Ablehnung umgehen

Sie haben einen Antrag gestellt oder planen, dies zu tun? Sicherlich gibt es zahlreiche Optionen, weshalb dies für Sie in Frage kommt oder warum Sie überhaupt einen Antrag stellen müssen. Doch Sie können dabei nicht immer davon ausgehen, dass Ihrem Antrag stattgegeben wird. Ebenso ist auch die Möglichkeit einer Ablehnung vorhanden. Doch Sie können diesbezüglich vorbeugen und haben die Möglichkeit, die Ablehnung zu umgehen. Wie das möglich sein kann und worauf Sie achten sollten, lesen Sie in den folgenden Abschnitten. Somit sind Sie bestens informiert und erhalten im besten Fall erst gar keine Ablehnung.

Für Sie wäre es hilfreich, wenn Ihr Antrag genehmigt wird und Sie eine Ablehnung umgehen könnten? Dann sollten Sie weiterlesen und sich zu diesem Thema umfassend informieren. Denn mit den richtigen Tricks und Tipps ist es durchaus möglich, die Ablehnung zu vermeiden und diese zu umgehen. Dazu müssen Sie aber auch wissen, wie genau Sie einen Antrag stellen sollten und worauf es dabei ganz allgemein zu achten gilt.

Nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit und lesen Sie die Informationen dazu, wie sich eine Ablehnung umgehen lässt. So können Sie entsprechend agieren und müssen bei Ihrem Antrag nicht unbedingt eine Ablehnung fürchten. Die notwendigen Infos dazu finden Sie hier.

►Mustervorlage für einen Widerspruch

Nutzen Sie die Mustervorlage nur, wenn diese im Vorfeld von Ihnen angepasst und an individuelle Begebenheiten angeglichen wurde. Dabei können Sie Änderungen jeder Art vornehmen. Bei Zweifeln sollten Sie einen Juristen konsultieren.

Widerspruch

Widerspruchsführer: (Kontaktdaten wie Name und Adresse nennen)

Aktenzeichen: (angeben, ggf. auch Bearbeitungsnummer)

Ich widerspreche Ihrem Bescheid zu meinem Antrag vom (Datum nennen). Mit der getroffenen Entscheidung bin ich nicht einverstanden und lege daher fristgerecht Widerspruch ein. Diesen begründe ich dabei wie folgt:

(Begründung für Widerspruch nennen)

Ich bitte darum, meinen Antrag erneut zu prüfen und diesem dann stattzugeben. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch meine oben zu findende Begründung.

(Ort und Datum) (Unterschrift Widerspruchsführer)

Sollten Sie eine Ablehnung umgehen wollen, klappt das nicht in jedem Fall. Dennoch haben Sie auch dann noch Möglichkeiten, sich gegen einen abgelehnten Antrag zur Wehr zu setzen.

Wie genau kann man möglicherweise eine Ablehnung umgehen?

Wenn Sie eine Ablehnung umgehen wollen und möglichst erreichen wollen, dass ein von Ihnen gestellter Antrag auch genehmigt wird, sollten Sie darauf achten, wie Sie Ihren Antrag formulieren und auch, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf die beantragten Leistungen haben. Sollten Sie keinen Anspruch haben oder sich nicht sicher sein, kann eine vorherige Anfrage beim entsprechenden Amt oder Ansprechpartner hilfreich sein.

Ansonsten kann es auch hilfreich sein, auf die Antragsstellung direkt zu verzichten, wenn Sie keinerlei Ansprüche haben. Auf diese Weise ist eine Ablehnung in jedem Fall zu umgehen. Auf der anderen Seite haben Sie aber auch die Möglichkeit, Ihren Antrag sehr gut zu begründen und entsprechende Nachweise und Belege mitzuliefern. Somit besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass Sie eine Ablehnung umgehen.

Tipp für Sie:

Fügen Sie Ihrem Antrag alle Nachweise, Atteste und Belege bei, die Sie haben und die zur Sachlage passend sind. Auf diese Weise sind auch Rückfragen zur Bearbeitung des Antrags nicht notwendig und eine Ablehnung wird unwahrscheinlicher.

Ganz auszuschließen ist eine Ablehnung nie

Allerdings kann man eine Ablehnung nicht immer umgehen und es wird auch Fälle geben, in denen Sie eine Ablehnung erhalten. In diesem Fall können Sie sich gegen die Ablehnung aber immer noch zur Wehr setzen und dagegen zum Beispiel Widerspruch einlegen.

Ein Widerspruch sollte immer schriftlich erfolgen und Sie sollten dabei ebenfalls zusätzliche Gründe anführen, die Ihren Widerspruch stützen können. Der Widerspruch sollte beim Amt, bei der Behörde persönlich abgegeben werden und eine Quittierung ist sinnvoll. Ebenfalls können Sie den Widerspruch aber auch per Einschreiben zustellen, sodass Sie in jedem Fall einen Nachweis haben.

Was ist, wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird?

In diesem Fall haben Sie noch die Möglichkeit, zu klagen. Sie können also Klage bei Gericht einreichen und auf diese Weise gegen die Ablehnung vorgehen. Dies ist aber immer der letzte Schritt und sollte von Ihnen gut überlegt werden. Bevor Sie Klage einreichen, sollten Sie stets Ihre Aussichten auf Erfolg prüfen oder auch einen Anwalt zu diesem Thema befragen. Die Ablehnung umgehen können Sie mit einer Klage allerdings in vielen Fällen eben schon, weshalb diese Option auch vielfach in Anspruch genommen wird.

Zusammengefasst: So umgehen Sie eine Ablehnung (von Anträgen)

Kurz und knapp zusammenfassen kann man zumindest die Tipps, mit denen Sie eine Ablehnung umgehen können. Dazu zählen vor allem diese Faktoren:

  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus
  • Begründen Sie den Antrag ausführlich und nachvollziehbar
  • Fügen Sie Belege und Nachweise bei
  • Halten Sie die Fristen für die Antragsstellung ein
  • Bei Nachforderungen sollten ebenso die Fristen beachtet werden
  • Prüfen Sie im Vorfeld, ob Sie wirklich Anspruch haben

Wenn Sie diese Tipps und Hinweise berücksichtigen und sich an gültige Fristen und Zeiträume halten, können Sie eine Ablehnung vielfach umgehen. Doch eine Garantie, dass Ihr Antrag in diesem Fall sofort bewilligt wird, besteht nicht. Daher sollten Sie sich auch mit den Möglichkeiten des Widerspruchs und der Klage vor Gericht vertraut machen, falls diese für Sie in Frage kommen. Daher finden Sie anbei eine Mustervorlage für einen Widerspruch, falls es nicht geklappt hat, die Ablehnung zu umgehen.