Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar
Es kann jedem passieren, dass er infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten gehen kann. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass tagtäglich Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung eingehen. Doch ein Großteil dieser Anträge wird abgelehnt. Bist auch Du betroffen, solltest Du trotzdem nicht gleich aufgeben. Denn nicht selten ändert die Rentenversicherung ihre Meinung , wenn Du gegen die Entscheidung vorgehst.
►Musterbrief: Erwerbsminderungsrente Widerspruch
Name
Anschrift
Deutsche Rentenversicherung
zuständige Niederlassung
Anschrift
Ort, den Datum
Ihr Bescheid vom (Datum) wegen Ablehnung meines Antrags auf Erwerbsminderungsrente
Versicherungsnummer: ___________________________
Aktenzeichen: __________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom (Datum) lehnen Sie meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden und lege deshalb hiermit Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein.
Die ausführliche Begründung meines Widerspruchs werde ich zeitnah in einem zweiten Schreiben nachreichen.
(Oder: Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt: _____________ [Formuliere hier möglichst präzise, warum Du die Entscheidung für falsch hältst. Beziehe Dich dabei auf die Gründe, die in dem Ablehnungsbescheid genannt sind. Wichtig dabei ist, dass deutlich wird, warum Du nicht mehr arbeiten gehen kannst. Es reicht nicht, wenn Du nur Befunde aufzählst. Stattdessen musst Du aufzeigen, welche konkreten Auswirkungen Deine Erkrankungen haben.] ______________________________ )
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Widerspruch Generator Erwerbsminderungsrente
Es könnte durchaus der Eindruck entstehen, die Rentenversicherung würde Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente erst einmal grundsätzlich ablehnen. Egal, wie krank der Betroffene ist oder welche Behinderungen vorliegen. Das stimmt so natürlich nicht. Die Erwerbsminderungsrente ist an bestimmte versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen geknüpft und diese müssen eben erfüllt sein. Trotzdem wird ein Großteil aller Anträge abgelehnt – und das nicht selten aus zweifelhaften Gründen. Deshalb solltest Du den Kopf nicht in den Sand stecken, wenn Dein Antrag abgelehnt wurde. Lege stattdessen Widerspruch ein! Formulierungshilfen für Deinen Widerspruch bietet Dir unser Generator.
Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.
Welche Voraussetzungen Du für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen musst
Damit Du eine Erwerbsminderungsrente erhalten kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Neben medizinischen Gründen gehören hierzu auch versicherungsrechtliche Bedingungen. Konkret kann Dir eine Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, wenn
- Du wegen Deines Alters noch keinen Anspruch auf die reguläre Altersrente hast.
- Du mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert warst.
- Du in den fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang sozialversicherungspflichtig tätig warst.
- Deine Erwerbsfähigkeit durch medizinische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen nicht wieder hergestellt werden kann, die medizinischen Möglichkeiten also ausgeschöpft sind.
- Du wegen Deiner Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kannst. Reicht Dein Leistungsvermögen aus, um mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich zu arbeiten, kannst Du eine Teilerwerbsminderungsrente bekommen. Diese entspricht der halben Erwerbsminderungsrente.
- Wichtig zu wissen ist aber, dass die Rentenversicherung nicht nur Deinen Beruf berücksichtigt. Für die Beurteilung des Leistungsvermögens ist stattdessen maßgeblich, ob es irgendeine Tätigkeit gibt, die Du noch verrichten könntest.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Mithilfe dieser Informationen wird ermittelt, wie es um Dein Leistungsvermögen bestellt ist. Kommt die Rentenversicherung zu dem Ergebnis, dass Deine Arbeitskraft nicht wieder hergestellt werden kann und es auf dem Arbeitsmarkt keine Tätigkeit gibt, die Du noch ausüben kannst, bekommst Du die volle Erwerbsminderungsrente. Ist Dein Leistungsvermögen so eingeschränkt, dass Du weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kannst, wird die teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt. Ist die Rentenversicherung aber der Meinung, dass Du noch irgendeiner Arbeit nachgehen kannst, wird sie Dich auf diese Tätigkeit verweisen und Deinen Antrag ablehnen.
Was kann ich tun, wenn meine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde?
Einige Anträge werden abgelehnt, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dagegen kannst Du leider nicht viel unternehmen. Du solltest aber prüfen, ob Du vielleicht andere Sozialleistung in Anspruch nehmen kannst. Sehr viele Anträge werden jedoch abgelehnt, weil die vorliegenden Erkrankungen und Gesundheitsstörungen das Leistungsvermögen angeblich nicht so sehr einschränken, dass keinerlei Arbeit mehr möglich ist. In diesem Zusammenhang nennt die Rentenversicherung dann Tätigkeiten, die Du ihrer Meinung nach trotz Deiner Krankheit ausüben kannst. In welchem Beruf Du vorher gearbeitet hast, spielt keine Rolle. Die Rentenversicherung darf Dich nämlich auf jede zumutbare Tätigkeit verweisen. Wurde Dein Antrag abgelehnt, weil die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kannst Du Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit solltest Du auch nutzen, wenn Du die Entscheidung für falsch hältst. Das Widerspruchsverfahren ist für Dich kostenlos und Du hast ja auch nichts zu verlieren!
- Tipp: Damit Dein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, muss er gut begründet sein. Deshalb solltest Du Dir ausreichend Zeit nehmen, um ihn zu formulieren. Bespreche Dich dazu auch mit Deinen Ärzten. Sie können Dir möglicherweise Hinweise geben, wie Du argumentieren kannst. Auch Sozialverbände, Patientenberatungen, Deine Krankenkasse oder ein Anwalt haben vielleicht gute Tipps für Dich. Reicht Dir die Widerspruchsfrist nicht aus, um Deine Begründung zusammenzustellen, solltest Du zunächst nur Widerspruch einlegen. Damit ist die Frist gewahrt und Deine Begründung kannst Du später nachreichen.
Wie geht es nach meinem Widerspruch weiter?
Ist Dein Widerspruch eingegangen, beginnt das Widerspruchsverfahren, auch Vorverfahren genannt. Die Rentenversicherung überprüft nun noch einmal ihre Entscheidung. Üblicherweise holt sie dabei erneut Stellungnahmen bei Deinen Ärzten ein und veranlasst ein weiteres Gutachten. Kommt die Rentenversicherung nach ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass Dein Widerspruch berechtigt ist, wird ihm abgeholfen. Du erhältst daraufhin einen Abhilfebescheid. Damit wird Deinem Widerspruch entsprochen und Deine Erwerbsminderungsrente nun doch bewilligt. Führt die Prüfung zu keinem anderen Ergebnis, wird Dein Widerspruch an die Widerspruchsstelle übergeben. Hier wird der Sachverhalt noch mal geprüft. Bleibt es bei der Entscheidung, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Damit wird Dein Widerspruch zurückgewiesen. Die Gründe dafür sind im Widerspruchsbescheid genannt. Auch den Widerspruchsbescheid musst Du aber nicht akzeptieren. Du kannst dagegen nämlich Klage vor dem Sozialgericht erheben.