vorgehen kannst.

 

Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid einlegen

Antrag auf AusbildungsförderungAn den Widerspruch selbst werden nur wenige Anforderung gestellt. Die Grundidee ist nämlich, dass jeder in der Lage sein soll, einem Bescheid ohne Fachwissen oder juristische Hilfe zu widersprechen. Deshalb reicht als Widerspruch auch ein formloses Schreiben aus. In diesem Schreiben musst Du Deinen Namen, Deine Anschrift und den Bescheid nennen, gegen den Du Widerspruch einlegst. Außerdem sollte klar und eindeutig hervorgehen, dass Du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist. Das Wort Widerspruch musst Du aber nicht unbedingt benutzen. Begriffe wie Einspruch oder Einwände sind genauso möglich. Eine Begründung ist ebenfalls nicht zwingend vorgeschrieben. Im Prinzip reicht es also, wenn Du nur Deinen Widerspruch erklärst. In dem Schreiben kannst Du darauf hinweisen, dass Du eine Begründung nachreichst. Insgesamt macht ein Widerspruch ohne Begründung aber wenig Sinn. Dein Widerspruch hat nämlich zur Folge, das die Behörde den BAföG-Bescheid noch einmal prüfen muss. Gibst Du nicht an, was aus Deiner Sicht falsch ist, oder nennst Du keine neuen Sachverhalte, wird die Prüfung vermutlich kein anderes Ergebnis bringen.

Für Deinen Widerspruch hast Du grundsätzlich einen Monat lang Zeit. Richten musst Du Deinen Widerspruch an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Genaue Angaben hierzu und auch die Adresse findest Du in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid. Ist Dein Widerspruch eingegangen, prüft die Behörde den Widerspruch und den Bescheid.  Hält sie den Widerspruch für begründet, hilft sie ihm ab, indem sie den Bescheid aufhebt oder ändert. Weist die Behörde den Widerspruch zurück, wird er an die zuständige Widerspruchsbehörde weitergeleitet.  Dort wird ein Widerspruchsbescheid erlassen. Darauf ist ausgeführt, warum Deinem Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte. Außerdem steht auf dem Widerspruchsbescheid, wie Du gegen diese Entscheidung vorgehen kannst.

BAFÖG Ratgeber – Wer hat Anspruch?