Ablehnung Bildungsurlaub

Sie möchten sich fortbilden und etwas für Ihre beruflichen Chancen tun? Das ist in erster Linie natürlich eine gute Idee und schafft für Sie oftmals auch Möglichkeiten, beruflich voranzukommen. Doch nicht jeder Arbeitgeber steht Bildungsurlaub positiv gegenüber und somit ist es oftmals doch der Fall, dass Sie für Ihren Bildungsurlaub eine Ablehnung erhalten. Doch ist das überhaupt korrekt so? Darf Ihr Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen? Oder haben Sie darauf einen Anspruch? Die folgenden Informationen können Ihnen diesbezüglich weiterhelfen und bieten eine ideale Grundlage für das weitere Vorgehen.

Ist es für Sie wichtig, vom Bildungsurlaub profitieren zu können? Dann ist eine Ablehnung des Bildungsurlaubs natürlich alles andere als positiv und eine solche kann Ihnen durchaus Steine in den Weg legen. Falls Ihr Arbeitgeber Ihren Bildungsurlaub ablehnt, können Sie dagegen entsprechend vorgehen. Wichtig ist es dabei aber, dass Sie sich zuvor entsprechend informieren und somit wissen, welche Optionen Sie überhaupt haben.

Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und informieren Sie sich rund um den Bildungsurlaub und alle Möglichkeiten, die Sie dabei haben. So wissen Sie, ob die Ablehnung von Bildungsurlaub überhaupt rechtens ist und welchen Anspruch Sie ganz allgemein haben. Für Sie bietet das in aller Regel die Möglichkeit, Entscheidungen des Arbeitgebers nachzuvollziehen und somit Ihr Recht auf Weiterbildung umfassend zu nutzen.

►Mustervorlage bei Ablehnung von Bildungsurlaub

Nutzen Sie die nachfolgende Mustervorlage bei einer Ablehnung von Bildungsurlaub nur nach vorheriger Anpassung an Ihre Anforderungen. Dabei sollten Sie entsprechend Daten ergänzen oder auch Streichungen vornehmen. Fragen Sie bei Bedarf einen Juristen.

Abgelehnter Bildungsurlaub

Absender: (Name und Adresse, ggf. Personalnummer)

Empfänger: (Anschrift und Ansprechpartner im Betrieb)

Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau (Namen angeben),

meinen Antrag auf Bildungsurlaub haben Sie abgelehnt. Leider wurden dazu keine triftigen Gründe angeführt, weshalb ich auf mein Recht auf Bildungsurlaub verweise. Eine Ablehnung ist demnach nicht ohne weiteres möglich.

Gerne bin ich auch bereit, eine andere Lösung zu finden oder Kompromisse zu schließen. Bedenken Sie jedoch, dass die angestrebte Bildungsmaßnahme für meine weiteren Qualifikationen hilfreich ist.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift von Ihnen)

Wenn Sie gegen die Ablehnung von Bildungsurlaub vorgehen wollen, können Sie dazu die Mustervorlage einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen und somit möglicherweise dennoch Ihr Wissen vertiefen.

Was ist Bildungsurlaub eigentlich?

Bildungsurlaub ist eine Möglichkeit, sich als Arbeitnehmer fortzubilden. Sie haben damit die Chance, relevante Inhalte für Ihren Beruf zu erlernen oder Ihre Qualifikation zu verbessern. Möglich ist dies zum Beispiel, indem Sie Seminare oder Workshops besuchen. Bildungsurlaub heißt dies deshalb, da Sie dazu auch während der eigentlichen Arbeitszeiten in vielen Fällen die Möglichkeit haben. So nutzen Sie den Bildungsurlaub, um sich statt Ihre Arbeit zu erledigen, entsprechend weiterzubilden und sich neues Wissen anzueignen.

Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Sie als Arbeitnehmer in jedem Fall – dies gilt auch für Auszubildende. Allerdings muss der Bildungsurlaub immer im Rahmen einer Frist angemeldet werden. In aller Regel liegt die Frist bei sechs Wochen, wobei mit Ihrem Arbeitgeber auch andere – im Normalfall kürzere – Fristen vereinbart werden können. Somit ist es für Sie in den allermeisten Fällen möglich, Bildungsurlaub zu nehmen und eine Ablehnung durch den Arbeitgeber ist oftmals gar nicht möglich.

Wann kann eine Ablehnung von Bildungsurlaub möglich sein?

Eine Ablehnung von Bildungsurlaub ist für den Arbeitgeber nur in wenigen Gründen überhaupt möglich – in allen anderen Fällen muss Ihnen dieses Recht gewährt werden. Abgelehnt werden kann ein Bildungsurlaub beispielsweise in diesen Situationen:

  • Die fristgerechte Anmeldung mit allen Unterlagen wurde verpasst
  • Der Arbeitgeber sieht keine berufliche Relevanz für die Bildungsmaßnahme
  • Bei politischen Bildungsmaßnahmen fehlt dem Arbeitgeber der entsprechende Grundsatz

In diesen Fällen kann der Arbeitgeber Ihren Bildungsurlaub also ablehnen und Sie müssen sich dieser Entscheidung dann entsprechend beugen. Ansonsten kann es sich für Sie durchaus lohnen, gegen die Ablehnung von Bildungsurlaub entsprechend vorzugehen.

Ebenso ist eine Ablehnung von Bildungsurlaub aber auch aus betrieblichen Gründen möglich. Das gilt zum Beispiel, wenn Ihre Arbeitskraft im entsprechenden Zeitraum der Bildungsmaßnahme unentbehrlich ist. Ebenso kann der Bildungsurlaub abgelehnt werden, wenn im betreffenden Zeitraum schon mehr als ein Drittel der Mitarbeiter an Bildungsmaßnahmen teilnimmt.

Gut zu wissen:

Während der Ausbildung gelten andere Regelungen. Dann können die betrieblichen Begründungen nicht geltend gemacht werden. Demnach steht Ihnen auch dann der Bildungsurlaub zu und eine Ablehnung seitens des Arbeitgebers ist nicht möglich.

Was tun, wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt?

Sollte Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub aus anderen Gründen, als oben angeführt, ablehnen, sollten und können Sie dagegen vorgehen. In diesem Fall kann es hilfreich sein, das persönliche Gespräch zu suchen und auf Ihr Recht auf Bildungsurlaub hinzuweisen. Das kann im Übrigen auch helfen, wenn oben angeführte Gründe für die Ablehnung gesorgt haben. Auch dann kann ein klärendes Gespräch dabei helfen, andere Möglichkeiten zu finden.

Eventuell hat Ihr Arbeitgeber auch Vorschläge für alternative Bildungsmaßnahmen oder zur Teilnahme daran zu anderen Terminen. Ihren Einwand sollten Sie im Bedarfsfall aber auch schriftlich vorbringen. So haben Sie etwas vorzuweisen und können sich darauf stets stützen.

Was muss der Einwand gegen die Ablehnung von Bildungsurlaub beinhalten?

Ganz allgemein kann man kaum vorgeben, welche Details in einem solchen Einwand zu finden sein sollten. In jedem Fall sind Ihr Name und die Personalnummer hilfreich, aber auch eine Bezeichnung der Bildungsmaßnahme und ein Verweis auf die gesetzlichen Regelungen kann hier hilfreich sein.