Widerspruchsgründe – Diese Begründungen werden Dir helfen

WiderspruchsgrundBist Du mit einem behördlichen Bescheid nicht einverstanden, kannst Du Widerspruch einlegen. Durch Deinen Widerspruch gibst Du der Behörde zu verstehen, dass Du ihre Entscheidung so nicht akzeptierst. Welche Gründe es für Deinen Widerspruch gibt, musst Du nicht angeben.

Allerdings macht es durchaus Sinn, der Behörde zu erklären, welche Einwände Du gegen die Entscheidung hast.

►Mustervorlage: Widerspruchsgründe

Name
Anschrift

Zuständige Behörde
Anschrift

Ort, den Datum

Widerspruch gegen den Bescheid (Bezeichnung wie im Betreff) vom (Datum)
Aktenzeichen/Geschäftszeichen ___________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

oben genannten Bescheid habe ich am (Datum) erhalten. Ihren Ausführungen kann ich mich jedoch nicht anschließen. Daher lege ich hiermit Widerspruch ein.

Meine Gründe für den Widerspruch:
_______ (Erkläre, weshalb die Behörde Deiner Meinung nach eine falsche oder unberechtigte Entscheidung getroffen hat. Es geht bei der Begründung aber nicht darum, Kritik zu üben. Stattdessen solltest Du sachlich, präzise und anhand von nachvollziehbaren Angaben ausführen, wie sich die Sachlage aus Deiner Sicht darstellt.) ________________________________________

Ich beantrage deshalb, den Bescheid unter Berücksichtigung der vorgetragenen Umstände aufzuheben/entsprechend zu ändern.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Widerruf Generator Widerspruchsgründe

Widerspruchsgründe GeneratorManchmal sieht eine Ware auf dem Foto toll aus und auch die Produktbeschreibung liest sich gut. Beim Auspacken stellst Du dann aber fest, dass die Ware Deine Erwartungen nicht erfüllt. Genauso kann es passieren, dass Du auf die Schnelle einen Vertrag unterschrieben hast. Nach kurzem Nachdenken oder nachdem Du Dir die Vertragsbedingungen genauer durchgelesen hast, bereust Du Deine Unterschrift aber. Vielleicht hast Du auch der Nutzung Deiner Daten zugestimmt oder einem Vertragspartner eine Einzugsermächtigung erteilt. In all diesen Fällen kannst Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Und wie Du Deinen Widerruf formulieren kannst, zeigt Dir der folgende Generator.

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
Hauptteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Die Rechtsbehelfsbelehrung liefert Dir die Infos für Deinen Widerspruch

Hat ein Amt, eine Behörde oder eine andere Stelle, die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, eine Entscheidung getroffen, wirst Du darüber üblicherweise durch einen schriftlichen Bescheid informiert. In diesem Bescheid wird Dir zum einen die Entscheidung mitgeteilt. Zum anderen findest Du darin die Erklärungen und Gründe für die Entscheidung. Am Ende des Bescheids steht außerdem die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. Hier ist angegeben, wie Du gegen den Bescheid vorgehen kannst. Dabei liefert Dir die Rechtsbehelfsbelehrung vier entscheidende Infos:

  • Rechtsbehelf. Zunächst einmal steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, dass Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen kannst. (Ist kein Widerspruch zulässig, sind hier entweder der Einspruch oder die Klage als Rechtsbehelfe genannt.)
  • Form. Du kannst Deinen Widerspruch entweder zur Niederschrift erklären. Niederschrift meint, dass Du persönlich zu der zuständigen Stelle gehst. Dort gibst Du Deine Widerspruchserklärung mündlich zu Protokoll und ein Sachbearbeiter schreibt sie auf. Oder Du kannst schriftlich Widerspruch einlegen. Dies ist durch ein einfaches, formloses Schreiben möglich.
  • Frist. Dein Widerspruch muss innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe erfolgen. Ab dem Tag, an dem Du den Bescheid erhalten hast, hast Du somit einen Monat lang Zeit, um Deinen Widerspruch einzureichen.
  • Anschrift. Schließlich steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, an wen Du Deinen Widerspruch richten musst.

Und was ist, wenn auf dem Schriftstück keine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden ist? Dann richtest Du Deinen Widerspruch an den Absender des Schreibens. Deine Widerspruchsfrist verlängert sich in diesem Fall außerdem auf ein Jahr. Dies gilt auch dann, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist.

 

Du solltest die Gründe für Deinen Widerspruch angeben

Damit Dein Widerspruch wirksam werden kann, reicht es aus, wenn Du eindeutig Deinen Widerspruch erklärst. Das heißt, wenn Du lediglich schreibst:  “Hiermit lege ich Widerspruch ein.” genügt das eigentlich schon.  Damit die Behörde weiß, wer welchem Bescheid widerspricht, solltest Du aber immer auch Deinen vollständigen Namen samt Anschrift, die Bezeichnung und das Datum des Bescheids sowie das Akten- oder Geschäftszeichen angeben.

Ein weit verbreiteter Mythos ist, dass Du Deinen Widerspruch begründen musst. Das stimmt nicht. Du bist nicht dazu verpflichtet, der Behörde zu erklären, warum Du dem Bescheid widersprichst. Allerdings ist es nicht wirklich sinnvoll, die Begründung wegzulassen. Wenn die Behörde nicht weiß, warum Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kann sie Deine Einwände auch nicht berücksichtigen. Prüft sie nur die Aktenlage, wird sie in den meisten Fällen bei ihrer Entscheidung bleiben. Denn die Sachverhalte haben sich ja nicht geändert. Deshalb solltest Du möglichst präzise erklären, was Du an dem Bescheid zu beanstanden hast. Dabei kannst Du für Deine Begründung
  • die Erklärungen in dem Bescheid Satz für Satz durchgehen und die Sachlage aus Deiner Sicht schildern.
  • auf Inhalte hinweisen, die die Behörde nicht oder nur unzureichend gewürdigt hat.
    falsche Annahmen und unrichtige Interpretationen richtigstellen.
  • Deine bisherigen Angaben detaillierter ausführen oder durch neue Sachverhalte ergänzen.
  • weitere Unterlagen wie Kontoauszüge, Stellungnahmen, Berichte oder Gutachten anführen, Fotos einreichen oder Zeugen benennen.

Wichtig ist aber, dass Du sachlich bleibst und Dich auf Fakten beschränkst. Es bringt nichts, wenn Du nur Deinem Ärger Luft machst oder rein Deine eigene Meinung wiedergibst. Entscheidend sind klare und nachvollziehbare Daten und Angaben!

  • Tipp: Eine einmonatige Widerspruchsfrist klingt zwar im ersten Moment recht lang. Aber manchmal kann die Zeit knapp werden und die Frist nicht ausreichen, um eine hieb- und stichfeste Begründung zu formulieren. Ratsam kann es daher sein, zunächst nur Deinen Widerspruch zu erklären. Auf diese Weise hast Du form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Deine Begründung kannst Du dann, eventuell zusammen mit weiteren Unterlagen, nachreichen. Dies muss dann nicht mehr innerhalb der Widerspruchsfrist erfolgen. Und die Behörde muss auch die Angaben, die Du nachträglich einreichst, bei Ihrer Prüfung berücksichtigen.

 

Dein Widerspruch leitet das Vorverfahren ein.

Liegt Dein Widerspruch bei der Behörde vor, beginnt das sogenannte Vorverfahren. Vorverfahren deshalb, weil es einem Gerichtsverfahren vorgeschaltet ist. Du kannst also erst dann mittels Klage gegen die Entscheidung vorgehen, wenn im Vorverfahren keine Einigung erzielt werden konnte. Dabei gliedert sich das Vorverfahren in zwei Abschnitte. Zuerst prüft die Behörde die Angelegenheit noch einmal eingehend. Stellt sie bei der Prüfung fest, dass Dein Widerspruch berechtigt ist, hilft sie ihm ab. Dies erfolgt, indem die Behörde den angefochtenen Bescheid aufhebt. Oder ihn so ändert, dass der Bescheid Deinem Antrag entspricht. Ist die Behörde der Meinung, dass Dein Widerspruch nur in Teilen berechtigt ist, kann sie ihm teilweise stattgeben.

Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass sie keine Lösung herbeiführen kann, weil sie ihre Entscheidung für richtig hält, wird Dein Widerspruch weitergeleitet. Damit beginnt der zweite Abschnitt des Vorverfahrens. Jetzt kümmert sich nämlich die übergeordnete Widerspruchsstelle um die Angelegenheit. Sie führt ebenfalls eine Prüfung durch und erlässt anschließend einen Widerspruchsbescheid. Der Widerspruchsbescheid kann Deinem Widerspruch Recht geben oder ihn zurückweisen. Die Entscheidung der Widerspruchsbehörde ist im Widerspruchsbescheid ausführlich erklärt und begründet. War Dein Widerspruch nicht erfolgreich oder hat er zu einer Entscheidung geführt, mit der Du noch immer nicht einverstanden bist, kannst Du nun vor Gericht klagen.