Rückerstattung Bearbeitungsgebühr: Wann und wie?

Infos zu Rückerstattung Bearbeitungsgebühr
Unser Musterbrief hilft, die Bank zur Rückerstattung einer unzulässigen Bearbeitungsgebühr aufzufordern.

Haben oder hatten Sie einen laufenden Kredit, kann es sein, dass Sie dafür eine Bearbeitungsgebühr bezahlt haben. Viele Verträge enthielten nämlich eine Klausel, nach der die Bank so ein Entgelt berechnet. Der Bundesgerichtshof hat aber vor einiger Zeit entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten nicht zulässig sind. Diese Entscheidung kann für Sie bares Geld bedeuten. Denn unter Umständen können Sie die Rückerstattung der bezahlten Bearbeitungsgebühr verlangen. Vorausgesetzt, Ihre Ansprüche auf eine Erstattung sind noch nicht verjährt.

Im Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind. Nach Ansicht der obersten Richter darf eine Bank solche Entgelte nicht in Rechnung stellen.

In den Urteilen des BGH ging es zwar konkret um die Vertragsklauseln von zwei bestimmten Banken. Aber die Rechtsprechung kann auch auf andere Banken und Kreditverträge angewendet werden. Im Oktober desselben Jahres beantwortete der BGH dann auch die Frage, wann die Ansprüche auf die Rückerstattung einer bezahlten Bearbeitungsgebühr verjähren.

Sie können von den Entscheidungen des BGH profitieren. Haben Sie bei Ihrem Kredit nämlich Bearbeitungsentgelte bezahlt und ist Ihr Erstattungsanspruch noch nicht verjährt, können Sie sich das Geld zurückholen. Wann und wie Sie die Bank zur Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr auffordern können, erklären wir in diesem Beitrag.

►Vorlage: Rückerstattung Bearbeitungsgebühr

Ihr Name
Anschrift

Bank
Anschrift

Datum

Rückzahlung der Bearbeitungsentgelte für Kredit Nr. _______________

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den oben genannten Bezeichnung des Kredits haben Sie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von _____ Euro berechnet.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass derartige Entgelte unzulässig sind. Es handelt sich nicht um besondere Dienstleistungen für den Bankkunden, wenn eine Bank eine Kreditvergabe vorbereitet und einen Kreditvertrag bearbeitet. Gesonderte Gebühren dürfen dafür deshalb nicht erhoben werden (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12).

Auch die Frage, wann die Erstattungsansprüche verjähren, hat der BGH eindeutig geklärt (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Mit Verweis auf die BGH-Rechtsprechung fordere ich Sie daher auf, mir die einbehaltene Kreditbearbeitungsgebühr zu erstatten. Zusätzlich dazu verlange ich als Nutzungsentschädigung eine Verzinsung der Entgelte in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins.

Bitte veranlassen Sie die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen bis zum __________ auf mein Girokonto IBAN ____________________.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Warum sind Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig?

Wenn eine Bank einen Kreditantrag bearbeitet, erbringt sie damit keine besondere Dienstleistung für den Bankkunden. Die Vergabe von Krediten ist ein ganz normaler, alltäglicher Vorgang im Bankgeschäft. Außerdem zählen Darlehen und Kredite zu den Produkten, mit denen eine Bank Geld verdient. Kreditanträge zu bearbeiten, um anschließend Darlehen zu vergeben, liegt deshalb im eigenen Interesse der Bank.

Auch dass die Bank die Bonität des Antragstellers prüft, ist keine Dienstleistung für den Kunden. Vielmehr muss die Bank die Kreditwürdigkeit überprüfen. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Gleichzeitig erfolgt diese Prüfung auch in ihrem eigenen Interesse. Denn es ist ja genauso in ihrem Sinne, dass Ausfallrisiko so gering wie möglich zu halten.

Die Kreditvergabe geht zwar mit einem gewissen Aufwand für die Bank einher. Aber für den Kredit muss der Kreditnehmer Zinsen bezahlen. Und mit diesen Zinsen sind die Kosten bereits gedeckt. Es gibt keine Grundlage, um neben den Zinsen noch weitere Gebühren zu verlangen.

Stellt eine Bank Leistungen in Rechnung, die gar keine Dienstleistungen sind, würde sie den Bankkunden damit nach § 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unangemessen benachteiligen. Aus diesem Grund kam der BGH zu dem Ergebnis, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten nicht zulässig und entsprechende Vertragsklauseln unwirksam sind (BGH-Urteile Az. XI ZR 170/13 und Az. XI ZR 405/12).

Bei welchen Krediten ist eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr denkbar?

Die genannten BGH-Urteile von Mai 2014 gelten für Verbraucherkredite. Dazu gehören alle typischen Kredite, die Banken üblicherweise an private Kunden vergeben. Klassische Ratenkredite oder Autokredite sind Beispiele dafür.

Ein Verbraucherkredit kennzeichnet sich in erster Linie dadurch, dass ein Verbraucher den Kreditvertrag mit einem Unternehmen schließt. Das Unternehmen ist bei einem Kredit meist eine Bank. Als Verbraucher gilt der Kreditnehmer, wenn er den Kredit als Privatperson aufnimmt und das Geld für private, persönliche Zwecke nutzt.

Die Rechtsprechung des BGH schließt damit zunächst einmal alle gängigen Konsumentenkredite ein.

Allerdings können Sie auch bei ein paar anderen Krediten und Darlehen eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr fordern.

Immobilienfinanzierungen

Mit einem Baudarlehen finanzieren Sie den Kauf oder Bau einer Immobilie. Aus Sicht des Gesetzgebers gehören Baufinanzierungen ebenfalls zu den Verbraucherkrediten.

In den Verfahren vor dem BGH ging es zwar um Konsumentenkredite und nicht um Baudarlehen. Aber die Ausführungen der Richter, warum Kreditbearbeitungsgebühren nicht zulässig sind, gelten bei Immobilienfinanzierungen gleichermaßen.

Außerdem haben die Richter Baukredite aus ihrer Rechtsprechung nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Deshalb kommt auch bei Baudarlehen eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr in Frage.

Bausparverträge

Haben Sie im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag Bearbeitungsentgelte bezahlt, kommt es darauf an, wann und wofür die Bausparkasse die Gebühren berechnet hat.

Schließen Sie einen Bausparvertrag ab, stellt die Bausparkasse eine Abschlussgebühr in Rechnung. Der BGH hat bestätigt, dass diese Abschlussgebühr zulässig ist (Urteil vom 07.12.10, Az. XI ZR 3/10). Dass Ihnen die Bausparkasse die Abschlussgebühr erstattet, können Sie deshalb nicht verlangen.

Anders sieht es aus, wenn die Bausparkasse ein Bearbeitungsentgelt für ein Darlehen erhebt. Wie eine Bank darf auch eine Bausparkasse nach Ansicht des BGH bei einem Darlehen keine Bearbeitungsgebühr berechnen (Urteil vom 08.11.16, Az. XI ZR 522/15).

Außerdem hat der BGH entschieden, dass Kontoführungsgebühren während der Darlehensphase ebenfalls nicht zulässig sind (Urteil vom 09.05.17, Az. XI ZR 308/15). Bei solchen Gebühren können Sie deshalb eine Erstattung fordern.

Firmenkredite

Sind Sie Unternehmer und nehmen einen Kredit im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit auf, handelt es sich nicht um einen Verbraucherkredit. Stattdessen ist das dann ein Firmenkredit.

Im Juli 2017 hat der BGH erklärt, dass eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr auch bei gewerblichen Krediten nicht zulässig ist. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass einem Unternehmer an diesem Punkt genauso viel Schutz zustehe wie einem Verbraucher (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Folglich können Sie auch als Unternehmer die Rückerstattung von einer Bearbeitungsgebühr für einen Firmenkredit verlangen.

Förderdarlehen

Nutzen Sie einen Förderkredit von der staatlichen KfW-Bank, müssen Sie einen sogenannten Auszahlungsabschlag bezahlen. Der BGH hat bestätigt, dass dieser Abschlag zulässig ist. Jedenfalls gilt das für die Kreditverträge, die vor dem 11. Juni 2010 zustande kamen.

Bei späteren Verträgen zählt eigentlich, ob es sich um einen Verbraucherkredit handelt. Eigentlich deshalb, weil Sie in der Praxis kaum Aussichten auf eine Rückerstattung dieses Entgelts haben.

Andere Förderbanken vertreten meist den Standpunkt, dass sie von der Rechtsprechung des BGH ohnehin ausgeschlossen sind. Denn bei ihnen liegen der Kreditvergabe öffentlich-rechtliche Vorschriften zugrunde.

Die Rückerstattung einer Bearbeitungsgebühr ist aber grundsätzlich immer dann denkbar, wenn eine Bank Geld für Leistungen verlangt, die keine besonderen Dienstleistungen für den Kreditnehmer sind. Das trifft auch auf eine Förderbank zu.

Außerdem muss eine Förderbank nicht zwingend die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten, sondern kann davon abweichen. Allein die Tatsache, dass es sich um eine Förderbank handelt, schließt eine Prüfung der AGB deshalb nicht automatisch aus.

Was gilt für die Verjährung?

Zunächst hatte der BGH im Mai 2014 entschieden, dass zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind. Im Oktober 2014 folgten dann zwei weitere Urteile. Darin klärte der BGH die Frage, wann der Anspruch auf die Rückerstattung einer bezahlten Bearbeitungsgebühr verjährt (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Generell gibt es im Zusammenhang mit der Verjährung zwei maßgebliche Fristen: die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren und die zehnjährige Verjährungsfrist. Beide Fristen sind § 199 BGB geregelt.

Für den Beginn der Fristen gelten jeweils verschiedene Voraussetzungen. Deshalb ist möglich, dass die zehnjährige Frist früher abläuft als die dreijährige Frist. Und was die Verjährung von Ansprüchen angeht, zählt grundsätzlich die Frist, die früher endet.

In seinen Urteilen hat der BGH aber klargestellt, dass die regelmäßige Drei-Jahres-Frist erst seit Ende 2011 läuft.

Das kam Kreditnehmern mit alten Kreditverträgen zugute. Sie hatten dadurch nämlich die Möglichkeit, noch bis Ende 2014 die Rückerstattung einer erhobenen Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Andernfalls wäre ihr Anspruch auf eine Erstattung beispielsweise bei einem Kredit aus 2010 schon 2013 verjährt gewesen. Die BGH-Urteile hätten ihnen dadurch nichts mehr gebracht.

Nun ist die regelmäßige Verjährungsfrist maßgeblich. Ihr Anspruch auf eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr verjährt demnach, wenn das dritte Jahr nach der Zahlung der Entgelte endet.

Ein Beispiel: Sie haben 2017 einen Kredit aufgenommen. Ihre Bank hat Ihnen dabei eine Kreditbearbeitungsgebühr berechnet. Dann können Sie sich die Gebühr bis Ende 2020 zurückholen. Mit Jahresbeginn 2021 ist Ihr Anspruch auf eine Erstattung verjährt.

Die Verjährung unterbrechen

Sie können die Verjährung hemmen, um zu verhindern, dass Ihr Anspruch auf eine Rückerstattung der bezahlten Bearbeitungsgebühr verfällt. Das ist möglich, indem Sie

  • sich an einen Ombudsmann wenden,
  • einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder
  • Klage erheben.

Außerdem ist die Verjährung gehemmt, wenn Ihre Bank ausdrücklich erklärt hat, dass sie entweder auf die Einrede der Verjährung verzichtet oder mit Ihnen über die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr verhandelt.

Aber: Erklären Sie der Bank schriftlich, dass Sie die Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern, reicht das nicht aus, um die Verjährung zu unterbrechen. Auch dann nicht, wenn die Bank den Eingang Ihres Schreibens bestätigt.

Sie können die Verjährung nur durch eine der drei genannten Maßnahmen stoppen. Es sei denn, die Bank erklärt, dass Sie mit Ihnen in Verhandlungen steht oder sich nicht auf die Verjährung berufen wird. Denn auch dann läuft die Frist nicht weiter.

Wie kann ich meinen Anspruch auf die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr geltend machen?

Die Entscheidungen des BGH haben zur Folge, dass Sie durch die Kreditbearbeitungsgebühr Zahlungen geleistet haben, für die die rechtliche Grundlage fehlt. Aus diesem Grund können Sie gemäß § 812 BGB fordern, dass Ihnen die Bank die Entgelte erstattet.

Zusätzlich dazu können Sie von Ihrer Bank Zinsen verlangen. Die Zinsen verstehen sich als Entschädigung für die Nutzung im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB. Ansetzen können Sie die Höhe der Zinsen mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszins. Die Berechnung können Sie aber ruhig der Bank überlassen. Es genügt, wenn Sie nur darauf hinweisen, dass Sie Zinsen in der genannten Höhe fordern.

Ihren Erstattungsanspruch müssen Sie schriftlich geltend machen. Dafür verfassen Sie ein Schreiben, in dem Sie die Rückerstattung der erhobenen Bearbeitungsgebühr mit Verweis auf die BGH-Urteile verlangen. Als Frist für die Rückzahlung sollten Sie Ihrer Bank etwa drei Wochen einräumen. Denn die Bank braucht etwas Zeit, um Ihren Kreditvertrag zu prüfen und die Erstattung plus Zinsen auszurechnen.

Wie gut sind die Aussichten auf eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr?

Ob Ihr Kredit noch läuft oder schon getilgt ist, spielt für die Rückerstattung einer unzulässigen Bearbeitungsgebühr keine Rolle. Was zählt, ist, wie es mit der Verjährung aussieht. Ist Ihr Anspruch auf eine Erstattung schon verjährt, sehen Sie Ihr Geld nicht wieder.

Ist die Verjährungsfrist hingegen noch nicht abgelaufen, sollte sich die Rückzahlung eigentlich problemlos gestalten. Denn die Entscheidungen des BGH sind eindeutig und lassen keinen Raum für irgendwelche anderweitigen Auslegungen.

Sollte sich Ihre Bank dennoch weigern, Ihnen die Bearbeitungsentgelte zu erstatten, können Sie einen Ombudsmann einschalten. Er wird versuchen, eine Lösung herbeizuführen. Für Sie bringt das Verfahren beim Ombudsmann den Vorteil mit sich, dass dadurch die Verjährung unterbrochen ist. Außerdem ist das Verfahren für Sie kostenlos.

Allerdings ist die Entscheidung des Ombudsmanns letztlich nur ein Vorschlag. Und die Bank muss die Lösung nicht akzeptieren. Bleibt sie dabei, Ihnen die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr zu verweigern, können Sie gerichtliche Schritte einleiten. Dabei können Sie entweder einen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben.

Ein Verfahren vor Gericht kann aber dauern und birgt zudem immer auch ein gewisses Kostenrisiko. Bevor Sie etwas unternehmen, sollten Sie sich deshalb besser von einem Anwalt beraten lassen.