Widerspruch Postfach

Nutzen Sie ein Postfach? Dann wissen Sie sicherlich, dass die Deutsche Post dafür seit Neuestem Gebühren verlangt. Bisher war die Nutzung eines Postfachs kostenlos, doch das hat sich inzwischen geändert. Seit März 2017 wird hierfür von der Deutschen Post eine Jahresgebühr für die Nutzung von Postfächern erhoben. Dagegen möchten Sie sich wehren? Sie haben keine Lust, für einen bisher kostenlosen Dienst zu bezahlen? Dann sollten Sie nicht zögern, sondern Widerspruch gegen die Postfach Gebühren einlegen. Grundsätzlich ist es damit einfach möglich vorzubeugen, sodass Sie keine jährlichen Gebühren zahlen müssen.

Wäre es für Sie wichtig zu wissen, wie sie gegen die Postfach Gebühren Widerspruch einlegen können? Dann müssen Sie wissen, dass es generell eine einzige Möglichkeit gibt, um sich gegen diese neuen Kosten zu wehren. Dazu finden Sie im folgenden Text umfassendere Informationen und wissen so, worauf Sie achten müssen.

Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und informieren Sie sich darüber, wie Sie Widerspruch gegen Postfach Gebühren einlegen können und was Sie dabei in jedem Fall beachten müssen. Das macht es für Sie einfach, später direkt einen Widerspruch gegen die Postfach Kosten einzulegen und haben so die Gelegenheitsich gegen die neuen Gebühren bei der Deutschen Post zur Wehr zu setzen.

►Mustervorlage Widerspruch gegen Postfach Gebühren

Nutzen Sie die nachfolgende Mustervorlage für einen Widerspruch gegen Postfach Gebühren nur, wenn Sie diesen zuvor angepasst haben. Beachten Sie auch, dass ein Widerspruch in diesem Fall die Kündigung zur Folge hat. Fragen Sie bei Bedarf einen Juristen um Rat.

Widerspruch gegen Kosten fürs Postfach

Postfach Kunde: (Ihren Namen und Adresse nennen)

Postfach Nummer: (Postfachnummer und Ort angeben)

Ich widerspreche der neuen jährlichen Nutzungsgebühr für mein oben genanntes Postfach. Damit kündige ich mein Postfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Mein Widerspruch gilt ab sofort und bedeutet, dass ich die von Ihnen neu eingeführten Kosten für die Postfach Nutzung nicht tragen werde.

Ich bitte um Bestätigung meines Widerspruchs und um Übersendung der Kündigungsbestätigung.

(Ort und Datum) (Unterschrift Kunde)

Mit dem Widerspruch gegen die Postfach Kosten, kündigen Sie automatisch den Nutzungsvertrag, weshalb Sie auch auf jeden Fall auf eine Bestätigung bestehen sollten. So können Sie nachweisen, den Widerspruch auch abgeschickt zu haben.

Wozu ist ein Postfach eigentlich notwendig?

Ein Postfach hat den Zweck, dass Sie Briefe empfangen können, die Sie nicht zuhause oder an Ihrer Betriebsadresse erhalten wollen. Das Postfach befindet sich in aller Regel bei der nächsten zuständigen Post und kann dort von Ihnen als Nutzer einfach selber geleert werden. Früher waren Postfächer noch sehr verbreitet und bisher musste dafür auch nur eine einmalige Einrichtungsgebühr entrichtet werden, die generell bei 15 Euro lag.

Wichtig zu wissen:

Eine jährliche Gebühr musste für das Postfach bisher nicht gezahlt werden. Somit war es für Sie möglich, Ihre Briefe im Postfach einfach und direkt zu erhalten. Dies ist natürlich auch mit den Gebühren weiterhin möglich.

Warum kann ein Widerspruch gegen Postfach Gebühren in Frage kommen?

Wenn Sie die anfallenden Gebühren von knapp 20 Euro im Jahr nicht tragen wollen, kann für Sie ein Postfach Gebühren Widerspruch in Frage kommen. Das bedeutet, dass Sie die neue Gebührenstruktur nicht hinnehmen möchten und diese somit ablehnen. Dabei ist es allerdings nicht erforderlich, dass Sie Ihren Widerspruch schriftlich bei der Deutschen Post einreichen. Diese Option besteht in diesem Zusammenhang nicht. Stattdessen haben Sie nur eine Möglichkeit, um gegen die Postfach Gebühren Widerspruch einzulegen.

Wie wird gegen Postfach Gebühren Widerspruch eingelegt?

Um sich gegen die neuen Gebühren für das Postfach zur Wehr zu setzen, ist ein Widerspruch im eigentlichen Sinne nicht möglich. Beziehungsweise hat der Widerspruch sehr weitreichende Folgen. Denn mit einem Widerspruch akzeptieren Sie die neuen Postfach Konditionen nicht und können das Postfach somit nicht mehr verwenden. Das bedeutet: Ein Postfach Widerspruch wegen neuer Gebühren kommt einer Kündigung gleich und hat diese auch zur Folge.

Sofern Sie die neuen Kosten für das genutzte Postfach also nicht tragen möchten und somit Widerspruch einlegen, kündigen Sie damit Ihr Postfach und können dies fortan nicht mehr verwenden. Ähnlich ist es auch, wenn Sie den Facebook AGB widersprechen oder gegen die Nutzungsbedingungen von WhatsApp Widerspruch einlegen. Auch dann können Sie die entsprechenden Dienste nicht mehr verwenden und müssen Ihren Account in diesem Fall stilllegen.

Ist eine Kündigung des Postfachs bei Widerspruch immer erforderlich?

Tendenziell ja. Sofern Sie den Postfachgebühren widersprechen, ist eine weitere Nutzung nicht mehr möglich. Daher sollten Sie sich im Vorfeld gut überlegen, ob ein Widerspruch wirklich notwendig ist oder ob Sie auch eine andere Möglichkeit sehen. Eventuell lassen sich die anfallenden Kosten steuerlich absetzen.

Tipp für Sie:

Prüfen Sie Alternativen, ehe Sie gegen die Postfach Gebühren Widerspruch einlegen. So finden Sie eventuell noch eine andere Lösung und können Ihr Postfach weiterhin nutzen.

Wichtig für Sie:

Bei einem Widerspruch, der eine Kündigung zur Folge hat, sollten Sie auf die Schriftform setzen und dieses Schreiben auch nachvollziehbar übermitteln. Möglich ist dies zum Beispiel per Fax oder mit einem Einschreiben.

Der Widerspruch gegen die Postfach Gebühren ist für Sie somit zwar generell möglich, hat allerdings auch entsprechende Folgen. Überlegen Sie daher im Vorfeld, ob Sie die Kosten wirklich nicht tragen wollen oder können. Mitunter kann es auch ratsam sein, die Nutzung des eigenen Postfachs noch einmal genau zu überprüfen.