Widerspruch Hartz 4 – Alles was Du brauchst inkl. Mustervorlage

Widersprucg Hartz 4Bist Du der Meinung das Dein Bescheid fehlerhaft ist? Dann bist Du nicht der einzige. Fehler passieren täglich bei Ämtern und deshalb solltest Du auch einen Widerspruch jetzt einlegen.  Nicht später, sondern jetzt!  Wenn Du nicht in der Lage bist, Deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, greift Dir der Staat mit Hartz IV oder ALG II unter die Arme. Nun kann es aber passieren, dass Dein Antrag abgelehnt wird oder Du mit einem Bescheid nicht einverstanden bist. In diesem Fall hast Du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

►Hartz 4 Widerspruch – eine Mustervorlage

Vor- und Nachname
Anschrift

Jobcenter/Arge __________________
Anschrift

Ort, den Datum

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ___________________
Aktenzeichen: __________________________________________
Nummer der Bedarfsgemeinschaft : _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein, den ich am _____________ erhalten habe.

In Ihrem Bescheid lehnen Sie meinen Antrag auf ___________________ ab. Als Begründung führen Sie an, dass ___________________________________________ (wörtlich zitieren oder sinngemäß wiederholen, welche Gründe genannt wurden.) _____________________________________________________________________

Die von Ihnen genannten Sachverhalte treffen jedoch nicht/nur in Teilen zu. Die Sachlage stellt sich vielmehr wie folgt dar: __________________________________
____ (alles aufführen, was nicht berücksichtigt wurde bzw. wo Fehler vorliegen) ____
_____________________________________________________________________

Ich fordere Sie daher auf, Ihren Bescheid zu überprüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Was sind Hartz IV und ALG II?

Widerspruch Hartz 4 LeistungenIm allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Hartz IV und ALG2 oft synonym verwendet. Hinter Hartz IV verbirgt sich das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Dieses Gesetz wurde – wie das gesamte Hartz-Konzept – von einer Kommission erarbeitet, die von Peter Hartz geleitet wurde. Mit Inkrafttreten von Hartz IV wurde in erster Linie das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) neu geregelt. Zusätzlich dazu gab es aber auch Änderungen in anderen Gesetzbüchern, etwa im SGB III und SGB XII.
Die Leistungen aus dem SGB II heißen offiziell Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Regelleistung, die Kosten für die Unterkunft und Mehrbedarfe werden wiederum unter dem Namen Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengefasst. Dabei ist das ALG II an die Stelle der früheren Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe getreten.

 

Wer kann Hartz IV bekommen?

ALG II ist als Grundsicherung für sogenannte erwerbsfähige Leistungsberechtigte vorgesehen. Hierzu gehören Personen, die

  • zwischen 15 und, je nach Jahrgang, 65 bis 67 Jahre alt sind.
  • erwerbsfähig sind. Erwerbsfähigkeit ist gegeben, wenn die Person mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann.
  • hilfebedürftig sind. Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn die Person ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig alleine aufbringen kann. Neben eigenem Einkommen und Vermögen werden bei der Beurteilung auch das Einkommen und Vermögen von Angehörigen sowie andere Sozialleistungen berücksichtigt. Deshalb kann auch ein Erwerbstätiger hilfebedürftig sein. Erzielt er nur ein geringes Arbeitseinkommen oder erhält nur ein geringes Arbeitslosengeld, kann er zusätzlich ALG II bekommen. Dabei wird dann von den sogenannten Aufstockern gesprochen.
  • und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Neben dem Leistungsberechtigten selbst erhalten auch die Personen, die in seiner Bedarfsgemeinschaft leben, Leistungen. Hierbei kann es sich beispielsweise um den Ehepartner, den Lebenspartner oder die Kinder handeln.

 

Wie hoch fällt Hartz IV aus?

Arbeitslosengeld II setzt sich aus dem Regelbedarf und angemessenen Kosten für die Unterkunft zusammen. Der Regelbedarf wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres festgesetzt. Im Jahre 2013 beträgt der Regelbedarf

  • € 382,00 für Alleinstehende und Alleinerziehende
  • € 345,00 für Ehe- und Lebenspartner
  • € 306,00 für Personen zwischen 18 und 24 Jahren
  • € 289,00 für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren
  • € 255,00 für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
  • € 224,00 für Kinder unter 6 Jahren

Zu dem Regelbedarf kommen die Kosten der Unterkunft, kurz KdU, dazu. Sie umfassen die Kosten für die Unterkunft, also die Miete plus Nebenkosten, und die Heizung. In der tatsächlichen Höhe werden die Kosten aber nur dann übernommen, wenn sie angemessen sind. Maßgeblich hierfür sind die Regelungen im sozialen Mietwohnungsbau. Außerdem werden die üblichen Quadratmeterpreise in dem jeweiligen Ort berücksichtigt. Um die Höchstgrenze für die Unterkunftskosten zu ermitteln, wird die maximal zulässige Wohnungsgröße mit den durchschnittlichen Quadratmeterpreisen multipliziert. Außerdem werden bestimmte Mehrbedarfe gewährt. Diese sind unter anderem für Alleinerziehende, Schwangere und bei bestimmten Erkrankungen vorgesehen.
Erzielst Du ein Einkommen, wird dieses Einkommen angerechnet. Dabei gibt es aber Freibeträge:

  • € 100 sind der Grundfreibetrag.
  • Beträgt Dein Bruttoeinkommen zwischen € 100,01 und € 1.000, beläuft sich der Freibetrag auf 20%.
  • Von dem Teil Deines Bruttoeinkommens, der zwischen € 1000,01 und € 1.200 liegt, sind 10% frei. Leben ein oder mehrere minderjährige Kinder bei Dir, erhöht sich die Einkommensgrenze auf € 1.500.

 

Das anrechenbare Einkommen wird anhand Deines Nettoeinkommens berechnet. Dazu werden von Deinem Nettoeinkommen die jeweiligen Freibeträge abgezogen. Das, was übrig bleibt, ist das anrechenbare Einkommen.

 

Wie ergibt sich die Höhe Deines ALG 2 Betrages?

Gesamtbedarf (Regelsatz + KdU + evt. Mehrbedarfe)
– anrechenbares Einkommen (Nettoeinkommen – Freibeträge)
= ALG II Anspruch

 

Wie kann ich Widerspruch gegen einen Hartz IV-Bescheid einlegen?

Widerspruch Hartz IV einlegenNun kann es durchaus passieren, dass Du einen Antrag gestellt hat und dieser abgelehnt wurde. Möglich ist auch, dass Dein Antrag zwar bewilligt wurde, aber anders als von Dir erhofft. Generell ist es recht schwierig, Hartz IV-Bescheide zu verstehen. So sind die Berechnungen meist recht kompliziert. Die Begründungen wiederum sind in einem unverständlichen Amtsdeutsch verfasst und wimmeln nur so von irgendwelchen Paragraphen. Selbst wenn Du Dir nicht ganz sicher bist, was der Bescheid konkret bedeutet, kannst Du Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch kostet Dich nichts und Du musst auch keine Nachteile befürchten. Zudem kannst Du Deinen Widerspruch jederzeit zurücknehmen. In Deinen Widerspruch gehören folgende Inhalte:

  • Deine Kontaktdaten
  • das Aktenzeichen des Bescheids
  • wichtige Angaben zum Bescheid; dadurch ist sichergestellt, dass der Sachbearbeiter weiß, worum es geht.
  • die Begründung, warum Du Widerspruch einlegst. Wichtig hierbei ist, mit konkreten Daten, Fakten und Tatsachen zu argumentieren. Im Idealfall kannst Du Deine Angaben mit entsprechenden Unterlagen belegen. Diese Dokumente solltest Du dem Widerspruch dann auch in Kopie beilegen. Angaben darauf, die nichts mit der Sache zu tun haben, kannst Du natürlich schwärzen. Du kannst Deinem Widerspruch auch Stellungnahmen Dritter beilegen oder Zeugen zitieren.
  • das aktuelle Datum und Deine Unterschrift.
  • Achte unbedingt auf einen sachlichen und höflichen Ton. Deinen Widerspruch kannst Du dann entweder per Post verschicken oder persönlich abgeben. Achte aber darauf, dass Du einen Nachweis für den Versand oder die Abgabe hast. Der Nachweis ist wichtig, damit Du zum einen belegen kannst, dass Du Widerspruch eingelegt hast. Zum anderen kannst Du so beweisen, dass Du die Frist eingehalten hast. Die Widerspruchsfrist beträgt nämlich einen Monat ab Zugang des Bescheids. Dein Widerspruch muss also innerhalb von einem Monat beim Jobcenter oder der Arge eingegangen sein.

 

Was passiert nach dem Widerspruch?

 Das Jobcenter oder die Arge hat nun drei Monate lang Zeit, um Deinen Widerspruch zu bearbeiten.  Dabei wird die Entscheidung noch einmal überprüft. Stellt sich heraus, dass Dein Widerspruch begründet ist, wird ihm abgeholfen. Das bedeutet, der alte Bescheid wird entweder komplett zurückgenommen und ein neuer Bescheid erstellt. Oder der Bescheid wird geändert.

Wird Dein Widerspruch zurückgewiesen, erhältst Du einen schriftlichen Widerspruchsbescheid. Dieser enthält die Entscheidung, eine ausführliche Begründung dazu und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Aus der Rechtsbehelfsbelehrung kannst Du entnehmen, bei welchem Gericht Du innerhalb welcher Frist Klage gegen den Widerspruchsbescheid erheben kannst.