Aktualisiert am 8. März 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper

►Vorlage: Ausübung des Widerrufsrechts
Name
Anschrift
Unternehmen/Verkäufer
Anschrift
Ort, den Datum
Widerruf des Kaufvertrags Nr. _______________ vom (Datum)
Kundennummer ______________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den oben genannten Vertrag. Gleichzeitig schicke ich Ihnen anbei die im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag gelieferten Waren
_______________ (Artikelbezeichnung, Artikelnummer) ________________
_______________ (Artikelbezeichnung, Artikelnummer) ________________
_______________ (Artikelbezeichnung, Artikelnummer) ________________
zurück. Bitte veranlassen Sie die Rückerstattung innerhalb der kommenden 14 Tage auf mein Konto:
Kontoinhaber: ________________________________
IBAN: ______________________________________
Name der Bank: ______________________________
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Wann habe ich kein Widerrufsrecht?

Allerdings gibt es ein paar Waren, bei denen ein Widerruf ausgeschlossen ist. Hierzu gehören verderbliche Waren und Produkte, die individuell für Dich angefertigt wurden. Auch Produkte, die nicht per Post zurückgeschickt werden können, und Software sowie Audio- und Videoaufzeichnungen, bei denen Du das Siegel entfernt hast, sind von einem Widerruf ausgeschlossen. Bei gebuchten Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Eintrittskarten und bestimmten Dienstleistungen ist ebenfalls kein Widerruf möglich.
Wer übernimmt die die Kosten für die Rücksendung?

- Beträgt der Warenwert mehr als 40 Euro und hast Du die Ware per Vorkasse bezahlt oder zumindest eine Anzahlung geleistet, muss der Verkäufer auch die Rücksendekosten übernehmen.
- Hast Du Ware eingekauft, die weniger kostet als 40 Euro, kann der Unternehmer die Kosten für die Rücksendung auf Dich übertragen. Dies muss dann aber in den AGB vereinbart sein und auch in der Widerrufsbelehrung stehen. Hattest Du mehrere Sachen gekauft, spielt für die 40-Euro-Grenze nicht der Bestellwert aller Waren die maßgebliche Rolle. Stattdessen zählt der Wert der Waren, die Du zurückschickst.
- Räumt Dir der Verkäufer nicht nur ein Widerrufsrecht, sondern auch ein Rückgaberecht ein, muss er immer die Rücksendekosten tragen. Der Warenwert spielt dann keine Rolle. Gleiches gilt, wenn die bestellte Ware Mängel aufweist. Auch dann muss der Verkäufer sämtliche Versandkosten übernehmen.
BGB: Seit Juni 2014 gelten neue Regeln für den Widerruf!
Seit 13. Juni 2014 treten neue Regelungen in Kraft. Lese dazu auch was im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht. Diese gelten dann einheitlich in allen EU-Ländern. Die Änderungen betreffen die Widerrufsfrist, die Widerrufserklärung, die Erstattung des Kaufpreises und die Rücksendekosten:
- Widerrufsfrist: Es bleibt bei der 14tägigen Widerrufsfrist, die beginnt, sobald Du die bestellte Waren erhalten hast und ordnungsgemäß über Dein Widerrufsrecht belehrt wurdest. Erhältst Du keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist um weitere 12 Monate. Anders als bislang hast Du in diesem Fall somit kein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht mehr. Stattdessen ist die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage begrenzt.
- Widerrufserklärung. Bislang ist keine gesonderte Widerrufserklärung notwendig. Die rechtzeitige Rücksendung der Ware gilt automatisch auch als Widerrufserklärung. Ab Juni 2014 geht das nicht mehr. Du musst dann ein Widerrufsschreiben (wie die Vorlage oben) aufsetzen. Alternativ kann der Händler Dir als Verbraucher ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Deine ausdrückliche Widerrufserklärung musst Du dann per Post, Fax oder E-Mail an den Händler schicken. Und er muss Dir den Eingang Deiner Widerrufserklärung unverzüglich bestätigen.
- Kaufpreiserstattung. Bislang hat der Händler 30 Tage lang Zeit, um Dir Dein Geld zurückzuerstatten. Ab Juni 2014 muss die Erstattung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
- Rücksendekosten. Widerrufst Du einen Kauf oder eine Bestellung, muss Dir der Unternehmer den Kaufpreis und die Kosten für die Lieferung zu Dir erstatten. Die Kosten für den Rückversand muss er übernehmen, wenn der Warenwert höher ist als 40 Euro. Kosten die zurückgeschickten Waren weniger als 40 Euro und hatte Dir der Händler kein Rückgaberecht (Widerrufsbelehrung durchlesen) eingeräumt, musst Du den Rückversand bezahlen. Diese Regelung fällt ab Juni 2014 weg. Dann kann der Händler immer und unabhängig vom Warenwert verlangen, dass Du die Rücksendekosten übernimmst.