Einspruch gegen Steuerbescheid

Einspruch gegen SteuerbescheidDie Steuererklärung macht zwar nicht wirklich Spaß. Aber meist werden die Mühen mit einer Steuererstattung belohnt. Manchmal kommt mit dem Steuerbescheid aber auch die Ernüchterung: Es gibt weniger Geld zurück als erhofft. Oder der Fiskus fordert sogar eine Nachzahlung. Während viele Steuerzahler ihrer Steuererklärung mehrere Stunden opfern, wird der Steuerbescheid oft nur kurz überflogen – und hingenommen. Dabei kann sich ein Einspruch buchstäblich auszahlen.

►Einspruch gegen Steuerbescheid – eine Mustervorlage

Vor- und Nachname
Anschrift

An das
Finanzamt ______________
Anschrift

Ort, den Datum

Einspruch gegen den Steuerbescheid vom ___________ für das Jahr 20____
Steuernummer: ___________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem am ________________ erlassenen Steuerbescheid für das Jahr 20_____ bin ich nicht einverstanden.

Als Begründung möchte ich Folgendes anführen:
_____________________________________________________________________(Benenne hier die Punkte, die aus Deiner Sicht nicht richtig sind, und erläutere Deinen Standpunkt mit sachlichen Argumenten, Tatsachen und belegbaren Angaben.) _____________________________________________________________________

Zusammen mit meinem Einspruch beantrage ich außerdem die Aussetzung der Vollziehbarkeit des strittigen Bescheids nach § 361 Abgabenordnung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Widerspruch Generator Steuerbescheid

Einspruch SteuerbescheidIn die Steuererklärung wird üblicherweise viel Zeit und Arbeit investiert. Der Steuerbescheid hingegen wird meist nur kurz überflogen – und anschließend abgeheftet. Dies ist eigentlich sehr schade, denn eine genaue Prüfung kann durchaus Fehler und Unstimmigkeiten ans Licht bringen. Durch einen Einspruch hast Du die Möglichkeit, gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid vorzugehen.

Widerspruch Generator gegen Steuerbescheide

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
1. Hauptteil
2. Hauptteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

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Wie ist der Steuerbescheid aufgebaut?

Je nach Bundesland kann es zwar kleinere Unterschiede geben. Grundsätzlich ist jeder Einkommensteuerbescheid aber nach dem gleichen Schema aufgebaut:

  • Oben links stehen der Name des Finanzamts und Deine Steuernummer. Auf der rechten Seite sind die Anschrift, die Telefonnummer, die Faxnummer und mittlerweile oft auch eine E-Mail-Adresse angegeben. Darunter findest Du das Datum, an dem der Bescheid erstellt wurde.
  • Unter dem Namen des Finanzamts stehen Dein Name und Deine Anschrift. Rechts davon ist angegeben, um welche Steuerarten es in dem Bescheid geht und für welches Jahr er gilt.
  • So richtig fängt der Steuerbescheid mit der nun folgenden Tabelle an. In der Tabelle steht zum einen, wie viel Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag Du dem Staat schuldest. Die einzelnen Steuern sind dann noch einmal als Gesamtsumme angegeben. Zum anderen ist aufgeführt, wie hoch die Steuervorauszahlungen sind, die Du bereits geleistet hast.
  • Der für Dich wichtigste Satz im gesamten Bescheid steht am Ende der Tabelle. Dort heißt es nämlich entweder “bleiben zu viel gezahlt ____ Euro”. Das ist dann die Summe, die Dir das Finanzamt erstattet. Oder es heißt “bleiben zu wenig gezahlt ______ Euro”. Den Betrag muss Du nachzahlen. Darunter ist noch Deine Bankverbindung angegeben.
  • Auf der nächsten Seite geht es dann mit den Berechnungen zu Deinem steuerpflichtigen Einkommen weiter. Hier sind Deine Einnahmen und ggf. die Einnahmen Deines Ehepartners aufgeführt. Darunter folgen die Werbungskosten. Sie werden aber nicht einzeln aufgeschlüsselt, sondern tauchen als Gesamtsumme oder Pauschbetrag auf. Danach kommen die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen und die Kinderfreibeträge. In der letzten Zeile steht dann als Ergebnis, wie hoch das Einkommen ist, für das Du Steuern bezahlen musst.
  • In den zwei oder drei nächsten Abschnitten geht es um die Berechnungen der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags.
  • Nun folgt noch einmal ein wichtiger Abschnitt, denn jetzt kommen die Erläuterungen. Hier sind zum einen die Punkte genannt, in denen der Bescheid nur vorläufig ist. Gegen diese Punkte musst Du keinen Einspruch einlegen. Eine Entscheidung wird nämlich erst getroffen, wenn ein Urteil des Bundesfinanzhofs oder des Bundesverfassungsgerichts vorliegt. Zum anderen steht hier, in welchen Punkten es Abweichungen von Deiner Steuererklärung gibt. Du findest hier also die Begründung, warum das Finanzamt bestimmte Ausgaben und Aufwendungen gestrichen oder nur anteilig anerkannt hat.
  • Ganz am Ende findest Du die Rechtsbehelfsbelehrung. Hier steht, wann, wo und wie Du Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen kannst.
  • Tipp: Wenn Du etwas in dem Steuerbescheid nicht verstehst, kannst Du ruhig beim Finanzamt nachfragen. Auf dem Bescheid steht die Telefonnummer und der Finanzbeamte kann Dir Auskunft geben. Viele Finanzämter haben außerdem Infoschalter, wo Du Fragen zur Steuererklärung oder einem Steuerbescheid stellen kannst.

 

Wie kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?

Einspruch SteuerbescheidSind Dir in dem Bescheid Fehler aufgefallen oder bist Du mit einigen Punkten nicht einverstanden, kannst Du Einspruch einlegen. Für einen Einspruch hast Du einen Monat lang Zeit. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, ist aber an keine bestimmte Form gebunden. Das bedeutet, Du brauchst kein Formular, sondern setzt ein Schreiben auf. In dem Schreiben solltest Du klar zum Ausdruck bringen, dass Du dem Bescheid nicht zustimmst. Ob Du dies als Einwand, Einspruch oder Widerspruch gegen den Steuerbescheid formulierst, spielt keine Rolle. Außerdem solltest Du Deinen Einspruch immer begründen. Bei einem Einspruch ist eine Begründung zwar nicht vorgeschrieben. Wenn Du dem Finanzamt nicht mitteilst, was aus Deiner Sicht falsch oder strittig ist, wirst Du mit Deinem Einspruch aber vermutlich wenig Erfolg haben. Nenne deshalb alle Punkte, mit denen Du nicht einverstanden bist, und erläutere Deinen Standpunkt. Dazu kannst Du Zahlen und Fakten angeben, Nachweise vorlegen oder auch auf Urteile und Gerichtsverfahren hinweisen. Außerdem kannst Du den Einspruch nutzen, um neue Sachverhalte einzubringen. Hattest Du etwas in Deiner Steuererklärung vergessen, kannst Du das jetzt also noch nachholen.

  • Tipp: Brauchst Du etwas länger, um den Bescheid zu prüfen oder Gründe für Deinen Einspruch zusammenzutragen, kannst Du zunächst nur Deinen Einspruch erklären. Damit wahrst Du die Frist. Die Begründung kannst Du dann in einem zweiten Schreiben nachlegen.

 

Wie geht es nach meinem Einspruch weiter?

Dein Einspruch bewirkt, dass das Finanzamt den Bescheid und die Steuerveranlagung, die ihm zugrunde liegt, noch einmal prüft. Eine aufschiebende Wirkung hat Dein Einspruch aber nicht. Das heißt: Fordert das Finanzamt eine Steuernachzahlung, muss Du die Zahlung pünktlich leisten, auch wenn Du Einspruch eingelegt hast. Du kannst die Zahlung nur dann zurückhalten, wenn Dir das Finanzamt einen Zahlungsaufschub gewährt hat. Dafür musst Du zusammen mit Deinem Einspruch die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 Abgabenordnung beantragen. Die Prüfung des Finanzamts kann zu drei verschiedenen Ergebnissen führen:

  • 1.) Stimmt Dir das Finanzamt zu, erhältst Du einen Abhilfebescheid. Darin sind die Änderungen aufgeführt, die das Finanzamt am ursprünglichen Steuerbescheid vorgenommen hat. Außerdem enthält der Abhilfebescheid die neue Steuerfestsetzung samt korrigierter Höhe der Rückerstattung oder Nachzahlung.
  • 2.) Bei der Prüfung können auch andere Fehler, solche zu Deinem Vorteil, entdeckt werden. Oder der prüfende Finanzbeamte streicht Ausgaben, die sein Vorgänger anerkannt hatte. Die Folge davon ist, dass der Steuerbescheid zu Deinem Nachteil verändert wird. Dies wird Verböserung genannt und ist zulässig. Aber das Finanzamt muss Dich vorab darüber informieren. Du darfst Deinen Einspruch daraufhin zurücknehmen. Damit hat sich Dein Einspruch zwar erledigt und der ursprüngliche Steuerbescheid wird sofort rechtskräftig. Gleichzeitig ist damit aber auch die Verböserung vom Tisch.
  • 3.) Folgt das Finanzamt Deinen Ausführungen nicht, erhältst Du eine förmliche Einspruchsentscheidung. Dein Einspruch ist damit abgelehnt und der Steuerbescheid bleibt wie er ist. Gegen diese Entscheidung kannst Du vorgehen, indem Du vor dem Finanzgericht klagst. Anders als beim Einspruch fallen bei einer Klage aber Kosten an.

 

Wann eine schlichte Änderung eine Alternative zum Einspruch ist

Anstelle eines Einspruchs kannst Du auch eine sogenannte schlichte Änderung beantragen. Hierbei teilst Du dem Finanzamt mit, welcher Punkt konkret berichtigt werden soll. Anders als bei einem Einspruch prüft das Finanzamt nicht noch einmal den gesamten Bescheid. Stattdessen darf es den Steuerbescheid nur an dem Punkt ändern, den Du in Deinem Berichtigungsantrag genannt hast. Da der Verwaltungsaufwand dabei wesentlich geringer ist, geht es mit der Entscheidung schneller.  Nachteil an der schlichten Änderung ist aber, dass Du dagegen keine rechtlichen Mittel einsetzen kannst. Du kannst gegen die Entscheidung also beispielsweise nicht mehr klagen.  Eine Alternative zum Einspruch ist ein Berichtigungsantrag deshalb eigentlich nur bei einfachen Sachverhalten und offensichtlichen Fehlern, beispielsweise einem Zahlendreher, einer falsch erfassten Bankverbindung oder einem Beleg, den Du nachreichen willst.