Klage zurückziehen: 100% rechtssicher vorgehen

Infos zu Klage zurückziehen
So wie Sie eine Klage erheben können, können Sie Ihre Klage auch wieder zurückziehen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen Unrecht widerfahren ist, können Sie Klage erheben. Das Gericht prüft daraufhin den Sachverhalt. Kommt kein Vergleich zustande, durch den Sie sich mit dem Beklagten auf eine Lösung einigen, entscheidet das Gericht schließlich durch ein Urteil. Nur kann so ein Gerichtsverfahren ziemlich lange dauern. Und in der Zwischenzeit kann sich die Ausgangslage ändern. Sie müssen dann nicht an dem Rechtsstreit festhalten, sondern können Ihre Klage zurückziehen. Allerdings sollten Sie dabei ein paar Dinge beachten. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Gegenstück zu einer Klageerhebung ist die Klagerücknahme. Die Regelungen zur Rücknahme einer Klage finden sich in § 269 ZPO (Zivilprozessordnung). Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, nicht mehr an dem Rechtsstreit festzuhalten und das Ganze ohne ein Urteil zu beenden, können Sie also unter den Voraussetzungen von § 269 ZPO Ihre Klage zurückziehen.

Meist wird eine Klagerücknahme im Raum stehen, wenn sich die Angelegenheit inzwischen erledigt hat oder Sie befürchten müssen, dass Sie den Prozess verlieren werden. Gleichzeitig stellt sich damit aber auch die Frage, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie Ihre Klage zurückziehen wollen. Und was Sie dabei bedenken sollten. Genau das schauen wir uns im Folgenden an.

►Wie Sie die Rücknahme Ihrer Klage formulieren können

Entscheiden Sie sich dazu, Ihre Klage schriftlich zurückziehen, können Sie Ihre Erklärung kurz und einfach halten. Ein Schreiben wie der folgende Musterbrief genügt.

Ihr Name
Anschrift

 

An das
____ (Gericht) _____
Anschrift

 

In dem Rechtstreit

_____ (Ihr Name als Kläger) _____ ./. _____ (Beklagter) _____

Aktenzeichen ____________________

nehme ich die Klage, eingereicht mit Schriftsatz vom __________, zurück.

[Oder bei einer Teilrücknahme: … nehme ich die Klage hinsichtlich des unter Ziffer … gestellten Antrags zurück. Im Übrigen halte ich an der Klage fest.]

 

Datum, Unterschrift

Haben Sie einen Anwalt eingeschaltet, wird er die Erklärung für Sie übernehmen.

Welche Vorteile hat es, wenn Sie Ihre Klage zurückziehen?

Vor allem bei einer Klage, die zum aktuellen Zeitpunkt aussichtslos erscheint, ist eine Rücknahme für Sie vorteilhaft. Dabei ergibt sich der entscheidende Pluspunkt daraus, dass der Prozess ohne ein Urteil endet.

Das Gericht erlässt lediglich einen Beschluss über die bis hierhin entstandenen Kosten. Und auch wenn Sie als Kläger bei einer Klagerücknahme grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits tragen müssen, kommen Sie wesentlich billiger davon als bei einem Urteil gegen Sie.

Weil kein Urteil ergeht, wirkt die Klagerücknahme außerdem so, als wäre die Klage nie rechtshängig geworden. Für Sie heißt das, dass Sie später erneut Klage erheben können. Zum Beispiel, wenn Sie stärkere Beweise oder bessere Argumente finden. Dabei bleibt eine neue Klageerhebung möglich, bis Ihr Anspruch verjährt ist.

Klagerücknahme vs. Erledigungserklärung

Wie schon kurz angedeutet, gibt es aber einen großen Minuspunkt, wenn Sie Ihre Klage zurückziehen. Gemäß § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO müssen Sie nämlich grundsätzlich die Kosten tragen. Deshalb sollten Sie prüfen, ob eine Erledigungserklärung nicht vielleicht die bessere Alternative ist.

Bei einer Erledigungserklärung erklären Sie den Rechtsstreit für erledigt, und das mit dem Ziel, eine Kostenentscheidung gegen den Beklagten zu erwirken. Über die Kosten entscheidet das Gericht dann nach billigem Ermessen durch einen Beschluss. Die Grundlage für die Kostenentscheidung bildet aber § 91a ZPO oder, falls der Beklagte der Erledigung widerspricht, § 91 ZPO. Und unter Umständen werden dem Beklagten die Kosten auferlegt.

Und was heißt das für die Praxis?

  • Eine Klagerücknahme macht Sinn, wenn sich herausstellt, dass Ihre Klage von Anfang an unzulässig war oder aussichtslos ist. Dadurch, dass Sie die Klage zurückziehen, können Sie das Verfahren schnell und vergleichsweise kostengünstig beenden. Trotzdem bewahren Sie sich die Chance, zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu klagen.
  • Eine Erledigungserklärung ist die bessere Wahl, wenn sich erst nach der Klageerhebung ein Sachverhalt ergeben hat, durch den die Klage jetzt unzulässig oder unbegründet ist.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Klagerücknahme?

Möchten Sie Ihre Klage zurückziehen, müssen Sie das gegenüber dem Gericht erklären. Das ergibt sich aus § 269 Abs. 2 S. 1 ZPO. Dabei können Sie entweder die gesamte Klage zurücknehmen oder nur Teile davon.

Ihre Erklärung können Sie mündlich im Rahmen der Verhandlung oder durch einen Schriftsatz abgeben. Dabei müssen Sie aber nicht ausdrücklich sagen, dass Sie die Klage zurückziehen. Es genügt, wenn aus Ihrer Formulierung klar, unmissverständlich und zweifelsfrei hervorgeht, dass Sie die Rücknahme der Klage beabsichtigen. Erklären Sie die Klagerücknahme schriftlich, ist der Schriftsatz dem Beklagten zuzustellen.

Wichtig ist außerdem, dass die allgemeinen Voraussetzungen der Prozessführung erfüllt sind. Das betrifft vor allem Verfahren, bei denen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen müssen. Besteht Anwaltszwang, muss nämlich Ihr Rechtsanwalt die Klagerücknahme erklären. Sie selbst können das nicht tun.

Logischerweise setzt eine Klagerücknahme außerdem voraus, dass es überhaupt eine Klage gibt. Juristen sprechen an dieser Stelle von Rechtshängigkeit. Haben Sie keine Klage eingereicht, können Sie auch keine Klage zurückziehen.

Zulässig ist die Rücknahme der Klage ab dem Moment, an dem Sie die Klageschrift bei Gericht einreichen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Rechtshängigkeit beendet ist. Ob Ihre Klage zulässig war oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Und es ist auch egal, ob dem Beklagten die Klage schon zugestellt wurde oder ob nicht. Das war nicht immer so.

Früher war eine Klagerücknahme erst ab Zustellung der Klage (das heißt: ab Rechtshängigkeit) bis zum Eintritt der Rechtskraft möglich. Jetzt können Sie die Klage auch schon zwischen der Anhängigkeit und der Zustellung (und damit vor Rechtshängigkeit) der Klage zurückziehen. Möglich wurde das durch eine Überarbeitung des § 269 Abs. 3 Satz 3. Durch die Überarbeitung wurde die Kostenfrage geregelt, wenn der Anlass für die Klage noch vor der Rechtshängigkeit weggefallen ist.

Ist die Einwilligung des Beklagten für die Rücknahme einer Klage notwendig?

Gemäß § 269 Abs. 1 brauchen Sie die Zustimmung des Beklagten nicht, solange die mündliche Verhandlung noch nicht begonnen hat. Bis dahin können Sie Ihre Klage ohne Weiteres zurückziehen.

Mit Beginn der mündlichen Verhandlung, also sobald Sie und der Beklagte sich zur Sache geäußert und Sachanträge gestellt haben, muss der Beklagte in die Rücknahme der Klage einwilligen. Das liegt daran, dass der Beklagte ab diesem Zeitpunkt ein Recht darauf hat, dass es eine rechtskräftige Entscheidung über die Klage gibt. Doch genau dieses Urteil ergeht eben nicht, wenn Sie die Klage zurückziehen.

Genau wie Ihre Erklärung zur Klagerücknahme ist auch die Einwilligungserklärung des Beklagten eine Prozesshandlung. Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.

Erklären Sie schriftlich, dass Sie die Klage zurückziehen, gibt es aber eine Besonderheit: Der Kläger muss der Klagerücknahme innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab der Zustellung des Schriftsatzes widersprechen. Tut er das nicht, gilt seine Einwilligung als erteilt. Voraussetzung ist aber, dass der Beklagte auf diese Folge hingewiesen wurde.

Und: Wenn sich der Beklagte nicht zur Klagerücknahme äußert, sondern stattdessen beantragt, dass die Klage abgewiesen wird, dann ist das gleichbedeutend damit, dass er die Einwilligung in die Rücknahme der Klage verweigert.

Welche Rechtsfolgen hat es, wenn Sie Ihre Klage zurückziehen?

Wenn Sie Ihre Klage zurückziehen, ist das Verfahren damit sofort beendet. Deshalb ist es auch nicht möglich, dass Sie Ihre Klagerücknahme widerrufen. Sie können also nicht erst eine Klagerücknahme erklären und Ihre Erklärung dann durch einen Widerruf zurücknehmen.

Möchten Sie den Rechtsstreit doch fortsetzen, müssen Sie eine neue Klage einreichen. Damit fangen Sie aber wieder von vorne an. Überlegen Sie sich also gut, ob eine Rücknahme der Klage der richtige Weg ist.

Entscheiden Sie sich für eine Klagerücknahme, hat sie in zweierlei Hinsicht rechtliche Folgen:

Prozessuale Wirkung

Die Rücknahme der Klage beendet den Prozess. Gleichzeitig wird die Rechtshängigkeit der Klage rückwirkend beseitigt. Das Gericht darf deshalb in dieser Sache keine Entscheidung treffen. Ein Urteil, das zwar schon ergangen, aber noch nicht rechtskräftig ist, wird automatisch nichtig.

Da die Rechtshängigkeit erlischt, ist es sowohl für Sie als Kläger als auch für den Beklagten so, als hätte es die Einreichung der Klage nie gegeben.

Allerdings gilt das nur für dieses eine Verfahren. Deshalb können Sie jederzeit wieder Klage erheben. Doch gerade weil der Beklagte nicht sicher sein kann, ob es nicht doch noch zu einem Verfahren kommt, kann gut sein, dass er die Klagerücknahme ablehnt, wenn er sich zum jetzigen Zeitpunkt gute Chancen ausrechnet.

Kostenrechtliche Folgen

Das Gericht entscheidet zwar nicht in der Sache selbst. Aber es ergeht ein Beschluss, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Und weil Sie als Kläger den Rechtsstreit in Gang gesetzt haben, sieht das Gesetz vor, dass Sie auch alle bis hierhin entstandenen Kosten tragen müssen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Gericht dem Beklagten die Kosten aus einem anderen Grund oder schon rechtskräftig auferlegt hat.

Allerdings kann das Gericht auch nach billigem Ermessen über die Kosten entscheiden. Das ist vor allem dann so, wenn Sie die Klage zurückziehen, weil der Klagegrund weggefallen ist, bevor die Klage rechtshängig wurde.

Ein Beispiel: Sie haben eine offene und längst überfällige Forderung eingeklagt. Noch bevor dem Schuldner die Klage zugestellt wird, geht seine Zahlung auf Ihrem Konto ein. Dadurch ist Ihre Klage nun unbegründet. Deshalb ziehen Sie die Klage zurück. In diesem Fall wäre es unbillig, Ihnen die vollen Verfahrenskosten aufzuerlegen, denn für Ihre Klage hatten Sie bis zur Zahlung ja einen guten Grund.

Nehmen Sie Ihre Klage nur teilweise zurück, wird das Verfahren durch ein Urteil entschieden. In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, welcher Teil der Klage zurückgenommen wurde. Das wird dann auch in der Kostenentscheidung berücksichtigt.

Was ist, wenn über die Wirksamkeit der Klagerücknahme Streit entsteht?

Es kann passieren, dass zum Streitthema wird, ob Sie Ihre Klage überhaupt wirksam zurückgenommen haben oder ob nicht. Über diese Frage entscheidet dann das Gericht. Ist das Gericht der Auffassung, dass Ihre Klagerücknahme wirksam ist, erlässt es dazu gemäß § 269 Abs. 4 ZPO einen entsprechenden Beschluss.

Stellt das Gericht hingegen fest, dass die Rücknahme der Klage unzulässig war oder unwirksam ist, führt es das Verfahren ganz normal weiter und beendet es durch ein Urteil. Dass Sie die Klage zurückziehen wollten, wird als Tatbestand im Verfahrensablauf erwähnt. Und in der Begründung des Urteils führt das Gericht aus, warum Ihre Klagerücknahme nicht erfolgreich war.