Ablehnung Jugendhilfe

Sie haben Jugendhilfe für sich selber oder für Ihre Kinder beantragt? Dann haben Sie dafür in den allermeisten Fällen auch einen triftigen Grund und erhoffen sich davon eine Unterstützung. Doch es kann natürlich auch Fälle geben, in denen Ihrem Antrag nicht entsprochen wird. Dann erhalten Sie eine Ablehnung zur Jugendhilfe. Das ist natürlich nicht die Regel, kommt aber eben doch mal vor. Meist möchten Sie sich dann dagegen wehren und doch noch von der beantragten Jugendhilfe profitieren. Lesen Sie daher, wie Sie sich gegen eine Ablehnung der Jugendhilfe zur Wehr setzen können und welche Möglichkeiten Sie dabei haben.

Wäre die Jugendhilfe für Sie wirklich notwendig und Sie bekommen durch die Ablehnung Probleme? Dann sollten Sie nicht zögern und gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Dazu haben Sie in jedem Fall die Möglichkeit und können somit eine erneute Überprüfung einfordern. Worauf es dabei ankommt, finden Sie im folgenden Text.

Nehmen Sie sich dazu einige Minuten Zeit und informieren Sie sich darüber, welche Optionen Sie nach der Ablehnung der Jugendhilfe haben. So erfahren Sie, wie Sie Widerspruch gegen die getroffene Entscheidung einlegen können und welche Aspekte dabei für Sie eine Rolle spielen können. Gegen die Ablehnung der beantragten Jugendhilfe können Sie auf diese Weise in jedem Fall leichter vorgehen.

►Mustervorlage bei Ablehnung von Jugendhilfe

Sie können die Mustervorlage nach Ablehnung von Jugendhilfe verwenden, sollten diese zuvor aber auf jeden Fall an Ihre Anforderungen anpassen. Es können hierzu Ergänzungen oder auch Streichungen erforderlich sein. In dringenden Fällen sollten Sie zudem einen Anwalt hinzuziehen.

Widerspruch

Widerspruchsführer: (Name und Anschrift, ggf. Geburtsdatum nennen)

Aktenzeichen: (falls vorhanden, angeben)

Ich widerspreche fristgerecht Ihrer Ablehnung zur Jugendhilfe, die ich auf meinen Antrag vom (Datum angeben) erhielt. Mit der getroffenen Entscheidung bin ich in dieser Form nicht einverstanden und lege daher Widerspruch dagegen ein. Diesen Widerspruch begründe ich wie folgt:

(Begründung vom Widerspruch eintragen, ggf. Belege beifügen)

Ich fordere Sie auf, Ihre Entscheidung in Anbetracht meiner Begründung noch einmal zu prüfen und mir im Anschluss eine Rückmeldung dazu zu geben.

(Ort und Datum) (Unterschrift Widerspruchsführer)

Sollte Ihr Antrag auf Jugendhilfe mit einer Ablehnung beantwortet werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dabei sollten Sie bedenken, dass auch ein Widerspruch abgelehnt werden kann. Ist dies der Fall, haben Sie noch eine weitere Option – in diesem Fall kommt noch eine Klage in Frage. Hier sollten Sie jedoch genau prüfen, ob Sie Aussichten auf Erfolg haben. Ansonsten ist eine Klage mit Aufwand, Kosten und einem hohen Zeitaufwand verbunden, was Sie berücksichtigen sollten.

Worum handelt es sich bei der Jugendhilfe ganz konkret?

Jugendhilfe ist eine Leistung, die von öffentlichen oder freien Trägern gewährt wird und vor allem Kindern und jungen Menschen zugute kommen soll. Der Kinderschutz oder auch Jugendschutz spielt hier eine sehr große Rolle und die Jugendhilfe ist ein Teil dessen. Fördernde, helfende und auch politische Aufgaben sind in Deutschland mit der Jugendhilfe verbunden, die offiziell als Kinder- und Jugendhilfe bezeichnet wird.

Sie richtet sich an Kinder unter 14, an Jugendliche bis 18, an Heranwachsende bis 21 und an junge Volljährige bis 27 Jahren. Zusätzlich können aber auch Personensorgeberechtigte wie Eltern oder ein Vormund davon profitieren.

Warum wird ein Antrag zur Jugendhilfe abgelehnt?

Eine Ablehnung zur Jugendhilfe wird oftmals ausgesprochen, wenn Sie nicht zum berechtigten Personenkreis gehören oder wenn schlichtweg kein Anspruch auf Jugendhilfe besteht. Die Gründe, weshalb kein Anspruch bestehen kann, sind meist individuell und können hier kaum dargestellt werden. Zusätzlich ist eine Ablehnung von Jugendhilfe aber auch möglich, wenn Sie diese bereits über einen anderen Träger in Anspruch nehmen. Denn in diesem Fall besteht kein zusätzlicher Anspruch auf Jugendhilfe, was eine Ablehnung nachvollziehbar macht.

Was können Sie tun, wenn die Jugendhilfe abgelehnt wird?

Sollten Sie Anspruch auf Jugendhilfe haben, Ihr Antrag wurde aber mit einer Ablehnung beantwortet, kann es für Sie ratsam sein, gegen diese Entscheidung vorzugehen. In aller Regel geschieht dies durch einen Widerspruch, den Sie schriftlich an den entsprechenden Träger senden. Ein mündlicher Widerspruch oder per Telefon ist hingegen nicht möglich. In Ihrem Widerspruch führen Sie dann im besten Fall auch Gründe auf, weshalb Sie gegen die getroffene Entscheidung widersprechen.

Ohne eine Begründung hat Ihr Widerspruch geringere Aussichten auf Erfolg, weshalb Sie in jedem Fall eine gute Begründung darlegen sollten. Wenn Sie keine weiteren Gründe haben, die Ihren Widerspruch rechtfertigen, sollten Sie diesen insgesamt noch einmal überdenken.

Wichtig zu wissen:

Für Ihren Widerspruch haben Sie eine Frist einzuhalten, die auf der Ablehnung zur Jugendhilfe zu finden ist. Dabei sollten Sie in jedem Fall die Frist einhalten. Innerhalb der Frist muss allerdings nur der eigentliche Widerspruch eingehen, die Begründung können Sie im Bedarfsfall auch nachträglich liefern.

Was muss der Widerspruch bei Ablehnung von Jugendhilfe alles beinhalten?

Sofern Sie gegen die Ablehnung von Jugendhilfe Widerspruch einlegen wollen, sollten Sie in Ihrem Schreiben einige wichtige Dinge aufführen. Dazu zählen neben den persönlichen Daten auch folgende Aspekte:

  • Aktenzeichen, sofern vorhanden
  • Widerspruch an sich
  • Begründung für den Widerspruch
  • Eigenhändige Unterschrift von Ihnen

Hinweis:

Eine Unterschrift ist bei einem Widerspruch auf jeden Fall erforderlich und muss vorhanden sein. Ansonsten kann es sein, dass Ihr Widerspruch nicht akzeptiert wird. Zudem muss die Unterschrift von Hand gesetzt sein, eine Kopie am PC reicht somit nicht aus.