Das neue Widerrufsrecht im Internet mit Vorlage ab Juni 2014

WiderrufsrechtVom heimischen Sofa oder dem Schreibtisch aus einzukaufen, ist nicht nur bequem und praktisch. Es ergibt sich noch ein weiterer großer Vorteil:  Fast alle Verträge können in Textform widerrufen werden.  Hast Du als Verbraucher per Internet, Fax, Telefon oder Post bei einem Unternehmen eingekauft, kannst Du also innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder die Ware einfach wieder zurückschicken. Hast Du bei einer Internetauktion etwas bei einem Händler ersteigert, gilt dies ebenfalls. Aber wie kannst Du Dein Widerrufsrecht ausüben?

►Vorlage: Ausübung des Widerrufsrechts

Name
Anschrift

Unternehmen/Verkäufer
Anschrift

Ort, den Datum

Widerruf des Kaufvertrags Nr. _______________ vom (Datum)
Kundennummer ______________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den oben genannten Vertrag. Gleichzeitig schicke ich Ihnen anbei die im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag gelieferten Waren

_______________ (Artikelbezeichnung, Artikelnummer) ________________
_______________ (Artikelbezeichnung, Artikelnummer) ________________
_______________ (Artikelbezeichnung, Artikelnummer) ________________

zurück. Bitte veranlassen Sie die Rückerstattung innerhalb der kommenden 14 Tage auf mein Konto:

Kontoinhaber: ________________________________
IBAN: ______________________________________
Name der Bank: ______________________________

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Die Vorschriften für Fernabsatzverträge sehen vor, dass Du einen Vertrag widerrufen und die Ware zurückgeben kannst. Um einen Fernabsatzvertrag handelt es sich dann, wenn Du beispielsweise in einem Online-Shop einkaufst, bei einem Händler etwas bei einer Internetauktion ersteigerst, aus einem Katalog bestellst oder einen Vertrag am Telefon abschließt. Der Händler wird Dich irgendwo im kleingedruckten über die Widerrufsbelehrung (14 Tage) informieren. Das wird leider oft übersehen. Anders als im Laden vor Ort kannst Du Dir die Ware erst dann genau anschauen und sie ausprobieren, wenn Du sie erhalten hast. Deshalb räumt Dir der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, die Ware nach der Lieferung zurückzuschicken, wenn sie Deinen Vorstellungen nicht entspricht. Oder Du es Dir schlichtweg anders überlegt hast. Begründen musst Du Deinen Widerruf nicht.

Belehrung Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.  Sie beginnt, wenn Du die Ware erhalten hast. Bei Dienstleistungsverträgen läuft die Frist ab dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Voraussetzung ist aber, dass der Unternehmer spätestens bei Vertragsabschluss seinen Informationspflichten in vollem Umfang nachgekommen ist. Außerdem musst Du die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Die Textform ist erfüllt, wenn Dich der Verkäufer beispielsweise per E-Mail, Fax oder in einem Schreiben über Dein Widerrufsrecht belehrt. Kommt der Verkäufer seinen Informationspflichten nicht nach, verlängert sich die Widerrufsfrist auf sechs Monate. Du hast dann also ein halbes Jahr lang Zeit, um die Ware zurückzuschicken oder vom Vertrag zurückzutreten. Belehrt er Dich nicht ordnungsgemäß in der Widerrufsbelehrung über Dein Widerrufsrecht, gibt es keine zeitliche Beschränkung. Bei Internetauktionen hast Du ab Wareneingang einen Monat lang Zeit für Deinen Widerruf, wenn Dich der Verkäufer nicht ordnungsgemäß über Dein Widerrufsrecht belehrt oder seine Informationspflichten nicht erfüllt.

 

Wann habe ich kein Widerrufsrecht?

Vertragsschluss beim KaufDie meisten Verträge kannst Du als Verbraucher widerrufen. Hierfür reicht es aus, wenn Du die Ware einfach zurückschickst.  Durch die rechtzeitige Rücksendung erklärst Du automatisch Deinen Widerruf. Ansonsten kannst Du ein kurzes Schreiben aufsetzen, in dem Du den Widerruf in Textform erklärst.  Warum Du die Bestellung oder den Kauf rückgängig machst, musst Du nicht angeben.

Allerdings gibt es ein paar Waren, bei denen ein Widerruf ausgeschlossen ist. Hierzu gehören verderbliche Waren und Produkte, die individuell für Dich angefertigt wurden. Auch Produkte, die nicht per Post zurückgeschickt werden können, und Software sowie Audio- und Videoaufzeichnungen, bei denen Du das Siegel entfernt hast, sind von einem Widerruf ausgeschlossen. Bei gebuchten Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Eintrittskarten und bestimmten Dienstleistungen ist ebenfalls kein Widerruf möglich.

 

Wer übernimmt die die Kosten für die Rücksendung?

Rücksendung KostenWenn Du etwas bestellst oder online kaufst, musst Du meist eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale übernehmen. Widerrufst Du nun aber den Vertrag oder machst Du von Deinem Rückgaberecht Gebrauch, muss Dir der Händler sowohl den Kaufpreis als auch die Kosten für den Versand zu Dir erstatten. Beachte auf jeden Fall wie bei der Widerrufsbelehrung angegeben, die 14 tägige Rückgabezeit. Bei den Rücksendekosten sieht es etwas anders aus:

  • Beträgt der Warenwert mehr als 40 Euro und hast Du die Ware per Vorkasse bezahlt oder zumindest eine Anzahlung geleistet, muss der Verkäufer auch die Rücksendekosten übernehmen.
  • Hast Du Ware eingekauft, die weniger kostet als 40 Euro, kann der Unternehmer die Kosten für die Rücksendung auf Dich übertragen. Dies muss dann aber in den AGB vereinbart sein und auch in der Widerrufsbelehrung stehen. Hattest Du mehrere Sachen gekauft, spielt für die 40-Euro-Grenze nicht der Bestellwert aller Waren die maßgebliche Rolle. Stattdessen zählt der Wert der Waren, die Du zurückschickst.
  • Räumt Dir der Verkäufer nicht nur ein Widerrufsrecht, sondern auch ein Rückgaberecht ein, muss er immer die Rücksendekosten tragen. Der Warenwert spielt dann keine Rolle. Gleiches gilt, wenn die bestellte Ware Mängel aufweist. Auch dann muss der Verkäufer sämtliche Versandkosten übernehmen.

 

BGB: Seit Juni 2014 gelten neue Regeln für den Widerruf!

Seit 13. Juni 2014 treten neue Regelungen in Kraft. Lese dazu auch was im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht. Diese gelten dann einheitlich in allen EU-Ländern. Die Änderungen betreffen die Widerrufsfrist, die Widerrufserklärung, die Erstattung des Kaufpreises und die Rücksendekosten:

  • Widerrufsfrist: Es bleibt bei der 14tägigen Widerrufsfrist, die beginnt, sobald Du die bestellte Waren erhalten hast und ordnungsgemäß über Dein Widerrufsrecht belehrt wurdest. Erhältst Du keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist um weitere 12 Monate. Anders als bislang hast Du in diesem Fall somit kein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht mehr. Stattdessen ist die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage begrenzt.
  • Widerrufserklärung. Bislang ist keine gesonderte Widerrufserklärung notwendig. Die rechtzeitige Rücksendung der Ware gilt automatisch auch als Widerrufserklärung. Ab Juni 2014 geht das nicht mehr. Du musst dann ein Widerrufsschreiben (wie die Vorlage oben) aufsetzen. Alternativ kann der Händler Dir als Verbraucher ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Deine ausdrückliche Widerrufserklärung musst Du dann per Post, Fax oder E-Mail an den Händler schicken. Und er muss Dir den Eingang Deiner Widerrufserklärung unverzüglich bestätigen.
  • Kaufpreiserstattung. Bislang hat der Händler 30 Tage lang Zeit, um Dir Dein Geld zurückzuerstatten. Ab Juni 2014 muss die Erstattung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
  • Rücksendekosten. Widerrufst Du einen Kauf oder eine Bestellung, muss Dir der Unternehmer den Kaufpreis und die Kosten für die Lieferung zu Dir erstatten. Die Kosten für den Rückversand muss er übernehmen, wenn der Warenwert höher ist als 40 Euro. Kosten die zurückgeschickten Waren weniger als 40 Euro und hatte Dir der Händler kein Rückgaberecht (Widerrufsbelehrung durchlesen) eingeräumt, musst Du den Rückversand bezahlen. Diese Regelung fällt ab Juni 2014 weg. Dann kann der Händler immer und unabhängig vom Warenwert verlangen, dass Du die Rücksendekosten übernimmst.