Widerspruch Lohnabrechnung

Nach einer erbrachten Arbeitsleistung möchten Sie entlohnt werden und zwar so wie mit dem Arbeitgeber vereinbart. Wie hoch der tatsächlich vom Arbeitgeber entrichtete Betrag ist, sehen Sie auf Ihrer Lohnabrechnung am Ende des Monats. Hier finden Sie auch weitere Informationen zu dem Arbeitsverhältnis (u.a. wie viele Tage Urlaub noch übrig sind). Doch was ist, wenn Sie einen Fehler auf der Lohnabrechnung finden? Wie muss der Widerspruch gestaltet werden und was müssen Sie dabei noch beachten?

Wäre es Ihnen nicht eine große Hilfe, wenn Sie eine Widerspruchsvorlage für die Lohnabrechnung zur Verfügung hätten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Vorlage für den Widerspruch der Lohnabrechnung kann ganz einfach ausgedruckt, ausgefüllt und anschließend an den Arbeitgeber übermittelt werden.

Mit unserer Mustervorlage kann der Widerspruch der Lohnabrechnung ganz bequem und möglichst schnell erledigt werden. So machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und erhalten zeitnah das Geld, das Ihnen zusteht.

►Muster für den Widerspruch Lohnabrechnung

Machen Sie nur von der folgenden Mustervorlage Gebrauch, nachdem Sie diese an Ihren individuellen Fall angepasst haben. Sollten Sie unsicher bezüglich der Inhalte sein, ziehen Sie einen Juristen zurate.

Widerspruch

Anschrift des Arbeitnehmers

Name: _________________________________________________

Straße: ________________________________________________

Ort: ___________________________________________________

Anschrift des Arbeitgebers

Name: _________________________________________________

Straße: ________________________________________________

Ort: ___________________________________________________

Personalnummer: __________________

Lohnabrechnung für den Monat ____________ 20____

Sehr geehrte Damen und Herren,

die oben genannte Lohnabrechnung ist fehlerhaft: ________________________

Ich mache von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch.

Ich bitte Sie höflichst, den Sachverhalt zu prüfen und eine entsprechende Korrektur an der Lohnabrechnung vorzunehmen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

____________________ ___________________________

Unterschrift Ort, Datum

Der Widerspruch ist Ihr gutes Recht und Sie sollten keine Hemmungen haben, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Lassen Sie sich den Widerspruch schriftlich bestätigen und heben Sie die Versandnachweise bis zur vollständigen Abwicklung auf.

Allgemeine Bestimmungen zur Lohnabrechnung

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Lohnabrechnung zum Zeitpunkt des fälligen Lohns zu stellen. In Fällen, in denen sich der vereinbarte Lohn von den vorherigen Löhnen unterscheidet, muss eine neue Lohnabrechnung erstellt werden. Gleiches gilt, wenn sich sonstige Daten wie die Adresse des Arbeitnehmers ändern bzw. geändert haben.

Schleicht sich ein Fehler in der Lohnabrechnung ein, gilt es Widerspruch einzulegen und zwar schriftlich. Dieser Widerspruch stellt eine Bitte an den Arbeitgeber dar, die Abrechnung zu überprüfen und zu korrigieren. Sie können auch einen Anwalt, einen Steuerberater oder eine andere dritte Person mit dem Widerspruch der Lohnabrechnung beauftragen. Das ist allerdings nicht gerade günstig und das auf dieser Seite vorgestellte Schreiben stellt die bessere und vor allem einfachere Alternative dar.

So einfach ist der Widerspruch

In dem formlosen Schreiben muss erwähnt werden, welcher Lohnabrechnung Sie widersprechen und was an der Abrechnung falsch ist. Sie müssen keine Angaben zu der Abweichung des gezahlten Betrags vom festgelegten Lohn machen (in Form einer Rechnung). Auch, wenn sich der Fehler auf die Urlaubstage, Arbeitsstunden oder eine andere Angabe auf der Lohnabrechnung bezieht, reicht es vollkommen aus, wenn Sie dem Arbeitgeber aufzeigen, wo der Fehler liegt.

Vorsicht bei Ausschlussfristen!

Grundsätzlich haben Sie drei Jahre lang Zeit, um einer Lohnabrechnung zu widersprechen. In der Praxis können die sogenannten Ausschlussfristen zur Zwickmühle werden: Sowohl Tarifverträge als auch andere Arbeitsverträge können solche Ausschlussklauseln enthalten. Eine Ausschlussklausel besagt, dass Sie Ihren Anspruch auf eine fehlerfreie Lohnabrechnung nur in einem bestimmten Zeitraum geltend machen können. Sie müssen also unbedingt darauf achten, ob in Ihrem Arbeitsvertrag eine derartige Klausel festgehalten ist. Sollten Sie den Zeitraum für die Geltungsmachung verpassen, verfallen Ihre Ansprüche.

Beachten Sie:

Derartige Ausschlussfristen umfassen, sofern sie überhaupt im Vertrag geregelt sind, meist einen Zeitraum von einem bis zu sechs Monate. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der fehlerhaften Lohnabrechnung. Sollten Sie keine Abrechnung erhalten haben, beginnt die Frist mit der Auszahlung des Arbeitsentgelts.

Gut zu wissen:

Sie sollten dem Arbeitgeber eine Frist von 14 Tagen setzen. Sollte der Arbeitgeber innerhalb dieses Zeitraums nicht auf irgendeine Weise reagieren, können Sie weitere Schritte einleiten. Selbiges gilt übrigens, wenn Sie gar keine Lohnabrechnung erhalten haben und dies beim Arbeitgeber beanstanden möchten. Sie haben also nicht nur das Recht, die Überprüfung einer erstellten Lohnabrechnung anzufordern, sondern Sie haben auch das Recht, den Arbeitgeber um die Erstellung einer Lohnabrechnung zu bitten.

Der formlose Widerspruch

Indem Sie dem Arbeitgeber ein formloses Schreiben über den Widerspruch der Lohnabrechnung zukommen lassen, bewirken Sie, dass die Ausschlussfrist nicht geltend ist. Sofern der Arbeitgeber Ihre Frist nicht einhält, gerät er in Verzug und Sie haben die Möglichkeit, einen Ausgleich zu verlangen.

Schäden, die einen solchen Ausgleich rechtfertigen, sind u.a. zusätzliche Kontoführungsgebühren aufgrund zu geringer Arbeitsentgelt-Einzahlungen und Mahngebühren, die entstanden sind, da sie die Rechnungen wegen des fehlenden Lohns nicht zahlen konnten. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, sogenannte Verzugszinsen vom Arbeitgeber zu fordern. Sie sollten allerdings stets im Hinterkopf behalten, dass Sie länger mit dem Arbeitgeber zu tun haben – Verzugszinsen können Ärger beim Arbeitgeber auslösen und das Verhältnis belasten.

Weitere Schritte

Die meisten Arbeitgeber lassen es aber erst gar nicht so weit kommen und reagieren umgehend auf den Widerspruch des Arbeitnehmers – schließlich möchte auch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht unnötig belasten. Sollte der Arbeitgeber feststellen, dass der Widerspruch unberechtigt ist, erklärt er Ihnen i.d.R. schriftlich, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt.

Sollte der Arbeitgeber nicht auf den Widerspruch reagieren oder die Einwände ohne eine Erklärung zurückweisen, müssen wie bereits gesagt weitere Schritte eingeleitet werden. Im schlimmsten Fall müssen Sie mit Ihren Forderungen vor das Arbeitsgericht ziehen, um Ihre Ansprüche einzuklagen.

Wie ist der Widerspruch an den Arbeitgeber zu übermitteln?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Widerspruch beim Arbeitgeber einzureichen. Wählen Sie eine Form, die nachweisbar ist:

  • Widerspruch per Post
  • Widerspruch per Email
  • Versand per Fax