Anfechtung der Ablehnung von Elternzeit

Aktualisiert am 28. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper

Die Ablehnung eines Antrags auf Elternzeit kann für betroffene Eltern belastend sein. Mit unserem rechtlich geprüften Musterschreiben können Sie die Ablehnung formell anfechten und eine erneute Prüfung Ihres Antrags beantragen. Unsere Vorlage wurde von erfahrenen Fachanwälten geprüft, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte bestmöglich gewahrt bleiben und der Prozess reibungslos verläuft.

Absender: [Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort]

Empfänger: [Name des Arbeitgebers / Personalabteilung] [Adresse des Arbeitgebers / der Personalabteilung] [PLZ Ort]

Datum: [Datum]

Betreff: Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrags auf Elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom [Datum des Ablehnungsbescheids] ein. Die Ablehnung betrifft meinen Antrag auf Elternzeit für den Zeitraum vom [Startdatum] bis [Enddatum] zur Betreuung meines Kindes [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes].

Ich bin mit der Begründung der Ablehnung nicht einverstanden und bitte um eine erneute Überprüfung meines Antrags. [Begründung für den Widerspruch, z.B. „Die vorgebrachten Gründe sind unzutreffend, da…“, „Es liegen besondere Umstände vor, die bisher nicht berücksichtigt wurden…“]. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass [genaue Gründe und Beweise darlegen, warum die Elternzeit gerechtfertigt ist, z.B. „die gesetzlichen Voraussetzungen für Elternzeit erfüllt sind“ oder „die Betreuung meines Kindes während des beantragten Zeitraums erforderlich ist“].

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und informieren Sie mich über die weiteren Schritte. Ich erwarte eine schriftliche Bestätigung der erneuten Prüfung bis zum [Frist setzen, z.B. 14 Tage ab Briefdatum].

Sollte meiner Anfechtung nicht stattgegeben werden, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten und den Betriebsrat bzw. die zuständige Behörde zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]*

Voraussetzungen

Voraussetzung Beschreibung
Datum des Ablehnungsbescheids Das genaue Datum, an dem die Ablehnung erteilt wurde.
Name und Geburtsdatum des Kindes Der Name und das Geburtsdatum des Kindes, für das die Elternzeit beantragt wurde.
Zeitraum der Elternzeit Der genaue Zeitraum, für den die Elternzeit beantragt wurde.
Begründung für den Widerspruch Fundierte und nachvollziehbare Begründung für die Anfechtung der Ablehnung.
Fristsetzung Eine klare Frist, bis wann die Überprüfung erfolgen soll.

Sie sind Eltern geworden? Sicherlich wissen Sie dann bereits, dass Sie Anspruch auf Elternzeit haben können – bei den meisten Eltern ist dies in Deutschland zumindest der Fall. Die Elternzeit haben Sie bereits bei Ihrem Arbeitgeber angemeldet und Sie waren in der Erwartung, auch wirklich Elternzeit nehmen zu können? Und dann haben Sie für die Elternzeit eine Ablehnung durch den Arbeitgeber bekommen? Dann sollten Sie dagegen vorgehen. Denn die Elternzeit kann durch den Arbeitgeber in aller Regel nicht abgelehnt werden. Dabei ist es für Sie gar nicht mal schwer, sich gegen die Elternzeit Ablehnung zur Wehr zu setzen.

Sie brauchen Hilfe dabei, sich gegen die Ablehnung Ihrer Elternzeit zu wehren? Dann sind dies gute Nachrichten für Sie. Denn Sie können sich alleine rein rechtlich schon auf die Elternzeit berufen und Ihr Arbeitgeber darf diese ohne triftige Begründung gar nicht ablehnen. Dennoch gibt es einige Details, die Sie in diesem Zusammenhang wissen sollten.

Nehmen Sie sich einfach fünf Minuten Zeit und lesen Sie, wie Sie gegen die Ablehnung der Elternzeit vorgehen können. Außerdem erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie Elternzeit nehmen können und ob ein Arbeitgeber dieser überhaupt zustimmen muss. Auch die grundsätzlichen Anforderungen an die Elternzeit kennen Sie im Anschluss und sind bestens gerüstet.

►Mustervorlage bei Ablehnung von Elternzeit

Nutzen Sie die Mustervorlage nur, wenn Sie diese zuvor an Ihre Ansprüche angepasst haben. Wenn Ihr Arbeitgeber die Elternzeit Ablehnung ausgesprochen hat, können Sie damit die Sachlage schildern und sich dagegen wehren. Befragen Sie im Zweifelsfall auch einen Juristen.

Absender: (Namen, Adresse, ggf. Personalnummer nennen)

Empfänger: (Firmenname, Anschrift, ggf. an Personalabteilung)

Sehr geehrter Herr / geehrte Frau (Name des Vorgesetzen nennen),

ich habe bei Ihnen meine am (Datum nennen) beginnende Elternzeit angemeldet. Diese haben Sie abgelehnt. Entsprechend der Rechtsprechung steht mir die Elternzeit zu, sodass eine Ablehnung dagegen durch Sie nicht vertretbar ist.

Gerne bin ich dazu bereit, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden oder Sie bei der Suche einer Vertretung für diesen Zeitraum zu unterstützen. Zudem bin ich bereit, während der Elternzeit in Teilzeit weiterhin zur Verfügung zu stehen.

Ich fordere Sie daher auf, die Entscheidung noch einmal zu prüfen und die Ablehnung zurückzunehmen.

(Ort und Datum) (Unterschrift)

Wer kann wann Elternzeit nehmen?

Laut der gesetzlichen Regelungen in Deutschland steht Müttern und Vätern Elternzeit zu. Diese beträgt maximal 36 Monate und kann flexibel genutzt werden. Mindestens zwölf Monate Elternzeit müssen Sie allerdings in den ersten drei Lebensjahren des Kindes nehmen, damit Ihnen auch die weiteren 24 Monate zustehen. Diese können Sie – oder Ihr Partner – dann in der Zeit bis zum achten Geburtstag Ihres Kindes in Anspruch nehmen.

Einen Anspruch auf Elternzeit haben Sie dabei nicht nur als leibliche Eltern. Auch in diesen Fällen kann Elternzeit genommen werden:

  • Sie haben ein Kind adoptiert
  • Sie nehmen ein Kind zur Pflege auf
  • Sie sind die Großeltern und das Kind lebt vorwiegend bei Ihnen

Die Elternzeit soll es für Sie einfacher machen, nach der Geburt eines Kindes mehr Zeit miteinander zu verbringen und wird daher auch in den oben genannten Fällen ermöglicht.

Ist eine Elternzeit Ablehnung durch den Arbeitgeber rechtens?

Grundsätzlich steht Ihnen als Elternteil die Elternzeit zu, weshalb Sie keine Zustimmung durch den Arbeitgeber brauchen. Somit ist eine Ablehnung Ihrer Elternzeit tendenziell auch nicht möglich. Allerdings gilt dies nur für die erste Phase der Elternzeit. Das bedeutet: Nehmen Sie nach der Geburt des Kindes zwölf Monate oder mehr Elternzeit am Stück, kann der Arbeitgeber keine Ablehnung dagegen aussprechen. Sie können also nach der fristgerechten Ankündigung in Elternzeit gehen.

Möchten Sie nach einer erneuten Arbeitsphase dann wieder in Elternzeit gehen, muss diese erneut beim Arbeitgeber angemeldet werden. Auch dann brauchen Sie keine Zustimmung, allerdings kann Ihr Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen. Und zwar dann, wenn es dafür dringende Gründe gibt. Sind Sie zum Beispiel die einzige Person im Unternehmen, die eine Aufgabe erledigen kann und gibt es für Sie so schnell keinen Ersatz, dann ist eine Ablehnung durchaus möglich. In vielen Fällen reicht es aber schon aus, mit dem Arbeitgeber das Gespräch zu suchen und so eine Lösung zu finden.

Wie kann man gegen die Elternzeit Ablehnung vorgehen?

Da Sie einen Rechtsanspruch auf Elternzeit haben, können Sie gegen eine Ablehnung durch den Arbeitgeber auch in jedem Fall vorgehen. Wie erwähnt ist das direkte Gespräch eine erste Option und in vielen Fällen kann man dann bereits eine Lösung finden. Möglicherweise bieten Sie dem Arbeitgeber an, ihm bei der Suche nach Ersatz behilflich zu sein. Oder aber, Sie arbeiten während der Elternzeit in Teilzeit weiter – auch diese Möglichkeit haben Sie nämlich. Alternativ kann es auch hilfreich sein, sich an den Betriebsrat zu wenden und auf diese Weise die eigenen Ansprüche durchzusetzen.

Tipp für Sie:

Setzen Sie ein Schreiben auf und weisen Sie darin auf die Rechtslage hin. Bieten Sie dabei aber auch an, eine gemeinsame Lösung zu finden. Lassen Sie sich dann auch eventuelle Zusagen durch den Arbeitgeber schriftlich bestätigen, damit Sie etwas vorweisen können.

Was ist, wenn die Elternzeit zu spät angemeldet wurde?

Der Arbeitgeber kann die Elternzeit auch dann nicht ablehnen, wenn Sie diese verspätet angemeldet haben. Allerdings können Sie in diesem Fall auch nicht zu Ihrem gewünschten Termin in Elternzeit gehen – diese verschiebt sich dann um die Zeit der Verspätung.