Aktualisiert am 28. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper
Die Abmahnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das dem Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, das Verhalten eines Arbeitnehmers zu rügen und gleichzeitig auf die Konsequenzen bei Wiederholung hinzuweisen. Es ist wichtig, die Fristen im Zusammenhang mit Abmahnungen zu verstehen, um die rechtlichen Auswirkungen vollständig zu erfassen. Die folgende Tabelle bietet eine umfassende Übersicht über die wichtigsten Aspekte der Abmahnung und die damit verbundenen Fristen.
Aspekt | Beschreibung |
---|---|
Definition Abmahnung | Eine schriftliche oder mündliche Rüge des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die auf Fehlverhalten hinweist und Konsequenzen bei Wiederholung andeutet. |
Gründe für Abmahnung | Schlechtleistung, unentschuldigtes Fehlen, Verstöße gegen betriebliche Regeln, Unpünktlichkeit, Fehlverhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten. |
Form der Abmahnung | Schriftlich ist vorzuziehen, da sie dokumentiert und im Streitfall nachgewiesen werden kann. |
Inhalt der Abmahnung | Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens, Hinweis auf Vertragsverstöße, Aufforderung zur Verhaltensänderung, Androhung von Konsequenzen bei Wiederholung. |
Frist für Abmahnung | Keine gesetzliche Frist, jedoch sollte die Abmahnung zeitnah nach dem Vorfall erfolgen, um ihre Wirkung nicht zu verlieren. |
Verjährung der Abmahnung | Keine gesetzlich festgelegte Verjährungsfrist; jedoch verliert eine Abmahnung nach etwa 2-3 Jahren ihre Wirkung, wenn das Verhalten nicht erneut auftritt. |
Widerspruchsfrist | Arbeitnehmer können sofort oder innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Abmahnung widersprechen. |
Dokumentation | Abmahnungen sollten in der Personalakte des Arbeitnehmers dokumentiert werden. |
Wiederholte Abmahnungen | Mehrere Abmahnungen können zur Kündigung führen, insbesondere wenn sie dasselbe Fehlverhalten betreffen. |
Rechtliche Folgen | Bei unwirksamer Abmahnung kann der Arbeitnehmer eine Entfernung aus der Personalakte verlangen. |
Betriebsrat | In einigen Fällen muss der Betriebsrat informiert oder angehört werden, insbesondere bei schwerwiegenden Abmahnungen. |
Gerichtliche Überprüfung | Arbeitnehmer können eine Abmahnung gerichtlich überprüfen lassen, wenn sie diese für ungerechtfertigt halten. |
Die Abmahnung und die Fristen. Das ist für den Arbeitnehmer ein wirklich leidiges Thema. Egal ob eine Abmahnung berechtigt ist oder ob Du sie für unberechtigt hältst: Oft stellt sich die Frage, wie lange sich Dein Arbeitgeber überhaupt Zeit lassen kann, um ein Fehlverhalten zu rügen. Außerdem fragst Du Dich bestimmt, wie lange Du Zeit hast, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Und wie lange verbleibt eine Abmahnung eigentlich in der Personalakte? Alles Wichtige zu den Fristen rund um die arbeitsrechtliche Abmahnung erklärt Dir der folgende Artikel. Wir denken dass wir für Dich dich die richtigen Antworten geben können.
►Vorlage für einen Widerspruch gegen meine Abmahnung mit Fristsetzung
Anschrift
Arbeitgeber
Anschrift
Ort, den Datum
Ihre Abmahnung vom (Datum)
Sehr geehrte/r Frau/Herr (Name),
in Ihrer Abmahnung, die ich am (Datum) erhalten habe, werfen Sie mir folgendes Fehlverhalten vor: _______________ (wiederholen, welche/r Pflichtverletzung/en beanstandet werden)
Diese Vorwürfe sind so jedoch nicht berechtigt. Es ist zwar richtig, dass _______________(schildern, welche Sachverhalte zureffen; z.B. dass ich am (Datum) zu spät gekommen bin, ohne ärztliches Attest gefehlt habe, die Anweisung von Herr/Frau (Name) nicht befolgt habe o. Ä.)_______________Allerdings lässt sich das Zustandekommen der Situation wie folgt erklären: _______________(aus eigener Sicht schildern, wie der Vorfall zustande kam/die Gründe sachlich erklären und den Sachverhalt richtigstellen)
Anders als von Ihnen beanstandet, habe ich meine vertraglichen Pflichten insofern nicht verletzt. Ich fordere Sie deshalb auf, die unberechtigte Abmahnung zurückzunehmen und bis zum (Datum) aus meiner Personalakte zu entfernen. Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, werde ich mich veranlasst sehen, die Rechtmäßigkeit der Abmahnung gerichtlich feststellen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Welche Frist muss mein Arbeitgeber bei einer Abmahnung einhalten?
Viele Arbeitnehmer und auch viele Arbeitgeber glauben, dass eine Abmahnung recht kurz nach einem Pflichtverstoß ausgesprochen werden muss. Das ist so aber nicht richtig. Grundsätzlich sollte eine Abmahnung zwar zeitnah erfolgen. Eine bestimmte Frist gibt es aber nicht. Das heißt, Dein Arbeitgeber kann Dich auch dann noch abmahnen, wenn der Vorfall bereits längere Zeit zurückliegt. Im Klartext: Dein Arbeitgeber muss keine bestimmte Frist einhalten, wenn er Dich abmahnen will. In der Praxis kommt eine späte Abmahnung übrigens auch gar nicht so selten vor. Typisches Beispiel ist eine verhaltensbedingte Kündigung. Verliert der Arbeitgeber den Rechtsstreit dazu, wird er meist zumindest eine Abmahnung für die Pflichtverletzung aussprechen, die die Kündigung begründet hat. Eine zeitliche Befristung ergibt sich auch nicht aus eventuellen Ausschlussfristen, die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sind. Dies liegt daran, dass eine andauernde Vertragsstörung entsteht, wenn ein Pflichtverstoß nicht abgemahnt wurde.
Eine zeitliche Befristung kann sich nur daraus ableiten, dass weitere Umstände dazugekommen sind. Diese Umstände können dann zusammen mit dem Zeitraum dazu führen, dass Dich der Arbeitgeber nicht mehr abmahnen kann. Ein Beispiel hierfür ist, wenn Dich Dein Arbeitgeber wegen eines Vorfalls ermahnt hat. Anders als eine Abmahnung umfasst eine Ermahnung nicht die Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall. Hat sich Dein Arbeitgeber für eine Ermahnung als milderes Mittel entschieden, kann er später keine Abmahnung mehr aussprechen. Voraussetzung ist aber natürlich, dass Du den Fehltritt, wegen dem Du ermahnt wurdest, nicht wiederholst.
Muss mein Arbeitgeber eine Frist zur Änderung des Verhaltens einräumen?
Durch eine Abmahnung wird in aller Regel ein bestimmtes Fehlverhalten an einem konkreten Zeitpunkt gerügt. Dein Arbeitgeber beanstandet dieses Fehlverhalten und verlangt, dass es sich nicht noch einmal wiederholt. Deshalb ist Dein Arbeitgeber meist auch nicht dazu verpflichtet, Dir eine bestimmte Frist einzuräumen, um Dein Verhalten zu ändern. Allerdings muss er Dir die Möglichkeit zu einer Verhaltensänderung geben. Er kann Dich also nicht morgens abmahnen und kurz vor Feierabend dann verhaltensbedingt kündigen. In diesem Fall würde nämlich der Verdacht naheliegen, dass Dich Dein Arbeitgeber nicht nur verwarnen und Dir die Chance auf eine Besserung geben wollte. Stattdessen war für ihn die Abmahnung eine reine Formalität, die bei einer verhaltensbedingten Kündigung Voraussetzung ist.
Welche Frist gilt für den Widerspruch oder eine Klage gegen meine Abmahnung?
Es gibt keine Frist, die Du bei einem Widerspruch gegen eine Abmahnung beachten musst. Das heißt, Du kannst jederzeit eine Erklärung abgeben, in der Du Deine Sicht der Dinge schilderst. Der Grund hierfür ist, dass Du nicht dazu verpflichtet bist, Dich überhaupt zu einer Abmahnung zu äußern. Es ist vielmehr so, dass Du das Recht hast, eine Gegendarstellung zu verfassen. Von diesem Recht kannst Du Gebrauch machen, wenn Du es für richtig hältst. Du allein entscheidest also, ob und wann Du etwas gegen eine Abmahnung unternimmst.
Gleiches gilt für eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus Deiner Personalakte. Auch hier gibt es keinerlei Fristen. Solange eine Abmahnung in Deiner Personalakte dokumentiert ist und solange Dein Arbeitgeber daran festhält, dass die Abmahnung berechtigt ist, kannst Du dagegen klagen.
Gibt es eine Frist, wie lange meine Abmahnung wirksam ist?
Grundsätzlich gilt, dass selbst eine berechtigte Abmahnung irgendwann keine Rüge- und Warnfunktion mehr hat. Hast Du Dir über einen längeren Zeitraum nichts mehr zuschulden kommen lassen, reicht die damalige Abmahnung als Begründung einer verhaltensbedingten Kündigung nicht mehr aus. Stattdessen wird Dein Arbeitgeber vor einer Kündigung meist erst eine erneute Abmahnung aussprechen müssen. Allerdings gibt es keine konkrete Frist, wann eine Abmahnung ihre Wirkung verliert. Einige Arbeitsgerichte haben entschieden, dass eine Abmahnung bei Verfehlungen wie zu späten Krankmeldungen, unentschuldigtem Fehlen, Verspätungen oder Nichtbefolgen von Anweisungen nach drei Jahren ohne weitere Vorkommnisse unwirksam wird. Andere Gerichte sehen schon zwei Jahre als ausreichenden Zeitraum für den Nachweis einer Verhaltensbesserung. Bei anderen, schwerwiegenderen Vorfällen kann eine Abmahnung aber auch nach fünf oder mehr Jahren noch wirksam sein. Letztlich ist es somit immer eine Einzelfallentscheidung, wann eine Abmahnung ihre Wirkung verliert.
Ähnliches gilt für die Entfernung aus der Personalakte. Zwar sagt die Rechtsprechung, dass eine Abmahnung irgendwann wieder aus der Personalakte entfernt werden muss. Wann dies der Fall ist, ist aber nicht konkret und verbindlich festgelegt. Der Grund hierfür ist, dass eine berechtigte Abmahnung zwar ihre Wirkung verloren haben kann. Trotzdem kann der Arbeitgeber aber Gründe haben, warum er sie in der Personalakte belässt. Denkbar ist beispielsweise, dass er den bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses bei Beförderungen berücksichtigt. Oder dass er bei einer Kündigungsschutzklage durch die alte Abmahnung belegen will, dass nicht immer alles reibungslos verlief. Der Gesetzgeber schreibt daher nicht vor, wann der Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte entfernen muss. Allerdings kann es im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarungen Regelungen geben, wie lange eine Abmahnung maximal in der Personalakte geführt werden darf.
Welche Frist gilt für meine verhaltensbedingte Kündigung nach einer Abmahnung?
Hast Du eine Abmahnung erhalten und ist der Pflichtverstoß erneut aufgetreten, kann Dein Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Durch die Abmahnung hatte er Dich bereits gewarnt, dass Du im Wiederholungsfall mit der Kündigung rechnen musst. Welche Frist dabei gilt, hängt davon ab, wie Dir Dein Arbeitgeber kündigt. Bei einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung gilt nach § 626 Abs. 2 BGB eine Frist von zwei Wochen. Sobald Dein Arbeitgeber von dem Vorfall erfährt, der die Kündigung begründet, muss er die Kündigung also innerhalb von zwei Wochen aussprechen. Entscheidet sich Dein Arbeitgeber für eine ordentliche, fristgerechte Kündigung, muss er keine Fristen beachten. Durch die Abmahnung hatte er Dich auf Dein Fehlverhalten hingewiesen und Dir die Chance gegeben, Dich zu bessern. Kommt das gleiche Fehlverhalten dann erneut vor, kann er Ernst machen und die angedrohte Kündigung umsetzen. Ob die Abmahnung einen, drei oder sechs Monate her ist, spielt bei einer fristgerechten verhaltensbedingten Kündigung keine Rolle. Dies bestätigen Die auch die Fachanwälte wie hier auf dieser Kanzlei.