Widerspruch Änderung AGB

Jede Privatperson und jedes Unternehmen hat verschiedene Verträge laufen. Der Anbieter einer Leistung hat das Recht, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit und ohne die Angabe von Gründen zu ändern und zwar durch entsprechende Änderungsklauseln. Die bestehenden Aspekte der AGB bleiben von den Änderungen unberührt – sofern sie nicht Teil der Änderungsklauseln sind. Ihr Stromanbieter, Internetanbieter oder ein anderer Anbieter hat seine AGB geändert und Sie möchten den neuen AGB widersprechen?

Sie möchten wissen, was man bei einem Widerspruch gegen Änderungen der AGB beachten muss und wie ein solches Schreiben aussieht? Sie benötigen eine Mustervorlage für dieses Schreiben und möchten alles Wissenswerte zu dem Thema erfahren? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Bei uns erfahren Sie alles Wichtige zum Thema „Widerspruch Änderung AGB“ und wir zeigen Ihnen, wie man einen solchen Widerspruch bei einem Stromanbieter, einem Internetanbieter oder einem anderen Anbieter einreicht. Sie können unsere Mustervorlage ganz einfach ausfüllen, ausdrucken und anschließend absenden. So wird der Widerspruch gegen die neuen AGB zum Kinderspiel.

►Mustervorlage für den Widerspruch Änderung AGB

Ihr Name

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PLZ und Ort

 

Unternehmen

Straße und Hausnummer

PLZ und Ort

Widerspruch gegen die Änderungen der AGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Schreiben vom ______________ kündigten Sie Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum _______________ an. Hiermit widerspreche ich diesen Änderungen ausdrücklich.

Ich bitte Sie höflichst, mir den Erhalt dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen und mich über ggf. von Ihnen aufgrund dieses Schreibens einzuleitende Schritte zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Ort, Datum

___________________ ______________________

Sie sollten beachten, dass eine solche Mustervorlage stets dem Einzelfall anzupassen ist. Fragen Sie bei Bedarf einen Anwalt um Rat.

Änderungen ohne Kundeninformation sind nicht gestattet

Die Frage, ob ein Anbieter seine AGB ändern darf, ohne den Kunden über die neuen Bestimmungen zu informieren, kann mit „nein“ beantwortet werden. Als allgemeine Richtlinie gilt, dass die Änderungsklausel den Kunden im Vergleich zu den alten AGB nicht unangemessen benachteiligen darf. Ihr Anbieter muss den von Ihnen abgeschlossenen Vertrag einhalten und sämtliche Änderungen bedürfen Ihrer Zustimmung. Bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen wie einem Mobilvertrag gelten andere Bedingungen wie bei kurzfristigeren Verträgen. Auch das heißt aber nicht, dass Ihr Anbieter den vereinbarten Vertrag einfach ändern darf, da der Vertrag sonst unwirksam würde.

Gut zu wissen: Wenn ein Anbieter seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, muss er sie darüber informieren. Nach dem Erhalt dieser Information haben Sie die Möglichkeit und auch das Recht, den Änderungen zu widersprechen. Die Frist für den Widerspruch beträgt meist zwischen zwei Wochen und einem Monat. Wenn Sie den Änderungen der AGB rechtzeitig widersprechen, gelten für Ihren Vertrag weiterhin die alten Bedingungen.

Der Widerspruch Änderung AGB kann zur Kündigung führen

In vielen Fällen bewirkt ein Widerspruch gegen die Änderungen der AGB, dass der Anbieter den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt. Das mag zwar unfair, wenn nicht sogar unrecht wirken, in der Alltagswelt ist es allerdings kaum möglich gegen eine solche Kündigung durch den Anbieter vorzugehen. Es macht beispielsweise auch einen Unterschied, ob der Anbieter seine AGB aufgrund von gesetzlichen Änderungen anpassen musste, oder ob es keinen ersichtlichen Grund für die Änderungen gibt.

Beachten Sie: Anders als der Anbieter können Sie Ihren Vertrag aufgrund von geänderten AGB nur kündigen, wenn mit den Änderungen ein deutlicher Nachteil für Sie einhergeht. Eine andere Möglichkeit, um den Vertrag im Rahmen einer AGB-Änderung zu kündigen, besteht in einem sogenannten AGB-Sonderkündigungsrecht, das im Vertrag geregelt sein muss.

Zulässige und unzulässige Änderungen

Wie bereits erläutert, sind AGB-Änderungen, die einen Nachteil für den Kunden bedeuten, unzulässig bzw. bedürfen dem beidseitigen Einverständnis. Im Folgenden zwei Beispiele für unzulässige Änderungen in den AGB:

  • Verlängerung der Laufzeit
  • Verschlechterung der Nutzungsmöglichkeiten und / oder der Vertragsleistungen

Demgegenüber können eine geringfügige Tarifänderung und geänderte Öffnungszeiten als Beispiele für zulässige AGB-Änderungen angeführt werden. Generell muss in jedem Fall berücksichtigt werden, welche Nachteile mit den Änderungen der AGB im Einzelfall eintreten können.

Das muss der Widerspruch bei AGB-Änderung beinhalten

In diesem Abschnitt erhalten Sie einen Überblick über die Informationen, die Ihr Widerspruch gegen die Änderung der AGB beinhalten muss.

  • Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und die Anschrift des Anbieters
  • Die Bezeichnung des Vertrags (Vertragsnummer), der von den AGB-Änderungen betroffen ist
  • Kundenummer
  • Das Datum, an dem das Schreiben aufgesetzt wurde
  • Das Datum, an dem die Änderungen greifen sollen bzw. das Datum der neuen AGB
  • Ein ausdrücklicher Hinweis, dass Sie den Änderungen widersprechen
  • Unterschrift

Rechtzeitig widersprechen

Sofern Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters widersprechen, läuft der Vertrag entweder zu den bisherigen Bedingungen weiter oder der Anbieter kündigt den Vertrag. Damit die Änderungen der AGB nicht gegen Ihren Willen gültig werden, müssen Sie die Frist für den Widerspruch einhalten! Es empfiehlt sich, das Schreiben per Post und als Einschreiben-Rückschein zu versenden. So sind Sie „auf der sicheren Seite“ und der Anbieter kann Ihnen nicht vorwerfen, niemals ein solches Schreiben versandt zu haben.