Widerspruch Unfallversicherung

Wenn Sie eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall erleiden, ist Ihr Ansprechpartner die Berufsgenossenschaft. Sie können die Übernahme der Behandlungskosten und weiterer Kosten, die durch den Unfall entstehen, beantragen. Was viele Privatpersonen nicht wissen, ist dass, sollte der Antrag abgelehnt werden, man das Recht auf einen Widerspruch hat.

Sie haben einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten und Ihre Unfallversicherung hat Ihren Antrag zur Kostenübernahme abgelehnt? Sie möchten wissen, wie man einem solchen Bescheid der Berufsgenossenschaft widerspricht und, was es dabei zu beachten gilt?

Dann sollten Sie einen Blick auf den folgenden Artikel werfen! Wir stellen Ihnen sämtliche Informationen zur Verfügung, die für das Thema Widerspruch Unfallversicherung relevant sind. Wir erläutern, was Sie bei einem Widerspruch gegen den Bescheid einer Berufsgenossenschaft beachten müssen und wie dieser Widerspruch aussieht.

►Mustervorlage: So sieht ein Widerspruch Unfallversicherung aus

In diesem Abschnitt finden Sie eine Mustervorlage für den schriftlichen Widerspruch Unfallversicherung. Reichen Sie dieses Schreiben innerhalb der vorgegebenen Frist bei Ihrer Berufsgenossenschaft ein. Im Individualfall können Abänderungen des Schreibens notwendig sein – ziehen Sie bei Unsicherheit einen Anwalt oder einen anderen Rechtsexperten zurate. Dieser kann Ihnen auch bei der ausführlichen Begründung Ihres Widerspruchs behilflich sein.

Name, Vorname: _____________________________________________________

Straße: _____________________________________________________________

PLZ, Wohnort: _______________________________________________________

An die Berufsgenossenschaft ________________________

Straße: ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­__________________________________________

PLZ, Wohnort: ____________________________________

Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom ________________

Aktenzeichen: ___________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom _______________ ein. Die Begründung für meinen Widerspruch lasse ich Ihnen in einem separaten Schreiben zukommen. Für diese Begründung bitte ich Sie höflichst, mir Kopien von den Unterlagen, die zum Ergebnis Ihres Bescheids geführt haben, zuzusenden. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

________________________________ _____________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­________________________

Unterschrift Ort, Datum

Die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung werden, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, von Ihrem Arbeitgeber finanziert. D.h. Sie selber zahlen der Berufsgenossenschaft kein Geld. Hieraus ergibt sich die Tatsache, dass Ihr Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalls nicht haftet. Stattdessen müssen Sie Ihre Ansprüche bei der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen.

Das hauptsächliche Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung besteht darin, Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Außerdem kümmert sich die Berufsgenossenschaft um die rehabilitativen Maßnahmen: Die übergeordnete Aufgabe besteht in der Verbesserung bzw. der Beseitigung der Gesundheitsschäden. Eine Verschlimmerung und Spätfolgen sollen vermieden werden.

Zu den weiteren Aufgaben der Berufsgenossenschaft zählen:

  • soziale Rehabilitation (Bereitstellung von Maßnahmen und Hilfen, damit der oder die Betroffene den Alltag bewältigen, am sozialen Leben teilhaben und ein möglichst selbstständiges Leben führen kann)
  • die berufliche Rehabilitation (Suche eines zu den Fähigkeiten und Neigungen des Betroffenen passenden Arbeitsplatzes)
  • Zahlung von Verletztengeld bzw. von Rente bei langfristiger Berufsunfähigkeit
  • Maßnahmen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
  • Übernahme von möglichen Überführungskosten (aus dem Ausland)
  • Rente und Sterbegeld für Hinterbliebene, falls Berufskrankheit oder Arbeitsunfall zum Tode führt

Die Frist für den Widerspruch muss unbedingt eingehalten werden

Die Frist für die Einreichung eines Widerspruchs bei der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt i.d.R. 1 Monat. Die Auskunft über die tatsächliche Frist sowie über die Art des möglichen Widerspruchs finden Sie in der Rechtsmittelbelehrung, welche dem Bescheid der Berufsgenossenschaft beiliegt. Sollte dem Bescheid keine Auskunft über die Frist beiliegen, beträgt der Zeitraum für einen möglichen Widerspruch automatisch 1 Jahr.

Merke: Es ist von höchster Bedeutung, dass Sie den Widerspruch Unfallversicherung fristgerecht einreichen. Andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig und das Recht auf Widerspruch verfällt. Damit man die fristgerechte Einreichung des Widerspruchs belegen kann, sollte man sich den Versand (per Post) bzw. den Erhalt (bei Versendung per Email) bestätigen lassen.

So reicht man einen Widerspruch Unfallversicherung ein

Wenn die Berufsgenossenschaft Ihren Antrag zur Kostenübernahme in Folge eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit ablehnt (die Berufsgenossenschaft muss ihre Entscheidung auch Ihrem Arbeitgeber mitteilen), haben Sie die Möglichkeit, den Widerspruch per Niederschrift oder schriftlich einzureichen. Dabei müssen Sie zunächst keine Gründe nennen, d.h. Sie können den Widerspruch vorerst ohne Begründung einreichen, damit die Frist für einen möglichen Widerspruch nicht verfällt.

Beachten Sie: Um den Widerspruch zu begründen, sollten Sie alle Unterlagen, die die Berufsgenossenschaft als Grundlage für die Ablehnung Ihres Antrags verwendet hat, anfordern. Darüber hinaus sollten Sie Atteste und schriftliche Stellungnahmen, die Ihre Position stärken, von Ihren behandelnden Ärzten (Stichwort: Durchgangsarzt) einholen.

Weitere Schritte

Nun stellt sich natürlich die Frage, wie es nach dem Einreichen Ihres Widerspruchs und Ihrer Begründung weitergeht.

Die Berufsgenossenschaft wird Ihren Widerspruch in einem gesonderten Verfahren prüfen und Ihren Widerspruch anschließend entweder genehmigen oder ablehnen. Gibt die Berufsgenossenschaft Ihrem Widerspruch statt, wird der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und Sie erhalten einen neuen Bescheid bezüglich Ihres Antrags. Bei Ablehnung des Widerspruchs leitet die Berufsgenossenschaft den Fall an die Widerspruchsbehörde weiter. Hierbei handelt es sich um die übergeordnete Stelle der Berufsgenossenschaft.

Sollte auch die Widerspruchsbehörde Ihren Widerspruch Unfallversicherung ablehnen, erhalten Sie ein Schreiben mit einer Begründung für die Ablehnung. Sofern Sie dieser Begründung nicht zustimmen, können sie weitere Schritte einleiten, wobei der nächste Schritt die Klage vor dem Sozialgericht wäre.

Gut zu wissen: Untersuchungen haben ergeben, dass etwa jede vierte Klage gegen einen Widerspruchsbescheid zugunsten des Klägers entschieden wird.

Wird dem Widerspruch auch vor dem Sozialgericht nicht stattgegeben, können Sie Berufung einlegen. Dann prüft das zuständige Landessozialgericht den Fall. Sollte es auch hier zu keiner Entscheidung kommen, kann die Klage bis zum Bundessozialgericht gelangen.