Kreditgebühren zurückfordern: Musterschreiben und Infos

Infos zu Kreditgebühren zurückfordern
Unzulässige Kreditgebühren können Sie zurückfordern. Unser Musterbrief hilft dabei.

Viele Banken haben bei der Vergabe von Krediten Bearbeitungsgebühren berechnet. Doch nach Ansicht der obersten Richter sind solche Bearbeitungsentgelte nicht zulässig. Denn es ist keine besondere Dienstleistung gegenüber dem Kunden, wenn eine Bank einen Kreditantrag bearbeitet. Und zur Prüfung der Bonität ist sie gesetzlich verpflichtet. Die Zinsen, die die Bank für den Kredit verlangt, decken solche Leistungen schon ab. Für eine zusätzliche Gebühr gibt es keine Grundlage. Für Sie heißt das, dass Sie bezahlte Kreditgebühren zurückfordern können. In diesem Ratgeber erklären wir, was Sie rund um eine Rückforderung wissen sollten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Klauseln, die eine Bearbeitungsgebühr für einen Kredit vorsehen, unwirksam sind. Nach Ansicht der Richter sind solche Entgelte nicht zulässig. Die Urteile beziehen sich zwar konkret auf zwei Banken. Doch die Rechtsprechung des BGH gilt auch für andere Banken und Kredite.

Sie können deshalb von den BGH-Urteilen profitieren. Haben Sie bei einem Darlehen Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt, können Sie diese nämlich zurückfordern. Und neben den Bearbeitungsentgelten können Sie auch Zinsen von der Bank verlangen. Allerdings müssen Sie prüfen, ob Ihr Anspruch auf eine Rückerstattung nicht schon verjährt ist.

►Kreditgebühren zurückfordern – Musterschreiben

Ihr Name
Anschrift

Bank
Anschrift

Datum

Erstattung der Bearbeitungsentgelte
Bezeichnung des Kredits, Nr. __________________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem oben genannten Kredit haben Sie Bearbeitungsgebühren von _______ Euro berechnet.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof erklärt, dass die Tätigkeiten, um einen Kreditvertrag zu bearbeiten und eine Kreditvergabe vorzubereiten, keine gesonderten Leistungen für den Kunden darstellen. Aus diesem Grund ist es nicht zulässig, hierfür Gebühren zu erheben. Vertragsklauseln, die solche Entgelte vorsehen, sind unwirksam. Die Frage nach den Verjährungsfristen hat der Bundesgerichtshof ebenfalls geklärt.

Mit Verweis auf die Urteile Az. XI ZR 170/13, XI ZR 405/12, XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 fordere ich Sie daher auf, die einbehaltenen Kreditgebühren mein Konto IBAN ______________________ zu erstatten.

Zusätzlich dazu verlange ich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum __________. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Das hat der BGH bemängelt

Im Rahmen einer Kreditvergabe entstehen der Bank Kosten. Doch für den Kredit verlangt sie Zinsen. Und diese Zinsen gleichen die Kosten aus. Eine Extra-Gebühr rein für die Bearbeitung kann die Bank nicht in Rechnung stellen.

Dass die Bank einen Kreditantrag bearbeitet, ist keine spezielle Leistung für den Bankkunden. Vielmehr liegt es im eigenen Interesse der Bank, den Kreditantrag zu bearbeiten. Immerhin verdient sie mit Krediten Geld. Und auch dass sie die Kreditwürdigkeit überprüft, um so das Ausfallrisiko möglichst gering zu halten, ist in ihrem eigenen Interesse. Außerdem muss die Bank die Bonität prüfen. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet.

Bittet die Bank nun aber den Kreditnehmer für Leistungen zur Kasse, die gar keine Dienstleistungen für ihn sind, benachteiligt sie ihn dadurch unangemessen im Sinne von § 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Aus diesem Grund hat der BGH im Mai 2014 erklärt, dass entsprechende Klauseln im Kreditvertrag unwirksam sind (Az. XI ZR 170/13 und Az. XI ZR 405/12).

Bei diesen Krediten greifen die BGH-Urteile

In den Urteilen des BGH geht es um Verbraucherkredite. Ein Verbraucherkredit ist ein typischer Kredit, den ein Verbraucher aufnimmt, wenn er beispielsweise ein Auto, neue Möbel, andere größere Anschaffungen oder auch eine Umschuldung finanzieren will.

Das entscheidende Merkmal von einem Verbraucherkredit ist, dass der Kreditvertrag zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher geschlossen wird. Das Unternehmen ist dabei in aller Regel eine Bank oder Sparkasse. Als Verbraucher nehmen Sie einen Kredit auf, wenn Sie den Vertrag als Privatperson unterschreiben und das Geld für persönliche, private Zwecke nutzen wollen.

Die Rechtsprechung des BGH kann somit grundsätzlich auf alle klassischen Konsumentenkredite angewendet werden, die Banken üblicherweise vergeben.

Doch es gibt noch weitere Kredite und Darlehen, bei denen Bearbeitungsgebühren nicht zulässig sind. Dazu gehören zum Beispiel Baufinanzierungen. Mit einem Immobilienkredit finanzieren den Bau oder Kauf einer Immobilie. Und auch bei einer Baufinanzierung können Sie Kreditgebühren zurückfordern.

Denn zum einen gehören Immobiliendarlehen laut Bürgerlichem Gesetzbuch zu den Verbraucherkrediten. Zum anderen treffen die Ausführungen der Richter, dass und warum Kreditbearbeitungsgebühren nicht zulässig sind, auf Baukredite gleichermaßen zu.

Dass der BGH in seinen Urteilen nur über Verbraucherkredite entschieden und sich nicht gesondert zu Baudarlehen geäußert hat, spielt dabei keine Rolle. Denn der BGH hat auch nicht erklärt, dass Immobilienkredite von den Entscheidungen ausgenommen sind. Für Sie heißt das unterm Strich, dass Sie die Kreditgebühren für Ihr Baudarlehen ebenfalls zurückfordern können.

Gebühren bei Bausparverträgen

Bei Bausparverträgen ist die Sache etwas komplizierter. Denn hier kommt es darauf an, wann und wofür die Bausparkasse die Entgelte verlangt.

Schließen Sie einen Bausparvertrag ab, berechnet die Bausparkasse eine sogenannte Abschlussgebühr. Obwohl das Zustandekommen des Vertrags keine gesonderte Dienstleistung für Sie ist, ist die Abschlussgebühr zulässig. Das hat der BGH bestätigt (Az. XI ZR 3/10, Urteil vom 07.12.10).

Vergibt die Bausparkasse ein Darlehen, sieht es anders aus. Berechnet sie dafür Bearbeitungsentgelte, ist das nicht zulässig. Gleiches gilt, wenn die Bausparkasse in der Darlehensphase Kontogebühren in Rechnung stellt. Auch dazu gibt es Urteile vom BGH (Az. XI ZR 522/15 und Az. XI ZR 308/15). Solche Gebühren können Sie also zurückverlangen.

Bearbeitungsentgelte bei Förderkrediten

Die staatliche KfW-Bank berechnet einen sogenannten Auszahlungsabschlag, wenn sie ein Darlehen vergibt. Und der BGH hat erklärt, dass dieses Entgelt zulässig ist. Zumindest betrifft das alle Verträge, die vor dem 11. Juni 2010 zustande gekommen sind. Haben Sie Ihren Kreditvertrag später abgeschlossen, kommt es darauf an, ob es sich um einen Verbraucherkreditvertrag handelt. Die Praxis zeigt aber, dass die Chancen auf eine Rückerstattung der Gebühr schlecht stehen.

Andere Förderbanken vertreten in aller Regel die Auffassung, dass die BGH-Rechtsprechung sie nicht betrifft. Als Begründung führen sie an, dass bei ihnen die Kreditvergabe nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfolgt.

Allerdings kommt eine Rückforderung von Bearbeitungsentgelten immer dann in Betracht, wenn es um Leistungen geht, die eine Bank in ihrem eigenen Interesse erbringt. Gleiches gilt für Leistungen, die der Gesetzgeber vorschreibt, ohne dafür eine Extra-Gebühr zu erlauben.

Förderbanken sind davon nicht per se ausgenommen. Zumal sie durchaus die Möglichkeit haben, von den öffentlich-rechtlichen Vorschriften abzuweichen. Die AGB zu überprüfen, ist deshalb nicht von vorneherein ausgeschlossen.

Kreditgebühren bei Firmenkrediten

Die oben genannten BGH-Urteile beziehen sich auch Verbraucherkredite. Doch auch zu Firmendarlehen hat sich der BGH geäußert. Ein gewerblicher Kredit liegt vor, wenn Sie den Kreditvertrag als Unternehmer unterschreiben und das Geld im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit verwenden wollen.

Nach Ansicht der Richter sind zusätzliche Bearbeitungsentgelte bei einem Firmenkredit ebenfalls nicht zulässig. Ihrer Auffassung nach ist ein Unternehmer an diesem Punkt nämlich nicht weniger schutzwürdig als ein Verbraucher (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16, Urteile vom 04.07.17). Somit können Sie also auch bei einem Firmenkredit bezahlte Kreditgebühren zurückfordern.

Diese Verjährungsfristen gelten für den Erstattungsanspruch

Nachdem der BGH Bearbeitungsgebühren bei Krediten für unzulässig erklärt hatte, blieb noch zu klären, wie lange der Anspruch auf eine Erstattung besteht. Über die Verjährungsfristen hat der BGH im Oktober 2014 in zwei weiteren Urteilen entschieden (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Generell kommen bei der Verjährung von Kreditgebühren zwei Fristen zum Tragen. Einerseits ist das die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren und andererseits die zehnjährige Verjährungsfrist. Die beiden Fristen sind in § 199 Abs. 1 und Abs. 3 BGB geregelt.

Weil die Voraussetzungen für den Beginn der Fristen jeweils verschieden sind, kann es sein, dass die zehnjährige Frist früher abläuft als die dreijährige Frist. Und mit Blick auf die Verjährung von Erstattungsansprüchen ist immer die Frist maßgeblich, die zuerst endet.

Der BGH hat in seinen Urteilen klar gestellt, dass die regelmäßige, dreijährige Verjährungsfrist erst seit Ende 2011 läuft. Davon profitierten Kreditnehmer mit älteren Kreditverträgen. Sie konnten die bezahlten Kreditgebühren so nämlich bis Ende 2014 zurückfordern. Andernfalls wäre ihr Anspruch auf eine Erstattung der Bearbeitungsentgelte zum Beispiel bei einem Vertrag aus dem Jahr 2010 schon Ende 2013 verjährt.

Nun müssen Sie die dreijährige Verjährungsfrist im Blick behalten. Sie können die bezahlten Kreditgebühren also bis zum Ablauf des dritten Jahres zurückfordern. Danach ist Ihr Anspruch auf eine Erstattung verjährt.

Haben Sie den Kredit beispielsweise 2017 aufgenommen und hat Ihre Bank für die Bearbeitung eine Gebühr erhoben, können Sie Ihren Erstattungsanspruch bis zum 31. Dezember 2020 geltend machen. Mit Ablauf des Jahres 2020 greift die Verjährung.

Sie können die Verjährung hemmen.

Um Zeit zu gewinnen, etwa um sich die Ersteinschätzung eines Juristen einzuholen, haben Sie aber die Möglichkeit, die Verjährungsfrist zu stoppen. Und zwar, indem Sie

  • einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen,
  • vor Gericht Klage einreichen oder
  • sich an einen Ombudsmann wenden.

Daneben ist die Verjährung gehemmt, wenn Ihre Bank ausdrücklich erklärt hat, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichtet oder bereits mit Ihnen über die Erstattung der Kreditgebühren verhandelt.

Allein Ihr Brief, in dem Sie die Kreditgebühren von der Bank zurückfordern, hemmt die Verjährung noch nicht.

Selbst dann nicht, wenn die Bank den Eingang des Schreibens bestätigt. Die Verjährungsfrist können Sie wirklich nur durch die oben genannten Maßnahmen unterbrechen.

So können Sie unzulässige Kreditgebühren zurückfordern

Weil der BGH Entgelte für die Bearbeitung eines Kredits für unzulässig und die dazugehörigen Klauseln für unwirksam erklärt hat, können Sie die bezahlten Kreditgebühren zurückfordern. Denn gemäß § 812 BGB fehlt die rechtliche Grundlage für Ihre Zahlungen.

Außerdem können Sie von Ihrer Bank Zinsen als Nutzungsersatz verlangen. Das ergibt sich aus § 818 Abs. 1 BGB. Die Zinshöhe können Sie mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ansetzen.

Ihren Erstattungsanspruch müssen Sie schriftlich geltend zu machen. Als Formulierungshilfe können Sie sich dabei an unserem Musterbrief orientieren. Verweisen Sie in Ihrem Schreiben auf die Urteile des BGH und fordern Sie die Bank dazu auf, Ihnen die Gebühren inklusive Zinsen zu erstatten. Als Frist für die Zahlung sollten Sie der Bank etwa drei Wochen einräumen.

Wenn Sie unzulässige Kreditgebühren zurückfordern, spielt es keine Rolle, ob Ihr Kredit noch läuft oder schon abbezahlt ist. Wichtig ist nur, dass Sie die Erstattung rechtzeitig verlangen. Denn wenn Ihr Anspruch bereits verjährt ist, bekommen Sie das Geld nicht mehr zurück.

Wenn die Bank die Erstattung verweigert

Die Rechtsprechung des BGH ist eindeutig. Wenn Sie unzulässige Kreditgebühren zurückfordern, wird Ihre Bank Ihrer Aufforderung deshalb meist nachkommen. Immer vorausgesetzt, Ihr Erstattungsanspruch ist noch nicht verjährt.

Sollte es trotzdem Schwierigkeiten geben, können Sie den zuständigen Ombudsmann einschalten. Er kann versuchen, eine Lösung herbeizuführen. Ihnen entstehen bei dem Verfahren keine Kosten. Gleichzeitig haben Sie den Vorteil, dass die Verjährung gehemmt ist. Die Entscheidung des Ombudsmanns ist aber letztlich nur ein Vorschlag. Er ist für die Bank nicht verbindlich und sie muss ihm nicht folgen.

Sie können sich daher auch an ein Gericht wenden und dort entweder einen Mahnbescheid beantragen oder klagen. Allerdings sollten Sie sich vor solchen Schritten juristisch beraten lassen. Denn juristische Verfahren können dauern und bergen immer auch ein Kostenrisiko.