Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar
Es hätte alles so schön sein können: Dein Abitur hast Du in der Tasche und Deine Wunschuniversität bietet genau den Studiengang mit dem Abschluss an, den Du absolvieren möchtest. Doch dann lehnt die Uni Deine Studienplatzbewerbung ab. Vielleicht bist Du aber auch schon mitten im Studium, als die Uni Deine Exmatrikulation verfügt. Natürlich ist das keine angenehme Situation – aber auch kein Grund, um den Kopf in den Sand zu stecken. Gegen beide Entscheidungen kannst Du Dich nämlich wehren – und unser Widerspruch Generator hilft Dir dabei.
Studienplatz Widerspruch Generator gegen einen Ablehnungsbescheid
Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.
Wichtige Infos zum Widerspruch bei einem Ablehnungsbescheid
Lehnt die Uni Deine Bewerbung um einen Studienplatz ab, erhältst Du einen Ablehnungsbescheid. Darin steht, warum Dein Zulassungsantrag abgelehnt wurde. In aller Regel erfolgt eine Ablehnung aus formalen oder aus Kapazitätsgründen. Neben der Mitteilung und der Begründung der Entscheidung enthält der Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dort ist angegeben, bis wann und wie Du Widerspruch einlegen kannst. Meist hast Du einen Monat lang Zeit, um dem Ablehnungsbescheid schriftlich zu widersprechen. Bestimmte Formvorgaben für den Widerspruch gibt es dabei nicht. Das bedeutet, Du kannst ein normales Schreiben verfassen und darin Deinen Widerspruch erklären. Du solltest Deinen Widerspruch aber auf jeden Fall begründen, auch wenn das grundsätzlich nicht vorgeschrieben ist. Geht Dein Widerspruch ein, hat das zur Folge, dass die Uni ihre Entscheidung noch einmal prüft. Machst Du keine Angaben dazu, warum Du die Ablehnung für ungerechtfertigt hältst und warum Dir die Uni einen Studienplatz zuweisen sollte, wird sie nach Aktenlage entscheiden. Die Chancen, dass Dein Widerspruch Erfolg hat, sind dann nicht sehr groß.
Wichtige Infos zum Widerspruch bei einem Exmatrikulationsbescheid
Und nach dem Widerspruch?
Hilft die Uni Deinem Widerspruch ab, hast Du Dein Ziel erreicht. Die Uni gibt Dir Recht und die Angelegenheit ist vom Tisch. Weist die Uni Deinen Widerspruch zurück, erhältst Du einen Widerspruchsbescheid. Darin begründet die Uni, warum sie bei Ihrer ursprünglichen Entscheidung bleibt. Um Dich gegen den Widerspruchsbescheid zu wehren, bleibt Dir nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Um Klage zu erheben, hast Du in aller Regel einen Monat lang Zeit, gerechnet ab dem Erlass des Widerspruchsbescheids. Eine Klage solltest Du Dir aber gut überlegen, denn ein Gerichtsverfahren kostet nicht nur Geld, sondern auch jede Menge Zeit und Nerven.