Widerspruch Lebensversicherung

Widerspruch LebensversicherungSehr viele haben sich für eine Lebensversicherung entschieden, um fürs eigene Alter vorzusorgen und die Angehörigen abzusichern. Doch durch die oftmals vereinbarte Dynamik kann die Lebensversicherung im Laufe der Zeit ganz schon teuer werden. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer Widerspruch gegen die Dynamikerhöhung einlegen. Möchte er hingegen komplett aus dem Vertrag aussteigen, kann er die Lebensversicherung kündigen. Mitunter ist ein Widerruf aber der bessere Weg.

►Vorlage: Widerruf der Lebensversicherung

Versicherungsnehmer
Anschrift

Lebensversicherung
Anschrift

Ort, Datum

Widerspruch zur Lebensversicherung Nr. ______________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem Vertrag zu

meiner Lebensversicherung _____ (Bezeichnung) _____
Versicherungsnummer __________________________
geschlossen am _______________

ab Vertragsbeginn.

Der Widerspruch erfolgt, weil die Widerspruchsbelehrung, die Sie mir zusammen mit den Vertragsunterlagen ausgehängt haben, fehlerhaft war. [Hier kann der Versicherungsnehmer den Fehler konkret benennen.]

Vorsorglich verweise ich auf die Entscheidung des BGH vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11), nach der mir im Fall einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht zusteht. Ebenso verweise ich auf die Folgeentscheidungen des BGH, die die Erstattung bei einer Rückabwicklung präzisieren (u. a. Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14).

Ich bitte daher, mir meine einbezahlten Beiträge samt Verzinsung, abzüglich der Kosten für den Versicherungsschutz, zu erstatten. Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb der kommenden vier Wochen auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: ________________________________
IBAN: ______________________________________
Name der Bank: _______________________________

Zuvor bitte ich jedoch um Mitteilung, in welcher Höhe Sie Kosten für den Versicherungsschutz in Abzug bringen und für welchen Versicherungsschutz diese Kosten entstanden sind.

Ich möchte nochmals klarstellen und betonen, dass es sich bei meinem Schreiben um einen Widerspruch und nicht um eine Kündigung des Versicherungsvertrags handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Generator: Der Dynamik der Lebensversicherung widersprechen

Widerspruch Generator für die Kündigung

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Anrede
Einleitung
Hauptteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

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Die Vor- und Nachteile einer Lebensversicherung

Lange Zeit war die Lebensversicherung das beliebteste Finanzprodukt im Bereich der privaten Altersvorsorge. Dank verschiedener Regelungen und Vorschriften war die Kapitallebensversicherung schließlich eine sehr sichere Anlageform. Je jünger der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss war, desto geringere Beiträge waren notwendig, um sich ein solides Polster fürs Alter anzusparen. Zusammen mit der attraktiven Verzinsung kam so ein ordentliches Sümmchen zusammen. War die Versicherungsleistung fällig, konnte sich der Versicherungsnehmer aussuchen, ob das Geld als Einmalzahlung oder als monatliche Zusatzrente ausbezahlt werden soll. Waren bestimmte Bedingungen erfüllt, war das Zusatzgeld sogar steuerfrei. Und durch die Lebensversicherung sparte der Versicherungsnehmer nicht nur für seinen eigenen Lebensabend, sondern sicherte gleichzeitig auch seine Angehörigen für den Todesfall ab.

Grundsätzlich hat sich daran nicht geändert. Allerdings hat eine Lebensversicherung zwei große Minuspunkte:

  1. Die lange Laufzeit führt dazu, dass viele Versicherungsnehmer nicht bis zum Ende durchhalten, sondern schon vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen wollen oder müssen.
  2. Die hohen Kosten schmälern die Rendite. Denn von den eingezahlten Beiträgen werden Abschlusskosten, Bearbeitungsgebühren und Provisionen abgezogen. Vor allem in

den ersten Jahren bleibt von den Beiträgen so kaum etwas als Sparguthaben übrig.

Das sehr niedrige Zinsniveau in den vergangenen Jahren hat außerdem dazu geführt, dass viele Versicherer ihre Gewinnerwartungen deutlich nach unten korrigieren mussten. Die garantierte Versicherungsleistung ist davon zwar nicht betroffen. Von der erwarteten Versicherungssumme, die bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellt wurde, ist die Realität jedoch oft weit entfernt.

Die Kündigung der Lebensversicherung

Lebensversicherungen werden in aller Regel mit sehr langen Laufzeiten abgeschlossen. Allerdings kann der Versicherungsnehmer kaum wissen, was in zehn, 20 oder gar 30 Jahren sein wird. Deshalb ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass viele Lebensversicherungen vorzeitig beendet werden. Allerdings sollte eine Kündigung immer sehr gut überlegt sein. Die Lebensversicherung zu kündigen, ist an sich kein Problem. Hierfür reicht ein ganz normales Kündigungsschreiben völlig aus. Der Haken an der Sache ist nur, dass der Versicherungsnehmer lediglich den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt bekommt. Und der Rückkaufswert stimmt nicht mit den Beiträgen samt Zinsen überein, die der Versicherungsnehmer eingezahlt hat. Stattdessen ist der Rückkaufswert – vereinfach erklärt – das, was nach dem Abzug von den Kosten und den Risikoaufschlägen von den eingezahlten Beiträgen übrig bleibt. Deshalb kann der Rückkaufswert deutlich geringer ausfallen als gedacht.

Tipp: Möchte der Versicherungsnehmer die Lebensversicherung nur deshalb kündigen, weil er die Beiträge nicht bezahlen kann oder möchte, sollte er seine Versicherung beitragsfrei stellen. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz erhalten. Sieht es später finanziell wieder besser aus, kann der Versicherungsnehmer die Beitragszahlung fortsetzen. Daneben bieten die Lebensversicherer verschiedene andere Möglichkeiten an, um finanzielle Engpässe zu überbücken. So können sie die Beiträge beispielsweise stunden oder ein Darlehen auf die Police gewähren. Nachfragen kann sich also lohnen.

Das Widerspruchsrecht der Lebensversicherung

Einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11) hat der Versicherungsnehmer eine weitere Möglichkeit zu verdanken, wie er aus seinem Vertrag aussteigen kann. Der BGH hat nämlich entschieden, dass ein Widerspruch beim Lebensversicherungsvertrag in Frage kommt. Betroffen von dieser Entscheidung sind zunächst einmal alle Renten- und Lebensversicherungen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 geschlossen wurden. Wurde der Versicherungsnehmer seinerzeit nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt, kann er dem Versicherungsvertrag auch heute noch widersprechen. In diesem Fall steht dem Versicherungsnehmer nämlich ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht zu. Nutzt der Versicherungsnehmer dieses Recht, wird der Vertrag rückabgewickelt. Der Versicherungsnehmer wird also so gestellt, als habe es den Vertrag nie gegeben. Deshalb muss der Versicherer die eingezahlten Prämien plus Zinsen erstatten. Allerdings darf er Risikobeiträge für den Versicherungsschutz, den er während der Laufzeit gewährt hat, abziehen. Ans Finanzamt abgeführte Kapitalertragssteuern werden ebenfalls abgezogen. Wie sich die Erstattung für den Versicherungsnehmer konkret zusammensetzt, hat der BGH ebenfalls festgelegt (unter anderem mit Urteil vom 29. Juli 2015, Az IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14). Insgesamt ist ein Widerspruch für den Versicherungsnehmer somit rentabler als eine Kündigung, denn bei einer Kündigung wird nur der Rückkaufswert erstattet.

Voraussetzung dafür, dass der Versicherungsnehmer seinem Vertrag widersprechen kann, ist aber eine fehlende oder eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung. Dass der Versicherungsnehmer gar keine Widerspruchsbelehrung erhalten hat, ist sehr unwahrscheinlich. Weitaus häufiger wird der Fall sein, dass die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist. Typische Fehler dabei sind folgende:

  • Die Widerspruchsbelehrung hebt sich nicht deutlich vom übrigen Text ab, sondern ist irgendwo, ohne deutliche Hervorhebung in die Versicherungsbedingungen eingebettet.
  • Aus der Widerspruchsbelehrung geht nicht hervor, dass es ausreicht, den Widerspruch innerhalb der Frist abzuschicken. Für einen fristgemäßen Widerspruch reicht es nämlich aus, wenn der Versicherungsnehmer den Widerspruch rechtzeitig losschickt. Der Widerspruch muss nicht innerhalb der Frist beim Versicherer eingehen.
  • Bei einem Vertrag, der 2002 und später geschlossen wurde, wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Textform für einen Widerspruch ausreicht. Die Schriftform, also ein Text mit handschriftlicher Unterschrift, ist bei einem Widerspruch nämlich nicht notwendig. Die Textform genügt. Deshalb kann der Widerspruch beispielsweise auch per E-Mail eingelegt werden.

Ist einer dieser Fehler in der Widerspruchsbelehrung enthalten, stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch gut. Allerdings sollte der Versicherungsnehmer genau prüfen, ob sich ein Widerspruch in seinem Fall wirklich lohnt. Vor allem bei Altverträgen ist die Verzinsung oft sehr hoch und die Versicherungsleistung ist steuerfrei. Eine ähnlich rentable und gleichzeitig sichere Anlageform wird der Versicherungsnehmer heute kaum noch finden. Vorsicht ist auch dann geboten, wenn die Lebensversicherung mit einer weiteren Versicherung, beispielsweise einer Berufsunfähigkeitsversicherung, kombiniert ist. In diesen Fall ist es mitunter besser, den Sparanteil zu reduzieren, die Versicherung aber aufrechtzuerhalten.

Der Widerspruch zur Dynamik bei der Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung wird sehr oft mit einer sogenannten Dynamik abgeschlossen. Durch die Dynamik steigt die vereinbarte Versicherungssumme kontinuierlich um einen bestimmten Prozentsatz. Gleichzeitig führt die Dynamik aber auch dazu, dass sich der Versicherungsbeitrag konstant erhöht. Dabei erfolgt die Anpassung in aller Regel einmal pro Jahr. Bevor der Versicherer den Versicherungsbeitrag und die Versicherungssumme dynamisch erhöht, erhält der Versicherungsnehmer aber eine Mitteilung. Und wenn der Versicherungsnehmer nicht möchte, dass der Versicherer die Anpassung vornimmt, kann er der angekündigten Dynamikerhöhung widersprechen. Meist muss der Widerspruch dabei innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung erfolgen und schriftlich eingelegt werden. Genaue Angaben dazu finden sich im Schreiben der Versicherung. Begründen muss der Versicherungsnehmer seinen Widerspruch nicht. Es reicht völlig aus, wenn er lediglich erklärt, dass er der angekündigten Dynamik widerspricht.

Der Widerspruch hat zur Folge, dass die dynamische Anpassung ausgesetzt wird. Sowohl die Versicherungssumme als auch der Versicherungsbeitrag bleiben also in der aktuellen Höhe erhalten. Im nächsten Jahr erhält der Versicherungsnehmer dann wieder eine Mitteilung von seinem Versicherer und kann erneut entscheiden, ob er die Dynamik annimmt oder ablehnt. Aber Vorsicht: Widerspricht der Versicherungsnehmer der Dynamikerhöhung dreimal hintereinander, fällt er aus der Dynamik heraus. Dadurch verbleibt die Lebensversicherung mit Blick auf die Versicherungssumme und den Beitrag bis zum Vertragsende auf dem derzeitigen Stand. Möchte der Versicherungsnehmer die Dynamik wieder aufleben lassen, muss er sie erneut mit seinem Versicherer vereinbaren. Der Versicherer kann dann aber nicht nur eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen, sondern die neue Dynamik auch mit einem niedrigeren Garantiezins verzinsen. Möchte der Versicherungsnehmer vermeiden, dass er sein Dynamikrecht verliert, sollte er der Dynamik also höchstens zweimal hintereinander widersprechen und sie im dritten Jahr annehmen. Danach kann er wieder ein- oder zweimal aussetzen, die Dynamik anschließend annehmen und so weiter.