Anfechtung der Ablehnung einer Reklamation

Aktualisiert am 28. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper

Die Ablehnung einer Reklamation kann frustrierend sein, insbesondere wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Reklamation berechtigt ist. Mit unserem rechtlich geprüften Musterschreiben können Sie die Ablehnung formell anfechten und eine erneute Prüfung Ihrer Reklamation beantragen. Unsere Vorlage wurde von erfahrenen Fachanwälten geprüft, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte bestmöglich gewahrt bleiben und der Prozess reibungslos verläuft.

Absender: [Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort]

Empfänger: [Name des Unternehmens / Verkäufers] [Adresse des Unternehmens / Verkäufers] [PLZ Ort]

Datum: [Datum]

Betreff: Widerspruch gegen die Ablehnung meiner Reklamation vom [Datum des Ablehnungsbescheids]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom [Datum des Ablehnungsbescheids] ein. Die Ablehnung betrifft meine Reklamation zu [Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung, z.B. „meinem am [Kaufdatum] erworbenen Fernseher (Modell, Seriennummer)“].

Ich bin mit der Begründung der Ablehnung nicht einverstanden und bitte um eine erneute Überprüfung meiner Reklamation. [Begründung für den Widerspruch, z.B. „Die vorgebrachten Gründe sind unzutreffend, da…“, „Neue Beweise, die bisher nicht berücksichtigt wurden…“]. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass [genaue Gründe und Beweise darlegen, warum die Reklamation gerechtfertigt ist, z.B. „das Gerät von Anfang an Mängel aufwies“ oder „die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht erfüllt wurden“].

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und informieren Sie mich über die weiteren Schritte. Ich erwarte eine schriftliche Bestätigung der erneuten Prüfung bis zum [Frist setzen, z.B. 14 Tage ab Briefdatum].

Sollte meiner Anfechtung nicht stattgegeben werden, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und die Verbraucherzentrale zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]*

Voraussetzungen

Voraussetzung Beschreibung
Datum des Ablehnungsbescheids Das genaue Datum, an dem die Ablehnung erteilt wurde.
Beschreibung des Produkts / der Dienstleistung Detaillierte Beschreibung des reklamierten Produkts oder der Dienstleistung.
Begründung für den Widerspruch Fundierte und nachvollziehbare Begründung für die Anfechtung der Ablehnung.
Fristsetzung Eine klare Frist, bis wann die Überprüfung erfolgen soll.

Sie haben etwas gekauft, sind damit aber am Ende gar nicht zufrieden? Weil die Farbe nicht exakt passt, weil die Qualität anders ist als erwartet oder einfach, weil Sie etwas anderes erwartet hätten? Das ist oftmals kein Problem und mit einer Reklamation kommen Sie häufig schnell an Ihr Ziel und können einen Umtausch oder eine Rücknahme erwirken. Doch längst nicht in allen Fällen ist dies so möglich und manchmal müssen Sie auch eine Ablehnung der Reklamation hinnehmen. Was Sie dann tun können und worauf Sie allgemein achten sollten, erfahren Sie im folgenden Text.

Wäre eine Reklamation für Sie hilfreich und Sie möchten wissen, weshalb Ihre Reklamation mit einer Ablehnung beantwortet wurde? Dann sollten Sie sich umfangreich informieren und in Erfahrung bringen, welche Optionen es nun noch für Sie gibt. Denn in vielen Fällen haben Sie das Recht auf eine Reklamation, sodass eine Ablehnung für den Händler nicht ohne Weiteres möglich ist.

Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und informieren Sie sich über die gegebenen Möglichkeiten, wenn Sie eine Ablehnung der Reklamation in Kauf nehmen sollen. So können Sie sich darüber informieren, worauf Sie allgemein achten sollten und können auch erfahren, welche anderen Lösungen für Sie nun noch in Frage kommen können.

►Mustervorlage bei Ablehnung einer Reklamation

Nutzen Sie die nachfolgend zu findende Mustervorlage bei einer Ablehnung Ihrer Reklamation nur nach vorheriger Anpassung. Dazu können Sie Änderungen und Ergänzungen vornehmen. Befragen Sie außerdem bei Bedarf einen Anwalt.

Reklamation

Absender: (Namen und Anschrift angeben)

Betreff: (Kunden- oder Bestellnummer nennen, falls vorhanden)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu meiner Reklamation vom (Datum eintragen) erhielt ich von Ihnen eine Absage. Dies kann ich nicht nachvollziehen, da der vorhandene Schaden / Fehler nicht durch mich verursacht wurde. Neben meiner Reklamation an sich, begründe ich dies wie folgt:

(Begründung und Belege nennen, beifügen)

Bitte prüfen Sie meine Reklamation erneut und geben dieser statt.

Mit freundlichen Grüßen

(Datum, Ort und Unterschrift – entfällt bei E-Mails)

Wenn Sie zu Ihrer Reklamation eine Absage erhalten, können Sie sich zum Beispiel mit dem oben zu findenden Musterbeispiel dagegen wehren und um eine erneute Prüfung bitten.

Aus welchen Gründen kann eine Ablehnung der Reklamation erfolgen?

Eine Reklamation kann durchaus abgelehnt werden, allerdings muss es dafür einen nachvollziehbaren Grund geben. Ist ein gekauftes Produkt nachweislich kaputt und kann von Ihnen nicht verwendet werden, ist eine Reklamation in jedem Fall möglich. Gründe, die eine Reklamation ausschließen können, sind unter anderem diese hier:

  • Sie haben einen Schaden am Artikel nachweislich verursacht
  • Sie haben den Artikel bereits umfangreich genutzt

Sollte es sich um einen bereits von Ihnen genutzten Artikel handeln, den Sie reklamieren wollen, so ist dies meist nicht möglich. Zumindest nicht dann, wenn Sie eine generelle Abnutzung durch Ihren Gebrauch als Grund für die Reklamation geltend machen wollen.

Gut zu wissen:

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Händler nachweisen, dass Sie einen Schaden am Artikel verursacht haben. Dies ist allerdings oft nicht möglich, sodass Sie auf Ihre Reklamation meist keine Ablehnung erhalten.

Beweisumkehr kann eine Reklamation für Sie erschweren

Nach Ablauf der sechs Monate nach dem Kauf gilt allerdings die Beweisumkehr. Eine Reklamation aufgrund von Fehlern, die bereits beim Kauf bestanden haben, müssen Sie somit klar begründen können. Zudem liegt die Pflicht für den Nachweis, dass der Schaden schon vorher bestanden hat, bei Ihnen. Das macht eine Reklamation für Sie also komplizierter und öfters wird eine Reklamation mit einer Ablehnung beantwortet. Heißt konkret: Der Händler oder Verkäufer wird sich mitunter weigern, den Artikel zurückzunehmen oder auszutauschen, da Sie den Defekt mutmaßlich zu verantworten haben.

Tipp für Sie:

Zögern Sie nicht, wenn Sie einen Fehler finden und reklamieren Sie den Artikel sofort. Warten Sie damit keinesfalls ab, sondern melden Sie den Schaden sofort. Liegen Sie noch innerhalb der sechs Monate nach dem Kauf, sollte Ihre Reklamation auch akzeptiert werden und eine Ablehnung ist deutlich weniger wahrscheinlich.

Was macht man, wenn auf die Reklamation eine Ablehnung folgt?

Sollten Sie eine Ablehnung zur Reklamation erhalten haben, kommt Ihre Reaktion darauf an, in welcher Situation Sie sich befinden. Wenn Sie denken, dass die Ablehnung gerechtfertigt ist, können Sie es darauf beruhen lassen und nehmen dies einfach hin. Wenn Sie aber der Meinung sind, Ihre Reklamation wäre gerechtfertigt, sollten Sie dies dem Händler auch mitteilen. Nur so können Sie am Ende Ihre Reklamation auch durchbekommen und haben die Möglichkeit, eine Rücknahme oder den Austausch des Artikels zu erwirken.

Dazu können Sie im besten Fall ein Schreiben aufsetzen oder aber eine E-Mail schreiben. Somit haben Sie einen Nachweis und können belegen, dass Sie eine Reklamation gesendet haben und auch, dass Sie auf die Ablehnung dieser entsprechend eine Reaktion gezeigt haben.

Wenn die Reklamation abgelehnt wurde: Was sollte ein Schreiben beinhalten?

Wenn Sie sich gegen die Ablehnung einer Reklamation zur Wehr setzen möchten, sollte Ihr Schreiben – per Brief, Fax oder auch E-Mail – einige wichtige Details beinhalten. Dazu zählen unter anderem folgende Daten:

  • Ihre persönlichen Angaben wie Name und Adresse
  • Kunden- oder Bestellnummer, soweit vorhanden
  • Begründung für Ihren Einwand zur Ablehnung der Reklamation
  • Weitere Nachweise, Belege

Hinweis:

Sofern Sie noch Nachweise haben, dass ein Schaden schon vor dem Kauf bestand oder nicht von Ihnen verursacht wurde, sollten Sie diese auch beifügen. Möglicherweise kann auf dieser Basis neu entschieden werden.