Widerspruch Exmatrikulation jetzt einlegen

Widerspruch ExmatrikulationEs kann passieren, dass ein Student feststellt, dass das gewählte Studienfach so gar nicht seinen Vorstellungen entspricht. Vielleicht war das Studienfach auch nur eine Notlösung und sollte die Zeit überbrücken, bis ein Platz im Wunschfach frei wird. Manchmal ändert sich auch die Lebenssituation oder ein lukratives Jobangebot winkt. Im Normalfall möchte ein Student sein Studium aber regulär beenden. Nur was ist, wenn die Uni Deine Pläne durchkreuzt? Wenn sie Dich schriftlich über eine Exmatrikulation von Amts wegen informiert? Gegen eine solche Entscheidung kannst Du vorgehen!

►Mustervorlage: Widerspruch Exmatrikulation

Student
Anschrift

Uni
Anschrift

 

Ort, den Datum

 

Widerspruch gegen Ihren Exmatrikulationsbescheid vom (Datum)

Matrikelnummer: ______________________________

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr (Name)/Damen und Herren,

mit Bescheid vom (Datum) verfügen Sie meine Exmatrikulation mit Wirkung zum (Datum). Gegen diesen Exmatrikulationsbescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Widerspruch ein.

Die Voraussetzungen für eine Exmatrikulation von Amts wegen liegen nicht vor: ________ (Wiederhole, womit die Uni die Exmatrikulation begründet und erkläre, warum dies aus Deiner Sicht nicht gerechtfertigt ist; z.B. Eine Exmatrikulation ist möglich, wenn der Studierende die fälligen Beiträge trotz Mahnung, Fristsetzung und Androhung der Exmatrikulation nicht entrichtet. In meinem Fall ging dem Exmatrikulationsbescheid jedoch keine Mahnung voraus. Eine Frist wurde mir ebenfalls nicht gesetzt. Ihre Entscheidung ist somit rechtswidrig.) ________________

Zusammen mit meinem Widerspruch beantrage ich die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Exmatrikulation.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Mögliche Gründe für eine Exmatrikulation

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb eine Uni die Exmatrikulation eines Studenten anordnen kann. So kannst Du unter anderem exmatrikuliert werden, wenn

  • Du die fälligen Studiengebühren oder Semesterbeiträge gar nicht, nur anteilig oder zu spät bezahlt hast.
  • Dein Anspruch, vorgeschriebene Prüfungen abzulegen, erloschen ist.
  • Du die Leistungen, die für eine Fortsetzung des Studiums vorgeschrieben sind, nicht erbracht hast (z.B. wenn Du zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Mindestanzahl an Punkten erreicht haben musst).

Die genauen Gründe, die eine Exmatrikulation von Amts wegen rechtfertigen, und die konkreten Regelungen dazu ergeben sich aus dem Landeshochschulgesetz (LHG) Deines Bundeslandes.

 

Was Du gegen die Exmatrikulation unternehmen kannst

Juristisch gesehen handelt es sich bei einem Exmatrikulationsbescheid um einen Verwaltungsakt. Und gegen einen Verwaltungsakt kannst Du Widerspruch einlegen. Möchtest Du also verhindern, dass die Uni Dein Studium zwangsweise beendet, solltest Du aktiv werden. Wie, wo und bis wann Du Widerspruch einlegen kannst, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Exmatrikulationsbescheid. Im Normalfall gilt aber, dass Du für Deinen Widerspruch nur einen Monat lang Zeit hast. Pauschal zu raten, welche Vorgehensweise die beste und sicherste Lösung ist, ist ein wenig schwierig. Dies liegt daran, dass jedes Bundesland eigene Regelungen hat. Zudem sind die Verfahrensabläufe von Uni zu Uni verschieden. Im Allgemeinen ist jedoch folgende Strategie ratsam:

  1. Zuerst solltest Du Dir den Exmatrikulationsbescheid genau durchlesen. Dort sind die Gründe für Deinen Rausschmiss aufgeführt.
  2. Als nächstes solltest Du Dich an das Sekretariat oder die zuständige Stelle wenden. Dort kannst Du Dich zum einen näher über die Gründe für Deine Exmatrikulation informieren. Zum anderen kannst Du in Erfahrung bringen, wie Du nun am besten vorgehen solltest.
  3. Hast Du alle Infos zusammen, solltest Du schriftlich Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch ist zwar nicht immer notwendig. Du bist so aber auf der sicheren Seite. Dazu gleich mehr.
  4. Bleibt Dein Widerspruch erfolglos, kannst Du Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Spätestens jetzt solltest Du Dir aber anwaltlichen Beistand holen.

 

Widerspruch gegen den Exmatrikulationsbescheid einlegen

Widerspruch ExmatrikulationWurdest Du exmatrikuliert, weil Du die fälligen Entgelte nicht ordnungsgemäß bezahlt hast, reicht es häufig aus, wenn Du die Zahlung sofort nachholst. Legst Du den Zahlungsnachweis im Studiensekretariat vor, ist die Sache dadurch oft bereits erledigt und Du bleibst weiterhin an der Uni eingeschrieben. Generell ist aber ratsam, schriftlich Widerspruch einzulegen. In Deinem Schreiben solltest Du begründen, warum die Exmatrikulation aus Deiner Sicht nicht berechtigt ist. Hast Du Unterlagen wie Zahlungsnachweise, Zwischenzeugnisse oder Verlängerungsbescheide, die Deine Meinung untermauern, solltest Du diese in Kopie beilegen. Durch Deinen Widerspruch wahrst Du die Widerspruchsfrist. Gleichzeitig hast Du einen Beleg dafür, dass Du sofort etwas gegen die Entscheidung unternommen hast, falls später eine Klage notwendig werden sollte. Infos zu der Unzulässigkeit einer rückwirkenden Exmatrikulation findest Du hier.

Übrigens: In einigen Bundesländern gibt es das Widerspruchsverfahren, auch Vorverfahren genannt, nicht mehr. Hier müsstest Du dann direkt Klage erheben. Trotzdem kann es nicht schaden, erst einmal Widerspruch einzulegen. Möglicherweise lässt sich die Angelegenheit so klären und ein langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden.

 

Was nach dem Widerspruch passiert

Dein Widerspruch bewirkt grundsätzlich, dass die Uni ihre Entscheidung noch einmal überdenken muss. Konntest Du in Deinem Widerspruch schlüssig aufzeigen, warum die Exmatrikulation nicht gerechtfertigt ist, wird Deinem Widerspruch abgeholfen. Abhelfen heißt, dass die Uni Dir Recht gibt.  Der Exmatrikulationsbescheid wird folglich aufgehoben und Du bleibst weiterhin Student an dieser Uni.  Voraussetzung ist natürlich, dass der Exmatrikulationsgrund aus der Welt geschafft ist, Du als beispielsweise fällige Zahlungen geleistet hast.

Einwand ExmatrikulationBis über Deinen Widerspruch entschieden wurde, kann einige Zeit vergehen. Dein Widerspruch hat aber eine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Solange keine Entscheidung vorliegt, wird die Exmatrikulation nicht bestandskräftig. Du kannst Dein Studium also zunächst wie gehabt fortsetzen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Uni die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheids angeordnet hat. In diesem Fall wäre die Exmatrikulation direkt wirksam. Du kannst in diesem Fall aber beantragen, dass der Vollzug ausgesetzt wird.

Bleibt die Uni bei ihrer Entscheidung, Dich zu exmatrikulieren, erhältst Du einen Widerspruchsbescheid. Darin begründet die Uni, warum Dein Widerspruch zurückgewiesen wird. Gegen einen negativen Widerspruchsbescheid kannst Du klagen. Für die Klageerhebung hast Du einen Monat lang Zeit. Welches Verwaltungsgericht für Dich zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Widerspruchsbescheid.

Tipp: Möchtest Du den juristischen Weg nicht gehen, solltest Du die Uni darum bitten, die Exmatrikulation von Amts wegen nachträglich in eine beantragte Exmatrikulation umzuwandeln. Letztere brauchst Du, damit Du Dich an einer anderen Uni einschreiben kannst oder damit Dir eine Rentenausfallzeitenbescheinigung ausgestellt wird.