Rückabwicklung Darlehensvertrag: Diese Möglichkeiten gibt es

Infos zu Rückabwicklung Darlehensvertrag
Um eine Rückabwicklung zu starten, müssen Sie den Darlehensvertrag widerrufen.

Ob Möbel, Auto oder Eigenheim: Bei großen Anschaffungen geht es oft nicht ohne Kredit von der Bank. Aber auch bei ungeplanten Ausgaben oder wenn es finanziell eng wird, müssen die eigenen Mittel manchmal durch ein Darlehen aufgestockt werden. Ebenso steht meist ein neuer Kredit im Raum, wenn laufende Verbindlichkeiten im Rahmen einer Umschuldung zusammengefasst werden sollen. Doch was ist, wenn Sie die Entscheidung für das Darlehen bereuen? Können Sie von einem bereits unterschriebenen Kreditvertrag zurücktreten? Und wie läuft die Rückabwicklung von einem Darlehensvertrag ab? Das und mehr beantworten wir in diesem Beitrag!

Kaum jemand nimmt leichtfertig einen Kredit auf. Immerhin entstehen dadurch Schulden, die über viele Monate, teils sogar lange Jahre abgestottert werden müssen.

Außerdem ist ein Darlehensvertrag kein Vertrag, der mal eben so unterschrieben werden kann. Stattdessen müssen Sie einen Antrag ausfüllen und verschiedene Unterlagen einreichen, die die Bank sorgfältig prüft. Erst wenn die Bank nach der Prüfung eine ausreichende Kreditwürdigkeit festgestellt hat, gewährt sie das Darlehen.

Trotzdem kann sich die Situation natürlich verändern. Vielleicht kommen Sie unerwartet zu Geld oder stoßen im Nachhinein auf ein weit besseres Kreditangebot. Möglicherweise wirbelt ein Ereignis im persönlichen Umfeld Ihre Zukunftspläne durcheinander. Oder Sie überlegen es sich einfach anders und beschließen, die Anschaffung doch nicht zu tätigen.

Jedenfalls kann die Rückabwicklung vom Darlehensvertrag durchaus zum Thema werden. Und in vielen Fällen können Sie auch vom Vertrag zurücktreten. Allerdings müssen Sie dabei ein paar Punkte beachten.

Das Recht auf den Kreditwiderruf

Die vielleicht wichtigste Info gleich zu Beginn: Schließen Sie als Verbraucher einen Darlehensvertrag mit einem Unternehmen, haben Sie ein 14-tätiges Widerrufsrecht.

Ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind Sie, wenn Sie das Darlehen als Privatperson aufnehmen und das Geld für private Zwecke verwenden wollen. Der Kredit darf also nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit stehen. Ihr Vertragspartner muss ein Unternehmen sein. Im Fall eines Darlehens wird es sich dabei üblicherweise um eine Bank handeln.

Liegen diese Voraussetzungen vor, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Geregelt ist es in den § 495 und § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Das gesetzliche Widerrufsrecht deckt Verbraucherdarlehensverträge ab. Darunter fallen zum Beispiel klassische Ratenkredite, Baufinanzierungen und Null-Prozent-Finanzierungen. Es gibt aber auch ein paar Kredite, die Sie nicht widerrufen können. Dazu gehören unter anderem Kleinkredite, kostengünstige Förderkredite und Darlehen vom Arbeitgeber. Was Verbraucherkredite sind und bei welchen Krediten ein Widerruf ausgeschlossen ist, ist in § 491 BGB festgelegt.

Die Widerrufsbelehrung

Beim Abschluss des Darlehensvertrags ist die Bank dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu informieren. Und diese Belehrung muss schriftlich erfolgen. Die Textform für die Widerrufsbelehrung ist gemäß § 492 Abs. 2 BGB und Art. 247 § 6 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) vorgeschrieben.

Um der Informationspflicht nachzukommen, reicht es also nicht, wenn Sie der Bankberater nur mündlich darauf hinweist, dass die Rückabwicklung vom Darlehensvertrag durch einen Widerruf möglich ist. In der Praxis werden Sie aber gleich an mehreren Stellen über Ihr Widerrufsrecht belehrt.

So findet sich eine entsprechende Klausel zum einen in den Kreditunterlagen. Zum anderen enthält die Anlage „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, die Sie von der Bank bekommen, eine Widerrufsbelehrung. Außerdem steht die Belehrung im Standard-Informationsblatt. Dieses Blatt erhalten Sie, wenn Sie den Kredit online abschließen.

Die Widerrufsfrist

Die Frist für einen Widerruf des Darlehensvertrags beträgt mindestens 14 Tage. Mindestens, weil eine 14-tägige Widerrufsfrist gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Bank hat aber die Möglichkeit, die Widerrufsfrist freiwillig zu verlängern. Und einige Banken, die sich kundenfreundlich präsentieren wollen, nutzen diese Möglichkeit auch und räumen eine 30-tägige Frist ein.

Doch der Gesetzgeber kennt ebenfalls eine verlängerte Widerrufsfrist. Sie gilt dann, wenn die Informationen in den Kreditunterlagen nicht vollständig sind. Zu den Pflichtangaben gehören zum Beispiel der Darlehensbetrag, die Laufzeit und die vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen. Auch Infos zur Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Tilgung müssen enthalten sein.

Fehlen wesentliche Angaben zum Kredit, startet die Widerrufsfrist erst, nachdem die Bank die Daten nachgereicht hat. Gleichzeitig verlängert sich die Frist dann auf einen Monat.

Gemäß § 356b BGB läuft die Frist für einen Kreditwiderruf, sobald Sie Ihre Ausfertigung von den vollständigen Kreditunterlagen erhalten haben. Das kann, muss aber nicht unbedingt mit der Unterschrift unter dem Kreditvertrag zusammenfallen. Denn für den Beginn der Widerrufsfrist ist nicht entscheidend, wann Sie den Vertrag unterschreiben. Es zählt vielmehr, wann Ihnen die Bank die Unterlagen zum Darlehen aushändigt.

Die Auswirkungen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

Die Bank muss Sie nicht nur überhaupt auf Ihr Widerrufsrecht hinweisen, sondern Sie ordnungsgemäß darüber belehren. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder unvollständig, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht. Unter Umständen können deshalb auch Jahre später noch ein Widerruf und die Rückabwicklung vom Darlehensvertrag möglich sein.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung liegt zum Beispiel vor, wenn nicht eindeutig formuliert ist, ab wann die Widerrufsfrist läuft oder wie Sie einen wirksamen Widerruf erklären können. Gleiches gilt, wenn die Folgen eines Widerrufs gar nicht, falsch oder unvollständig erläutert sind.

Ob Ihre Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß oder fehlerhaft ist, werden Sie als Laie aber nur schwer beurteilen können. Denn offensichtliche Fehler sind eher selten. Weit häufiger ist es so, dass einzelne Wörter den Ausschlag geben. Selbst Experten, Rechtsanwälte und Gerichte sind hier nicht immer einer Meinung.

Bevor Sie einen alten Darlehensvertrag widerrufen und seine Rückabwicklung einleiten, sollten Sie sich deshalb Rechtstipps einholen und Ihre Unterlagen prüfen lassen. Ein Rechtsanwalt oder ein Experte für Finanzverträge kann in einer Ersteinschätzung beurteilen, wie die Chancen auf eine erfolgreiche Rückabwicklung des Darlehensvertrags stehen.

Ein paar Worte zu Baufinanzierungen

In den vergangenen Jahren machten immer wieder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Baufinanzierungen Schlagzeilen. Betroffen waren in erster Linie Immobilienkredite, die nach dem 1. November 2002 geschlossen worden waren.

Durch die fehlerhaften Belehrungen hatte die Widerrufsfrist nie begonnen. Viele Verbraucher konnten deshalb den sogenannten Widerrufsjoker ziehen und im Nachhinein von ihren Verträgen zurücktreten. Durch den Wechsel zu einem Darlehen mit einem niedrigeren Zinssatz waren teils Ersparnisse von mehreren tausend Euro drin.

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass betroffene Verbraucher jenen Widerrufsjoker einsetzen können (BGH-Urteil vom 12.06.16, Az. XI ZR 501/15 und BGH-Urteil vom 21.02.17, Az. XI ZR 381/16). Allerdings hat der Gesetzgeber die Rechtsprechung des BGH zum Anlass genommen, um im Jahr 2016 eine nachträgliche Widerrufsfrist einzuführen. Seitdem gilt:

  • Eine Baufinanzierung, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurde, konnte wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nur bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Ist gar keine Belehrung vorhanden, ist auch jetzt noch ein Widerruf möglich.
  • Für einen Darlehensvertrag, der zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 zustande kam, gilt bei einer fehlenden oder fehlenden Belehrung ein ewiges Widerrufsrecht.
  • Wurde der Baukredit nach dem 21. März 2016 aufgenommen, kann er maximal ein Jahr und 14 Tage lang widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist.

Weitergehende Informationen zum Widerruf von alten Baufinanzierungen stellt die Verbraucherzentrale Hamburg online zur Verfügung.

Der Rücktritt vom Darlehensvertrag

Möchten Sie eine Rückabwicklung einleiten, müssen Sie Ihren Darlehensvertrag widerrufen. Dafür müssen Sie kein besonderes Formular verwenden und auch keine bestimmten Formulierungen nutzen. Es genügt, wenn Sie in einem kurzen, formlosen Schreiben erklären, dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und vom Darlehensvertrag zurücktreten. Gründe müssen Sie nicht nennen.

Allerdings müssen Sie die Textform einhalten. Sie müssen den Darlehensvertrag also schriftlich widerrufen. Dabei ist die Textform gewahrt, wenn Sie die Erklärung als Text übermitteln. Das kann klassisch durch ein Schreiben auf Papier erfolgen, genauso aber auch per E-Mail, Fax oder Online-Kontaktformular. Im Unterschied zur Schriftform erfordert die Textform nämlich keine eigenhändige Original-Unterschrift.

Trotzdem empfehlen wir, die Widerrufserklärung als Einschreiben zu verschicken oder gegen Bestätigung persönlich bei der Bank abzugeben. So haben Sie einen Nachweis, dass und wann die Bank Ihren Widerruf erhalten hat, falls sie etwas anderes behaupten sollte.

Und: Den Rücktritt vom Darlehensvertrag müssen alle Kreditnehmer gemeinsam erklären. Haben Sie den Kreditvertrag zum Beispiel zusammen mit Ihrem Ehepartner unterschrieben, müssen Sie auch beide den Vertrag widerrufen. Nur Sie alleine können die Rückabwicklung vom Darlehensvertrag nicht einleiten.

Die Rückabwicklung vom Darlehensvertrag

Nachdem Sie den Darlehensvertrag widerrufen haben, beginnt seine Rückabwicklung. Wie sie abläuft, richtet sich nach dem aktuellen Stand der Dinge.

Hat die Bank die Kreditsumme noch nicht ausgezahlt, ist der Fall schnell erledigt. Denn die Bank führt die Überweisung nicht mehr aus. Stattdessen bestätigt sie nur den Widerruf. Damit ist der Darlehensvertrag nichtig.

Ist die Auszahlung bereits erfolgt, müssen Sie der Bank die Darlehenssumme im Zuge der Rückabwicklung zurückzahlen. Gemäß § 357a Abs. 1 BGB bleibt Ihnen für die Rückzahlung eine Frist von 30 Tagen. Zusätzlich können außerdem Zinsen anfallen. Dazu kommen wir gleich.

Komplizierter ist die Sache, wenn Sie von einem alten Darlehensvertrag zurücktreten. Auch hier setzt der Widerruf die Rückabwicklung vom Darlehensvertrag in Gang. Sie müssen der Bank dann die Kreditsumme, die bisher noch nicht getilgt ist, erstatten. Im Gegenzug bekommen Sie von der Bank geleistete Zahlungen für Zinsen und Tilgung wieder.

Dafür, dass Ihnen die Bank das Darlehen gewährt hatte, fällt außerdem ein Wertersatz an. Er berechnet sich nach dem Zinssatz, der im Vertrag vereinbart war. Liegen die Zinsen für Ihr Darlehen höher als ein damals, bei Vertragsabschluss marktüblicher Zinssatz, können Sie versuchen, diesen Zinssatz für den Wertersatz anzuwenden.

Als Gegenstück zum Wertersatz haben Sie Anspruch auf einen Nutzungsersatz. Denn die Bank konnte mit den Raten, die Sie bezahlt haben, wirtschaften. Allerdings besteht dieser Anspruch nur bei Verträgen, die vor dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden. Kam Ihr Darlehensvertrag danach zustande, muss Ihnen die Bank infolge einer Gesetzesänderung keinen Nutzungsersatz mehr bezahlen.

Zinsen bei einer Rückabwicklung vom Darlehensvertrag nach fristgerechtem Widerruf

Wie schon angedeutet, müssen Sie bei einem fristgerechten Widerruf vom Darlehensvertrag im Zuge der Rückabwicklung nicht nur die Darlehenssumme zurückzahlen. Stattdessen können auch Zinsen als Wertersatz anfallen.

Die Zinsen berechnen sich nach dem vereinbarten Sollzins für das Darlehen und werden für jeden Tag zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung der Kreditsumme fällig.

Ein Beispiel: Sie haben einen Kredit über 20.000 Euro aufgenommen, der vereinbarte Sollzins beträgt 3,5 Prozent. Po Tag fallen damit 1,66 Euro Zinsen an. Lassen Sie sich mit der Rück-Überweisung der Darlehenssumme nun 14 Tage Zeit, schulden Sie der Bank 23,33 Euro Zinsen.

Allerdings verzichten einige Banken im Fall eines fristgerechten Widerrufs auf die Zinsen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können Sie unter dem Punkt “Widerrufsfolgen” in Ihrem Darlehensvertrag nachlesen. Haben Sie die Rückzahlungen geleistet, ist die Rückabwicklung abgeschlossen und Sie werden so gestellt, als hätten Sie den Darlehensvertrag nie unterschrieben.