Widerspruch ärztliches Gutachten

Sie sind erkrankt und die Bezugszeit für das Krankengeld läuft ab? In vielen Fällen ist dann das Arbeitsamt oder auch Jobcenter für Sie zuständig. Dieses wird in vielen Fällen ein ärztliches Gutachten fordern, mit dem Ihre Erkrankung nachgewiesen und belegt werden soll. Doch was ist, wenn Sie dies nicht wünschen oder aber mit dem Resultat des Gutachtens nicht zufrieden sind? Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass man gegen ein ärztliches Gutachten keinen Widerspruch einlegen kann. Allerdings haben Sie andere Möglichkeiten, um sich gegen diese Entscheidung zur Wehr zu setzen oder Sie fordern ein erneutes Gutachten eines anderen Arztes.

Ist es für Sie hilfreich, wenn Sie gegen die Entscheidung zu einem ärztlichen Gutachten Widerspruch einlegen können? Dann sollten Sie weiterlesen und sich informieren, in welchen Fällen ein Widerspruch hier Erfolg haben kann. Mit einem Widerspruch gegen das ärztliche Gutachten können Sie zum Beispiel dafür sorgen, dass ein Gegengutachten durch einen anderen Arzt erstellt wird.

Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und informieren Sie sich darüber, wie Sie gegen ein ärztliches Gutachten Widerspruch einlegen können und unter welchen Umständen das überhaupt möglich ist. So wissen Sie genau, in welcher Form Sie Widerspruch einlegen können und worauf Sie bei einem ärztlichen Gutachten ganz allgemein achten sollten.

►Mustervorlage Widerspruch gegen ärztliches Gutachten

Nutzen Sie die nachfolgende Mustervorlage für den Widerspruch gegen die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens nur, wenn zuvor alle Angaben an Ihre Bedürfnisse angepasst wurden. Dazu können Streichungen oder auch Ergänzungen notwendig sein. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Juristen kontaktieren.

Widerspruch gegen Anordnung eines ärztlichen Gutachtens

Widerspruchsführer: (Name und Anschrift nennen, ggf. Geburtsdatum)

BG-Nummer: (angeben, sofern vorhanden)

Ich widerspreche fristgerecht Ihrer Anordnung eines ärztlichen Gutachtens aufgrund meiner Erkrankung seit dem (Datum eintragen). Gegen Ihren Bescheid vom (Datum eintragen) lege ich daher Widerspruch ein, den ich wie folgt begründe:

(Begründung angeben, ggf. Belege/Nachweise beifügen)

In diesem Zusammenhang fordere ich Sie auf, die Entscheidung noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls eine andere Lösung in Betracht zu ziehen.

(Ort und Datum) (Unterschrift vom Widerspruchsführer)

Wenn Sie beim Arbeitsamt oder auch Jobcenter gegen eine Anordnung für ein ärztliches Gutachten Widerspruch einlegen wollen, können Sie dies tun. Wichtig ist dabei, dass Sie die Bedingungen im Vorfeld prüfen und somit herausfinden, ob ein Widerspruch Erfolg haben kann. Sollten Sie die Mustervorlage für den Widerspruch nutzen, ist diese zuvor in jedem Fall anzupassen.

Ist ein Widerspruch gegen ärztliche Gutachten überhaupt möglich?

Gegen ein bereits erstelltes, ärztliches Gutachten ist es nicht möglich, Widerspruch einzulegen. Denn eine ärztliche Einschätzung ist in dieser Form nicht antastbar und kann somit nicht angefochten werden. In anderer Form ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung zu einem ärztlichen Gutachten hingegen möglich. Wenn Ihnen das Arbeitsamt einen Bescheid zukommen lässt, dass Sie ein ärztliches Gutachten vorlegen sollen, so können Sie dagegen durchaus Widerspruch einlegen. Auf diese Weise können Sie sich – falls es dafür einen guten Grund gibt – gegen die Entscheidung zur Wehr setzen und möglicherweise eine andere Entscheidung durch den zuständigen Sachbearbeiter erwirken.

Tipp für Sie:

Bevor Sie gegen die Entscheidung, ein ärztliches Gutachten vorlegen zu müssen Widerspruch einlegen, sollten Sie die Bedingungen dafür genau prüfen. So ist es wichtig, dass Sie Ihren Widerspruch gut begründen können und dass damit deutlich wird, welche Alternativen möglicherweise vorhanden sind. Legen Sie Widerspruch nur dann ein, wenn die Aussichten auf Erfolg vielversprechend sind.

Wie muss ein Widerspruch gegen ein ärztliches Gutachten vorgebracht werden?

Nutzen Sie für einen Widerspruch dieser Art in jedem Fall die Schriftform und denken Sie an eine eigenhändige Unterschrift. Es ist in aller Regel nicht ausreichend, mündlich oder telefonisch gegen eine solche Entscheidung zu widersprechen. Stattdessen sollten Sie ein Schreiben aufsetzen und darin Ihren Widerspruch klar formulieren und auch die passende Begründung dazu liefern.

Ein schriftlicher Widerspruch ist in jedem Fall sinnvoll und erforderlich, ebenso aber auch eine Begründung dafür. So sollten Sie darlegen können, weshalb Sie gegen die Entscheidung widersprechen wollen und wie Sie dies genau begründen.

Tipp für Sie:

Sollte ein Widerspruch gegen das ärztliche Attest für Sie in Frage kommen, können Sie diesem auch Nachweise oder Belege mitliefern. Informieren Sie sich im Vorfeld über die entsprechenden Möglichkeiten, die Sie dabei haben.

Was muss der Widerspruch gegen ein ärztliches Gutachten beinhalten?

Damit Ihr Widerspruch gegen ein ärztliches Gutachten überhaupt erst gültig ist und akzeptiert werden kann, sollte dieser einige Angaben enthalten, die von Bedeutung sind. Dazu zählen in erster Linie natürlich Ihre persönlichen Angaben sowie auch die Begründung für den Widerspruch an sich.

Weiterhin sollte der Widerspruch folgende Details beinhalten:

  • Ihren Namen und die Adresse
  • Nummer der Bedarfsgemeinschaft
  • Widerspruch an sich klar formuliert
  • Begründung für Ihren Widerspruch
  • Eigenhändige Unterschrift

Welche Frist muss für den Widerspruch gewahrt werden?

Es gibt für einen Widerspruch in aller Regel eine gesetzliche Frist von einem Monat. Das bedeutet, dass Sie nach Erhalt des Bescheids einen Monat lang Zeit haben, um gegen die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens Widerspruch einzulegen. Es ist allerdings ratsam, die Frist für den Widerspruch nicht abzuwarten, sondern diesen möglichst schnell einzulegen. So zeigt man selber auch Initiative. Natürlich muss man etwaige Nachweise oder Belege erst einmal einholen, ehe man den Widerspruch einlegen kann.

Aber:

Zur Fristwahrung reicht es aus, den Widerspruch ohne Begründung abzuschicken. Diese kann dann entsprechend nachträglich eingereicht werden.