Widerspruch E-Mail Werbung

Wussten Sie, dass Werbung per E-Mail nur dann zulässig ist, wenn Sie dieser zugestimmt haben? Aber natürlich gibt es auch hier eine Ausnahme: Haben Sie bei einem Unternehmen Waren bestellt und diese haben Ihre E-Mail Adresse erhalten, dürfen diese Ihnen Werbung zusenden. Dieser können Sie aber ganz einfach mit einer Vorlage zum Widerspruch gegen E-Mail Werbung widersprechen. Wenn Sie wissen worauf Sie achten müssen, ist dies einfacher als Sie denken. In kürzester Zeit und mit nur wenig Aufwand können Sie so über die Werbeflut Herr werden.

Wäre es für Sie von Interesse, wenn Sie zum Widerspruch eine einfache Vorlage verwenden könnten? Würde es Ihnen helfen, wenn Sie mit solch einer Vorlage in Zukunft keine Werbe E-Mails mehr erhalten? Dann sind Sie hier genau richtig. Für diesen Fall finden Sie unten die entsprechende Vorlage. Füllen Sie diese nach Ihren Bedürfnissen aus und bleiben Sie in Zukunft von lästigen Werbe-Mails verschont.

In nur wenigen Minuten können Sie sich darüber informieren, wie Sie die unbeliebten Werbe E-Mails wieder loswerden. Mit der Vorlage zum Widerspruch können Sie sicher gehen, dass der Widerspruch auch anerkannt wird. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet Sie aus dem Werbe-Verteiler rauszunehmen und darf Ihnen nach dem Widerspruch keine Werbung mehr zusenden.

►Mustervorlage Widerspruch gegen Werbe E-Mails

Wenn Sie die Vorlage zum Widerspruch gegen Werbe E-Mails nutzen, ist dies die einfachste Möglichkeit der Werbeflut zu entgehen. Ergänzen Sie alle persönlichen Angaben und streichen Sie diese, die Sie nicht benötigen.

Ihre Adresse:

An das Unternehmen:

Datum:

Betreff: Ihre Werbe-E-Mail vom …

Ich möchte Sie mit diesem Schreiben dazu auffordern, mir keine unverlangten E-Mails mehr zu senden. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich gerichtlich einen Unterlassungsanspruch geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

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Unterschrift

Wenn Sie also in Zukunft von lästigen Werbe E-Mails verschont bleiben und diese ganz einfach unterbinden möchten, sollten Sie die Vorlage zum Widerspruch nutzen. Da das unverlangte Versenden von Werbe-Mails einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt, müssen Sie dies nicht einfach hinnehmen und können sich dagegen wehren. Dies ist eine unzumutbare Belastung Ihres Privatbereiches.

Darf Ihnen ein Unternehmen ungefragt Werbe-Mails senden?

Sollten Sie Werbe E-Mails erhalten, ohne dass Sie im Vorfeld Ihre Einwilligung gegeben haben, haben Sie einen Anspruch auf Unterlassung. Leider ist es nicht immer einfach, den Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Häufig befindet sich der Absender im Ausland und Sie erhalten keinen Zugriff auf die Adresse. Sinn- und wirkungsvoll ist der Widerspruch gegen E-Mail Werbung nur dann, wenn das Unternehmen einen Sitz im europäischen Ausland oder in Deutschland hat.

Beachten Sie:

Sollte das Unternehmen seinen Sitz im Ausland haben, ist es meist unmöglich einen Widerspruch einzulegen, der auch anerkannt wird. Mit der Vorlage sollten Sie es trotzdem versuchen. Innerhalb der EU stehen Ihre Chancen deutlich besser.

Wie können Sie die Widerspruchsvorlage nutzen?

Wenn Sie mit der Vorlage einen Widerspruch gegen E-Mail Werbung verfassen, wird der Vorgang deutlich erleichtert. Wichtig ist, dass Sie den Versender darauf hinweisen, dass dieser unaufgefordert und unverlangt Werbe-Mails versendet. Weisen Sie ihn zusätzlich darauf hin, dass dies für Sie eine unzumutbare Belästigung darstellt.

Wichtig für Sie:

Die fehlenden Angaben in der Vorlage müssen Sie einfach durch Ihre Daten ersetzen. So werden Sie Ihr Ziel erreichen.

Was sollte der Widerspruch gegen E-Mail Werbung immer enthalten?

Wahrscheinlich werden Sie die Vorlage zum Widerspruch per Mail oder Post senden. Unabhängig davon, ob Sie diesen selbst verfassen oder ob Sie die Vorlage verwenden, einige Angaben sollten nicht fehlen. Dazu gehören:

  • Die Absenderadresse
  • Die Adresse des Unternehmens
  • Der Hinweis, dass Sie Widerspruch einlegen
  • Die Aufforderung zur Unterlassung

Wichtig:

Auch wenn Sie den Widerspruch per E-Mail versenden, ist es besser wenn Sie die Vorlage ausdrucken, unterschreiben und dann einscannen. Es gibt keine Fristen, an die Sie sich halten müssen und können den Widerspruch gegen Werbe E-Mails jederzeit verfassen und versenden.

Wie können Sie den Widerspruch am besten übermitteln?

Möchten Sie sich gegen Werbe E-Mails wehren, haben Sie verschiedene Möglichkeiten diesen einzureichen. Übermitteln können Sie den Widerspruch folgendermaßen:

Versand per Post Versand per Fax
Per E-Mail

Auf dem Postweg ist es aber immer noch am sichersten, dass Ihr Widerspruch auch wirklich ankommt.

Den Widerspruch bei dem werbenden Unternehmen einlegen

Auch wenn Sie dem Unternehmen die Zustimmung gegeben haben, dass dieses Ihnen Werbung per E-Mail sendet, können Sie hiergegen jederzeit Widerspruch einlegen. Dabei sind Sie an keine Fristen gebunden. Dies ist unter § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG geregelt. Der Paragraph sieht aber auch vor, dass das Unternehmen Ihnen nur Werbung zu ähnlichen Produkten zusenden darf. Sollten Sie also einen Kühlschrank bestellt haben, dürfen Sie keine Werbung für Computer erhalten.

Schützen Sie sich:

Es gibt aber einige Wege, wie Sie bereits im Vorfeld darauf achten können, dass Sie nicht zu viele Werbe-Mails erhalten. Sie sollten zum Beispiel Ihre E-Mailadresse nicht im Internet veröffentlichen. Haben Sie Newsletter bestellt, können Sie diese immer abbestellen. Darauf muss auch in jeder Werbe E-Mail vom Anbieter hingewiesen werden. Auch sollten Sie auf ungefragte Werbe-Mails nicht antworten. Denn mit der Antwort zeigen Sie, dass die E-Mailadresse noch verwendet wird und Sie werden in Zukunft noch mehr Werbung erhalten.