Widerspruch Nachsendeauftrag

Sind Sie schon einmal umgezogen? Eventuell haben Sie dann vom Nachsendeservice der Deutschen Post Gebrauch gemacht. Umgangssprachlich wird dieser immer noch als Nachsendeantrag bezeichnet und macht es möglich, dass Sie an Ihrer neuen Adresse auch noch Ihre Post bekommen. Dafür leitet die Deutsche Post Ihre neue Adresse auch an andere Postdienstleister weiter. Doch was ist, wenn Sie dies in Ihrem Fall gar nicht wünschen? Muss das wirklich sein? Nein, denn ein Widerspruch beim Nachsendeantrag ist in jedem Fall möglich. So können Sie ganz leicht selber entscheiden, welche Unternehmen Ihre Daten erhalten dürfen.

Würde es Sie interessieren, wie Sie gegen die Datenweitergabe beim Nachsendeauftrag Widerspruch einlegen können? Dann gibt es hier für Sie gute Nachrichten, denn ein solcher Widerspruch ist generell ganz einfach möglich. Innerhalb weniger Minuten können Sie einen solchen Widerspruch einlegen und somit von der ausbleibenden Datenweitergabe profitieren. Dazu muss die Deutsche Post als Vertragspartner entsprechend informiert werden.

Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und informieren Sie sich darüber, wie Sie bei einem Nachsendeauftrag Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten einlegen können. So wissen Sie, in welcher Form der Widerspruch möglich ist, wie Sie diesen einlegen und worauf es dabei ganz konkret zu achten gilt. So steht Ihrem Widerspruch am Ende nichts mehr im Wege.

►Mustervorlage für einen Widerspruch

Auch wenn Sie beim Nachsendeauftrag für den Widerspruch keine Mustervorlage brauchen, können Sie diese für jeden anderen Widerspruch natürlich verwenden. Dabei sollten Sie allerdings die Mustervorlage ganz einfach an Ihre Anforderungen anpassen und dafür sorgen, dass diese auch auf Sie zugeschnitten ist. Im Bedarfsfall sollten Sie dazu auch einen Anwalt befragen.

Widerspruch

Widerspruchführer: (Angabe von Namen und Adresse)

Bezug: (Aktenzeichen, Betreff, Kundennummer angeben)

Ich widerspreche Ihrem Bescheid / Ihrer Entscheidung fristgerecht und zeige mich damit nicht einverstanden. Ich habe triftige Gründe für diesen Widerspruch, die Sie anbei finden können.

Ferner fordere ich Sie daher auf, Ihre Entscheidung noch einmal zu überprüfen und dabei die angeführten Gründe zu berücksichtigen.

Begründung für den Widerspruch:

(Begründung klar formuliert, ggf. Belege beifügen)

(Ort und Datum) (Unterschrift vom Widerspruchsführer)

Mit einem Widerspruch beim Nachsendeauftrag können Sie vermeiden, dass andere Transport- und Zustelldienstleister Ihre Adresse von der Deutschen Post erhalten. In einigen Fällen kann dies sinnvoll sein, zum Teil sollten Sie hiervon aber auch Abstand nehmen. Prüfen Sie einen möglichen Widerspruch stets individuell und treffen Sie dann Ihre Entscheidung. Den Widerspruch können Sie beim Nachsendeservice ganz leicht bei der Antragstellung mit angeben.

Warum kann ein Widerspruch beim Nachsendeauftrag notwendig sein?

Ein Widerspruch kann bei einem Nachsendeauftrag für Sie aus ganz unterschiedlichen Gründen in Frage kommen. Möglich ist dies beispielsweise, weil Sie nicht möchten, dass bestimmte Firmen Ihre neue Adresse erhalten. Aber auch um weniger Werbung zu erhalten ist ein solcher Widerspruch beim Nachsendeauftrag möglicherweise sinnvoll.

Tipp für Sie:

Überlegen Sie genau, in welcher Form beim Nachsendeauftrag ein Widerspruch sinnvoll ist und welchen Unternehmen Sie es nicht gestatten wollen, Ihre Adresse zu erhalten.

In welcher Form wird ein Widerspruch zum Nachsendeauftrag eingelegt?

Sie müssen für den Widerspruch beim Nachsendeauftrag kein Schreiben aufsetzen und Ihren Widerspruch lang niederschreiben und begründen. Stattdessen wird der Widerspruch bereits bei der Anmeldung zum Nachsendeservice der Deutschen Post übermittelt. Sie können hier nämlich ganz einfach aussuchen, welchen Unternehmen und Dienstleistern die Deutsche Post Ihre Adresse übermitteln darf. Dementsprechend können Sie Ihr Recht auf den Widerspruch – wie es im Antrag heißt – hier bereits ausüben und sind dann sicher, dass Ihre Daten auch nicht weitergegeben werden.

Welche Folgen hat es, beim Nachsendeauftrag Widerspruch einzulegen?

Wenn Sie beim Nachsendeauftrag Widerspruch gegen die Datenweitergabe einlegen, hat dies natürlich auch Folgen. So erhalten Sie zwar alle Briefe, Warensendungen und mehr, die direkt durch die Deutsche Post zugestellt werden, es kann aber Unterschiede bei anderen Dienstleistern in diesem Bereich geben. Lokale Lieferdienste und alternative Postdienste erhalten Ihre Adresse nicht mitgeteilt und es kann somit sein, dass Sie wichtige Briefe nicht oder nur mit starker Verzögerung erhalten. Oftmals ist durch das betroffene Unternehmen dann nämlich eine entsprechende Adressermittlung erforderlich.

Vorsicht:

Eine solche Adressermittlung kann für Sie auch Kosten zur Folge haben. Wenn es sich um dringende Briefe handelt, die zugestellt werden müssen, kann Ihnen der Absender – zum Beispiel ein Gericht – die Ermittlung der neuen Anschrift in Rechnung stellen. Auch deshalb sollten Sie einen Widerspruch zum Nachsendeauftrag im Vorfeld genau überdenken.

Werbung vermeiden durch Widerspruch beim Nachsendeauftrag

In vielen Fällen nutzen Kunden der Deutschen Post den Widerspruch beim Nachsendeauftrag auch, um damit Werbung vorzubeugen und die eintreffenden Werbebriefe einzudämmen. Immerhin haben Sie die Möglichkeit, mit dem Widerspruch zu untersagen, dass Ihnen weniger seriöse Unternehmen Briefe senden können. Ganz allgemein erhält man mit einem Widerspruch beim Nachsendeservice aber nicht weniger Werbung als ohne.

Bekommt man beim Widerspruch noch Zeitschriften zugestellt?

Hier kann es zu Problemen kommen. Denn die Auslieferung von Zeitungen und Zeitschriften erfolgt im Regelfall nicht durch die Deutsche Post selber, sondern wird durch andere Unternehmen realisiert.

Somit sollten Sie vor allem als Abonnent von einer oder mehrerer Zeitschriften von einem Widerspruch absenden, der beim Nachsendeauftrag gilt. Stattdessen können Sie an Ihrem Briefkasten auch einen Aufkleber anbringen, dass keine Werbesendungen eingeworfen werden dürfen. Das betrifft zum Beispiel die Info Post, die bei der Deutschen Post genau zu diesem Zweck dient.