Ablehnung Grundschule

Sie haben für Ihr Kind die passende Grundschule ausgesucht und dabei darauf geachtet, dass das Lernkonzept Ihren Überzeugungen entspricht? Zumindest in Regionen, in denen es keine festen Schulbezirke gibt, kann die eigene Wahl in Frage kommen. An anderen Orten ist festgelegt, welche Schule Ihr Kind besuchen muss. Sollten Sie die freie Wahl haben, kann die Grundschule Ihr Kind dennoch ablehnen. Was aber können Sie tun, wenn Sie von der Grundschule eine Ablehnung erhalten haben? Kann Ihr Kind diese Schule dann gar nicht mehr besuchen? Doch – denn Sie haben die Möglichkeit, der Ablehnung zu widersprechen.

Wäre es für Sie hilfreich zu wissen, wie Sie gegen eine Ablehnung der Grundschule vorgehen können? Dann sind dies gute Nachrichten für Sie, da Sie im Folgenden entsprechende Informationen finden. So haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Ablehnung seitens der Grundschule vorzugehen und können auf diese Weise Ihr Kind dort vielleicht doch noch anmelden.

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und informieren Sie sich darüber, worauf es ankommt, wenn die Grundschule eine Ablehnung Ihres Kindes ausgesprochen hat. So sollten Sie wissen, worauf Sie dann zu achten haben und auf welche Weise Sie gegen diese Entscheidung vorgehen können. Am Ende hilft Ihnen das in vielen Fällen weiter.

►Mustervorlage für Widerspruch nach Ablehnung der Grundschule

Die nachfolgende Mustervorlage sollten Sie nur dann nutzen, wenn Sie diese zuvor an Ihre Anforderungen angepasst haben. Nehmen Sie dazu Ergänzungen vor oder streichen Sie einzelne Details. Fragen Sie im Bedarfsfall außerdem einen Juristen.

Widerspruch

Widerspruchsführer: (Namen und Adresse angeben)

Betreffendes Kind: (Name und Geburtsdatum angeben)

Ich widerspreche Ihrer Ablehnung bezüglich der Aufnahme meines oben genannten Kindes zum nächsten Schuljahr. Ich bin mit der Entscheidung nicht einverstanden und lege daher fristgerecht Widerspruch ein. Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt:

(Begründung nennen, mögliche Belege beifügen)

Ich fordere Sie auf, die getroffene Entscheidung noch einmal zu überdenken und entsprechend die Begründung mit allen Belegen dabei heranzuziehen.

(Unterschrift und Datum mit Ort)

Sollte Ihnen die Grundschule eine Ablehnung zur Aufnahme Ihres Kindes zugestellt haben, können Sie dagegen Widerspruch einlegen und sich gegen diese Entscheidung zur Wehr setzen. Sollte auch Ihr Widerspruch abgelehnt werden, können Sie noch eine Klage einreichen. Dies ist allerdings die letzte Möglichkeit und sollte von Ihnen in jedem Fall gut geprüft werden. Suchen Sie im besten Fall zuvor das direkte Gespräch mit der Schule und der Schulleitung.

Warum wird von der Grundschule eine Ablehnung verschickt?

Grundschulen müssen immer darauf achten, dass der Schnitt der Schüler zusammenpasst. So muss der Schnitt zwischen Mädchen und Jungen stimmen und auch die Anzahl der Schüler mit Migrationshintergrund muss vielfach auf einem angemessenen Level bleiben. Somit gibt es verschiedene Gründe, weshalb Sie von der Grundschule möglicherweise eine Ablehnung erhalten. Ebenso sind aber auch diese Gründe denkbar:

  • Sie wohnen in einem anderen Schulbezirk
  • Die Schule ist bereits überfüllt
  • Es sind schon zu viele Mädchen/Jungen angemeldet
  • Ihr Kind ist möglicherweise noch ein „Kann-Kind“

Tipp für Sie:

Sie können auch vor der Anmeldung Kontakt mit der jeweiligen Schule aufnehmen und dort direkt nachfragen, wie es aussieht. So können Sie eventuell schnell herausfinden, ob eine Anmeldung sinnvoll ist oder ob Sie von der Grundschule eine Ablehnung bekommen würden.

Was können Sie tun, wenn die Grundschule eine Ablehnung ausspricht?

Sollten Sie von der Grundschule eine Ablehnung erhalten haben, müssen Sie diese dennoch nicht einfach hinnehmen. Vor allem gilt dies natürlich, wenn in Ihrer Gemeinde eine freie Schulwahl herrscht. In diesem Fall können Sie gegen die Ablehnung der Grundschule Widerspruch einlegen und auf diese Weise eine erneute Entscheidung herbeiführen. Wichtig ist dabei allerdings, dass Sie Ihren Widerspruch begründen können und dass dieser auch fristgerecht bei der betreffenden Grundschule eingeht.

Die gültige Frist wird auf Ihrer Ablehnung zu finden sein, ansonsten kann diese von Ihnen auch direkt bei der Schule oder der zuständigen Schulbehörde erfragt werden.

Wichtig zu wissen:

Zur Fristwahrung reicht es aus, dass Ihr Widerspruch ohne Begründung innerhalb der Frist eingeht. Die Begründung können Sie somit nachreichen, ohne dass sich daraus ein Nachteil ergeben würde.

Was muss der Widerspruch bei Ablehnung der Grundschule beinhalten?

Damit Ihr Widerspruch bei einer Ablehnung der Grundschule auch akzeptiert und berücksichtigt werden kann, sollte dieser auch inhaltlich einige wichtige Daten beinhalten. So sollte Ihr Name und der Ihres Kindes mit Geburtsdatum zu finden sein. Dazu gehören unter anderem diese Angaben:

  • Namen und Adresse
  • Name und Geburtsdatum des Kindes
  • Bezugnahme auf Ablehnung
  • Begründung für den Widerspruch
  • Unterschrift von Ihnen

Gut zu wissen:

Eine Unterschrift ist in jedem Fall erforderlich, damit Ihr Widerspruch auch wirklich berücksichtigt werden kann. Daher sollten Sie bei Ihrem Widerspruch die Unterschrift per Hand nicht vergessen. Setzen Sie diese im besten Fall direkt nach dem Erstellen des Widerspruchs gegen die Ablehnung der Grundschule.

Welche Möglichkeiten gibt es als Alternativen?

Sollte für Sie ein Widerspruch nicht in Frage kommen, wenn Sie eine Ablehnung der Grundschule erhalten haben, sollten Sie zumindest noch weitere Optionen prüfen. So kann es auch hilfreich sein, für Ihr Kind einen Zweitwohnsitz im entsprechenden Einzugsgebiet der Schule einzurichten, sodass Ihr Kind von dort aus auf jeden Fall eine Zustimmung bekommt. Aber auch das direkte Gespräch mit dem Schulleiter kann hilfreich sein und dazu führen, dass man die Ablehnung dort noch einmal überdenkt.