Widerspruch nicht bearbeitet

Sie haben einen Widerspruch eingelegt und die Bearbeitungszeit wurde bereits überschritten? Ihr Widerspruch wurde aus diversen Gründen abgelehnt? Das müssen Sie nicht unbedingt einfach so hinnehmen. Allerdings sollten Sie einige Dinge beachten, wenn Sie sich erneut an das Unternehmen oder die Behörde wenden, damit Ihr Schreiben auch Beachtung findet. Denn nun bleibt Ihnen nur noch der Weg der Klage oder Sie akzeptieren die Ablehnung einfach. Zuerst sollten Sie bei einer verzögerten Antwort aber einmal nachfragen, warum die Bearbeitung so lange dauert. Hier kann Ihnen eine Vorlage sehr hilfreich sein.

Würde es Ihnen denn helfen, wenn Sie solch eine Vorlage zur Verfügung haben und es Ihnen somit erleichtert wird bei der Behörde noch einmal nachzufragen? Dann wird es Sie sicherlich freuen, dass Ihnen eine solche Vorlage zur Verfügung gestellt wird. Diese ist ganz einfach zu verwenden und erleichtert es Ihnen auch alle relevanten Angaben zu machen.

Allerdings sollten Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen und einmal nachlesen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, wenn Ihr Widerspruch nicht fristgerecht bearbeitet oder sogar abgelehnt wurde. Danach ist es ganz einfach die Vorlage zu verwenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die angebotene Vorlage nutzen oder das Anschreiben lieber selbst aufsetzen. Nachdem Sie den Text gelesen haben, wissen Sie worauf Sie achten sollten.

►Mustervorlage Nachfrage Widerspruch Vorlage

Achten Sie darauf, dass Sie die Vorlage erst dann nutzen, wenn Sie diese angepasst haben. Alle wichtigen Daten sollten von Ihnen ergänzt werden und alle unnötigen gestrichen. Sollten Sie sich bei der Angelegenheit nicht sicher sein, bitten Sie einen Juristen um seine Hilfe.

Rückfrage Widerspruch

Ihre Anschrift: _____________________________________

Anschrift der Behörde: __________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

am _______________ legte ich Widerspruch gegen den von Ihnen festgesetzten Bescheid vom ________________ mit dem Aktenzeichen _____________________ ein.

Bisher haben Sie auf meinen Widerspruch noch nicht reagiert. Bitte informieren Sie mich über die Sachlage.

Mit freundlichen Grüßen

Ort und Datum Unterschrift

Haben Sie Widerspruch eingelegt, ist es Ihr gutes Recht, dass dieser auch zügig bearbeitet wird. Sollte das nicht der Fall sein, sollten Sie erst einmal schriftlich Erkundigungen einziehen, warum Ihr Anliegen bisher nicht bearbeitet wurde. Erst wenn auf dieses Schreiben nicht reagiert wird, sollten Sie zum nächsten Schritt übergehen. Wenn es notwendig ist, reichen Sie eine Untätigkeitsklage ein. Der Beistand von einem Anwalt ist allerdings ratsam. Auch hier können Sie eventuell Prozesskostenbeihilfe beantragen, so dass Ihnen in dem Fall keine Kosten entstehen.

Was wenn Ihr Widerspruch nicht bearbeitet wird?

Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen. Informieren Sie sich über Ihr Verfahren und legen Sie falls notwendig noch einmal Widerspruch ein.

Gut zu wissen:

Da Ihre Widerspruchsfrist bis zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen ist, sollten Sie von allen Unterlagen, die Sie versendet haben, eine Kopie beilegen. Aus diesem Grund ist es auch besonders wichtig, dass Sie einen Beleg mitsenden können, mit dem Sie nachweisen, dass Sie den ersten Widerspruch auch fristgerecht abgesendet haben.

Wofür können Sie die Vorlage nutzen?

Mit der bereitgestellten Vorlage können Sie bei der Behörde noch einmal nachforschen, warum bisher auf Ihren Widerspruch nicht reagiert wurde. Hierzu müssen Sie nur einige Punkte ersetzen und nicht benötigte ganz einfach streichen. Haben Sie die Angaben vervollständigt, können Sie nun alles versenden. Somit müssen Sie sich keine Gedanken machen, ob Sie einen Punkt vergessen haben und die Behörde kann Ihr Schreiben sofort richtig zuordnen.

Tipp für Sie:

Ändern Sie die Vorlage zu Ihren Zwecken ab und passen Sie diese entsprechend an. Erst dann sollte sie versendet werden.

Was sollte Ihr Anschreiben alles enthalten?

Egal wie Sie die Erkundigung einziehen, ob Sie die Vorlage nutzen oder das erforderlich Schreiben selbst verfassen, es gibt einige wichtige Angaben, die immer enthalten sein sollten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Die Anschrift der Behörde
  • Das Aktenzeichen, auf welches Sie sich berufen
  • Ihre Unterschrift

Beachten Sie:

Die Nachfrage sollte ebenfalls wie auch der ursprüngliche Widerspruch von Ihnen persönlich unterschrieben werden. Im ersten Schritt haben Sie aber auch die Möglichkeit eine telefonische Auskunft einzuholen.

Wie sollten Sie das Anschreiben übermitteln?

Wie bereits erwähnt, können Sie sich zuerst einmal telefonisch über den Sachstand erkundigen. Sollten Sie hier nichts in Erfahrung bringen können, ist der nächste Schritt eine schriftliche Nachfrage. Auch dieses Anschreiben sollte per Einschreiben versendet werden, damit Sie später nachweisen können, dass Sie dieses auch weggeschickt haben.

Was wenn auf das Schreiben nicht reagiert wird?

Sollte auch dieses Schreiben keine Beachtung finden, haben Sie die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage einzureichen. Sollte die Klage anerkannt werden, ist die Behörde dazu verpflichtet Ihren Widerspruch zu bearbeiten. Hierzu benötigen Sie zwar keinen Rechtbeistand, schaden kann es aber nicht, wenn Sie einen Anwalt hinzuziehen. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, wenn Sie vor Gericht eine Einstweilige Anordnung beantragen. Hier empfiehlt es sich immer einen Anwalt zu Rate zu ziehen.