Vertragsverlängerung widerrufen: Ist das möglich?

Infos zu Vertragsverlängerung widerrufen
Eine ungewollte Vertragsverlängerung kann ärgerlich sein.

Viele Verbraucherverträge werden über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Erfolgt zum Ende einer Laufzeit keine Kündigung, verlängert sich der jeweilige Vertrag automatisch und stillschweigend um eine weitere Laufzeit. Aber auch wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen und zu spät kündigen, läuft der Vertrag bis zum Ablauf der nächsten Laufzeit weiter. Mitunter stellt sich dann die Frage, ob Sie so eine automatische Vertragsverlängerung widerrufen können. Ob und wann ein Widerruf möglich ist, erklären wir in diesem Ratgeber.

Versicherungen, Strom, Mobilfunk, Festnetz oder Abos: Jeder Haushalt hat diverse Verträge abgeschlossen. Möchten Sie einen Vertrag irgendwann nicht mehr fortführen, können Sie ihn zum Ablauf kündigen. Nur müssen Sie dabei in aller Regel eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten.

Kündigen Sie nicht oder zu spät, verlängert sich der Vertrag. Deshalb kann ein Vertrag durch diese automatischen Verlängerungen im Prinzip ewig weiterlaufen, wenn er nicht gekündigt wird.

Aber was ist, wenn Sie den Vertrag gar nicht mehr wollen? Können Sie dann eine stillschweigende Vertragsverlängerung widerrufen? Und was ist, wenn Sie einer Verlängerung online oder am Telefon zugestimmt haben und es sich später doch anders überlegen? Ist in diesem Fall ein Widerruf möglich? Wir klären auf!

Was genau ist eine Vertragsverlängerung?

Eine Vertragsverlängerung liegt vor, wenn ein bestehender Vertrag über das Ende einer vereinbarten Laufzeit oder Befristung hinaus weitergeführt wird. In aller Regel bleibt es dann auch bei den bisherigen Konditionen. Für Sie ändert sich also im Prinzip nichts. Der Vertrag läuft genauso weiter wie bislang auch.

Meistens ist so eine automatische Vertragsverlängerung in einer Vertragsklausel vereinbart oder in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Anbieters geregelt. Üblich ist das zum Beispiel bei

  • Versicherungsverträgen,
  • Strom- und Gasverträgen,
  • Telefon-, Internet- und Handyverträgen,
  • Abos und
  • Mitgliedschaften.

Im Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung müssen Sie aber zwischen zwei Varianten unterscheiden.

Bei einer Verlängerung im engeren Sinne bleibt alles beim Alten. Der Leistungsumfang, die Kosten und die Zahlungsmodalitäten ändern sich nicht. Der Vertrag wird also an keinem Punkt nachjustiert, sondern läuft in exakt der gleichen Form weiter, wie vorher auch. Gleichzeitig ist das die Form, die im Allgemeinen unter einer automatischen oder stillschweigenden Vertragsverlängerung verstanden wird.

Bei einer Verlängerung im weiteren Sinne wird der Vertrag als solches zwar ebenfalls weitergeführt. Allerdings können Sie zuvor mit dem Anbieter andere Konditionen ausgehandelt haben. Diese neuen Bedingungen können sich zum Beispiel auf die Laufzeit, die Leistungen oder die Kosten beziehen.

Tatsächlich handelt es sich dadurch aber manchmal gar nicht mehr um eine Vertragsverlängerung, sondern vielmehr um den Abschluss eines neuen Vertrags. Und mit Blick auf einen möglichen Widerruf kann das eine große Rolle spielen. Dazu gleich mehr.

Plus- und Minuspunkte sind möglich

Insgesamt kann eine Vertragsverlängerung sowohl Vorteile als auch Nachteile haben. Geht es zum Beispiel um eine Gebäudeversicherung, ist gut möglich, dass Sie bei einem älteren Vertrag umfangreiche Leistungen für vergleichsweise günstige Prämien bekommen.

Eine neue Versicherung könnte deutlich teurer sein oder viel weniger Schutz bieten. Möglich ist sogar, dass Sie an Ihrem Wohnort gar keine Versicherung mehr bekommen würden. Dass sich Ihr Vertrag verlängert und wie gehabt weiterläuft, ist dann ein Vorteil.

Andersherum gibt es aber Verträge, bei denen eine Verlängerung nachteilig ist. Ein Handyvertrag ist so ein Beispiel. Die große Konkurrenz führt dazu, dass die Anbieter ständig neue Tarife auf den Markt bringen. Sind Sie an Ihren bestehenden Vertrag gebunden, können Sie die günstigeren Preise oder umfangreicheren Leistungen nicht nutzen.

Wenn sich Ihr Handyvertrag dann auch noch verlängert, weil Sie eine rechtzeitige Kündigung verschlafen haben, ist das doppelt ärgerlich.

Wie lässt sich eine ungewollte Vertragsverlängerung vermeiden?

Wenn Sie nicht wollen, dass sich ein bestehender Vertrag automatisch verlängert, müssen Sie so gut wie immer selbst aktiv werden. Und dabei gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten. So können Sie den Vertrag entweder ordentlich und fristgerecht oder außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

Die ordentliche Kündigung zum Ablauf

In vielen Verträgen ist eine Laufzeit vereinbart. Oft beträgt diese Laufzeit ein Jahr. Sie kann aber auch kürzer oder länger sein, zum Beispiel ein halbes Jahr oder zwei Jahre. Gleichzeitig gibt es eine Kündigungsfrist. Diese Frist bewegt sich in einem Rahmen zwischen zwei Wochen und drei Monaten.

Eine ordentliche Kündigung zum Ende der Laufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist immer möglich. Begründen müssen Sie so eine Kündigung nicht. Es genügt, wenn Sie in einem kurzen Satz erklären, dass Sie das Vertragsverhältnis zum Ende der aktuellen Laufzeit beenden wollen.

Und nach einer Gesetzesänderung können Sie bei den meisten Verträgen per E-Mail, Fax oder Online-Formular kündigen. Ein echter Brief mit Unterschrift ist nicht mehr notwendig. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie die Kündigung aber selbstverständlich nach wie vor belegbar per Einschreiben verschicken.

Wichtig ist aber, dass Sie rechtzeitig kündigen. Läuft der Vertrag zum Beispiel am 30. April ab und beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, muss Ihr Vertragspartner die Kündigung allerspätestens am 31. Januar erhalten haben. Andernfalls verlängert sich der Vertrag. Das Vertragsverhältnis endet dadurch frühestens zum Ablauf der nächsten Laufzeit.

Maßgeblich dafür, ob Sie die Frist eingehalten haben, ist immer das Datum, an dem die Kündigung beim Vertragspartner eingeht.

Wann Sie die Kündigung geschrieben oder abgeschickt haben, spielt keine Rolle. Es zählt allein der Eingang beim Vertragspartner. Warten Sie deshalb nicht zu lange ab. Sonst riskieren Sie, dass Sie zu spät dran sind.

Die außerordentliche Kündigung

Neben einer regulären Kündigung zum Ende einer Vertragslaufzeit gibt es noch die außerordentliche Kündigung. Sie ist jederzeit möglich und sorgt dafür, dass Sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen können.

Allerdings setzt eine außerordentliche Kündigung immer einen wichtigen und schwerwiegenden Grund voraus. Dieser Grund muss so erheblich sein, dass nicht zumutbar ist, den Vertrag fristgerecht zum Ablauf der Laufzeit zu beenden.

Welche Ursachen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, steht meist im Kleingedruckten des Vertrags oder in den AGB des Anbieters. Teilweise müssen Sie Ihrem Vertragspartner aber zunächst die Chance geben, den bemängelten Grund zu beseitigen. Erst wenn das scheitert, können Sie den Vertrag auflösen.

Eine andere Form der außerordentlichen Kündigung ist, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses Recht ergibt sich, wenn der Anbieter die Kosten erhöht oder bei gleichem Preis Leistungen streicht. Bei Versicherungen haben Sie außerdem ein Sonderkündigungsrecht, wenn es einen Versicherungsfall gab. Ob der Versicherer den Schaden reguliert hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie den Grund immer angeben und erläutern. Sie können die Kündigung aber sicherheitshalber mit einer ordentlichen Kündigung kombinieren. Selbst wenn Ihr Grund kein vorzeitiges Vertragsende rechtfertigt, greift dadurch die reguläre Kündigung und der Vertrag ist spätestens mit Ablauf der aktuellen Laufzeit erledigt.

Kann ich eine Vertragsverlängerung widerrufen?

Ist im Vertrag oder in den AGB eine stillschweigende Vertragsverlängerung vereinbart, ist kein Widerruf möglich. Haben Sie vergessen zu kündigen oder sind Sie mit Ihrer Kündigung zu spät dran, können Sie dem Start der neuen Laufzeit also nicht widersprechen.

Denn Sie haben im Rahmen der Vertragsbedingungen mit Ihrem Vertragspartner ausgemacht, dass der Vertrag automatisch weiterläuft, wenn er nicht gekündigt wird. Und an diese Absprache sind beide Seiten gebunden.

Einen Vertrag widerrufen, können Sie nur dann, wenn Sie ihn neu abgeschlossen haben. Hinzu kommt, dass das Widerrufsrecht grundsätzlich nur vorgesehen ist für

Solche Verträge können Sie innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Dabei beginnt die Widerrufsfrist, sobald Sie die Vertragsunterlagen oder die gekaufte Ware erhalten haben und ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie komplett, verlängert sich die Frist für einen Widerruf um zwölf Monate. Sie können dann also innerhalb von einem Jahr und 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

Haben Sie den Vertrag in einem Shop vor Ort geschlossen, haben Sie kein Widerrufsrecht. Der Händler kann Ihnen zwar auf freiwilliger Basis die Möglichkeit einräumen, das Geschäft rückgängig zu machen. Denn das Vertragsrecht gibt es her, dass die Vereinbarungen ziemlich frei ausgestaltet werden können.

Nur ist der Händler eben dazu nicht verpflichtet. Und wenn der Händler Ihrem Rücktritt nicht zustimmt, müssen Sie das akzeptieren.

Sonderfall: Vertragsverlängerung nach Kündigung

Es kommt regelmäßig vor, dass Sie der Anbieter kontaktiert, nachdem Sie einen Vertrag fristgemäß gekündigt haben. Am Telefon oder per E-Mail unterbreitet Ihnen der Anbieter dann ein neues Angebot mit anderen, meist besseren Konditionen.

Lassen Sie sich überzeugen und nehmen das Angebot an, ist das keine Vertragsverlängerung. Denn weil Sie vorher gekündigt hatten, schließen Sie jetzt einen neuen Vertrag.

Bei so einer telefonischen Vertragsverlängerung sind außerdem die Bedingungen für Fernabsatzgeschäfte erfüllt. Gleiches gilt, wenn Sie auf ein Angebot per E-Mail eingehen und den Vertrag per E-Mail oder über die Webseite des Anbieters schließen. Der Anbieter muss Sie in diesen Fällen ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informieren. Sie können daraufhin innerhalb von 14 Tagen doch wieder zurücktreten.

Und: Widerrufen Sie die angebotene Vertragsverlängerung, ist das Vertragsverhältnis beendet. Ihr alter Vertrag lebt dadurch nicht wieder auf. Denn die Kündigung des vorhergehenden Vertrags bleibt bestehen.

Durch das neue Angebot wollte Sie der Anbieter zurückgewinnen. Doch weil der alte Vertrag schon gekündigt ist, wird er durch das neue Angebot nicht fortgeführt, sondern durch einen neuen Vertrag ersetzt.

Fazit

Bei einer Verlängerung wird ein bestehender Vertrag nach Ablauf einer Laufzeit um eine weitere Laufzeit weitergeführt. Ist eine automatische Vertragsverlängerung vertraglich vereinbart, können Sie nicht widerrufen oder widersprechen. Denn ein Widerruf kommt nur bei Neuverträgen in Betracht. Möchten Sie eine verlängerte Vertragsbeziehung vermeiden, müssen Sie rechtzeitig kündigen.

Anders sieht es aus, wenn Ihnen der Anbieter nach Ihrer Kündigung eine Vertragsverlängerung mit neuen Konditionen anbietet. Weil dann wegen der vorhergehenden Kündigung ein neuer Vertrag zustande kommt, ist ein Widerruf möglich. Vorausgesetzt, Sie haben den Vertrag per Telefon oder online geschlossen.