Widerspruch Abmahnung – Die sicherste Methode um zu widersprechen

Widerspruch AbmahnungHast Du gegen Regeln verstoßen, kann Dich Dein Arbeitgeber abmahnen. Die Abmahnung wird dann in Deine Personalakte aufgenommen und kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sich das Fehlverhalten wiederholt. Allerdings musst Du eine Abmahnung nicht stillschweigend hinnehmen. Hältst Du die Abmahnung für nicht gerechtfertigt, hast Du nämlich mehrere Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen und zu widersprechen.

►Mustervorlage: Widerspruch bei Abmahnung

Arbeitnehmer
Anschrift

Arbeitgeber
Anschrift

 

Ort, den Datum

 

Widerspruch und Gegendarstellung zu Ihrer Abmahnung vom (Datum)

 

Sehr geehrte/ Frau/Herr (Name),

am (Datum)habe ich eine schriftliche/mündliche Abmahnung von Ihnen erhalten. Diese Abmahnung halte ich jedoch für nicht gerechtfertigt.

In der Abmahnung werfen Sie mir folgende/n Pflichtverletzung/en vor:

_________________________________________________________
(Wiederholen, welches Fehlverhalten in der Abmahnung beanstandet wurde.)

Der Sachverhalt kam aus meiner Sicht jedoch wie folgt zustande:

_________________________________________________________
(Erklären, wie es zu dem Vorfall kam; Wichtig: unbedingt sachlich formulieren.)

Anders als in der Abmahnung dargestellt, habe ich meine Pflichten somit nicht verletzt. Ich fordere Sie daher auf, die ungerechtfertigte Abmahnung zurückzunehmen und aus meiner Personalakte zu entfernen. Sollten Sie an Ihrer Darstellung festhalten, werde ich mich gezwungen sehen, gerichtliche Schritte einzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Widerspruch Generator Abmahnung

Widerspruch Generator AbmahnungDu kannst hier innerhalb kürzester Zeit einen Widerspruch gegen Deine Abmahnung erstellen. Wirklich ganz einfach. Eine Abmahnung Deines Arbeitgebers ist ein Warnschuss, den Du unbedingt ernst nehmen solltest. Hältst Du die Abmahnung für unberechtigt oder willst Du die Sache richtigstellen, kannst Du aber einen Widerspruch mit einer Gegendarstellung verfassen. Der folgende Generator liefert Dir dafür alle wichtigen Textbausteine – Du musst dann nur noch Deine persönlichen Angaben ergänzen.

Widerspruch Generator gegen eine Abmahnung

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
1. Hauptteil
2. Hauptteil
Fazit
Schlusssatz
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Was ist eine Abmahnung?

Das Arbeitsverhältnis zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber basiert auf einem Arbeitsvertrag. Aus diesem Arbeitsvertrag ergeben sich euren gegenseitigen Rechte und Pflichten. Verstößt Du gegen Deine Pflichten oder verletzt Du bestimmte Regeln, kann Dich Dein Arbeitgeber deswegen abmahnen. Dabei gibt es drei wesentliche Funktionen, die eine Abmahnung erfüllt:

 1.) Die Abmahnung hat eine Rügefunktion.  Rügefunktion bedeutet, dass Dich Dein Arbeitgeber auf eine Pflichtverletzung aufmerksam macht und Dein Fehlverhalten beanstandet.

 2.) Die Abmahnung hat eine Warnfunktion.  Durch die Abmahnung verwarnt Dich Dein Arbeitgeber. Gleichzeitig droht er Dir arbeitsrechtliche Konsequenzen an, wenn sich Dein Fehlverhalten wiederholen sollte. Meist wird er dabei für den Wiederholungsfall die Kündigung in Aussicht stellen.

 3.) Die Abmahnung hat eine Dokumentationsfunktion.  In den meisten Fällen setzt eine verhaltensbedingte Kündigung voraus, dass Dich Dein Arbeitgeber zuvor mindestens einmal abgemahnt hat. Die Abmahnung dokumentiert deshalb zum einen, wann welches Fehlverhalten in welcher Form aufgetreten ist. Zum anderen belegt die Abmahnung als solches, dass Dich Dein Arbeitgeber wegen des Fehlverhaltens gerügt und gewarnt hatte.

 

Welche Voraussetzungen muss eine wirksame Abmahnung erfüllen?

Durch eine Abmahnung rügt Dein Arbeitgeber ein bestimmtes Fehlverhalten und stellt Dir Konsequenzen in Aussicht, wenn Du erneut gegen Deine Pflichten verstößt. Gleichzeitig gibt Dir Dein Arbeitgeber aber die Chance, Deine Verhaltensweisen zu ändern. Damit eine Abmahnung diese Wirkungen entfalten kann, muss sie grundsätzlich folgende Bestandteile enthalten:

  •  eine konkrete und eindeutige Beschreibung des vertragswidrigen Verhaltens.  In der Abmahnung muss Dein Arbeitgeber genau angeben, was vorgefallen ist. Dabei muss er auch den Ort, das Datum, die Uhrzeit und eventuelle Zeugen benennen. Es reicht nicht, wenn er die Rüge nur allgemein formuliert. So genügt es nicht, wenn er lediglich angibt, dass Du ständig zu spät gekommen bist, mehrfach unentschuldigt gefehlt hast oder die Anweisungen Deines Vorgesetzten regelmäßig nicht befolgst.
  •  eine unmissverständliche Rüge des Fehlverhaltens.  Dein Arbeitgeber muss klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass er Dein Verhalten beanstandet. Meist wird er Dich außerdem auf Deine Pflichten hinweisen und Dir aufzeigen, welches Verhalten richtig ist.
  •  eine klare Aufforderung zu vertragstreuem Verhalten.  Dein Arbeitgeber muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er ein solches Fehlverhalten in Zukunft nicht dulden wird.
  •  eine Androhung von konkreten Konsequenzen im Wiederholungsfall.  Dein Arbeitgeber muss klar und eindeutig angeben, mit welchen Folgen Du rechnen musst, wenn Dein Fehlverhalten erneut auftritt. Auch hier reichen allgemeine Formulierungen nicht aus.

Widerspruch unterschreibenEine weitere Voraussetzung ist, dass Du von der Abmahnung Kenntnis erlangst. Das bedeutet, eine Abmahnung kann nur dann wirksam werden, wenn Du sie auch tatsächlich erhältst. Ob die Abmahnung mündlich oder schriftlich erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Um nachweisen zu können, dass Du von der Abmahnung wusstest, wird sich Dein Arbeitgeber aber vielfach für eine schriftliche Abmahnung entscheiden. Ein Irrglaube ist allerdings, dass eine Abmahnung nur dann wirksam wird, wenn Du sie unterschrieben hast. Durch Deine Unterschrift bestätigst Du lediglich, dass Du die Abmahnung bekommen hast. Deine Unterschrift bedeutet aber nicht, dass Du die Abmahnung anerkennst. Da du somit durch Deine Unterschrift nur den Erhalt, aber nicht den Inhalt bestätigst, ist eine Abmahnung auch ohne Deine Unterschrift wirksam.

 

Was kann ich gegen eine Abmahnung unternehmen?

Eine Abmahnung wird in Deine Personalakte aufgenommen. Lässt Du Dir in der Folgezeit nichts mehr zuschulden kommen, verliert die Abmahnung nach einiger Zeit ihre Wirkung. Je nach Pflichtverstoß ist dies nach zwei oder drei Jahren der Fall. Es gibt aber auch schwerwiegende Pflichtverstöße, bei denen eine Abmahnung selbst nach fünf und mehr Jahren noch wirksam ist. Hat die Abmahnung ihre Wirkung verloren, kann Dich Dein Arbeitgeber wegen des darin gerügten Fehlverhaltens nicht mehr kündigen. Möchte er eine Kündigung aussprechen, muss er Dich stattdessen meist erst erneut abmahnen. Hast Du eine Abmahnung erhalten, hast Du mehrere Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen:

  •  Grundsätzlich musst Du gar nichts unternehmen. Eine Abmahnung ist zwar eine Verwarnung und die Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Aber Dein Arbeitgeber räumt Dir die Chance ein, Dich zu bessern und Dein Fehlverhalten künftig zu unterlassen. Nutzt Du diese Gelegenheit und lässt Dir nichts mehr zuschulden kommen, ist die Abmahnung früher oder später vom Tisch.
  •  Du kannst eine Gegendarstellung verfassen.  Hat Dich Dein Arbeitgeber abgemahnt, bist Du nicht verpflichtet, Gegenschritte einzuleiten. Allerdings hast Du das Recht auf eine Anhörung. Das bedeutet, Du kann eine Erklärung verfassen, in der Du Deine Sicht der Dinge schilderst. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, Deine Gegendarstellung ebenfalls in die Personalakte aufzunehmen.
  •  Hältst Du die Abmahnung für nicht berechtigt, hast Du das Recht, Dich zu beschweren.  Auch hierbei kannst Du eine Gegendarstellung verfassen und Deinen Arbeitgeber auffordern, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Gibt es einen Betriebsrat, kannst Du ihn zu Deiner Unterstützung und als Vermittler einschalten. Dein Arbeitgeber prüft den Sachverhalt daraufhin noch einmal. Stellt sich heraus, dass die Abmahnung tatsächlich ungerechtfertigt war, muss er sie zurücknehmen.
  •  Ist die Abmahnung aus Deiner Sicht ungerechtfertigt, aber Dein Arbeitgeber beharrt darauf, kann Du Klage erheben.  Ein Arbeitsgericht wird dann feststellen, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist. Allerdings solltest Du Dir eine Klage gut überlegen. Zum einen wird dadurch das Arbeitsverhältnis nämlich noch mehr belastet. Zum anderen kann es zwar sein, dass Dein Arbeitgeber die Abmahnung zurücknehmen und aus der Personalakte entfernen muss. Gleichzeitig wird er aber vor Gericht Hinweise erhalten, wie er in Zukunft rechtssichere Abmahnungen gestalten muss.

Bestimmte Fristen musst Du übrigens nicht einhalten. Warum das so ist, kann Du hier Abmahnung Fristen nachlesen. Du selbst kannst also entscheiden, ob, wann und wie Du gegen eine Abmahnung vorgehen möchtest.