Widerspruch beim Finanzamt einlegen – So geht es ganz einfach

Widerspruch FinanzamtWirklich gerne kümmern sich vermutlich nur die wenigsten um ihre Steuerklärung. Trotzdem sammeln viele fleißig Rechnungen und Belege und arbeiten sich durch den Berg an Formularen – schließlich ist eine Steuererstattung eine willkommene Finanzspritze. Aber was, wenn die Steuerrückzahlung deutlich niedriger ausfällt als erwartet? Oder wenn das Finanzamt sogar eine Nachzahlung fordert? Dann solltest Du den Bescheid genau unter die Lupe nehmen – und Einspruch einlegen, wenn Du Zweifel an seiner Richtigkeit hast.

►Mustervorlage – Widerspruch beim Finanzamt einlegen

Vor- und Nachname
Anschrift

An das
Finanzamt __________________
Anschrift

Ort, den Datum

Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid für das Steuerjahr 20_____
Steuernummer: _________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Einkommenssteuerbescheid für das Steuerjahr 20____ vom ___________ lege ich hiermit Einspruch ein.

Zur Begründung:
_____________________________________________________________________
____________________ (Nenne hier alle Punkte, die Deiner Meinung nach falsch sind, z.B. falsch übernommene Zahlen bei den Einnahmen, nicht angerechnete Ausgaben und Werbungskosten, nicht berücksichtigte Freibeträge. Außerdem kannst Du hier Ausgaben nennen, die Du in Deiner Steuererklärung vergessen hattest.)
______________________________________________________

(Bei einer geforderten Steuernachzahlung:
Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 Abs. 2 Abgabenordnung wegen des laufenden Einspruchsverfahrens. Sofern ich keine gegenteilige Mitteilung erhalte, gehe ich von Ihrer Bewilligung dieses Aussetzungsantrags aus.)

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Wann kann ich Widerspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid erheben?

Das deutsche Steuerrecht ist umfangreich und kompliziert. Viele Paragraphen und noch mehr Ausnahmeregelungen stellen selbst Experten mitunter vor Fragen. Kein Wunder also, dass Schätzungen zufolge rund jeder dritte Einkommensteuerbescheid Fehler enthält. Du solltest Deinen Steuerbescheid deshalb immer genau prüfen. Am besten gehst Du dabei Zeile für Zeile des Bescheids durch.

  • Stimmen alle Deine persönlichen Daten?
  • Hat das Finanzamt Deine Einnahmen richtig übernommen?
  • Wurden die Angaben zu Deinen bereits bezahlten Steuern korrekt erfasst?
  • Hat das Finanzamt Deine Freibeträge richtig berücksichtigt?
  • Wurden Deine Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen komplett übernommen?
  • Wo ist das Finanzamt von Deiner Steuererklärung abgewichen? Und wie wurden die Abweichungen begründet? (Hinweise hierzu findest Du in dem Abschnitt Erläuterungen.)
  • Haben sich irgendwo möglicherweise einfache Zahlendreher eingeschlichen?
  • Sind Dir Fehler aufgefallen, bist Du auf nicht näher begründete Abweichungen gestoßen oder bist Du Dir nicht sicher, ob einzelne Punkte so ihre Richtigkeit haben, kannst Du Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
  • Tipp: Du kannst auch dann die Möglichkeit des Einspruchs nutzen, wenn Du Ausgaben in Deiner Steuererklärung vergessen hattest. Oder wenn einige Belege erst aufgetaucht sind, als Du Deine Steuererklärung schon abgegeben hattest.

 

Welche Frist muss ich beachten?

Widerspruch Frist FinanzamtMöchtest Du Einspruch einlegen, hast Du dafür einen Monat lang Zeit. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Du den Bescheid erhalten hast. Dein Einspruch muss schriftlich erfolgen. Dabei hast Du die Wahl, ob Du Dein Schreiben per Post oder per Fax an das Finanzamt schickst. Hat das Finanzamt eine E-Mail-Adresse angegeben, kannst Du Deinen Einspruch auch per E-Mail einreichen. Außerdem kann der Einspruch zur Niederschrift erfolgen. Zur Niederschrift bedeutet, dass Du Deinen Einspruch von einem Mitarbeiter des Finanzamts aufschreiben lässt. Egal für welchen Weg Du Dich entscheidest: Du solltest Dir immer eine Kopie für Deine Unterlagen anfertigen. Zudem bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Einspruch rechtzeitig beim Finanzamt eingegangen ist. Im Zweifel musst Du dies nämlich belegen können. Die Lohnsteuervereine können da auch helfen.

 

Welche Angaben sollten in meinem Einspruch stehen?

Anders als die Steuererklärung, bei der Du zwingend die Formularform einhalten musst, ist ein Einspruch an keine feste Form gebunden. Du musst also kein Formular ausfüllen, sondern verfasst Dein eigenes Schreiben. Wichtig dabei ist, dass Du auf folgende Punkte achtest:

  • Nenne Deinen Namen, Deine Anschrift und Deine Steuernummer. Das Finanzamt muss schließlich wissen, wer Einspruch einlegt. Solltest Du vergessen, Deinen Einspruch zu unterschreiben, ist dies nicht so schlimm. Dein Einspruch ist nämlich auch ohne Unterschrift gültig.
  • Gib das Aktenzeichen und das Datum des Bescheids an. Dadurch ist sichergestellt, dass das Finanzamt Deinen Einspruch schnell und richtig zuordnen kann.
  • Erkläre unmissverständlich, dass Du mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden bist. Du musst nicht unbedingt das Wort Einspruch verwenden. Du kannst stattdessen beispielsweise auch Widerspruch oder Einwand schreiben. Entscheidend ist nur, dass klar wird, dass Du dem Bescheid so nicht zustimmst.
  • Begründe Deinen Einspruch. Gemäß § 357 Abs. 3 Satz 3 Abgabenordnung (AO) musst Du Deinen Einspruch zwar nicht begründen. Trotzdem ist eine Begründung unbedingt empfehlenswert. Andernfalls weiß der Finanzbeamte schließlich nicht, warum Du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist. Folglich wird er ihn bestenfalls anhand der bereits vorliegenden Angaben prüfen. Eine schlüssige Begründung ist deshalb die bessere Wahl. Dabei solltest Du die Punkte nennen, die aus Deiner Sicht falsch sind. Deine Angaben solltest Du mit Nachweisen wie Belegen, Rechnungen oder Verträgen stützen. Du kannst aber auch auf Gerichtsurteile, laufende Verfahren vor beispielsweise dem Bundesfinanzhof, Verordnungen oder Richtlinien hinweisen. Reicht die Einspruchsfrist für eine plausible Begründung nicht aus, etwa weil Du Belege erst noch zusammentragen musst, kannst Du Deinen Einspruch auch erst ohne Begründung einreichen. Die Frist ist damit gewahrt und Deine Begründung kannst Du später nachreichen.

Deinen Einspruch schickst Du dann an das Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat. Die Adresse steht auf dem Bescheid.

 

Was bedeutet Aussetzung der Vollziehung?

Fordert das Finanzamt in dem Bescheid eine Steuernachzahlung, musst Du diese grundsätzlich bezahlen. Ob Du Einspruch gegen den Bescheid einlegst oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Dein Einspruch entbindet Dich also nicht von der Zahlung der Forderung. Allerdings hast Du die Möglichkeit, eine sogenannte Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. In aller Regel wird das Finanzamt einem solchen Antrag nach § 361 Abs. 2 AO entsprechen. Dadurch erhältst Du dann im Prinzip einen Zahlungsaufschub. Die Zahlung musst Du somit ggf. erst leisten, nachdem über Deinen Einspruch entschieden wurde.

 

Was passiert nach dem Einspruch?

Ist Dein Einspruch eingegangen, muss das Finanzamt den gesamten Steuerbescheid noch einmal prüfen. Benötigt es dafür weitere Unterlagen und Nachweise, kann es diese anfordern. Setzt Dir das Finanzamt eine Frist, bis wann Du die Unterlagen vorlegen musst, solltest Du diese Frist unbedingt einhalten. Alternativ kannst Du rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Erklärungen und Nachweise, die Du erst nach Ablauf der Frist einreichst, darf das Finanzamt nämlich nicht mehr zu Deinen Gunsten berücksichtigen. Die Prüfung des Steuerbescheids kann drei Ergebnisse zur Folge haben:

  • 1.) Hat Dein Einspruch Erfolg, schickt Dir das Finanzamt einen berichtigten Steuerbescheid zu.
  • 2.) Es kann passieren, dass das Finanzamt feststellt, dass es einen Fehler zu Deinen Gunsten gemacht hat. Wurden beispielsweise die Einnahmen zu niedrig berechnet, die Steuerveranlagung falsch angesetzt oder Vergünstigungen zu Unrecht gewährt, kann das Finanzamt Deine Steuerschuld nachträglich nach oben korrigieren. Im Amtsdeutsch wird dies als Verböserung bezeichnet. Über eine Korrektur zu Deinem Nachteil muss Dich das Finanzamt aber vorab informieren. Du kannst die Verböserung dann abwenden, indem Du Deinen Einspruch zurücknimmst. In diesem Fall gilt dann wieder der ursprüngliche Bescheid.
  • 3.) Weist das Finanzamt Deinen Einspruch zurück, erhältst Du eine sogenannte Einspruchsentscheidung. Um dagegen vorzugehen, musst Du Klage vor dem Finanzgericht erheben.