Aktualisiert am 28. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper
Ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist notwendig, wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unbegründet oder fehlerhaft ist. Unser Musterschreiben bietet Ihnen eine rechtlich geprüfte Vorlage, die Ihnen hilft, Ihren Widerspruch effektiv und korrekt zu formulieren. Diese Vorlage wurde von erfahrenen Fachanwälten geprüft, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.
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Amtsgericht
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Widerspruch gegen den Mahnbescheid vom [Datum des Mahnbescheids], Aktenzeichen [Aktenzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Mahnbescheid vom [Datum des Mahnbescheids] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein. Nach eingehender Prüfung der Forderung bin ich der Meinung, dass die Entscheidung aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt ist:
- Forderung ist unbegründet: Die angebliche Forderung besteht nicht oder ist bereits beglichen worden.
- Fehlerhafte Angaben: Die im Mahnbescheid genannten Tatsachen sind unzutreffend oder fehlerhaft. Beispielsweise sind die angegebenen Beträge nicht korrekt.
- Verjährung: Die Forderung ist verjährt und daher nicht mehr durchsetzbar.
Ich bitte das Gericht daher, den Mahnbescheid aufzuheben oder abzuändern. Eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Widerspruchs sowie eine erneute Entscheidung über mein Anliegen erbitte ich ebenfalls.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]Vorname Nachname
Voraussetzungen für den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid
Voraussetzung | Beschreibung |
---|---|
Fristgerechte Einreichung | Der Widerspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheids eingereicht werden. |
Schriftform | Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und eine klare Erklärung des Widerspruchs enthalten. |
Begründung | Der Widerspruch sollte eine klare und nachvollziehbare Begründung enthalten, warum die Forderung als unbegründet oder fehlerhaft erachtet wird. |
Eingangsbestätigung | Es ist ratsam, eine schriftliche Bestätigung des Eingangs des Widerspruchs vom Gericht anzufordern, um sicherzustellen, dass der Widerspruch bearbeitet wird. |
Zwischen Dir und einem Gläubiger besteht ein Schuldverhältnis. Dadurch bist Du verpflichtet, die vereinbarten Zahlungen zu leisten. Kommst Du dieser Verpflichtung nicht nach, hat Dein Gläubiger das Recht, seine Forderungen durchzusetzen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Forderungen auch tatsächlich berechtigt sind. Aber was tun, wenn Du die Schulden nicht zurückzahlen kannst? Oder wenn die Forderungen des Gläubigers gar nicht berechtigt sind? Und was ist, wenn Du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst?
Widerspruch Generator Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid
Hast Du einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid bekommen, liegt beiden Bescheiden ein Formular bei. Mit diesem Formular kannst Du gegen das Mahnverfahren Einspruch und gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen. Dazu musst Du das jeweilige Formular nur ausfüllen und unterschreiben. Beachte aber, dass Du nur zwei Wochen lang Zeit hast. Dein Wider- oder Einspruch muss also innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids bei Gericht eingehen. Begründen musst Du weder den Mahn- noch den Vollstreckungsbescheid. Vor allem beim Mahnbescheid ist es oft auch sinnvoller, zunächst auf die Begründung zu verzichten. Dazu später mehr. Möchtest Du begründen, warum Du mit dem erlassenen Bescheid nicht einverstanden bist, kannst Du eine der folgenden Formulierungen verwenden:
Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.
Wann der Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen kann
- Zahlst Du trotz Mahnung nicht und reagierst Du auch sonst nicht auf die Mahnung, kann der Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen. Dazu wird sich der Gläubiger an das zuständige Amtsgericht wenden und ein entsprechendes Formular ausfüllen. Nach einer Prüfung wird das Gericht dann einen Mahnbescheid erlassen und Dir per Post zustellen.
Wie Du gegen den Mahnbescheid Einspruch erheben kannst
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist im Grunde genommen die offizielle Aufforderung, einen bestimmten Geldbetrag an den Gläubiger zu bezahlen. Du solltest deshalb zuerst prüfen, ob der Anspruch in der geforderten Form überhaupt besteht. Das bedeutet, Du solltest alle in Rechnung gestellten Kosten genau kontrollieren. Stellst Du fest, dass die Angaben des Gläubigers Fehler enthalten, zum Beispiel weil er bereits geleistete Teilzahlungen nicht berücksichtigt hat, überhöhte Verzugszinsen fordert oder unberechtigte Inkassokosten verlangt, solltest Du dem Mahnbescheid widersprechen. Gleiches gilt, wenn es sich um eine Forderung handelt, die Deiner Meinung nach überhaupt nicht besteht. Dabei kannst Du sowohl Deinen Einwand als auch einen Teilwiderspruch einlegen. Teilwiderspruch heißt, dass Du bestimmten Posten innerhalb der Forderung widersprichst. Bei einem normalen Widerspruch weist Du die gesamte Forderung zurück.
Warum es nicht immer sinnvoll ist, den Widerspruch zu begründen
Wenn ein Gläubiger einen Mahnbescheid beantragt, prüft das Gericht den Antrag zwar. Allerdings geht es bei der Prüfung in erster Linie um formale Aspekte. Das heißt, das Gericht prüft, ob der Antrag richtig ausgefüllt wurde und ob die Daten eingetragen wurden, die notwendig sind, um die Forderung samt Zinsen zu bestimmen. Das Gericht prüft aber nicht, ob der Gläubiger überhaupt einen berechtigten Anspruch hat und die geltend gemachte Forderung tatsächlich besteht. Bist Du der Meinung, dass der Mahnbescheid komplett oder zumindest in Teilen unberechtigt ist, solltest Du fristgerecht Einspruch einlegen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Wenn es sich um eine Forderung handelt, von der Du sicher bist, dass sie so gar nicht besteht, ist es sogar ratsam, auf die Begründung zu verzichten. Dein Einspruch hat nämlich zur Folge, dass das bisherige Mahnverfahren unterbrochen wird. Möchte der Gläubiger seine Forderungen durchsetzen, muss er nun Klage erheben. Dabei muss er im Zuge des Gerichtsverfahrens den Nachweis erbringen, dass sein Anspruch in der geforderten Form und Höhe besteht. Hierfür muss er dann auch Beweismittel wie beispielsweise Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Ratenzahlungsvereinbarungen und Ähnliches vorlegen. Stellt sich heraus, dass der Gläubiger keinen berechtigten Anspruch gegen Dich hat, wird nicht nur seine Forderung zurückgewiesen. Stattdessen muss der Gläubiger auch die Gerichtskosten übernehmen und sogar Deine Auslagen, die bei der Verteidigung gegen die unberechtigte Forderung entstanden sind, erstatten. Hier liegt dann auch der Grund dafür, dass unseriöse Unternehmen, die irgendwelche dubiosen Forderungen per Mahnbescheid eintreiben wollen, spätestens nach Deinem Einwand aufgeben. Den Nachweis, dass ein berechtigter Anspruch vorliegt, können Sie nämlich meist nicht führen und so werden sie auch nicht riskieren, die Kosten für ein Gerichtsverfahren übernehmen zu müssen. Weitere Informationen zum Thema Mahngericht, findest Du hier.
- Aber Achtung: Wenn Du weißt, dass der Gläubiger zu Recht einen Mahnbescheid beantragt hat, solltest Du keinen Widerspruch einlegen! Das anschließende Gerichtsverfahren wird in diesem Fall nämlich zu seinen Gunsten entschieden werden. Für Dich heißt das, dass der Schuldenberg noch größer wird, weil Du dann auch noch die Gerichtskosten aufgebürdet bekommst.
Wie es nach dem Mahnbescheid weitergeht
Hast Du fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, wird ein Gerichtsverfahren eröffnet, in dem über die Angelegenheit entschieden wird. Hast Du dem Mahnbescheid nicht widersprochen, geht das Gericht davon aus, dass Du die Forderung des Gläubigers anerkennst. Gleiches gilt, wenn Dein Einwand zu spät, also nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist eingeht. Der Gläubiger kann daraufhin einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Reagierst Du auch auf den Vollstreckungsbescheid nicht, wird dieser rechtkräftig. Der Gläubiger hat dadurch einen vollstreckbaren Titel und kann seine titulierten Forderungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie eine Konto- oder Lohnpfändung eintreiben.