Widerspruch einlegenGut, dass Du reinschaust.  Dieser Text dauert nur 33 Sekunden.  Während des Lesens wirst Du merken, dass Du allerlei Möglichkeiten hast, zu widersprechen. Tagtäglich werden unzählige Entscheidungen getroffen und Bescheide erlassen. Nicht immer fallen diese jedoch so aus, wie es sich der Antragsteller gewünscht oder erhofft hat. Trotzdem es gibt keinen Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. In fast allen Fällen ist es nämlich möglich, Widerspruch einzulegen.

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

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Widersprüche aller Art sind Thema dieser Seiten.

Natürlich wirst Du im ersten Moment enttäuscht, frustriert oder vielleicht auch wütend sein, wenn Du einen negativen Bescheid erhalten hast. Statt Dich einschüchtern zu lassen oder Dich mit der Situation einfach abzufinden, solltest Du aktiv werden. Unüberlegte Schnellschüsse machen zwar genauso wenig Sinn, aber wenn Du die vorhandenen Möglichkeiten besonnen und sachlich nutzt, wirst Du oft zumindest einen Teilerfolg erreichen. Und wie können Dir diese Seiten dabei helfen? Zum einen haben wir zahlreiche Informationen zum Thema Widersprüche für Dich zusammengestellt. Wir erklären Dir, wie Du vorgehen kannst und worauf Du achten musst, unter anderem wenn

  • Du eine Abmahnung oder gar die Kündigung von Deinem Arbeitgeber oder Deinem Vermieter erhalten hast.
  • Du mit einem Bescheid vom Finanzamt nicht einverstanden bist.
  • die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Pflegeversicherung Deinen Antrag ablehnt hat.
  • ein Mahnbescheid gegen Dich erlassen wurde.
  • Dir ein Bußgeld oder eine Strafe aufgebrummt wurde.
  • Du mit einer Entscheidung von der Arbeitsagentur, der Arge oder dem Jobcenter nicht einverstanden bist.
  • Du einer Rechnung oder einem Vertrag widersprechen willst.

Zum anderen findest Du  zahlreiche Vorlagen und Musterschreiben , die Du  selbstverständlich kostenlos nutzen kannst . Als besonderes Highlight stellen wird Dir zu einigen Themen, natürlich ebenfalls kostenfrei, einen Widerspruchs-Generator zur Verfügung. Durch den Generator kannst Du Dir Dein Widerspruchsschreiben aus verschiedenen Bausteinen zusammenklicken.

Zusätzlich dazu erläutern wir wichtige Fachbegriffe rund um Widersprüche. Wir weisen auf Gesetze, Vorschriften und Gerichtsurteile hin. Wir informieren über Fristen und erklären die formalen Anforderungen an einen Widerspruch.

 

Grundlegende Infos und Tipps zum Widerspruch

Widerspruch und EinsprücheWenn Du einen Bescheid erhalten hast, mit dem Du inhaltlich nicht einverstanden bist oder den Du für unberechtigt hältst, kannst Du in aller Regel Widerspruch einlegen. Dein Widerspruch hat zur Folge, dass die Entscheidung noch einmal geprüft wird. Die entsprechende Stelle kann ihren Bescheid daraufhin aufheben, also zurücknehmen, oder ändern. In diesem Fall wird davon gesprochen, dass Deinem Widerspruch abgeholfen wurde. Bleibt die Stelle hingegen bei ihrer Entscheidung, kannst Du gerichtlich dagegen vorgehen. In vielen Bereichen kannst Du Deine Ansprüche übrigens auch erst dann überhaupt vor Gericht geltend machen, wenn Deinem Widerspruch nicht abgeholfen wurde.  Das Widerspruchsverfahren soll nämlich gerade dabei helfen, teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. 

Ein Widerspruch bedarf dabei immer der Schriftform. Das bedeutet, der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und von Hand unterschrieben sein. Bei Ämtern und Behörden kannst Du Deinen Widerspruch aber auch mündlich vortragen. Dort wird er dann protokolliert und das Protokoll von Dir durch Deine Unterschrift bestätigt. Außerdem kannst Du eine Kopie der Niederschrift erhalten, die Du Dir auch unbedingt geben lassen solltest. Verfasst Du Deinen Widerspruch selbst, musst Du darauf achten, dass folgende Angaben enthalten sind:

  • Dein vollständiger Name und Deine Anschrift
  • das Datum des Widerspruchs
  • Angaben zu dem Bescheid, gegen den Du Widerspruch einlegst; hierzu gehören das Datum des Bescheids, das Geschäfts- oder Aktenzeichen oder andere wesentliche Daten. Wichtig ist nämlich, dass Dein Widerspruch eindeutig zugeordnet werden kann.
  • die Erklärung, dass Du Widerspruch einlegst
  • die Begründung, warum Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist. Wichtig hierbei ist, dass Du den Sachverhalt ausführlich und möglichst präzise schilderst. Dabei solltest Du aber auf jeden Fall sachlich bleiben und einen höflichen Ton beibehalten. Im Rahmen der Begründung kannst Du auch auf Punkte hinweisen, die bei dem Bescheid nicht berücksichtigt wurden oder die neu dazugekommen sind.
  • Deine handschriftliche Unterschrift.

WiderspruchsfristWie lange Du Dir mit Deinem Widerspruch Zeit lassen kannst, ist auf dem Bescheid angegeben. Gegen Bescheide von Ämtern und Behörden kannst Du meist innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.  Steht nichts zu einer Frist auf dem Bescheid, gilt grundsätzlich eine Widerspruchsfrist von einem Jahr.  Du solltest aber nicht nur darauf achten, dass Dein Widerspruch rechtzeitig eingeht, sondern auch darauf, dass Du einen Nachweis hast. Gibst Du Dein Schreiben persönlich ab, solltest Du Dir den Eingang daher quittieren lassen. Schickst Du Dein Schreiben per Post, ist der Versand als Einschreiben ratsam.

Ein paar wichtige Infos zu Widersprüchen kennst Du jetzt schon. Weitere, ausführliche Infos und Tipps findest Du unter den jeweiligen Menüs. Wir wünschen Dir viel Spaß auf unseren Seiten, heißen Dich noch einmal herzlichen willkommen – und drücken die

  • Daumen,

dass Dein Widerspruch den gewünschten Erfolg bringt!