Wie lege ich Widerspruch gegen die Berufsgenossenschaft ein?

Widerspruch BerufsgenossenschaftAls Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gehören die Berufsgenossenschaften zu den Sozialversicherungsträgern. Hast Du einen Arbeitsunfall erlitten oder bist Du an einer Berufskrankheit erkrankt, ist die Berufsgenossenschaft Dein Ansprechpartner. Lehnt die Berufsgenossenschaft Deinen Antrag ab, kannst Du Widerspruch einlegen. Damit stehst Du aber nicht allein da. Jedes Jahr werden etliche Anträge abgelehnt. Nutze hier die Mustervorlage und lies Dir den Text ganz genau durch. Es wird Dir helfen.

►Mustervorlage: Widerspruch an die Berufsgenossenschaft

Vor- und Nachname
Anschrift

An die
Berufsgenossenschaft ________________
Anschrift

Ort, den Datum

Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom (Datum)

Vor- und Nachname, geb. (Datum), Anschrift
Aktenzeichen __________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom (Datum) ein.

Die Begründung für meinen Widerspruch folgt in einem separaten Schreiben.

Für die weitere Vorbereitung meiner Begründung bitte ich, mir Kopien von sämtlichen Unterlagen, die bei Ihrer Entscheidung berücksichtigt wurden und im Ergebnis zu Ihrem Bescheid geführt haben, zukommen zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft?

Berufsgenossenschaft AufgabenDie Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Unterschied zu den anderen Zweigen der Sozialversicherungen musst Du als Arbeitnehmer aber keinen Beitrag zahlen. Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich nämlich durch die Beiträge der Arbeitgeber. (Eine Ausnahme bildet hier lediglich die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.) Dafür haftet Dein Arbeitgeber aber auch nicht bei einem Arbeitsunfall oder einer arbeitsbedingten Krankheit. In diesem Fall musst Du Deine Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend machen. Weitere Infos und Vorlagen bekommst Du hier.

Die Hauptaufgabe der Berufsgenossenschaften besteht in der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Daneben erbringen die Berufsgenossenschaften verschiedene Leistungen, um Dich zu unterstützen:

  • Hast Du einen Arbeitsunfall oder erkrankst Du an einer Berufskrankheit, kümmert sich die Berufsgenossenschaft um die medizinische Rehabilitation. Dazu arbeitet sie mit Ärzten, Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen zusammen. Das Ziel besteht darin, den Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, eine Verschlimmerung zu vermeiden und die Folgen zu mildern.
  • Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation kümmert sich die Berufsgenossenschaft um einen Arbeitsplatz, der Deinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht.
  • Zur sozialen Rehabilitation gehört, dass Dir die Berufsgenossenschaft verschiedene Hilfen zur Verfügung stellt. Diese sollen Dir ermöglichen, die Anforderungen des täglichen Lebens zu bewältigen, am gemeinschaftlichen Leben teilzuhaben und ein möglichst selbstständiges Leben zu führen.
  • Wirst Du infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit pflegebedürftig, leistet die Berufsgenossenschaft dasselbe wie die Pflegeversicherung.
  • In der Zeit, in der Du arbeitsunfähig erkrankt bist, bezahlt Dir die Berufsgenossenschaft das sogenannte Verletztengeld. Bist Du dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt und sind alle medizinischen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft, bekommst Du eine Rente.
  • Führt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zum Tod, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente und ein Sterbegeld. Zudem übernimmt die Berufsgenossenschaft eventuelle Überführungskosten.

 

Wie ich Widerspruch bei der Berufsgenossenschaft einlegen kann

Hast Du einen Bescheid von der Berufsgenossenschaft erhalten, mit dem Du nicht einverstanden bist, kannst Du dagegen Widerspruch einlegen. Den Widerspruch musst Du direkt an die Berufsgenossenschaft richten, die den Bescheid erlassen hat. Deinen Widerspruch kannst Du entweder schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Zur Niederschrift bedeutet, Dass Du persönlich zur Berufsgenossenschaft gehst und Deinen Widerspruch dort aufschreiben lässt.

Es reicht aber aus, wenn Du zunächst nur erklärst, dass Du Widerspruch einlegst. Damit wahrst Du die Frist. Die Begründung kannst Du später noch nachreichen. Grundsätzlich bist Du ohnehin nicht dazu verpflichtet, den Widerspruch zu begründen. Die Berufsgenossenschaft muss die Entscheidung nämlich allein dadurch, dass Widerspruch eingelegt wurde, noch einmal genau prüfen. Trotzdem macht es Sinn, zu erklären, warum Du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist. Für die Begründung solltest Du Dir aber ausreichend Zeit nehmen. Ratsam ist, von der Berufsgenossenschaft alle Unterlagen anzufordern, die sie bei dem Bescheid zugrunde gelegt hat. Außerdem solltest Du Dir von Deinen Ärzten Atteste und Stellungnahmen besorgen, die Deinen Standpunkt untermauern.

 

Welche Fristen muss ich bei einem Widerspruch beachten?

Normalerweise enthält der Bescheid eine sogenannte Rechtsmittelbelehrung. Darin steht, dass, wie und innerhalb welcher Frist Du Widerspruch einlegen kannst. Im Regelfall beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat. Du hast also ab dem Zugang des Bescheids einen Monat lang Zeit, um Deinen Widerspruch einzulegen. Sollte keine Frist genannt sein oder die Rechtsmittelbelehrung komplett fehlen, verlängert sich die Frist für einen Widerspruch auf ein Jahr.

 Wichtig ist, dass Dein Widerspruch fristgerecht eingeht. Mit Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig.  Du kannst dann nichts mehr dagegen tun. Du solltest Deinen Widerspruch deshalb rechtzeitig und immer so verschicken, dass Du den fristgerechten Zugang beweisen kannst.

 

Wie geht es nach dem Widerspruch weiter?

Durch Deinen Widerspruch setzt Du das sogenannte Widerspruchsverfahren in Gang. Die Berufsgenossenschaft, die den Bescheid erlassen hat, ist bei einem Widerspruch verpflichtet, ihre Entscheidung noch einmal zu überprüfen. Hält die Berufsgenossenschaft den Widerspruch für begründet, kann sie ihm stattgeben. In diesem Fall kann sie den Bescheid aufheben oder ändern.  Lehnt die Berufsgenossenschaft Deinen Widerspruch ab, leitet sie ihn an die Widerspruchsbehörde weiter. Die Widerspruchsbehörde ist die nächst höhere, übergeordnete Stelle der Berufsgenossenschaft.  Die Widerspruchsbehörde entscheidet dann, ob Sie Deinem Widerspruch stattgibt oder ob sie ihn ablehnt. Lehnt sie ihn ab, erhält Du einen Widerspruchsbescheid. Darin ist begründet, warum Deinem Widerspruch nicht stattgegeben wurde. Akzeptierst Du den Widerspruchsbescheid nicht, musst Du als nächsten Schritt Klage vor dem Sozialgericht erheben.