Widerspruch W-Besoldung

Sind Sie in der W-Besoldung und arbeiten als Professor oder Professorin in Hessen? Dann haben Sie sicherlich schon mitbekommen, dass das Bundesverfassungsgericht im Februar 2012 entschieden hat, dass dies in dieser Form nicht zulässig ist. Somit können Sie gegen die W-Besoldung Widerspruch einlegen. Das ist allerdings auch in anderen Fällen möglich, in denen Sie mit der W-Besoldung nicht einverstanden sind. Damit Ihr Widerspruch dabei aber auch erfolgreich bearbeitet werden kann, sollten Sie einige wichtige Dinge berücksichtigen. Vor allem ist dies natürlich an Hochschulen interessant und im folgenden Text finden Sie alle relevanten Informationen.

Wäre es für Sie wichtig zu wissen, wie Sie gegen die W-Besoldung Widerspruch einlegen können? Dann sind dies sicherlich gute Nachrichten für Sie: Im Folgenden finden Sie alle Informationen, die Sie diesbezüglich brauchen. So haben Sie direkt im Blick, wie Sie widersprechen können und auf welche Details Sie dabei stets achten sollten.

Investieren Sie einige Minuten und informieren Sie sich darüber, wie Sie gegen die W-Besoldung Widerspruch einlegen können. Der folgende Text liefert Ihnen alle dazu relevanten Informationen und hilft Ihnen somit, effektiv dagegen zu widersprechen. Informationen zu Form, Inhalt und eventuellen Fristen finden Sie dabei ebenfalls. Somit ist es für Sie im Anschluss leichter, Ihren Widerspruch auch genau darzustellen.

►Mustervorlage Widerspruch zur W-Besoldung

Nutzen Sie die nachfolgende Mustervorlage für den Widerspruch gegen W-Besoldung ausnahmslos, nachdem Sie diese an Ihre individuellen Anforderungen und Ansprüche angeglichen haben. Hierzu können Streichungen und Ergänzungen notwendig sein. Befragen Sie im Zweifelsfall einen Juristen zum Thema.

Widerspruch

Widerspruchsführer: (Namen und Adresse angeben)

Aktenzeichen / Personalnummer: (soweit vorhanden, nennen)

Gegen die W-Besoldung in der Besoldungsgruppe (Besoldungsgruppe angeben) lege ich Widerspruch ein. Ich bin mit der Einstufung in die Besoldungsgruppe nicht einverstanden und widerspreche dieser daher. Mein Widerspruch wird durch folgende Begründung gestützt:

(Angabe von Gründen, ggf. Beifügung von Belegen)

Ich fordere Sie daher auf, meinen Widerspruch zu prüfen und diesem entsprechend stattzugeben.

(Ort und Datum) (Unterschrift vom Widerspruchsführer)

Wenn Sie in eine Besoldungsgruppe der W-Besoldung eingestuft wurden, dies aber nicht akzeptieren wollen, können Sie dagegen entsprechend Widerspruch einlegen. Dabei sollten Sie aber die Anforderungen an einen Widerspruch kennen und die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür einhalten.

Die Akzeptanz Ihres Widerspruchs hängt dann aber meist von der Hochschule und auch von den entsprechenden Umständen sowie individuellen Details ab. Wird der Widerspruch abgewiesen, bleibt für Sie noch der Klageweg. Eine solche Klage sollten Sie aber in jedem Fall gut überlegen und hierbei in keinem Fall voreilig und überreagierend vorgehen.

Wer bekommt W-Besoldung und was ist das eigentlich?

Die W-Besoldung regelt die Amtsbezüge für Lehrer an Hochschulen, also für Professoren in erster Linie. Die W-Besoldung hat vor einiger Zeit die C-Besoldung abgelöst und sorgte dafür, dass Hochschullehrer eine geringere Vergütung erhielten. Gegliedert wird die W-Besoldung in folgende Kategorien:

  • W1
  • W2
  • W3

In den Besoldungsgruppen W2 und W3 können zudem noch Leistungsbezüge hinzukommen. Insgesamt ist die W-Besoldung umstritten, weshalb diese auch Thema beim Bundesverfassungsgericht war. Somit wurde die W-Besoldung zumindest in Hessen als unzulässig bezeichnet. Grund genug, für viele Hochschullehrer an Universitäten in ganz Deutschland, dagegen Widerspruch einzulegen.

Wie kann gegen die W-Besoldung Widerspruch eingelegt werden?

Sollten Sie gegen die W-Besoldung Widerspruch einlegen wollen, sollten Sie sich im Vorfeld darüber informieren, welche Erfolgsaussichten Sie haben. In einigen Fällen ist ein Widerspruch durchaus sinnvoll und Sie können somit unter Umständen wieder von einer anderen Art der Besoldung profitieren.

Den Widerspruch sollten Sie in jedem Fall schriftlich einlegen und dabei auch darauf setzen, dass Sie diesen möglichst genau begründen. Wichtig ist es in jedem Fall, dass Sie die gültige Frist für den Widerspruch einhalten, falls eine solche für Sie gültig ist. Ansonsten sollte Ihr Widerspruch gegen die W-Besoldung aber in jedem Fall auch die dafür relevanten Informationen beinhalten, sodass dieser überhaupt berücksichtigt werden kann.

Welche Angaben muss der Widerspruch zur W-Besoldung beinhalten?

Damit Ihr Widerspruch zur W-Besoldung auch wirklich akzeptiert werden kann, muss dieser einige wichtige Angaben beinhalten und sollte zum Beispiel Ihre Personalnummer oder auch die persönlichen Angaben von Ihnen beinhalten. In Ihrem Widerspruch sollten zusätzlich auch diese Details zu finden sein:

  • Widerspruch an sich formuliert
  • Begründung für den Widerspruch
  • Eventuelle Belege beigefügt
  • Unterschrift von Ihnen

Tipp für Sie:

Eine Unterschrift ist bei einem Widerspruch in jedem Fall notwendig und sollte von Ihnen daher stets gesetzt werden. Wichtig ist dabei auch, dass Ihre Unterschrift im Original zu finden ist, eine Kopie davon ist somit nicht ausreichend und auch ein Ausdruck ist keine Option.

Was kann man tun, wenn der Widerspruch zur W-Besoldung abgelehnt wird?

Wenn Sie gegen die W-Besoldung Widerspruch eingelegt haben und dieser negativ beantwortet wurde, haben Sie in den meisten Fällen doch noch eine Möglichkeit, sich gegen diese Ablehnung zur Wehr zu setzen. So können Sie in aller Regel noch beim zuständigen Gericht Klage erheben und haben somit die Möglichkeit, dass durch einen Prozess über Ihren Widerspruch entschieden wird.

Bedenken Sie aber, dass ein solcher Prozess Zeit in Anspruch nimmt und oft auch Kosten verursacht. Oftmals kommt eine Klage daher nur in Frage, wenn Sie Aussichten auf Erfolg haben und durch die Klage Ihren Widerspruch auch wirklich durchsetzen können. Im besten Fall kontaktieren Sie diesbezüglich einen Anwalt und lassen sich von diesem fachkundig zum Thema beraten.