Was ist der Säumniszuschlag und wie kann ich Widerspruch einlegen?

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Welchen Zweck haben Säumniszuschläge?

Säumniszuschlag Bezahlst Du fällige Steuern nicht pünktlich, werden die sogenannten Säumniszuschläge fällig. Dabei haben Säumniszuschläge mehrere Funktionen:

  • Säumniszuschläge sind als Druckmittel gedacht. Sie sollen dazu beitragen, dass fällige Zahlungen pünktlich geleistet werden.
  • Säumniszuschläge sind im Sinne einer angemessenen Verzinsung eine Art Gegenleistung dafür, dass die Zahlung hinausgeschoben wurde.
  • Durch die Säumniszuschläge soll der Verwaltungsaufwand, der durch die Mahn- und Überwachungsarbeiten anfällt, gedeckt werden.

Widerspruch Generator gegen den Säumniszuschlag

Widerspruch Generator SäumniszuschlagDas Finanzamt (und auch andere Behörden) erheben Säumniszuschläge aber nicht nach eigenem Ermessen. Säumniszuschläge entstehen vielmehr kraft Gesetzes. Die rechtliche Grundlage hierfür schafft § 240 Abgabenordnung (AO).

 

Widerspruch Generator gegen den Säumniszuschlag

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
1. Hauptteil
2. Hauptteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Hidden
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Wie hoch sind die Säumniszuschläge?

Für jeden angefangenen Monat ab der Fälligkeit wird als Säumniszuschlag 1% des offenen Steuerbetrags erhoben. Der Steuerbetrag muss dabei jeweils auf den nächsten Betrag, der durch 50 teilbar ist, abgerundet werden. Die Monatsfrist wiederum beginnt einen Tag nach der Fälligkeit. War die Steuerzahlung also beispielsweise am 15. Juli fällig, beginnt der erste Säumnismonat am 16. Juli. Nun gibt es aber noch eine sogenannte Schonfrist. Sie beträgt drei Tage. Geht die Zahlung innerhalb der Schonfrist ein, werden keine Säumniszuschläge erhoben. Dazu ein Beispiel:

  • Eine Steuerzahlung über 2.523 Euro ist am 15. Juli fällig. Da der Betrag auf eine durch 50 teilbare Zahl abgerundet werden muss, werden Säumniszuschläge für 2.500 Euro fällig. Die Schonfrist beginnt am 16. Juli und endet am 18. Juli.
  • Geht die Zahlung am 17. Juli ein, werden keine Säumniszuschläge fällig. Die Zahlung ist nämlich innerhalb der Schonfrist eingegangen.
  • Geht die Zahlung am 25. Juli ein, werden Säumniszuschläge für einen Säumnismonat fällig. Hier wären dies 25 Euro.
  • Geht die Zahlung am 16. August ein, werden 50 Euro als Säumniszuschläge fällig. Mit dem 16. August hat nämlich schon der zweite Säumnismonat begonnen.
  • Achtung: Die Schonfrist gilt nur bei Zahlungen, die per Überweisung erfolgen. Wird die Zahlung bar oder per Scheck geleistet, gibt es keine Schonfrist. Zudem gilt der Betrag bei einem Scheck erst drei Tage später als bezahlt. Selbst wenn das Finanzamt Deinen Scheck also innerhalb der Schonfrist erhält, musst Du Säumniszuschläge bezahlen, weil die Zahlung erst drei Tage später verbucht wird.

 

Was kann ich gegen Säumniszuschläge unternehmen?

SäumniszuschlagAm besten ist natürlich, wenn Du Säumniszuschläge erst gar nicht entstehen lässt. Kannst Du eine Zahlung nicht pünktlich leisten, solltest Du Dich frühzeitig ans Finanzamt wenden. Dort kannst Du dann eine Steuerstundung beantragen. Dabei kannst Du entweder um eine längere Zahlungsfrist bitten oder eine Ratenzahlung vereinbaren. In beiden Fällen entstehen keine Säumniszuschläge. Du musst dann zwar Stundungszinsen bezahlen. Diese sind mit 0,5% aber nur halb so hoch wie die Säumniszuschläge. Zudem vermeidest Du auf diese Weise weitere Schritte wie beispielsweise eine Kontopfändung. Bist Du der Meinung, dass die Säumniszuschläge zu Unrecht erhoben wurden, kannst Du Widerspruch einlegen. Aber Achtung: Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Säumniszuschläge musst also trotzdem bezahlen.

Im Gegensatz zur Erhebung sind die Stundung und der Erlass von Säumniszuschlägen eine Ermessenssache. Das heißt, das Finanzamt kann entscheiden, dass Du die Säumniszuschläge erst später, nur anteilig oder gar nicht bezahlen musst. Ein Erlass ist möglich, wenn eine sogenannte Unbilligkeit vorliegt. Unbillig ist ein juristischer Fachbegriff und bedeutet soviel wie unangemessen oder ungerecht. Ein sachlicher Billigkeitsgrund, der einen Erlass rechtfertigt, ist beispielsweise eine Überschuldung. Wenn Du kein Geld hast, um die Zahlung zu leisten, bringt es schließlich nichts, wenn Dich das Finanzamt mit Säumniszuschlägen noch zusätzlich unter Druck setzt.

Aber auch wenn die Grundschuld, also die fälligen Steuern, zinslos gestundet oder erlassen werden können, ist ein sachlicher Billigkeitsgrund für den Erlass von Säumniszuschlägen gegeben. Für Dich heißt das letztlich nichts anderes, als dass Du den Erlass beantragen kannst. Das Finanzamt wird dann entscheiden, ob es Deinem Antrag stattgibt oder ob nicht.