Widerspruch gegen Datenweitergabe

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Sicherlich kennen auch Sie das Problem, dass Ihr E-Mail Postfach oder Ihr Briefkasten vor Werbung überläuft. Und bestimmt haben Sie sich bereits öfter darüber geärgert. Aber wussten Sie, dass Sie das nicht einfach so hinnehmen müssen? Das Bundesdatenschutzgesetz besagt, dass jeder Unternehmer dazu verpflichtet ist, bereits bei der Aufnahme Ihrer persönlichen Daten mitzuteilen hat, dass diese auch für weitere Zwecke genutzt werden. Der Unternehmer muss Ihnen aber gleichzeitig auch mitteilen, an wen die Daten weitergegeben werden. Sie sollten wissen, dass Sie zu jeder Zeit der Datenweitergabe widersprechen können. Und dies gilt nicht nur für das Internet.

Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie Sie eine Vorlage zum Widerspruch einer Datenweitergabe nutzen könnten. Damit könnte es Ihnen ganz einfach gemacht werden, einen Widerspruch einzulegen. Genau für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Vorlage zum Widerspruch gegen die Datenweitergabe zur Verfügung. So ist es Ihnen möglich, sich vor lästigen Werbe-Mails oder Wurfsendungen zu schützen.

In nur kürzester Zeit können Sie sich darüber informieren, wie Sie die Vorlage zum Widerspruch nutzen können. So gehen Sie jedem formalen Fehler aus dem Weg und können sicher sein, dass der Widerspruch auch anerkannt wird.

►Mustervorlage Widerspruch gegen die Datenweitergabe

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

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Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Am einfachsten ist es, wenn Sie die Vorlage zum Widerspruch gegen die Datenweitergabe nutzen. Ergänzen Sie die fehlenden Angaben und streichen Sie diese, die nicht benötigt werden.

Name: _____________________________________

Straße: _____________________________________

Ort: _____________________________________

Datum:_____________________

Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich gegen die Weitergabe meiner Daten Widerspruch einlege. Dies gilt für:

  • Wählergruppen, politischen Organisationen oder Parteien
  • Adresshändlern und Unternehmen zu Werbezwecken
  • Adress- und Telefonbuchverlage
  • Religionsgemeinschaften, außer der eigenen Religionsgemeinschaft
  • Vertreter des Rundfunks, des Fernsehens oder der Presse wenn diese beabsichtigen die Daten von Jubiläen, Geburtstagen oder Hochzeitstagen zu veröffentlichen
  • _______________

Dieser Widerspruch gegen die Datenweitergabe gilt für automatisierte Abrufe und für schriftliche Anfragen gleichermaßen.

Über eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt des Widerspruchs würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

______________________________________________

Unterschrift

Wenn Sie also nicht möchten, dass es zu einer Weitergabe Ihrer persönlichen Daten kommt, können Sie die Vorlage zum Widerspruch nutzen. Wenn Sie nicht sicher sind, woher das Unternehmen Ihre Daten bekommen hat, können Sie dieses dazu auffordern, dass Ihnen mitgeteilt wird, wie das Unternehmen an Ihre Daten gekommen ist. Die Auskunft muss Ihnen das Unternehmen erteilen.

Was ist eigentlich ein Widerspruch gegen die Datenweitergabe?

Wenn Sie beispielsweise bei einem Unternehmen etwas bestellt haben, werden Ihre Daten dort gespeichert. Dies nutzen die Unternehmen dann um auf besondere Angebote aufmerksam zu machen. Haben Sie aber noch nie etwas bei dem Unternehmen gekauft von dem Sie Werbung erhalten, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Daten von einem Adresshändler stammen. Die Adressen stammen aber häufig auch von Umfragen oder Gewinnspielen. Gegen die Weitergabe Ihrer Adresse können Sie nun Widerspruch einlegen.

Beachten Sie:

Die Informationspflicht der Unternehmen betrifft aber nur die Daten, die von Ihnen neu erhoben werden. Befinden sich Ihre Daten bereits bei dem Unternehmen, kann dieses die Daten zu Werbezwecken nutzen. Dies gilt auch für Daten, die man in öffentlich zugänglichen Listen findet.

Wofür können Sie die Vorlage zum Widerspruch nutzen?

Mit der angebotenen Vorlage wird es Ihnen erleichtert einen Widerspruch gegen die Datenweitergabe einzulegen. Dazu ist es notwendig, dass Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und den Widerspruch dann an das Unternehmen senden. Somit müssen Sie sich keine Gedanken darüber machen, ob irgendwelche Angaben fehlen oder unvollständig sind. So können Sie sichergehen, dass der Widerspruch auch anerkannt wird.

Gut zu wissen:

Ergänzen Sie die noch fehlenden Angaben in der Vorlage zum Widerspruch gegen die Datenweitergabe. So gelangen Sie sicher an Ihr Ziel.

Was sollte der Widerspruch gegen die Datenweitergabe alles enthalten?

Es spielt keine Rolle, ob Sie nun die nützliche Vorlage für Ihren Widerspruch nutzen oder diesen selbst verfassen: Einige Angaben sollten auf jeden Fall vermerkt werden. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Ihr Name und Ihre Adresse
  • Die Anschrift des Unternehmens
  • Die Widerspruchserklärung
  • Was Sie widersprechen
  • Ihre Unterschrift

Wichtig:

Wenn Sie einen Widerspruch gegen eine Datenweitergabe absenden, müssen Sie diesen immer unterschreiben. Der Datenweitergabe können Sie zu jeder Zeit widerrufen und müssen sich an keinerlei Fristen halten. Dabei ist es nicht relevant, ob Sie der Datenweitergabe einer Behörde oder einem Unternehmen widersprechen.

Wie Sie den Widerspruch übermitteln können

Wenn Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten widersprechen möchten, haben Sie einige Möglichkeiten dies zu übermitteln. Folgendermaßen können Sie den Widerspruch übermitteln:

Versand per Post Versand per Fax
Per E-Mail

Am sichersten ist allerdings der Widerspruch auf dem Postweg. Möchten Sie ganz sicher gehen, senden Sie diesen per Einschreiben.

Einen Widerspruch bei einer Meldebehörde einlegen

Aber nicht nur bei einem Unternehmen, auch bei der Meldebehörde können Sie Widerspruch gegen die Datenweitergabe einlegen. Diese dürfen Ihre Daten aber nur dann weitergeben, wenn Sie der Weitergabe explizit zugestimmt haben. Kommt es jetzt zu einer Auskunftsanfrage werden neben dem Vor- und Nachnamen auch die Adresse weitergegeben. Haben Sie die Zustimmung einmal erteilt, können Sie diese zu jederzeit widerrufen. Sie haben aber ebenfalls die Möglichkeit der Datenweitergabe bereits von Anfang an zu widersprechen.

Wichtig:

Sind Sie mit einer Datenweitergabe einverstanden, müssen Sie dies nicht der Meldebehörde mitteilen. Es reicht bereits aus, wenn Sie einem Unternehmen die Zustimmung erteilen. Dass es zu einer Datenweitergabe kommt, muss allerdings deutlich aus der Einverständniserklärung erkennbar sein. Kommt es zu einer Datenabfrage, ist das Einwohnermeldeamt dazu verpflichtet, immer wieder stichprobenartige Kontrollen durchzuführen, ob es eine Einverständniserklärung gibt.