Aktualisiert am 28. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper
Ein Widerspruch gegen einen BAföG-Bescheid ist notwendig, wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung ungerechtfertigt oder fehlerhaft ist. Unser Musterschreiben bietet Ihnen eine rechtlich geprüfte Vorlage, die Ihnen hilft, Ihren Widerspruch effektiv und korrekt zu formulieren. Diese Vorlage wurde von erfahrenen Fachanwälten geprüft, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.
Straße Hausnummer
PLZ Ort
BAföG-Amt
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Ort, Datum
Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid vom [Datum des Bescheids], Förderungsnummer [Förderungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid vom [Datum des Bescheids] mit der Förderungsnummer [Förderungsnummer] ein. Nach eingehender Prüfung des Bescheids bin ich der Meinung, dass diese Entscheidung aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt ist:
- Fehlende oder unzureichende Begründung: Die im Bescheid genannten Gründe sind nicht ausreichend dargelegt oder nachvollziehbar.
- Falsche Berechnung: Die im Bescheid angegebenen Berechnungen sind fehlerhaft. Beispielsweise wurden meine Einkünfte nicht korrekt erfasst.
- Unberücksichtigte Ausgaben: Relevante Ausgaben wurden bei der Berechnung meines Bedarfs nicht berücksichtigt.
- Veränderung der Umstände: Es haben sich seit der Antragstellung wesentliche Veränderungen in meiner finanziellen Situation ergeben, die eine höhere Förderung rechtfertigen.
Ich bitte Sie daher, den Bescheid zu überprüfen und mir eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Widerspruchs sowie eine erneute Prüfung meines Antrags zukommen zu lassen. Zudem fordere ich eine detaillierte und nachvollziehbare Begründung Ihrer Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]Vorname Nachname
Voraussetzungen für den Widerspruch gegen einen BAföG-Bescheid
Voraussetzung | Beschreibung |
---|---|
Fristgerechte Einreichung | Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden. |
Schriftform | Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und eine klare Erklärung des Widerspruchs enthalten. |
Begründung | Der Widerspruch sollte eine klare und nachvollziehbare Begründung enthalten, warum die Entscheidung als ungerechtfertigt oder fehlerhaft erachtet wird. |
Nachweise und Dokumente | Es sollten alle relevanten Nachweise und Dokumente beigefügt werden, die Ihre Argumente stützen und die Änderung Ihrer finanziellen Situation belegen. |
Eingangsbestätigung | Es ist ratsam, eine schriftliche Bestätigung des Eingangs des Widerspruchs vom BAföG-Amt anzufordern, um sicherzustellen, dass der Widerspruch bearbeitet wird. |
Endlich liegt der langersehnte BAföG-Bescheid im Briefkasten – aber nicht selten folgt auf die Vorfreude auch gleich die Ernüchterung. Nämlich dann, wenn das BAföG geringer ausfällt als gedacht oder wenn der Antrag gar komplett abgelehnt wurde.
Noch ist aber nichts verloren, denn Du hast mehrere Möglichkeiten, wie Du nun reagieren kannst. Alles Wichtige dazu erfährst Du hier.
►Widerspruch BAföG – eine Mustervorlage
Name
Anschrift
Zuständiges BAföG-Amt
Anschrift
Ort, den Datum
BAföG-Bescheid vom (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
am (Datum) habe ich den oben genannten BAföG-Bescheid erhalten. Allerdings bin ich mit dem Bescheid nicht einverstanden.
Zur Begründung:
__________________________________(Nenne hier alle Gründe, die aus Deiner Sicht gegen die Entscheidung des BAföG-Amtes sprechen, z.B. das eigene Einkommen oder das Einkommen der Eltern/des Ehepartners wurde zu hoch angerechnet, es wurde ein falscher Bedarfssatz zugrunde gelegt, Freibeträge wurden nicht berücksichtigt, Auslands-BAföG wurde zu Unrecht abgelehnt usw. Wurde Dein Antrag abgelehnt, weil Unterlagen fehlten, kannst Du diese jetzt zusammen mit dem Widerspruch nachreichen.) __________
Daher lege ich hiermit Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid ein und bitte um eine erneute Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Widerspruch Generator BAföG
Die Grundidee hinter BAföG ist, jedem die schulische oder universitäre Ausbildung zu ermöglichen, die seinen Interessen und Fähigkeiten entspricht. Fehlende finanzielle Mittel sollen nicht der Grund dafür sein, dass die gewünschte Ausbildung unmöglich wird. Nun kann es aber durchaus passieren, dass Du deutlich weniger BAföG erhältst als Du gedacht hast. Oder dass Dein Antrag sogar komplett abgelehnt wird. Ist diese Entscheidung aus Deiner Sicht falsch, solltest Du Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid einlegen.
Wenn Du mit dem BAföG-Bescheid nicht einverstanden bist
Hast Du Deinen BAföG-Bescheid erhalten, solltest Du ihn zunächst einmal in aller Ruhe prüfen. Möglicherweise hattest Du zwar erwartet, dass Du mehr BAföG bekommst. Die Berechnungen können aber trotzdem durchaus richtig sein. Wann, wofür und wie lange Studierende in welcher Höhe BAföG erhalten, ist klar geregelt. Nachlesen kannst Du die Regelungen hier: das-neue-bafoeg.de
Manchmal stimmt ein Bescheid allerdings tatsächlich nicht. In diesem Fall hast Du mehrere Möglichkeiten. Oft genügt schon eine sogenannte Änderungsmitteilung. Eine Änderungsmitteilung nach § 60 Abs.1 SGB I macht dann Sinn, wenn Tatsachen oder Verhältnisse, die für die Bewilligung und Höhe der Leistung maßgeblich sind, nicht oder nicht richtig berücksichtigt wurden. Bist Du beispielsweise umgezogen, haben sich die Verhältnisse bei Deinen BAföG-berechtigten Geschwistern verändert, hast Du geheiratet oder gab es andere Änderungen, kannst Du die BAföG-Behörde durch eine Änderungsmitteilung darüber informieren. Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist dann nicht notwendig.
Eine weitere Möglichkeit ist ein sogenannter Aktualisierungsantrag nach § 24 Abs. 3 BAföG. Bei der Berechnung vom BAföG wird das Einkommen Deiner Eltern oder Deines Partners im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums angerechnet. Wird dieses Einkommen im aktuellen Bewilligungszeitraum aber wahrscheinlich deutlich geringer sein, kannst Du einen Aktualisierungsantrag stellen. Daraufhin ändert das zuständige Amt die Berechnung und erlässt einen vorläufigen Bescheid. Eine endgültige Entscheidung fällt, wenn die Einkommenshöhe verbindlich festgestellt werden kann. Zuviel bezahltes BAföG musst Du dann aber ggf. zurückzahlen.
Die BAföG-Ämter haben prinzipiell einen recht großen Handlungsspielraum, wenn es um die nachträgliche Änderung von Bescheiden geht. Oft reicht es deshalb, wenn Du Dich an das zuständige Amt wendest und Deine Änderungswünsche mitteilst. Manchmal lassen sich ein Widerspruch oder gar eine Klage vor dem Verwaltungsgericht aber nicht vermeiden.
Widerspruch oder Klage?
Möchtest Du gegen den BAföG-Bescheid vorgehen, hängt die richtige Vorgehensweise vom Bundesland ab. Je nach Bundesland gibt es nämlich unterschiedliche Regelungen. In einigen Bundesländern kannst Du Dir aussuchen, ob Du erst Widerspruch einlegen oder direkt Klage erheben möchtest. In anderen Bundesländern musst Du Widerspruch einlegen. Eine Klage ist erst möglich, wenn Dein Widerspruch zurückgewiesen wurde. Außerdem gibt es Bundesländer, in denen das Widerspruchsverfahren, auch Vorverfahren genannt, komplett abgeschafft wurde. Hier kannst Du Dich nur durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den BAföG-Bescheid wehren. Welche Regelung für Dich gilt, steht auf Deinem Bescheid: Am Ende des Bescheid findest Du eine Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelbelehrung. Dort ist angegeben, wie Du gegen den BAföG-Bescheid vorgehen kannst.
Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid einlegen
An den Widerspruch selbst werden nur wenige Anforderung gestellt. Die Grundidee ist nämlich, dass jeder in der Lage sein soll, einem Bescheid ohne Fachwissen oder juristische Hilfe zu widersprechen. Deshalb reicht als Widerspruch auch ein formloses Schreiben aus. In diesem Schreiben musst Du Deinen Namen, Deine Anschrift und den Bescheid nennen, gegen den Du Widerspruch einlegst. Außerdem sollte klar und eindeutig hervorgehen, dass Du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist. Das Wort Widerspruch musst Du aber nicht unbedingt benutzen. Begriffe wie Einspruch oder Einwände sind genauso möglich. Eine Begründung ist ebenfalls nicht zwingend vorgeschrieben. Im Prinzip reicht es also, wenn Du nur Deinen Widerspruch erklärst. In dem Schreiben kannst Du darauf hinweisen, dass Du eine Begründung nachreichst. Insgesamt macht ein Widerspruch ohne Begründung aber wenig Sinn. Dein Widerspruch hat nämlich zur Folge, das die Behörde den BAföG-Bescheid noch einmal prüfen muss. Gibst Du nicht an, was aus Deiner Sicht falsch ist, oder nennst Du keine neuen Sachverhalte, wird die Prüfung vermutlich kein anderes Ergebnis bringen.
Für Deinen Widerspruch hast Du grundsätzlich einen Monat lang Zeit. Richten musst Du Deinen Widerspruch an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Genaue Angaben hierzu und auch die Adresse findest Du in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid. Ist Dein Widerspruch eingegangen, prüft die Behörde den Widerspruch und den Bescheid. Hält sie den Widerspruch für begründet, hilft sie ihm ab, indem sie den Bescheid aufhebt oder ändert. Weist die Behörde den Widerspruch zurück, wird er an die zuständige Widerspruchsbehörde weitergeleitet. Dort wird ein Widerspruchsbescheid erlassen. Darauf ist ausgeführt, warum Deinem Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte. Außerdem steht auf dem Widerspruchsbescheid, wie Du gegen diese Entscheidung vorgehen kannst.
BAFÖG Ratgeber – Wer hat Anspruch?