Widerspruch einlegen beim Arbeitsamt

Widerspruch einlegen ArbeitsamtLege jetzt Widerspruch beim Arbeitsamt ein. Falls Du heut einen unangenehmen Brief vom Arbeitsamt bekommen hast, dann brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Du hast Möglichkeiten. Aber der Reihe nach. Die Agentur für Arbeit ist der richtige Ansprechpartner, wenn Du arbeitslos geworden bist oder in Kürze werden wirst. Die Arbeitsagentur hilft Dir finanziell mit Arbeitslosengeld und unterstützt Dich bei Deiner Suche nach einem neuen Job. Aber nicht immer fallen die Entscheidungen der Arbeitsagentur so aus, wie Du gedacht oder gehofft hast. Bist Du mit einem Bescheid nicht einverstanden, kannst Du dagegen Widerspruch einlegen.

►Vorlage als Muster: Widerspruch beim Arbeitsamt

Vor- und Nachname
Anschrift

An die
Agentur für Arbeit _____________________
Anschrift

Ort, den Datum

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom (Datum)
Aktenzeichen/Ihr Zeichen: _______________________
Kundennummer: _______________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bescheid vom (Datum), mir zugegangen am (Datum), erklären Sie, dass ____________ (wiederholen, was in dem Bescheid steht, z.B. mein Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt wird, eine Sperrzeit verhängt wird, Leistungen in Höhe von ______ bewilligt werden) __________________________________________.

Gegen diese Entscheidung lege ich hiermit form- und fristgerecht Widerspruch ein.

Zur Begründung:
__________ (erklären, warum Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, z.B. Entgegen Ihrer Behauptung habe ich mich sehr wohl aktiv um Arbeit bemüht. Allein in den beiden vergangenen Monaten habe ich nachweislich _____ Bewerbungen geschrieben. Dass das Arbeitsverhältnis mit der Firma ________, angeregt durch Ihren Vermittlungsvorschlag vom _________, nicht zustande kam, begründet sich damit, dass ich ____ Kinder habe. Diese sind zwischen ___ und ___ Jahre alt. Es ist mir deshalb nicht möglich, hauptsächlich abends und an Wochenenden zu arbeiten, denn zu diesen Zeiten ist die Betreuung meiner Kinder nicht sichergestellt. Dies ist der Agentur jedoch bekannt.) ____________________________________

Ich bitte daher, Ihre Entscheidung zu prüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Widerspruch Generator Arbeitslosengeld

Widerspruch Generator ArbeitslosengeldBist Du arbeitslos geworden und hast Du in den beiden vorausgehenden Jahren mindestens 360 Tage lang Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, bekommst Du Arbeitslosengeld als finanzielle Unterstützung. Allerdings kann es durchaus passieren, dass die Höhe Deines Arbeitslosengeldes falsch berechnet wurde. Zudem ist die staatliche Unterstützung an bestimmte Pflichten geknüpft. Verletzt Du diese Pflichten, kann Dein Arbeitslosengeld gesperrt werden. Gegen Entscheidungen der Arbeitsagentur kannst Du jedoch Einspruch erheben. Der folgende Generator hilft Dir mit Formulierungsvorschlägen dabei.

Widerspruch Generator für das Arbeitslosengeld

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
Hauptteil
Schlussteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Wie kann ich Einspruch erheben beim Arbeitsamt?

Einspruch gegen das Arbeitsamt einlegenEgal ob Du einen Antrag auf Leistungen gestellt hast oder ob das Arbeitsamt von sich aus etwas bestimmt hat: Praktisch jede Entscheidung, die die Arbeitsagentur trifft, teilt sie Dir in einem Bescheid mit. Nun kann so ein Bescheid natürlich fehlerhaft sein. Schließlich arbeiten auch beim Arbeitsamt nur Menschen, denen eben ein Fehler unterlaufen kann. Möglich ist aber auch, dass bei der Entscheidung von falschen Tatsachen ausgegangen wurde. Bist Du mit einem Bescheid nicht einverstanden, kannst und solltest Du deshalb Einspruch erheben. Wenn Du sachlich bleibst und plausible Gründe vortragen kannst, hast Du gute Chancen, dass Deine Forderungen anerkannt werden. Jeder Bescheid enthält eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. Darin steht, wo, wie und bis wann Du Einspruch erheben musst.

Grundsätzlich gilt, dass Du für Deinen Widerspruch einen Monat lang Zeit hast. Versäumst Du die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Deinen Widerspruch musst Du an die Agentur für Arbeit richten, die den Bescheid erlassen hat. Zudem muss Dein Widerspruch schriftlich erfolgen. Das bedeutet, Du musst den Widerspruch in einem Schreiben formulieren und dieses Schreiben handschriftlich unterschreiben. Alternativ kannst Du Deinen Widerspruch zur Niederschrift einreichen. Zur Niederschrift heißt, dass Du persönlich zur Arbeitsagentur gehst und Deinen Widerspruch dort von einem Mitarbeiter aufschreiben lässt.

Deinen Widerspruch solltest Du dann entweder per Einschreiben verschicken oder persönlich abgeben und Dir den Eingang quittieren lassen. Im Zweifel musst Du nämlich nachweisen, dass Du fristgerecht Widerspruch eingelegt hast. Für die Einhaltung der Frist ist übrigens das Eingangsdatum entscheidend. Es zählt also nicht, welches Datum in Deinem Schreiben steht oder wann Du den Brief abgeschickt hast. Außerdem solltest Du Dir für Deine Unterlagen immer eine Kopie des Widerspruchs anfertigen.

 

Worauf kommt es bei einem Widerspruch an?

Zunächst einmal solltest Du darauf achten, alle wichtigen Daten anzugeben. Hierzu gehören:

  • Dein Name und Deine Anschrift,
  • Dein Name und Deine Anschrift, die richtige Adresse der Arbeitsagentur, das
  • Aktenzeichen, unter dem der Bescheid bearbeitet wurde, und
  • Deine Kundennummer bei der Arbeitsagentur.

Dadurch ist sichergestellt, dass Dein Schreiben richtig zugeordnet werden kann.
Außerdem solltest Du Deinen Widerspruch schlüssig und nachvollziehbar begründen. Grundsätzlich bist Du zwar nicht verpflichtet, eine Begründung anzugeben. Allerdings wird die Arbeitsagentur den Bescheid nicht ändern oder zurücknehmen, wenn sie nicht weiß, was aus Deiner Sicht gegen die Entscheidung spricht. Es macht also wenig Sinn, nur zu erklären, dass eine Berechnung falsch oder eine Sperrzeit nicht gerechtfertigt ist.   Vielmehr solltest Du ausführen, wo der Fehler in der Berechnung liegt oder was gegen eine Sperre spricht. Hast Du Unterlagen, die Deine Meinung bestätigen, solltest Du Kopien davon mit einreichen. Dabei kannst Du Angaben, die nichts mit der Sache zu tun haben, beispielsweise Daten auf Kontoauszügen, selbstverständlich schwärzen.

Wie geht es nach dem Widerspruch weiter?

Ist Dein Widerspruch eingegangen, muss die Arbeitsagentur ihre Entscheidung noch einmal genau prüfen. Stellt das Arbeitsamt fest, dass Dein Widerspruch begründet war, wird Deinem Widerspruch abgeholfen. Der ursprüngliche Bescheid wird dann entweder komplett zurückgenommen oder entsprechend geändert. Bleibt die Arbeitsagentur bei ihrer Entscheidung, wird Dein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen.  Gegen den Widerspruchsbescheid, der daraufhin ergeht, kannst Du vor dem Sozialgericht klagen. Bei einer Klage vor dem Sozialgericht entstehen keine Gerichtskosten. Du musst Dich vor dem Sozialgericht auch nicht von einem Anwalt vertreten lassen. Bei welchem Gericht Du Klage erheben musst und wie lange Du dafür Zeit hast, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Widerspruchsbescheid.