Widerruf KFZ Versicherung

Widerruf KFZ VersicherungWer ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen will, braucht eine Kfz-Versicherung. Zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein, denn sie ist eine Pflichtversicherung und verbindlich vorgeschrieben. Ob zusätzlich noch eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird, bleibt hingegen jedem selbst überlassen. Nun ist das Angebot an Versicherungstarifen aber groß und regelmäßig kommen neue Modelle mit noch günstigeren Preisen und noch attraktiveren Konditionen auf den Markt. Da kann es schon mal passieren, dass der Verbraucher den Überblick verliert. Oder sich für eine Kfz-Versicherung entscheidet und kurz darauf feststellt, dass es ein besseres Angebot gibt. In diesen Fall ist aber noch nichts verloren – denn eine Kfz-Versicherung kann widerrufen werden.

►Vorlage für einen Widerruf der Kfz-Versicherung

Verbraucher
Anschrift

 

Kfz-Versicherungsgesellschaft
Anschrift

 

Ort, Datum

 

Kfz-Versicherungsvertrag Nr. _______________________
Kfz-Kennzeichen: _______________________ Kundennummer: ________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den oben genannten Kfz-Versicherungsvertrag, geschlossen am _____________, form- und fristgerecht. Bitte sehen Sie davon ab, mich wegen weiterer Versicherungsangebote zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Aus welchen Gründen kann eine Kfz-Versicherung widerrufen werden?

Schließt der Verbraucher einen Versicherungsvertrag, wird ihm das Recht eingeräumt, diesen Vertrag zu widerrufen. Den Vertrag zu widerrufen heißt, dass der Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, den Vertrag also im Prinzip storniert. Dieses Widerrufsrecht ist in § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt und gilt grundsätzlich für alle Versicherungsverträge. Für die Kfz-Versicherung somit auch. Hat der Verbraucher die Kfz-Versicherung online geschlossen, greift zusätzlich noch das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge.

Bestimmte Gründe müssen nicht vorliegen, damit der Verbraucher seinen Kfz-Versicherungsvertrag widerrufen kann. Ob er irgendwo ein günstigeres Angebot findet, sich im Nachhinein über den Versicherungsvertreter ärgert, lieber ein anderes Tarifmodell nutzen will oder es sich einfach nur anders überlegt, spielt also keine Rolle. Wenn der Verbraucher den Kfz-Versicherungsvertrag doch nicht möchte, kann er ihn problemlos widerrufen.

Generator: Widerruf der Kfz-Versicherung

Widerspruch Generator für die Kündigung

 

 

 

 

 

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
Hauptteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

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Wie lange ist ein Widerruf der Kfz-Versicherung möglich?

Um den Kfz-Versicherungsvertrag zu widerrufen, hat der Verbraucher 14 Tage lang Zeit. Dabei beginnt die Widerrufsfrist aber nicht automatisch schon ab dem Moment, an dem der Verbraucher den Vertrag vereinbart. Stattdessen läuft die Widerrufsfrist erst, wenn der Verbraucher

  • den Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen,
  • die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und
  • eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, die über das bestehende Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen eines Widerrufs und die notwendigen Angaben für einen wirksamen Widerruf informiert,

erhalten hat. Diese Unterlagen muss der Versicherer dem Verbraucher in Textform zur Verfügung stellen. Und im Ernstfall muss der Versicherer nachweisen, dass der Verbraucher die Unterlagen erhalten hat.

Hat der Verbraucher die Vertragsunterlagen erhalten und wurde er über sein Widerrufsrecht belehrt, hat er 14 Tage lang Zeit, um seinen Widerruf zu erklären. Dabei ist die Widerrufsfrist gewahrt, wenn der Verbraucher seine Widerrufserklärung innerhalb der Frist abgeschickt. Beim Widerruf zählt also nicht das Eingangsdatum beim Versicherer, sondern das Datum des Versands. Versäumt der Verbraucher die Widerrufsfrist, schickt er seinen Widerruf also erst nach Ablauf der Frist ab, kann er den Vertrag aber nicht mehr widerrufen. In diesem Fall bleibt ihm nur noch die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist dabei meist zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Da es bei der Kfz-Versicherung allerdings eine einmonatige Kündigungsfrist gibt, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer vorliegen.

 

Wie muss der Widerruf erfolgen?

Damit ein Widerruf wirksam werden kann, muss er in Textform eingereicht werden. Der Verbraucher setzt also ein kurzes Schreiben auf und schickt dieses dann als Brief, Fax oder E-Mail an den Versicherer. Einige Versicherer haben auf ihren Internetseiten auch Online-Formulare, durch die der Widerruf erklärt werden kann. Andere Versicherer fügen der Widerrufsbelehrung ein Formular bei, das der Verbraucher nur ausfüllen und dem Versicherer zuschicken muss, wenn er den Vertrag widerrufen möchte. Generell ist der Verbraucher aber gut beraten, wenn er sich für einen Versandweg entscheidet, den er belegen kann. Sollte es nämlich zu Unstimmigkeiten kommen, ist es sehr hilfreich, wenn der Verbraucher nachweisen kann, dass er den Vertrag fristgerecht widerrufen hat.

Für den Widerruf selbst reicht eine kurze und knappe Erklärung aus. Damit der Widerruf schnell und eindeutig zugeordnet werden kann, sollte der Verbraucher außerdem seinen Namen und die wichtigsten Angaben zum Vertrag aufführen. Eine Begründung, warum der Verbraucher den Vertrag widerruft, ist nicht notwendig.

Welche Folgen hat der Widerruf des Versicherungsvertrags?

Durch einen wirksamen Widerruf tritt der Verbraucher vom Kfz-Versicherungsvertrag zurück. Das Vertragsverhältnis wird aufgelöst und der Verbraucher so gestellt, als habe es den Versicherungsvertrag nie gegeben.

Bei der Kfz-Versicherung muss aber eine Besonderheit berücksichtigt werden: Schließt der Verbraucher den Vertrag, erhält er vorab eine elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB. Hierbei handelt es sich um eine Nummer, die der Verbraucher benötigt, wenn er sein Fahrzeug zulassen möchte. Gleichzeitig hat der Verbraucher durch die Aushändigung der eVB einen vorläufigen Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt, an dem sein Fahrzeug zugelassen ist. Sollte etwas passieren, springt die Kfz-Versicherung also ein. Dies gilt selbst dann, wenn der Verbraucher die Police noch gar nicht erhalten und die Versicherungsprämie noch nicht bezahlt hat. Widerruft der Verbraucher nun den Vertrag, erlischt damit auch sein (vorläufiger) Versicherungsschutz. Ohne den Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung darf der Verbraucher sein Fahrzeug aber nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen. Aus diesem Grund ist sehr wichtig, dass sich der Verbraucher umgehend um eine andere Kfz-Versicherung kümmert. Im Idealfall sollte er den neuen Kfz-Versicherungsvertrag schon vorher oder zumindest zeitgleich mit dem Widerruf des anderen Vertrags vereinbaren. Außerdem sollte er den neuen Versicherer über den geplanten (oder durchgeführten) Widerruf informieren. Der neue Versicherer kann der Zulassungsstelle dann eine vorläufige Versicherungsbestätigung zur Überbrückung, kurz VBÜ, zukommen lassen. Geschieht dies nicht, sondern erhält die Zulassungsstelle nur die Meldung, dass der Versicherungsvertrag nicht mehr besteht, muss der Verbraucher schlimmstenfalls mit einer Geldstrafe rechnen.

Hat der Verbraucher nur den Kfz-Versicherungsvertrag geschlossen, das Fahrzeug aber noch nicht angemeldet, stellt sich diese Problematik natürlich nicht. Da er in diesem Fall bis zum Widerruf auch noch keine Leistungen in Anspruch genommen hat, wird ihm ein bereits bezahlter Versicherungsbeitrag vollständig zurückerstattet.