Bearbeitungsgebühr Kredit: Alles Wichtige zum Thema hier

Infos zu Bearbeitungsgebühr Kredit
Sie können sich an unserem Musterbrief orientieren, um die Bearbeitungsgebühr für einen Kredit zurückzufordern.

In sehr vielen Darlehensverträgen gab oder gibt es eine Klausel, nach der die Bank eine Bearbeitungsgebühr für den Kredit berechnet. Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden, dass solche Entgelte nicht zulässig sind. Denn dass eine Bank einen Kreditantrag bearbeitet, ist keine spezielle Leistung, die eine Gebühr rechtfertigt. Und dass die Bank die Bonität des Bankkunden prüft, ist ihre gesetzliche Pflicht. Durch die Kreditzinsen sind solche Leistungen bereits abgegolten. Für Sie bedeutet das, dass Sie eine bezahlte Bearbeitungsgebühr für einen Kredit zurückverlangen können. Vorausgesetzt, Ihr Anspruch auf eine Erstattung ist noch nicht verjährt.

Im Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) Bearbeitungsentgelte bei Krediten für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 170/13 und Az. XI ZR 405/12). Konkret entschieden die Richter, dass die Vertragsklauseln, die sich auf die Entgelte bezogen, nicht wirksam sind.

In den beiden Verfahren ging es zwar um Bearbeitungsgebühren, die zwei Banken erhoben hatten. Doch die Rechtsprechung des BGH kann auch auf andere Banken und Darlehen angewendet werden.

Deshalb können die Urteile für Sie bares Geld bedeuten. Nämlich dann, wenn Sie eine Bearbeitungsgebühr für Ihren Kredit bezahlt haben. Sie können von der Bank verlangen, dass sie Ihnen das Entgelt plus Zinsen erstattet. Allerdings müssen Sie die Verjährungsfristen im Blick behalten.

►Musterbrief: Bearbeitungsgebühr Kredit zurückfordern

Ihr Name
Anschrift

Name der Bank
Anschrift

Datum

Bearbeitungsgebühr für Kredit Nr. ________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des oben genannten Kredits haben Sie mir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von __________ Euro in Rechnung gestellt.

Ein derartiges Entgelt ist jedoch nicht zulässig. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bearbeitung eines Kreditvertrags und die vorbereitenden Tätigkeiten zur Kreditvergabe keine gesonderten Leistungen für Kunden sind. Folglich darf dafür auch keine Gebühr erhoben werden (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12). Auch zu den Verjährungsfristen hat sich der Bundesgerichtshof geäußert (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Unter Berufung auf die genannten BGH-Urteile fordere ich Sie deshalb auf, die einbehaltenen Bearbeitungsgebühren bis zum ___ (Frist von 3 Wochen) ___ auf mein Konto

IBAN _____________________________
Name der Bank ______________________
Kontoinhaber _______________________

zu erstatten. Des Weiteren mache ich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend. Diese überweisen Sie bitte zusammen mit der Erstattung. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Warum ist eine Bearbeitungsgebühr für einen Kredit unzulässig?

Wenn eine Bank einen Kredit vergibt, verlangt sie dafür Zinsen. Und mit diesen Zinsen sind die Kosten, die der Bank im Zusammenhang mit der Kreditvergabe entstehen, bezahlt.

Ein zusätzliches Entgelt kann die Bank nicht verlangen. Denn der Aufwand bei der Bearbeitung des Kreditantrags liegt im Interesse der Bank. Eine gesonderte Leistung für den Kreditnehmer ist das nicht. Auch die Prüfung der Kreditwürdigkeit erfolgt in ihrem eigenen Interesse. Außerdem ist die Bank gesetzlich dazu verpflichtet, diese Prüfung durchzuführen.

Wälzt die Bank Kosten für Leistungen auf den Kreditnehmer ab, die keine Dienstleistungen für ihn sind, ist das eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Deshalb ist eine Bearbeitungsgebühr bei einem Kredit nach Ansicht der obersten Richter nicht zulässig.

Ähnlich hat der BGH übrigens auch schon mit Blick auf andere Bankgebühren entschieden. So darf eine Bank zum Beispiel bei einer Pfändung keine Extra-Gebühr verlangen (Az. XI ZR 219/98, Urteil vom 18. Mai 1999). Gleiches gilt für ein Entgelt, wenn eine Überweisung nicht ausgeführt werden kann (Az. XI ZR 5/97, Urteil vom 21. Oktober 1997).

Bei welchen Krediten greift die Rechtsprechung des BGH?

In seinen Urteilen hat der BGH über die Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite entschieden. Zu den Verbraucherkrediten zählen die typischen Darlehen, die Verbraucher aufnehmen, um damit zum Beispiel ein Auto, Möbel oder andere Anschaffungen zu finanzieren.

Dabei kennzeichnet sich ein Verbraucherkredit in erster Linie dadurch, dass er zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher zustande kommt. Das Unternehmen ist in diesem Fall die Bank oder das Kreditinstitut. Ein Verbraucher ist eine Person, die den Kredit für private Zwecke aufnimmt.

Damit gilt die Rechtsprechung des BGH zunächst einmal für alle normalen, gängigen Konsumentenkredite. Aber auch bei anderen Darlehen sind Bearbeitungsentgelte teils unzulässig.

Immobilienfinanzierungen

Das Bürgerliche Gesetzbuch zählt Immobilienfinanzierungen zu den Verbraucherkrediten. Nur dass Baudarlehen eben verwendet werden, um den Kauf oder Bau einer Immobilie zu finanzieren.

Die Fälle, über die der BGH im Mai 2014 entschieden hatte, bezogen sich zwar nicht auf Immobilienkredite. Die Erklärungen der Richter, warum eine Bearbeitungsgebühr bei einem Kredit unzulässig ist, treffen bei Baudarlehen aber genauso zu. Deshalb können Sie auch bei einer Baufinanzierung Bearbeitungsentgelte zurückverlangen.

Bausparverträge

Wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen, stellt die Bausparkasse eine Abschlussgebühr in Rechnung. Die Bausparkasse erbringt zwar an dieser Stelle keine gesonderte Dienstleistung. Trotzdem hat der BGH erklärt, dass die Abschlussgebühr zulässig ist (Az. XI ZR 3/10, Urteil vom 07. Dezember 2010).

Anders sieht es aus, wenn die Bausparkasse ein Darlehen vergibt. Verlangt sie dafür Bearbeitungsgebühren, sind diese nach einem Urteil des BGH nicht zulässig (Az. XI ZR 522/15, Urteil vom 08. November 2016).

Ebenfalls unzulässig ist es, wenn eine Bausparkasse in der Darlehensphase Kontogebühren berechnet (Az. XI ZR 308/15, Urteil vom 09. Mai 2017). Haben Sie solche Entgelte bezahlt, können Sie diese zurückfordern.

Gewerbliche Kredite

Nehmen Sie einen Kredit auf, der mit Ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zusammenhängt, ist das kein Verbraucherkredit. Doch auch bei einem Firmendarlehen kann die Bank keine gesonderten Bearbeitungsgebühren verlangen.

Denn nach Ansicht des BGH ist ein Unternehmer an dieser Stelle genauso schutzwürdig wie ein Verbraucher (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16, Urteile vom 04. Juli 2017). Auch wenn Sie als Unternehmer einen Kredit zu gewerblichen Zwecken aufgenommen haben, können Sie deshalb eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren fordern.

Kredite von Förderbanken

Bei einem Darlehen von der staatlichen KfW-Bank wird ein sogenannter Auszahlungsabschlag erhoben. Diese Gebühr ist nach Auffassung des BGH zulässig (Az. XI ZR 454/14, 63/15,73/15, Urteil vom 16. Februar 2016).

Das gilt jedenfalls dann, wenn Sie den Kreditvertrag vor dem 11. Juni 2010 geschlossen haben. Kam der Vertrag später zustande, ist maßgeblich, ob Ihr Vertrag ein Verbraucherkreditvertrag ist. In der Praxis werden Sie aber kaum Chancen haben, die Gebühr zurückzubekommen.

Andere Förderbanken gehen in aller Regel davon aus, dass für sie die Rechtsprechung des BGH nicht greift. Denn sie vergeben Kredite nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Das Amtsgericht Stuttgart hat diese Auffassung in einem Urteil im August 2014 bestätigt (Az. 1 C 1279/14).

Andererseits ist eine Rückforderung immer dann denkbar, wenn eine Bank die Bearbeitungsgebühren für Leistungen erhebt, die allein in ihrem eigenen Interesse erfolgen oder die sie von Gesetzes wegen ohne Extra-Gebühr erbringen muss. Das ist auch bei Förderbanken nicht anders. Zumal sie von den öffentlich-rechtlichen Vorgaben abweichen können. Eine Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist deshalb nicht automatisch ausgeschlossen.

Welche Verjährungsfristen gelten für die Erstattung von Bearbeitungsgebühren?

Nachdem der BGH entschieden hatte, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind, blieb die Frage, wann die Erstattungsansprüche verjähren. Diese Frage klärte der BGH in zwei weiteren Urteilen im Oktober 2014 (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Grundsätzlich spielen bei der Verjährung von Bearbeitungsentgelten zwei Fristen eine Rolle. Das ist zum einen die regelmäßige, dreijährige Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB. Zum anderen gibt es die zehnjährige Frist nach § 199 Abs. 3 BGB. Für beide Fristen gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, ab wann sie laufen. Deshalb kann es sein, dass die zehnjährige Frist früher endet. Und bei der Frage nach der Verjährung von Erstattungsansprüchen zählt die Frist, die früher abgelaufen ist.

Der BGH stellte aber klar, dass die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren erst Ende 2011 begonnen hat. Das kam Verbrauchern zugute, die ihren Kreditvertrag zum Beispiel 2009 geschlossen hatten. Ihr Anspruch wäre nämlich Ende 2012 verjährt. Durch das Urteil konnten sie die Gebühren aber noch bis Ende 2014 von der Bank zurückverlangen.

Jetzt gilt: Der Erstattungsanspruch verjährt mit Ablauf des dritten Jahres, nachdem Sie die Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt haben.

Haben Sie Ihren Kreditvertrag zum Beispiel 2016 geschlossen und dabei Bearbeitungsentgelte bezahlt, verjährt Ihr Anspruch auf eine Erstattung also am 31. Dezember 2019.

Sie können aber Maßnahmen ergreifen, um die Verjährung zu hemmen. Dazu müssen Sie einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen, Klage erheben oder einen Ombudsmann einschalten. Wenn Ihre Bank auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat oder ausdrücklich erklärt, dass sie mit Ihnen über die Erstattung verhandelt, hemmt das die Verjährung ebenfalls.

Ein Schreiben, durch das Sie die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren verlangen, genügt nicht, um die Verjährung zu stoppen. Auch dann nicht, wenn die Bank bestätigt, dass sie Ihren Brief bekommen hat.

Wie können Sie von den Entscheidungen profitieren?

Da der BGH die Klauseln zu Bearbeitungsentgelten bei Krediten für unzulässig erklärt hat, können Sie dieses Geld zurückfordern. Denn Sie haben Zahlungen geleistet, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Das leitet sich aus § 812 BGB ab.

Zusätzlich dazu haben Sie einen Anspruch auf Zinsen. Die Zinsen sind ein Nutzungsersatz im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB. Dabei können Sie fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verlangen.

Damit Sie Ihr Geld wiederbekommen, müssen Sie sich schriftlich an die Bank wenden. Dabei hilft Ihnen der Musterbrief, den wir für Sie vorbereitet haben.

Ob der Kredit noch läuft oder nicht, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Ihre Ansprüche noch nicht verjährt sind. Sind Ihre Erstattungsansprüche bereits verjährt, gehen Sie leider leer aus.

Da die BGH-Urteile eindeutig sind, erstatten die meisten Banken die Gebühren ohne große Diskussionen. Sollte Ihre Bank das nicht tun, können Sie sich an den zuständigen Ombudsmann wenden. Oder Sie schalten ein Gericht ein, indem Sie einen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben. Holen Sie sich dann aber juristischen Rat ein.